Der Versicherung ist es bei Vertragsabschluss egal ob du einen Führerschein hast. Probleme gibt es dann beim Schadensfall. Sobald die Versicherung feststellt, dass du ohne Fahrerlaubnis fährst braucht sie nicht zu zahlen
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Ok kleines update gerade mit prüfungsbehörde in Düsseldorf gesprochen. Da ich noch keinen Pkw fs bisher hatte sollte es keine Probleme geben. Werd jetzt mein Führungszeugnis O beantragen und dann mal weiter sehen
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Kontrollieren die wirklich ob du einen PKW FS hast? Also irgendwie war das bei mir nicht so, zumindest musste ich da nichts nachweißen oder irgendwelche Dokumente vorlegen. Die wollten nur die ärztliche Untersuchung, dass ich rot von grün unterscheiden kann und hören kann... Dann gings ab ans Lernen und Prüfung gemacht.
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Kann sein das man den nicht vorlegen muss aber überprüfen werden die das. Falls man keinen hat muss halt das Führungszeugnis her. Werde euch auf jedenfall auf den stand halten obs geklappt hat. Bin mir da etwas unsicher ehrlich gesagt. Die Dame am Telefon meinte zwar solang man mir nix weggenommen hat ist alles sunshine egal was ich vorher verbrochen habe
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bist du dir ganz sicher ? Es soll wohl die Zuverlässigkeit damit geprüft werden. Das geht mittels Kfz Führerschein oder eben durch ein Führungszeugnis, sofern kein Führerschein vorhanden. Bei uns war das so. |
Ja bin ich, wirklich. Vielleicht haben die im Hintergrund meine Daten überprüft aber nicht offiziell. Vorallem kann es ja sein dass ich keinen Auto FS machen will weil z.B. In der Stadt wohne aber trotzdem im Urlaub Boot fahren möchte. Ich kenne es nur anders rum wenn du wegen Trunkenheit deinem Auto-FS verlierst, dann musst du auch deine Bootsscheine abgeben. Ich würde es drauf ankommen lassen. Und wenn man jetzt wegen z.B schlägerei einen Eintrag hat, hab ich noch nie gehört keinen Führerschein machen zu dürfen. Was ist mit den ganzen... ich sag mal vorsichtig... etwas aggressiveren jungen Leuten, die machen alle den FS. Bei Drogen könnte es was anderes sein wenn du da schon mal auffällig geworden bist. Aber wo kein Kläger, auch kein Richter
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Eintragungen bei Straftaten ab einer gewissen Höhe kommen ins Bundeszentralregister.
Bei einem polizeilichen Führungszeugnis wird dort über die jeweilige Person abgefragt. |
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