bezüglich Pickerl und Ausland:
es gibt durch das Pickerl eine genau definierte Zeit, wann das Fahrzeug überprüft werden muss. Nach diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug ohne Überprüfung nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Dies ist am Pickerl mit Lochung ersichtlich. Diese rechtliche Bestimmung ist mit vielen Ländern durch bilaterale Abkommen geregelt. in Österreich gibt es zusätzlich die Regelung, dass die Überprüfung 1 Monat vor bis 4 Monate nach dem Termin erledigt werden kann. (Angeblich soll da mal eine Änderung kommen) Diese Regelung ist mit anderen Ländern bilateral nicht vereinbart worden. Kroatien hält sich also daran und bezeichnet das Fahrzeug bei einer Überziehung als nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Beispiel Patent: in Österreich ist ein Patent ab 4,4 kw gefordert. Ein Deutscher darf bis 15 PS ohne Patent fahren, ein Italiener sogar bis 40 PS. es ist bilateral vereinbart, dass Ausländer in Österreich fahren dürfen, wenn sie ein für diesen Bereich gültiges Patent besitzen (ist übrigens in Kroatien mittlerweile auch so) wenn diese jetzt bei uns mit 10 PS fahren würden, aber kein Patent besitzen, weil das in Ihrem Heimatland nicht gefordert ist, so dürfen diese Leute in Österreich NICHT fahren, weil sie eben KEIN erforderliches Patent besitzen. was ist da Völkerrechtlich falsch? man muss bei diesen Überlegungen schon immer im Hinterkopf behalten, nur weil etwas im Heimatland erlaubt, geduldet oder durch Ausnahmeregelungen geregelt ist, heisst das nicht automatisch, dass dies im Ausland auch gilt. und niemand lässt sich Gesetze von anderen Ländern aufzwingen... |
Meine eigentliche Aussage zielte darauf, das wie der Link von Ferdi zeigt, es erlaubt ist in Österreich, einen Anhänger mit Zulassung über den erlaubten Kg, was mein Auto ziehen darf, doch zu ziehen, weil es auf das momentane Gewicht mit Zuladung ankommt, und nicht das zulässige Gesamtgewicht der Zulassung des Trailers.
Und ich habe darauf hingewiesen, das dies im Ausland nicht so sein könnte, weil da das zugelassene Gesamtgewicht gilt, und nicht das tatsächliche Momentangewicht, weil ja der Threadersteller mit einem 3.5 Tonnen Trailer fahren will, aber sein Zugfahrzeug nur 1600 KG ziehen darf!!!! |
Ich bin mir da leider nicht sicher, aber doch der Meinung, in Deutschland sei das zulässig. Wenn mein Töff 1,8 t ziehen darf, die Last faktisch z. B. lediglich 1,6 t habe, der Anhänger aber bis 2,5 t zugelassen sei, dann sei das in Deutschland in Ordnung.
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Jungs- fahrt mal mit Hänger in der Schweiz 100 und lasst euch erwischen. Die Schweizer pfeifen euch was und du löhnst 300€
Ist woanders nicht anders : nur weil ich in Deutschlandland 100 fahren darf darf ich im es Gastland eben nicht. Das gilt genau auf eure Beispiele. :smileys5_ |
Ihr zerlabbert mal wieder nen Trööt:ka5:.
Oliver gings um ein Gebrauchtrib........nicht um welcher Trailer darf mit welchem Zugfahrzeug mit was für n Führerschein. |
Wenn ihr genau gelesen hab, will der Threadersteller mit dem 3.5 t Trailer, und einem kleinen Rib drauf, und einem Zugfahrzeug einem Wohnmobil das 1.6 t zieht, nach Holland Dänemark und Spanien fahren.....weil er keinen kleinen Trailer kaufen will.....das war eig. die Aussage des Threaderstellers...:schlaumei siehe Nr1 und Nr 12
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Bevor ,wie sonst üblich, ihr wieder euch irgendwelche ADAC oder ÖAMTC Anhängerregularien um die Ohren schmeisst....mein Einwand. Da muss man jetzt auch nicht wieder in x Trööts dagegen halten, kommt einfach zum Thema zurück,mehr nicht. |
Zitat:
.........so hab ich es verstanden |
Könnt ihr mir sagen wie breit ein Rumpf von einem ca 5-5.5m Boot ist für die Auflagen am Trailer und wie lang wird so ein Boot wenn die Luft abgelassen wird? Garage ist etwa 5.4-5.5m lang
Gruss Oliver |
Zitat:
Für deine Überlegung würd ich (theoretisch) den Schlauchdurchmesser abziehen und dann wieder etwa 10cm dazurechnen für den hängenden Schlauch. Rechenbeispiel bei 2,30m Breite und 40cm Schlauchdurchmesser: 2,30m - 0.80m = 1,50m + 20m = 1,70m Kommt aber auf den Schlauchdurchmesser und den Schalenaufbau an, das macht jeder Hersteller ja anders, deshalb sehr theoretisch... Oft werden die Maße ohne Luft aber auch schon vom Hersteller angegeben. Mal in den entsprechenden Werbebroschüren schauen wenn du weißt, welches Boot es konkret werden soll... Schöne Grüße, Jan |
ist es richtig, das alle in Italien nach 2003 eingelösten Boote CE haben?
Muss die CE Konformitätserklärung immer in Papierform und unterschrieben dabei sein? Und haben die Italiener diese Unterlagen in der Regel zum Boot? Gruss Oliver |
Mir würde was in der Art gefallen.
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Dass verkauft er eh ohne Motor auch ruf ihn einfach an:chapeau: |
bevor es weg ist :ka5:
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Ev. nehme ich aber den Trailer mit .....:ka5: |
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