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HCC 02.08.2005 21:15

Zitat:

Zitat von rotbart
Das Bild gibt wieder was korrekt wäre,
zwei Nationale (daniel) übereinander sind definitiv verboten
dagegen am Steuerstand auf einem Gnomon aufgehängt wäre es korrekt (STB)
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kam beim ersten Suchversuch der Thread "Flagge setzen", also soviel kannst Du nicht durchforstet haben :biere:


Das hast du schön gemacht. Aber der Thread bring mich auch nicht weiter. Wie bereits geschrieben, wurde diese Frage noch nicht im Forum beantwortet. Auch ist deine Annahme, dass eine Gastlandflagge nicht über der Nationalflagge wehen darf, schlichtweg falsch. Für Boote, die keine andere Möglichkeit haben, die vorgeschriebene Gastlandflagge zu setzten, gilt hier eine Ausnahme. Auch ist deine Annahme falsch, dass der Dieter seine Flaggen nicht auf der selben Seite fahren darf. Es heißt - die Nationalflagge ist am Heck zu setzten. Die Gastlandflagge am Geräteträge auf der Steuerbordseite. Was kann denn der Dieter dafür, wenn sein G-träger nur 20 cm von seinem Heck entfernt ist ? Also Dieter - richtig gemacht - Aufgabe gelöst und 100 Punkte aus Norddeutschland. :futschlac :futschlac

Gruß Christian

Jetzt habe ich meinen G-Träger wieder aufgebaut und setzte meine Nationalflagge steuerbords und die Gastlandflagge wie immer auf den G-Träger - auch steuerbords - und rausche dann an der BB Seite mit der RD Flagge über die Nordsee. :backsite: :backsite: :backsite: :backsite:

Lutti069 02.08.2005 21:39

Zitat:

Zitat von daniels
Hi Ludger,
zum Glück dürfen wir bei der Erledigung von hoheitlichen Aufgaben diese setzen.

http://www.flaggenkunde.de/deutschef...s/de_state.gif


Die ohne Adler finde ich sowieso nicht so schön. Du setzt zusätzlich dann noch den Stander vom DFV und ich die Genfer.

Hans

Wenn ich die setze dann muß ich aber noch Lichtorgel und Palawerhorn anbauen. :smilie_fl :smilie_fl

rotbart 02.08.2005 21:54

Zitat:

Zitat von HCC
.........Auch ist deine Annahme, dass eine Gastlandflagge nicht über der Nationalflagge wehen darf, schlichtweg falsch. Für Boote, die keine andere Möglichkeit haben, die vorgeschriebene Gastlandflagge zu setzten, gilt hier eine Ausnahme. Gruß Christian

Diese beiden Sätze sind schlichtweg Blödsinn.
Das weist Du auch sonst hättest Du die angebliche Ausnahme ja zitieren können :motz_4:
Wo steht das eine Gastlandflagge VORGESCHRIEBEN ist ? :motz_4: :motz_4:
Eine Gastlandflagge ist eine Nationale .
Damit DARF sie nur dann über einer anderen wehen, wenn das Schiff gerade (z.B. durch feindliche Handlung) die Nationalität geweselt hat :futschlac
Darüber hinaus sollen auch an Stb nie zwei Flaggen übereinander wehen um die Verwechslung mit NC auszuschließen
------------------------
Wie gesagt Blödsinn, aber bekannter Blödsinn in allen Foren schon 100mal geschrieben und deswegen weder besser noch richtiger :captain:

falco 02.08.2005 23:17

Zusammenfassung !
 
Habe ich ALLES richtig verstanden ? Also Pflicht z.B. in HR ist bei einem Schlauchi eine Deutsche Fahne Steuerbord-am Heck ? :biere:
LG Robert

HCC 02.08.2005 23:31

Jap - wenn der Eigner des Schiffs (auch Schlauchboot) die deutsche Staatsangehörigkeit hat und sein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, dann hat er die deutsche Bundesflagge zu setzten.

Mein Freund hat die deutsche Staatsangehörigkeit, seinen Lebensmittelpunkt aber in Norwegen. Er setzt an seinem Joghurtbecher die Norwegische Flagge.

Gruß Christian

DieterM 02.08.2005 23:32

Wenn wir mit unseren motorisierten Schlauchbooten mit Bootszulassung in der Heimat im Ausland Urlaub machen, dann ist das Setzen der eigenen nationalen Flagge und der Gastlandflagge nur zw. Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und nur in den nationalen Küstengewässern vorgeschrieben (3 oder 12 Seemeilen-Zone). Außerhalb auf See in internationalen Gewässern muß keine Flagge gesetzt werden. Das Nichteinholen von Flaggen übernacht an Stegen oder Bojen gilt als unseemännisch.

HerbertH 03.08.2005 00:19

Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln. Unter anderem ist hier zu lesen:
"Im Ausland gehört die Gastlandflagge unter die Steuerbordsailing; aber wenn der Platz fehlt, tut es auch der Platz ... oberhalb der Nationalen am Heck." Die Nationale weht grundsätzlich am Heck mittschiffs. Ist dort Platzmangel, wandert sie an die Steuerbordseite des Geräteträgers. Zur Not darf sie auch an die Backbordseite.
ACHTUNG: Die Flagge mit dem schönen Adler in der Mitte ist die Bundesdienstflagge. Wer sie setzt macht sich strafbar!!

HerbertH

CarstenLT31 03.08.2005 10:17

Moin Kollegen,
ich frage mich immer, ob ich sowas an meinem 3,5 PS 2,4m Mini-Schlauchi brauche (Beiboot zum Womo), wenn ich "Buchtenhopping" auf Korsika oder in Griechenland mache oder zum Schnorcheln fahre.
Bisher steht nicht mal ein Name am Boot und als reiner Küstenfahrer habe ich ich es auch nicht angemeldet.
Ist das nicht alles etwas übertrieben? Auf meinem Surfbrett fahre ich auch keine Gastlandflagge oder sonst eine. Am Kanu auch nicht....macht der Motor den Unterschied?

Gruß
Carsten

MichaelH 03.08.2005 10:54

Wenn du keine Nummer und keinen Namen hast, dann brauchst du meiner Meinung auch keine Flaggen.

Bei den etwas größeren Schlauchis zeigt man halt Gastland- und Nationalflagge wo halt Platz ist.

Hat man Geräteträger und Fahnenmast, dann kann man sich austoben.

Ist man ein Kriegsschiff, dann kann man Flaggenparade spielen und die Fahnen am Abend bei Trompetengetröte auf Halbmast einholen oder was auch immer.

Ist man ein Ö-Schlauchi unter 5m, dann bekommt man keinen Seebrief (Permission to fly austrian flag) und DARF lt. österreichischen Gesetzen die Ö-Fahne gar nicht führen. Es gab schon Anzeigen und Geldstrafen dafür.

Andererseits ist es im Ausland PFLICHT die Heimatflagge zu führen.

Also geht man den Weg des geringsten Widerstandes und pappt die Fahne irgendwohin und gut ist. Hat man keine ist es den Leuten auch egal.

rotbart 03.08.2005 11:21

Zitat:

Zitat von falco
Habe ich ALLES richtig verstanden ? Also Pflicht z.B. in HR ist bei einem Schlauchi eine Deutsche Fahne Steuerbord-am Heck ? :biere:
LG Robert

Ja,Du kannst Sie Heck mitte oder Heck STB setzen, die Größe soll dem Boot/Schiff entsprechen, Du brauch also keine Quadratmeter setzen :futschlac Sie soll auf angemessene Distanz zu erkennen sein, was immer das bedeutet.
Weiter setzt man sie so, dass Sie auch bei Windstille zu erkennen ist, also Flaggenstock leicht nach hinten geneigt.
Das wären in dürren worten die seemännischen regeln.

rotbart 03.08.2005 11:25

Zitat:

Zitat von DieterM
Wenn wir mit unseren motorisierten Schlauchbooten mit Bootszulassung in der Heimat im Ausland Urlaub machen, dann ist das Setzen der eigenen nationalen Flagge und der Gastlandflagge nur zw. Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und nur in den nationalen Küstengewässern vorgeschrieben (3 oder 12 Seemeilen-Zone). Außerhalb auf See in internationalen Gewässern muß keine Flagge gesetzt werden. Das Nichteinholen von Flaggen übernacht an Stegen oder Bojen gilt als unseemännisch.

Hallo Dieter,
also Flaggenparade macht heute wohl kaum noch einer, ausser Mitglieder von renommierten Yachtclubs.
Bei vielen Charteryachten kann man die Flagge auch garnicht mehr abnehmen (aus KLAUtechnischen Gründen), also das ist wohl eine lässliche Sünde bei Schlauchis :biere: :biere:
@CarstenLT31
Zitat:

Zitat von CarstenLT31
Moin Kollegen,
ich frage mich immer, ob ich sowas an meinem 3,5 PS 2,4m Mini-Schlauchi brauche (Beiboot zum Womo), wenn ich "Buchtenhopping" auf Korsika oder in Griechenland mache oder zum Schnorcheln fahre.
Bisher steht nicht mal ein Name am Boot und als reiner Küstenfahrer habe ich ich es auch nicht angemeldet.

Jedes Boot ab eine bestimmten Länge und einer bestimmten Motorisierung benötigt eine Zulassung und eine Nummer (wie ein Auto) und der Fahrer natürlich einen Führerschein :ka5:
Ein solches Boot braucht eine sichtbare Kennung des heimatlandes = nationale.
Wenn Dein Boot zulassungs- und führerschein frei ist ==> Happy Driving, dann könnte es Dir nur noch passieren dass Du in eine Nationale Falle in XY Land rauscht, aber das kann dir der ADAC sagen , der hat für (fast) jedes Urlaubsland Wassersport-Merkblätter

rotbart 03.08.2005 11:30

Zitat:

Zitat von HerbertH
Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln. Unter anderem ist hier zu lesen:
"Im Ausland gehört die Gastlandflagge unter die Steuerbordsailing; aber wenn der Platz fehlt, tut es auch der Platz ... oberhalb der Nationalen am Heck." Die Nationale weht grundsätzlich am Heck mittschiffs. Ist dort Platzmangel, wandert sie an die Steuerbordseite des Geräteträgers. Zur Not darf sie auch an die Backbordseite.
ACHTUNG: Die Flagge mit dem schönen Adler in der Mitte ist die Bundesdienstflagge. Wer sie setzt macht sich strafbar!!

HerbertH

Hallo Herbert
könntest Du die Seite mal scannen und hier einstellen (oder mir mailen) würde mich sehr interessieren, welcher Unsinn da verzapft wird. STB untersaling ist ja richtig, aber der Rest, da hat wieder einer gepennt, passiert in dem Magazin ja öfter.
Bundesadler : wenn ich das richtig gelesen haben meinte daniels auch im EINSATZ und er fährt doch Rettungseinsätze, ansonsten hast Du natürlich recht

daniels 04.08.2005 08:41

Zitat:

Zitat von Lutti069
Wenn ich die setze dann muß ich aber noch Lichtorgel und Palawerhorn anbauen. :smilie_fl :smilie_fl


Hi Ludger,
gib zu ! Hast Du doch. Natürlich setze ich den Bundesadler nur, wenn ich hoheitliche Aufgaben zu erledigen habe. Z.B. zur Rettung von schiffbrüchigen Johurtbecher-Kapitäne .


Also die Flaggenbeiträge sind doch die schönsten. Ab September wird ja alles besser und dann wird auch die Flaggenordnung schlauchbootgerechter.

hahahaha

Christian, weiß Du eigentlich jetzt schon, wo Du die Flagge hinpacken tust ?


Hans

Lutti069 04.08.2005 09:27

Zitat:

Zitat von daniels
Also die Flaggenbeiträge sind doch die schönsten. Ab September wird ja alles besser und dann wird auch die Flaggenordnung schlauchbootgerechter.

Müssen wir dann die GERHARD-IN MEMORIAL-FLAGGE setzen? :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

CarstenLT31 04.08.2005 10:34

Hallo,

Zitat:

Zitat von rotbart
@CarstenLT31

Wenn Dein Boot zulassungs- und führerschein frei ist ==> Happy Driving,

Mit 3,5 PS ist das ja so.
Vielleicht werde ich doch mal einen Namen dranschreiben und meine Adresse irgendwo rein, dann müßten zumindest die grundsätzlichen Vorschriften erfüllt sein.
Dass müßte dann auch für "Hafenrundfahrten" ausreichend sein, hoffe ich mal.

Gruß
Carsten


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