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bkj5 06.02.2020 08:49

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 488290)
Damit da kein Wirbel herauskommt:

PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen)

PKW unter 3,5 Tonnen + schwerer Anhänger (über 750 kg):
Höchstzulässige Gesamtgewichte beider zusammen:
Unter 3,5 Tonnen = 100 km/h (B Führerschein)
Über 3,5 Tonnen = 80 km/h (BE Führerschein oder Code 96 FSG))

100 km/h Zulassung über 750 KG in DE: in Österreich nicht anerkannt = über 3,5 T - 80 km/h
Leichte Anhänge in AT: in DE nicht vorgesehen = 80 km/h

ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?

Eigentlich trotzdem nur 80 km/h.:motz_4:

Da muss man aufpassen - es ist nicht nur das Gewicht entscheidend!
Ich hab´s schon mal geschrieben: Führerschein B reicht = 100 km/h, Führerschein E erforderlich = 80 km/h. Dir können die 80 km/h auch deutlich unter 3500 kg drohen wenn Du mit einem leichten PKW ziehst!!

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 488322)
Nö, selbst das nicht, da müsste das deutsche Amt auf dem Österreichischem Kennzeichen ein Sigel anbringen und im Österreichischem Zulassungsschein einen Eintrag machen, womit die beiden Dokumente in Österreich wiederum ungültig wären und sich der deutsche Beamte wegen Urkundenfölschung verantworten müsste :lachen78:

Da der 100er in Deutschland eine Ausnahme und an den Hänger gebunden ist, müsste es eine andere Bewilligung als das Zulassungsdokument geben.

Und da hätte ich auch etwas: Ich habe einen Heinemann BA 35 aus Deutschland importiert. Der durfte dort nur 80 km/h fahren. In Österreich haben die mir bei der Typisierung (auf Basis der deutschen Papiere!) 100 km/h extra in den Typenschein und die Zulassung geschrieben :chapeau: Ich probiere das aber in Deutschland lieber nicht aus.

Ralles 06.02.2020 08:50

Ich kenne das nur von vielen Holländern, die das so gemacht haben.

Aber ok, scheinbar läufts in Österreich anders.

bkj5 06.02.2020 09:09

Muss mich korrigieren: Berny schrieb eh höchst zulässiges Gesamtgewicht. Stimmt schon was er geschrieben hat - mir war´s nur zu kompliziert zu lesen. Sorry :smileys5_ Der Clou ist, dass seit wenigen Jahren auch für "nur B-Schein-Besitzer" das tatsächliche Gewicht und nicht wie bis vor wenigen Jahren das höchst zulässige Gesamtgewicht zählt. Somit sollten die von mir erwähnten Gespanne der Vergangenheit angehören. (gibt es nicht mehr: Anhänger hzGG schwerer als Zugfahrzeug, aber leer legal mit E-Schein zu ziehen, beides zusammen aber unter 3,5 t)

schlauchi20 06.02.2020 23:12

Das Siegel kommt ja auf die 100er Plakette und nicht auf das Kennzeichen. Daher auch keine Probleme mit dem Österreichischen Kennzeichen.
Der Anhänger braucht auch in den Papieren die Bescheinigung, das er für 100 vom Hersteller zugelassen ist.
Das wird auch in österreichischen Papieren stehen dürfen. Heißt ja nicht, dass man dann auch 100 fahren darf.
Und so bekommen die Holländer den deutschen 100er Aufkleber, der dann natürlich nur in D gilt. Wüsste nicht, warum das mit einem österreichischen Anhänger nicht gehen sollte, da eben keine offiziellen Dokumente geändert werden müssen.

Der Eintrag einer Zugkombination aus Auto und Anhänger ist schon seit 2004 ca. Geschichte.

Gruß Rüdiger

Ralles 07.02.2020 06:34

Hallo Rüdiger,

so wie mir das erzält wurde, wird es nicht in den Papieren eingetragen, sondern man hat den Wisch vom deutschen TÜV dabei und die 100er Plakette hinten auf dem Anhänger mit Siegel. Und das sollte reichen.

In Österreich wirds vermutlich nicht eingetragen, sonst würde das ja bedeuten, dass dort die 100km/h anerkannt werden.

saver_g2 07.02.2020 11:40

Zitat:

Zitat von Ralles (Beitrag 488219)
Nein, Andreas hat schon Recht, das mit dem Planenanhänger und 750 kg hab ich überlesen.

Dann aber ab dem Brenner ... und die 100 km/h Zulassung ist aber trotzdem hinfällig :), die Regelung in Österreich gilt auch ohne dieser.

Bei Fahrzeugen bis 3.5t mit einem Hänger unter 750kg ist 100 km/h in Österreich erlaubt.

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 488290)
Damit da kein Wirbel herauskommt:

PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen)

PKW unter 3,5 Tonnen + schwerer Anhänger (über 750 kg):
Höchstzulässige Gesamtgewichte beider zusammen:
Unter 3,5 Tonnen = 100 km/h (B Führerschein)
Über 3,5 Tonnen = 80 km/h (BE Führerschein oder Code 96 FSG))

100 km/h Zulassung über 750 KG in DE: in Österreich nicht anerkannt = über 3,5 T - 80 km/h
Leichte Anhänge in AT: in DE nicht vorgesehen = 80 km/h

ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?

Eigentlich trotzdem nur 80 km/h.:motz_4:

Nur mal so zur Info, das sind die einzig korrektn Angaben für 100 in Austria mit Hänger.
PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen) das können nur 4,249 sein, denn sonst ist der PKW nicht bis 3.5t

Und für alle - die Austria Kollegen haben ja schon eine Section Controll in Betrieb, manche davon messen auch das Gewicht - wie Bspw. Plabuschtunnel bei Graz.

Wenn du mit Gespann dann mit 81 km/h am Ende rauskommst und fällst nicht in die o.g. Kategorien.
Kommt automatisch ein Knöllchen nach Deutschland oder wo auch immer hin.

saver_g2 07.02.2020 11:44

Zitat:

Zitat von Ralles (Beitrag 488355)
Hallo Rüdiger,

so wie mir das erzält wurde, wird es nicht in den Papieren eingetragen, sondern man hat den Wisch vom deutschen TÜV dabei und die 100er Plakette hinten auf dem Anhänger mit Siegel. Und das sollte reichen.

In Österreich wirds vermutlich nicht eingetragen, sonst würde das ja bedeuten, dass dort die 100km/h anerkannt werden.

Den 100er Aufkleber mit Siegel gibts aber nur wenn die Trailer unterlagen das hergeben. D.h. du musst Stossdämpfer verbaut haben, was ich eh als sinnvoll erachte bei den Wert der meist auf dem Hänger ist.
Und die Papiere brauchen den Eintrag dass der Hänger für 100km/h geeignet ist...

dori 07.02.2020 19:16

Zitat:

Zitat von saver_g2 (Beitrag 488366)

Kommt automatisch ein Knöllchen nach Deutschland oder wo auch immer hin.

Hab noch nie wegen Östereich ein Knöllchen bekommen, ich bezahle meine Strafen immer direkt nach Österreich. Ist das etwa neu, dass D eingebunden wird.....:gruebel:

Stormanimal 07.02.2020 19:30

Die 100 Zulassung ist bei mir im Fahrzeugschein des Trailers eingetragen.
Mitsamt den Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges damit die 100 gefahren werden dürfen

Berny 08.02.2020 00:45

Lieber Dirk, "bis" heisst inklusive,sonst würde es "weniger als" heißen.
Und nach deiner Rechnerei wären es theoretisch 4,248 oder auch 4.249999999 periodisch:lachen78:( in ganzen Kilo, weil auch der Hänger bis 750 kg heisst, oder in Kommastellen, dann wird periodisch)

und beim Plabutschtunnel wird die Länge gemessen, nicht das Gewicht, das würde bei diesen Geschwindigkeiten zu viele Fehler erzeugen.
Und wenn das System glaubt, du bist ein Lastwagen mit Hänger weil es das Wohnmobil+Trailer so interpretiert, bist Fällig....
Nicht, wenn du die 3,5t+750kg laut Zulassung nachweisen kannst, dann bist wieder erlöst.

Ist mir auch schon passiert, und chester voriges Jahr auch.

saver_g2 10.02.2020 13:16

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 488388)
Lieber Dirk, "bis" heisst inklusive,sonst würde es "weniger als" heißen.
Und nach deiner Rechnerei wären es theoretisch 4,248 oder auch 4.249999999 periodisch:lachen78:( in ganzen Kilo, weil auch der Hänger bis 750 kg heisst, oder in Kommastellen, dann wird periodisch)

und beim Plabutschtunnel wird die Länge gemessen, nicht das Gewicht, das würde bei diesen Geschwindigkeiten zu viele Fehler erzeugen.
Und wenn das System glaubt, du bist ein Lastwagen mit Hänger weil es das Wohnmobil+Trailer so interpretiert, bist Fällig....
Nicht, wenn du die 3,5t+750kg laut Zulassung nachweisen kannst, dann bist wieder erlöst.

Ist mir auch schon passiert, und chester voriges Jahr auch.

Hallo Berny

alles gut - ich weiss nur dass am Plabusch immer die Kollegen mit 3.5t hintendran ne Knolle bekommen. Daher war die Vermutung die Wiegen, was ja auch kein Problem ist - in D an der A8 steht ja auch so ne vollautomatische Wiege, Geschwindigkeit... Prüfanlage

Und ich fahr da einfach ganz brav 80 :ka5:
Österreich ist so teuer genug....

Else650 10.02.2020 14:38

dirk, kann das sein, dass die waage nur für LKWs eingerichtet ist? wie soll die die eingetragene ZGM vom womos erkennen? gruss stefan

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saver_g2 13.02.2020 07:24

Zitat:

Zitat von Else650 (Beitrag 488511)
dirk, kann das sein, dass die waage nur für LKWs eingerichtet ist? wie soll die die eingetragene ZGM vom womos erkennen? gruss stefan

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Hallo Stefan
nein das Ding kann alles google mal nach, da gibt auch tv mediathek Berichte und du wirst staunen.

Der rechnet beim LKW auf die einzelne Achse ob der da überladen ist runter anhand Waage und Kamerasystemen.
Da ein System kein Strafzettel ausstellen kann werden die nicht korrekten dann direkt auf den dahinterliegenden Parkplatz ausgeleitet, wo ebenso fest installierte Waagen sind und Polizisten das nochmal überprüfen.

Wohnwagen und normale Anhänger dürften wesentlich einfacher sein wie LKWs :ka5:


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