...übrigens ich habe extra für diesen Zweck die Zulassungsurkunde für meine Lampen einlaminiert und den Auszug aus den Verordnungen dabei und bin deshalb bereit für Diskussionen mit den Hüter des Gesetzes (obwohl es meine Freunde sind).
Hans |
Zitat:
Gruß Carsten |
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http://u.jimdo.com/www20/o/se7d0d85f...humb/image.jpg Diese Serie ist von OSCULATIS. Die werden von vielen Händlern angeboten, aber Rina steht nicht immer dabei. Leider ! Wenn ich die Antwort aus dem Ministerium habe, mache ich einen entsprechenden Beitrag auf. Gruß Hans |
Gibts auch woanders: Um Links zu sehen, bitte registrieren
@Cutman (mir geht da der Vorname noch ab wegen der persönlichen Ansprache :ka5: Ein Tip: Um Links zu sehen, bitte registrieren ) Ist ja nicht schlimm, war ja nur ein Hinweis :biere: Bezüglich der ganze BSH Geschichte: Ich kann mir da die Engstrinigkeit auch nicht wirklich vorstellen und teile da auch die Meinung von Hans, dass auch andere Leuchten wenn zugelassen erlaubt sind. Wenn ich mir in Italien zB ein Boot kaufe, müßte ich mir sonst die Leuchten ummontieren lassen, nur wegen der BSH ? Wie schaut das eigentlich bei den ganzen neuen Booten aus, bei denen die Positionsleuchten schon designtechnisch ins Boot integriert sind, haben die alle eine BSH-Zulassung ??? :gruebel: |
Hallöchen,
die Antwort aus dem deutschen Ministerium ist da. Gruß Hans Sehr geehrter Herr Daniels, vielen Dank für Ihre Mail. Gern möchte ich Ihnen antworten. Die Zulassungsanforderungen für den Binnen- und Seebereich umfassen folgende Festlegungen: 1 Berufsfahrzeuge: See: „Steuerrad“ Binnen: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) Rhein: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) 2 Sportfahrzeuge: See: „Steuerrad“ oder Nationale BSH-Zulassung oder Zulassung eines anderen EU-Mitgliedstaates (siehe VO (EG) 764_2008 über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen). Binnen: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) Rhein: „Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert) Dabei bedeutet „Steuerrad“ eine Zulassung nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG; „Anker“ eine Zulassung nach der BinSchStrO/BinSchUO (wird nicht mehr neu erteilt) Im Binnenbereich - d.h. dem Anwendungsbereich von BinSchStrO oder RheinSchPolVO - sind damit auch von Sportbooten Navigationslichter mit „Steuerrad“-Zulassung (bzw. „Anker“-Zulassung) wie für Berufsfahrzeuge zu führen; die Zulassung kann durch das BSH, aber auch durch andere hierfür benannte Stellen in der EU erfolgt sein. Im Seebereich gibt es dagegen separate Zulassungen für Sportbootleuchten; siehe hierzu auch: Um Links zu sehen, bitte registrieren Dort wird u.a. auf Folgendes hingewiesen: "Wenn für ein Gerät also eine nationale Zulassung z.B. durch England oder eine durch England hierfür autorisierte Stelle gemäß den Kollisionsverhütungsregeln erteilt wurde (nicht zu verwechseln mit Bescheinigungen als Klassifizierungsgesellschaft!) wird diese Zulassung als gleichwertig akzeptiert." Sie sehen es daher richtig, dass unter den gegebenen Bedingungen auch nicht vom BSH, aber von anderen Prüfinstituten zugelassene Leuchten in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Sehr geehrter Herr Daniels, ich wünsche Ihnen als begeisterten Wassersportler weiterhin interessante und vor allem verkehrssichere Fahrten auf allen Gewässern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerda Renatus Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Internet: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Hallo zusammen, schaut euch mal bitte diese Positionslampen an:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich habe obige Batterieleuchten auch bei Bauhütte gesehen in der Maritimabteilung. Nun heißt es ja, das man in Notfällen, von den gesetzlichen Vorschriften abweichen kann. Nun, wie sieht es aus, wenn ich mich mit meiner Törnplanung verschätzt habe und die Lichterführung ansteht um weiter zu fahren. - Oder das Wetter schlägt unerwartet um und man hat unsichtiges Wetter mit Lichterführung. Darf man dann mit diesen Leuchten ohne BSH seine fahrt weiter fortführen um ans Ziehl zu kommen? Vielen Dank für eure Antworten und evtl. Tipps! |
Da wirst du Erklärungsnot haben, wenn die Lampen fix am Boot verklebt sind.......
Außerdem, wenn es ein Notfall ist, heißt das, ran ans Ufer und nicht mehr weiterfahren.... Ergo kannst mit dieser Argumentation gewaltig einfahren, weil du sogar noch grob fahrlässig eine Gefährdung darstellst (ist jetzt etwas überzeichnet dargestellt...) |
Zitat:
Wenn man unterwegs einen Notfall, oder Krankheitsfall hat, darf man auch vom geltenden Recht abweichen. Es werden ja eigentlich nur vorne am Bug der Halter verklebt mit dem Boot. Alles andere ist ja revisiebel und nicht fest montiert. >Einfach ans Ufer und dann im Freien ohne irgendwas übernachten kann es ja auch nicht sein. Wildcamping ist das und dies ist auch verboten. Da ich meist die Fahrrinnen meide, außer hier auf dem Rhein, kann das eigentlich nicht so schwerwiegend sein. Gruß Matthias |
Wie du meinst, man kann sich alles zurecht reden.
Aber es wird dir bei einer Kontrolle der WAPO nix helfen, oder glaubst du, dass die blöd sind? |
Zitat:
Aber, gibt es denn keine Beleuchtung, die Flexibel, klein und mit Batterien läuft und noch eine Zulassung haben? Es ist ja schließlich "nur" ein Schlauchboot und es ist auch nur für Ausnahmefälle gedacht die Beleuchtung zu führen. Die von mir beschrieben Grenzfälle beziehen sich aufs zeigen des weißen Lichtes mittels Handlampe. - Und das steht so in den Regeln. Da kann auch die Waschu nix machen, außer anhalten und Hilfe leisten. Hatte mit veralbern wirklich nichts zu tun, das ist legal. |
Zitat:
Lg Reini |
Zitat:
Das das Boot ein Motorboot ist, das weiß ich selber. - Also manchmal... LG zurück Matthias :-) |
Zitat:
Und Boote mit schlechter oder gar keiner Beleuchtung sind mir/uns schon einige begegnet, das ist nicht so toll. |
Hallo Mathias,
sehe, das Du am Mittelrhein Zuhause bist und ein kleines 3,40 m Schlaucherl fährst. Daher finde ich Deine Argumentation hier nicht zutreffend, was die Beleuchtung betrifft. Für den echten Notfall könnte sicher eine kräftige Rundumbeleuchtung ( mind. 1 Seemeile Reichweite, besser 2 nm) am Schlaucherl Dich absichern. Aber auf dem Rhein würde ich es schon mit Deinem kleinen Schlaucherl wegen des dichten und schweren Berufssverkehrs nicht wagen zu fahren. Da benötigst Du größere Boote mit stärkerer Motorisierung um sicher unterwegs zu sein. Bei Schlechtwetter bist Du außerdem verpflichtet mit zugelassenem Funk unterwegs zu sein. Also vergiß bitte Deine Vorschläge, denn Du begibst Dich hier effektiv in eigene Lebensgefahr wenn Du bei schlechtsichtiger Wetterlage oder gar bei Dunkelheit dort unterwegs sein willst. Bitte sei vernünftig!:smileys5_ |
Zitat:
Die "Notbeleuchtung" mit der weißen Handlampe ist Fakt und stammt nicht von mir. Was gibts denn da zu diskutieren? Versteh ich nicht. Es steht so in den Gesetzen drin, die hab ich nicht geschrieben. Du verdrehst hier etwas die Tatsachen: Ich habe nicht geschrieben, das ich bei unsichtigem Wetter los fahre, sondern das man davon überrascht werden kann und dann greift genau das, was ich vorab beschrieben habe. Es ist immer wieder verwunderlich, das man die gleiche Sprache "schreibt" und man sich doch nie versteht. Also ich finds lustig. |
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