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DieterM 24.09.2005 20:27

Zitat:

Zitat von Unregistriert (FELIX)
Guten Abend miteinander
Ich würde gerne mein Zodiac nach Sardinien in die Ferien mitnehmen. In der Schweiz fahr ich registriert, aber prüfungsfrei mit einem 6 Ps Motor. Meine Frage : Darf ich in Italien einen leistungsstärkeren Motor ( 25 PS ) ohne das er eingetragen ist im Ausweis, zum Einsatz bringen ????
Auch für andere Tipps betreff Italien bin ich Greenhorn dankbar !!!!
Besten Dank und freundliche Grüsse aus der Schweiz Felix

Hallo lieber Felix,

würdest Du Dich bitte hier ordentlich registrieren, damit wir das Thema auch ordentlich weiterbesprechen können?

alex101068 24.09.2005 21:22

Zitat:

Zitat von alex101068
Für HR ist das ein echter Schein, die Kroaten dürfen miut ihrem PKW Schein ja auch bei uns fahren. Wir dürfen mit unserem Schein ja auch bei den Kroaten fahren.

Darum bin ich immer noch überzeugt davon dass in I nicht geht als deutscher mit 40 PS ohne Schein, da bei uns nicht zulässig.

Beweisen kann ich es nicht und mir fehlt auch die Lust 5 Stunden im Internet
zu recherchieren, di ich den Schein ja habe.

Gruß Alex

Da hatte ich es wohl nicht so mit der deutschen Sprache, bitte meine Rechtschreibfehler zu entschuldigen.

Gruß Alex

Unregistriert 24.09.2005 22:14

Hallo lieber Dieter,

gibt es hier eine REGISTRIERUNGSPFLICHT ?????

Habe sowas nicht gelesen

Und jetzt halte weiter Dein schützendes Händchen über rotbärtchen den Schreiberjäger

rotbart 24.09.2005 23:28

Zitat:

Zitat von Fortnox
Ok, das heisst ich kann mit einem in Italien angemeldeten Boot dort auch als Ausländer ohne Führerschein fahren. Is doch krank :stupid:

Hi Martin
das ist doch alles ganz einfach und was der angeblich Anwalt "attorney" (müsste übrigens "solicitor " heissen) da von sich gibt ist Unsinn.

(A) Wenn Du als Bürger aus D oder Ö ein Boot besitzt und dies an Deinem Wohnsitz angemeldet ist, gilt das Recht des Staates in dem Du deinen Wohnsitz hast PLUS das Recht des Staates in dem Du fährst, je nach dem was EINSCHRÄNKENDER ist.

(B) Wenn Du ein ital. Staatsbürger bist und ein Boot gewerblich (zum Verchartern) zugelassen hast (in Italien), gilt ebenfalls das Flaggenrecht = das Recht des Wohnsitzes DES EIGENTÜMERS und der ist ja Italiener !

(C) Wenn er das Boot innerhalb des Landes seines Wohnsitzes verchartert, so gilt ebenfalls dieses Recht, egal woher der Charterer kommt

(D) Wenn der Charterer das Land verlässt (z.B. von I nach D auch wenn das schwierig ist) gilt wieder (A), also musst Du mit einem I-zugelassenen Boot auf dem Rhein (als deutscher Charterer) einen deutschen (oder von den deutschen Behörden anerkannten) Schein haben.

KLARO ????? :schlaumei

All dies ist völlig klar und altbekannt der selbsternannte attorney versucht hier nur canidenhaften Stunk zu verbreiten :klowarter

dodl 25.09.2005 01:40

Noe Roland,

der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen.

Er hat ja irgendwo recht. Weder du, noch der Strassburger oder der KWO konnten Fuehrerscheinfragen wirklich schluessig abhandeln. Da blieb immer ein Hintertürchen.

Was stimmt nun?
Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer?
Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren?
Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat?
Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? :ka5:

Mir ist schon klar, dass es zu den ganzen FS Regelungen ein paar Statements gibt, die als "common knowledge" gelten. Aber haette das Bestand, wenns einer drauf ankommen laesst und zb. ein deutscher im Ernstfall alle Register zieht und durch die europäischen Instanzen geht? Wenns überhaupt geht, ich weiss nicht, ob man als privater in brüssel um Hilfe rufen kann?

cu
martin

Fortnox 25.09.2005 08:50

Dann setz ich nochwas drauf.

Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften.(meine Mum auch) Einmal die Österreichische und einmal die Italienische.

Frage 1. Darf sie jetzt mit dem 40 Ps Motor fahren. Wohnsitz ist aber Österreich.


Frage2. Wie sieht es aus wenn man das Boot in Italien ( ab Brenner ist ca. 10 min. von uns) registriert?

rotbart 25.09.2005 09:41

Zitat:

Zitat von Fortnox
Dann setz ich nochwas drauf.

Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften.(meine Mum auch) Einmal die Österreichische und einmal die Italienische.

Frage 1. Darf sie jetzt mit dem 40 Ps Motor fahren. Wohnsitz ist aber Österreich.

Frage2. Wie sieht es aus wenn man das Boot in Italien ( ab Brenner ist ca. 10 min. von uns) registriert?

ad (1)Noch komplizierter, wenn Deine Frau die xyz Staatsbürgerin wäre aus einem Land das KEINE Führerscheine kennt, darf Sie dann in Ö Auto fahren (egal wo sie wohnt ?), dürfte Sie in D ein in xyz oder in Ö zugelassenes Auto fahren ?
Aber Ihr dürftet BEIDE in YXZ Land ein dort registriertes Auto fahren (weil es ja keine Führerscheine gibt) ABER nur dann wenn es dort keine "lex Ösi" gibt, die es Österreichern verbietet motorgetriebene Verkehrsmittel zu führen :biere: :biere:

ad(2) ob der Brenner 10min oder 10 Stunden entfernt ist spielt keine Rolle

rotbart 25.09.2005 09:55

Zitat:

Zitat von dodl
Noe Roland,

der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen.

Was stimmt nun?
Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer?

Ja warum nicht, solange die Regel für Italiener und für Italien gilt, Italien ist schließlich ein souveränes Land, sie durften ja auch mit Bush in den Irak :motz_4:
Zitat:

Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren?
Ist oben schon beantwortet, wenn es ein italienisches Boot in Italienischen Gewässern ist, kommst Du höchstens mit Deiner Haftpflichtversicherung in Konflikt, die von Grob fahrlässig sprechen wird.

Zitat:

Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat?
Die ist dafür nicht zuständig

[/QUOTE]Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? :ka5:
cu
martin[/QUOTE]
Wie alt bist Du ? über 30 ??? dann wirst Du das Ende sicher nicht mehr miterleben :futschlac :biere: :biere:

rotbart 25.09.2005 09:57

Zitat:

Zitat von Unregistriert
Hallo lieber Dieter,

gibt es hier eine REGISTRIERUNGSPFLICHT ?????

Habe sowas nicht gelesen

Und jetzt halte weiter Dein schützendes Händchen über rotbärtchen den Schreiberjäger

Holla die MIDAS aus dem blauen Ösi-land erhebt sich wieder :klowarter

nordy 25.09.2005 11:59

Zitat:

All dies ist völlig klar und altbekannt der selbsternannte attorney versucht hier nur canidenhaften Stunk zu verbreiten
Wieso Stunk, kann ich nicht erkennen.
Der hat nur eine andere Meinung, die erst einmal genauso respaktabel wie deine ist.

Gruss Nordy

Berny 25.09.2005 13:30

So, hab das Thema mal dorthinverschoben, wo es hingehört. (Papierkram)

attorney 25.09.2005 15:42

Also Rotbarsch,

was das internationale Recht angeht, so schreb auf Deinen Bierdeckel :k.A. (keine Ahnung), bevor Du andere bezichtigst, hier Stunk anzetteln zu wollen.
Ich möchte diese Diskussion nicht in 2 threads führen. Lese hierzu die Diskussionen in der Italien-Rubrik und da ist aufgrund meiner Intervention herausgekommen, dass ein erfahrener Bootsführer gestützt auf eine Rechtsquelle hier im Forum genau das Gegenteil behauptet, was in dieser von ihm zitierten Richtlinie steht. Und solche Irrtümer werden dann kritiklos und ungeprüft als allgemein gültige Regelungen übernommen. Rechtsinterpretationen von Nichtjuristen sind stets mit Vorbehalt zu würdigen.
Und mir ist auch noch kein Erfahrungsbericht bekannt geworden, dass jemand ohne Führerschein mit einem 30 oder 40 PS-Boot in Italien Probleme hatte, so dass sich die Frage rechtlicher Abwehrschritte so lange nicht stellt, so lange sich das ganze nur als Gerücht heraustellt.
Wie gut dass wir hier Behauptung und Regelungsinhalt verglichen haben !

Gruss
Rainer

DieterM 25.09.2005 17:20

Hallo Rainer,

das kann ich nicht so im Raum stehen lassen, wie Du es darstellst.

Wenn ein Bürger aus der Schweiz, BRD oder Österreich unter dieser Länder-Flagge im Ausland fahren möchten, egal ob Binnen oder Butten (!), dann gelten auch die Vorschriften auch für das Ausland, die diese Staaten Schweiz/BRD/Österreich dazu regeln. Und diese Reglen sind allgemein bekannt.

Wenn Du Dich nicht an diese Regeln halten möchtest, so ist das Deine Sache genauso diese Vorschriften im Ausland anders auszulegen, was auch immer Deine Begründung dazu sein mag. Was im Ausland dazu geregelt wird, ausgenommen einige Sicherheitsvorschriften für Küstenfahrt die es zu beachten gibt, ist hier in diesem Thema für unsere Bürger unwichtig.

Wer aber meint, dem ist nicht so, der möge sich direkt an die ausländischen Behörden wenden, vielleicht findet er die für ihn erstrebenswerte Lücke in den Vorschriften um inländische Vorschriften zu umgehen. Ob das von Vorteil ist steht hier nicht zur Diskussion und soll es auch nicht, denn Neubeginner sollten auf diese Weise nicht verunsichert werden und würde den Einzelnen ev. nur in Schwierigkeiten bringen.

Fährt jedoch einer unter ausländischer Flagge (Charter), so kann er nach den dortigen Vorschriften (in Italien z.Bsp. 40 PS Führerescheinfrei) und den Vorschriften der Vermieter das Boot bewegen, dem steht nichts im Weg.

Damit möchte ich Dich nochmal bitte, Dein juristische Thema intern auf Deiner Bootsschule weiterzudiskutieren, worum ich Dich bereits im andere Thraed gebeten hatte. Hier verunsichert es nur andere Mitglieder, und das darf nicht sein.

rotbart 25.09.2005 17:36

Zitat:

Zitat von nordy
Wieso Stunk, kann ich nicht erkennen.
Der hat nur eine andere Meinung, die erst einmal genauso respaktabel wie deine ist.

Gruss Nordy

Deswegen
Zitat:

Auch was die neue Führerscheinregelung betreffend Kroatien anbelangt, wurde hier im Forum Verwirrung gestiftet und falsche Infos verkündet. Erfahrung als Bootsführer einerseits und die Anwendung und Interpretation internationaler Rechtsvorschriften andererseits sind 2 verschiedene paar Stiefel.
Hier wird pauschal der Vorwurf der Irreführung und der Falschinformation gemacht OHNE das der Kollege auch nur EINMAL eine profunde Angabe gemacht hat. Er beschimpft nur :motz_4:
Wenn Publikumsbeschimpfung eine Meinung OK - dann hast Du recht, ansonsten..............................

Fortnox 25.09.2005 18:19

Zitat:

Zitat von rotbart
ad (1)Noch komplizierter, wenn Deine Frau die xyz Staatsbürgerin wäre aus einem Land das KEINE Führerscheine kennt, darf Sie dann in Ö Auto fahren (egal wo sie wohnt ?), dürfte Sie in D ein in xyz oder in Ö zugelassenes Auto fahren ?
Aber Ihr dürftet BEIDE in YXZ Land ein dort registriertes Auto fahren (weil es ja keine Führerscheine gibt) ABER nur dann wenn es dort keine "lex Ösi" gibt, die es Österreichern verbietet motorgetriebene Verkehrsmittel zu führen :biere: :biere:

:confused-

Das kann man doch nicht mit Autofahren vergleichen. Zumindest kenne ich keine Vorschrift in dem ein Italiener mit einem 40Ps Auto ohne Führerschein fahren darf.

Einfacher wäre die Frage mit ja oder nein zu beantworten da mir diese Erklärung zu kompliziert ist. :futschlac Weiss auch nicht ws ein "lex Ösi" sein soll. :confused-


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