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DieterM 06.09.2006 21:44

Zitat:

Zitat von style0410
...

Was ist das für eine spitze Bemerkung mit der Dichtigkeit beim Zodiak???
Hey, das steht seit drei Tagen in der Garage und immer noch viele Bar drin (*lach*, 0,24 Bar). Gibt es etwa Schwächen beim besten Produkt auf dem Markt, oder? (O-Ton Verkäufer)

Danke
Ralf

... nun, manche ältere Futuras hatten anscheinend doch Ventilsitzdichtigkeiten, wurde hier mehrfach im FORUM kommentiert, bei Austausch der Einsätze sollte das aber mit behoben sein. Ich weiß allerdings nicht wie alt Dein Boot ist. Mein ZODIAC Marc II GT C aus 1981 (Hypalon-Schläuche) war und ist auch heute noch dicht, möglicherweise hat mein Freund Tom in Kolbermoor (gerade auf Korsika mit diesem Boot) die Ventileinsätze irgendwann eneuert.

rotbart 06.09.2006 22:34

OT @ DieterM
 
N'abend Dieter

Du bist doch ab und zu auch in einem anderen Forum, dort spricht man ab und von Enten :banane: :banane: :banane: :biere: :biere: :biere:

style0410 07.09.2006 07:41

Zitat:

Zitat von DieterM
... nun, manche ältere Futuras hatten anscheinend doch Ventilsitzdichtigkeiten, wurde hier mehrfach im FORUM kommentiert, bei Austausch der Einsätze sollte das aber mit behoben sein. Ich weiß allerdings nicht wie alt Dein Boot ist. Mein ZODIAC Marc II GT C aus 1981 (Hypalon-Schläuche) war und ist auch heute noch dicht, möglicherweise hat mein Freund Tom in Kolbermoor (gerade auf Korsika mit diesem Boot) die Ventileinsätze irgendwann eneuert.

Hallo
Nein, ist erst ein Jahr alt. UND ich habe noch Werksgarantie...
Also darüber mach ich mir dann keine Sorgen ;-)

chief_bcb 07.09.2006 09:38

Trailer
 
Hallo,

jau - das Boot begräbt den Trailer ja förmlich unter sich. Da haste aber mächtig zu klein gekauft (Shit happens). Du brauchst definitiv was größeres. Ich bin der Meinung, daß Du am dem Ding nix umbauen solltest, in solchen Fällen geht die Garantie verloren (Verkaufsargument) und statt dessen zusehen solltest, daß Du schnell aus der Nummer rauskommst (Rest ist Lehrgeld). Was manchmal auch gut funktioniert ist, nochmal zu dem Händler zu gehen (spring halt über Deinen Schatten), und das Interesse an einem passenden Trailer zu bekunden: natürlich gegen Aufzahlung (Geld wirst Du eh irgendwie ausgeben müssen) und unter Rückabwicklung des ersten Geschäftes ;-))). (BARGELD lacht -da sagt auch ' n Trailer-Händler net so schnell nein). Streiten bringt in socheln Fällen eigentlich nie was.

Viel Erfolg

Bernd

KlausB 07.09.2006 14:49

Hallo Ralf,

um mal wieder zum Trailer zurückzukommen: Über welchen Zeitraum zieht sich die Sache jetzt hin? Drei, vier Tage, oder schon Wochen? Generell: Du musst verhandeln, und zwar am besten mit dem, der Dir den Trailer (den wirklich völlig falschen) verkauft hat. Ich würde also beim Verkäufer ansetzen, und erst, wenn der nicht mit sich reden lässt, mit dem Chef.

Generell - und das gilt nicht nur für deinen Fall - rate ich dazu, immer zuerst gütlich zu verhandeln, und zwar am besten wenn möglich selbst (ohne Anwalt). Leider gibt es nämlich viele Kollegen, die den Streit lieber eskalieren lassen, weil sich die Sache für sie mehr lohnt, wenns vor Gericht geht. Oder denen die Sache so wenig lukrativ erscheint, dass sie sich für sie nicht lohnt. Außerdem ist häufig die Gesprächsbasis verloren, wenn man sich auf die juristischen Spitzfindigkeiten beschränkt, und den gesunden Menschenverstand über Bord schmeißt.

In deinem Fall hast Du aber - nachdem Du angegeben hast, für welches Boot der Trailer sein soll (und der Verkäufer dies wohl auch kaum abstreiten können wird, weil es nicht glaubhaft erscheint, dass man so ins Blaue hinein irgendeinen Trailer kauft) - ein Recht darauf, den passenden Trailer verkauft zu bekommen. Ist das (wie bei Dir) nicht gegeben, so fehlt dem Trailer die zugesicherte Eigenschaft, nämlich zu deinem Boot zu passen.

Davon muss auch nichts im Kaufvertrag stehen. Es ist lediglich ein Beweisproblem. In Schwierigkeiten kämst Du nur dann, wenn der Verkäufer einfach lügen würde und sagen würde: Der Kunde wollte unbedingt diesen Trailer xy, andere Trailer, die ich ihm anbieten wollte, wollte er sich gar nicht anschauen, er war sehr in Eile und hat sich meine Vorschläge gar nicht angehört. Da müsste er sich aber wirklich was aus den Fingern saugen, und wenn schon das zulässige Gesamtgewicht nicht stimmt, ist das nicht sehr glaubwürdig.

Ansonsten wird man immer davon ausgehen, dass ein Kunde beim Trailerkauf sein Boot angibt. Und dann ist es Sache des Verkäufers, den richtigen Trailer zu finden.

Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass der Verkäufer sich so stur stellt. Der Trailer war ja noch nicht zugelassen, und der Fehler liegt klar bei ihm!

Bei einem Verkauf über ebay umgehst Du zwar einige Schwierigkeiten, machst aber sicher einen großen Verlust....

Klaus

style0410 07.09.2006 21:56

Zitat:

Zitat von KlausB
Hallo Ralf,

um mal wieder zum Trailer zurückzukommen: Über welchen Zeitraum zieht sich die Sache jetzt hin? Drei, vier Tage, oder schon Wochen? Generell: Du musst verhandeln, und zwar am besten mit dem, der Dir den Trailer (den wirklich völlig falschen) verkauft hat. Ich würde also beim Verkäufer ansetzen, und erst, wenn der nicht mit sich reden lässt, mit dem Chef.

Generell - und das gilt nicht nur für deinen Fall - rate ich dazu, immer zuerst gütlich zu verhandeln, und zwar am besten wenn möglich selbst (ohne Anwalt). Leider gibt es nämlich viele Kollegen, die den Streit lieber eskalieren lassen, weil sich die Sache für sie mehr lohnt, wenns vor Gericht geht. Oder denen die Sache so wenig lukrativ erscheint, dass sie sich für sie nicht lohnt. Außerdem ist häufig die Gesprächsbasis verloren, wenn man sich auf die juristischen Spitzfindigkeiten beschränkt, und den gesunden Menschenverstand über Bord schmeißt.

In deinem Fall hast Du aber - nachdem Du angegeben hast, für welches Boot der Trailer sein soll (und der Verkäufer dies wohl auch kaum abstreiten können wird, weil es nicht glaubhaft erscheint, dass man so ins Blaue hinein irgendeinen Trailer kauft) - ein Recht darauf, den passenden Trailer verkauft zu bekommen. Ist das (wie bei Dir) nicht gegeben, so fehlt dem Trailer die zugesicherte Eigenschaft, nämlich zu deinem Boot zu passen.

Davon muss auch nichts im Kaufvertrag stehen. Es ist lediglich ein Beweisproblem. In Schwierigkeiten kämst Du nur dann, wenn der Verkäufer einfach lügen würde und sagen würde: Der Kunde wollte unbedingt diesen Trailer xy, andere Trailer, die ich ihm anbieten wollte, wollte er sich gar nicht anschauen, er war sehr in Eile und hat sich meine Vorschläge gar nicht angehört. Da müsste er sich aber wirklich was aus den Fingern saugen, und wenn schon das zulässige Gesamtgewicht nicht stimmt, ist das nicht sehr glaubwürdig.

Ansonsten wird man immer davon ausgehen, dass ein Kunde beim Trailerkauf sein Boot angibt. Und dann ist es Sache des Verkäufers, den richtigen Trailer zu finden.

Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass der Verkäufer sich so stur stellt. Der Trailer war ja noch nicht zugelassen, und der Fehler liegt klar bei ihm!

Bei einem Verkauf über ebay umgehst Du zwar einige Schwierigkeiten, machst aber sicher einen großen Verlust....

Klaus


Danke ... ich bin dran ... seit 4 Tagen geht das gezehter! Heut kam erneut keine Nachricht von denen.
Morgen früh rufe ich wie jeden morgen persönlich dort an. Und lasse mich zum 4 mal vertrösten, und der Chef sich verläumden.
Wenns nicht so weit wäre, würde ich den Trailer nehmen und vorm Betriebsgelände sprengen... (äähhh das war ein Joke .. in der heutigen Zeit ists mit sprengen so ein Problem :-)

Ja, der Verlust im Ebay wäre viell. schmerzhaft, aber bei keiner gütl. Einigung mit dem Händler, kostet mich der Anwalt mit SB mehr!

Ich denke bis nach dem WE weiss ich mehr. Ich informiere Euch auf jedenfall!

Vielleichts gehts ja gut aus!

lg
Ralf aus Ingolstadt

KlausB 08.09.2006 09:13

Hallo Ralf,

vier Tage sind ja noch keine Ewigkeit - vielleicht ist der Chef zum Ende des Sommers tatsächlich mal für eine Woche in den Urlaub gefahren? Hast Du nachgefragt, wann er wieder erreichbar ist, oder um Rückruf gebeten?

Die ganze Sache ist natürlich ärgerlich, weil Du jetzt keinen nutzbaren Trailer hast, aber bei dem zerlegbaren Boot kommst Du ja mal für ein oder zwei Wochenenden auch ohne Trailer aufs Wasser (Wenn Du das mal ausprobiert hast, wirst Du Dir ohne Frage wieder einen Trailer wünschen).

Und da nach diesen 1-2 Wochenenden sowieso der Winter vor der Tür steht, hast Du doch gar keine Eile.

Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe gerade eine mehrwöchige trailerlose Zeit hinter mir, in der ich mein Boot nicht bewegen konnte.

Klaus

style0410 08.09.2006 13:29

Zitat:

Zitat von KlausB
Hallo Ralf,

vier Tage sind ja noch keine Ewigkeit - vielleicht ist der Chef zum Ende des Sommers tatsächlich mal für eine Woche in den Urlaub gefahren? Hast Du nachgefragt, wann er wieder erreichbar ist, oder um Rückruf gebeten?

Die ganze Sache ist natürlich ärgerlich, weil Du jetzt keinen nutzbaren Trailer hast, aber bei dem zerlegbaren Boot kommst Du ja mal für ein oder zwei Wochenenden auch ohne Trailer aufs Wasser (Wenn Du das mal ausprobiert hast, wirst Du Dir ohne Frage wieder einen Trailer wünschen).

Und da nach diesen 1-2 Wochenenden sowieso der Winter vor der Tür steht, hast Du doch gar keine Eile.

Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe gerade eine mehrwöchige trailerlose Zeit hinter mir, in der ich mein Boot nicht bewegen konnte.

Klaus


Hallo Klaus.
Meinst Du das zerlegen ist bei drei mal Bootfahren im Jahr (2* 1 Woche 1* 2 Wochen ind Italien + HR) zu aufwendig?
Ich denke, wenn ich mal weiss wie es geht, flutscht das doch!
Ausserdem kann ich dann in meinem geschlossenen normalen Hänger noch meine Harley mitnehmen... so war das eigentlich gedacht als Grundgedanke.
3 Std. zum Aufbau, und eine Std. zum Abbau gebe ich mir.

Grüssle Ralf
der morgen in Reg. auf der Donau das Boot erstwässert und am Sonntag den Papst chauffiert :-) wenn er will!

KlausB 08.09.2006 14:57

wenn Du nur 3 x im Jahr fährst, kannst Du ruhig auf- und abbauen, das ist wahr!

Klaus

style0410 08.09.2006 15:47

Test Test

style0410 08.09.2006 15:53

Nach dem Telefonat und den Emailbildern vom Trailer mit Boot, kam diese Antwort.

Sehr geehrter Herr
habe mit unseren Verkäufer Herrn **** Rücksprache gehalten.
Dieser teilte mir mit, daß Sie ihm beim Kauf weder die Größe
noch das Gewicht des Bootes sagten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, daß eine Wandlung des KV, in
Anbetracht des Verlaufes der Verkaufsverhandlungen,
leider nicht möglich ist.
Gerne bieten wir Ihnen jedoch aus reiner Kulanzüberlegung
einen Umtausch in einen größeren Bootstrailer an.
mfg


So, das habe ich erwartet... LÜGNER - da rettet ein Mitarbeiter seinen Kopf...
Nunja... werde in meine Antwortzeilen jetzt ein bisserl mehr Druck aufbauen!
und auf die rechtliche Sachlage (wie im Forum mir erklärt) hinweisen.

Ausser der größere Trailer ist aufpreisfrei!

Schönes WE allen

DieterM 08.09.2006 16:58

Zitat:

Zitat von style0410
...

So, das habe ich erwartet... LÜGNER - da rettet ein Mitarbeiter seinen Kopf...
Nunja... werde in meine Antwortzeilen jetzt ein bisserl mehr Druck aufbauen!
und auf die rechtliche Sachlage (wie im Forum mir erklärt) hinweisen.

Ausser der größere Trailer ist aufpreisfrei!

Schönes WE allen

Hmmm, die Fa. W... bietet Dir doch den Umtausch an, was willst Du mehr?

Ohne Aufpreis für den nun hoffentlich korrekten Trailer kannst Du aber nicht einen Umtausch erwarten, denn er wird größer und andere Ausrüstung haben müssen, der passenden Typ von HARBECK wurde Dir hier schon genannt. Was schert Dich das Gerede vom Verkäufer bei seinem Chef? Du kannst ja dort beiläufig erwähnen was Du von dem Verkäufer hälst aber bitte in feiner Form, das ist viel wirkungsvoller. Man läßt bei einer solchen Gelegenheit nicht die Sau raus, auch wenn es schwer fällt.

KlausB 08.09.2006 19:47

Ralf!

Bitte kein "Druck"! Umtausch wurde doch eh angeboten - Mehr willst Du doch nicht...

Klaus

Berny 08.09.2006 19:59

Zwei Sachen, die ich in Betracht ziehen würde:

1) Tausch auf Kulanz wäre eine Alternative, damit sichert sich der Händler ein Geschäft zu, was er ja will, und selber bekommt man einen Trailer, was man ja auch will! = Beide sind letztendlich irgendwie zufrieden, wenn auch mit Hindernissen!

2) Wandlung des Kaufvertrags ist vielleicht nicht möglich, man möge aber den Chef darauf hinweisen, welchen Verkäufer er da hat, wenn der einen Trailer verkauft und gar nicht weiß, was für ein Boot man besitzt, also als Fachkraft einen Trailer ohne Hintergründe verkauft, also die Katze im Sack verkauft
(Fachkraft ???) :verblueff
Sagt der Chef ja selber, dass weder das Gewicht noch die Größe des Bootes im Gespräch war, dies wäre aber (nach meinem Ermessen) eine zwingende Grundinformation für einen fachgerechten Verkauf!!!

Hier würde ich ansetzen und beim Händler dahingehend Druck machen, dass er einen passenden Trailer zu passenden Konditionen verkauft.
Ist er an einer Lösung interessiert, kann man ihn auch auf dieses Forum verweisen und darauf hinweisen, dass bei einem entsprechenden Vertrag hier auch ein entsprechender Eintrag passieren wird, der Werbeeffekt wäre sowohl positiv wie auch negativ von großem Wert.

Gütliche Einigung ist immer besser als eine zerstrittene! Wer weiß, ob du nicht nochmals was brauchst von diesem Händler, vielleicht stehen dann bei einer gütlichen Lösung die Konditionen auch besser!!!

KlausB 08.09.2006 21:13

Denk auch einfach daran, dass es für den Händler wichtig ist, nicht sein Gesicht zu verlieren! Und zweitens will er nicht das Geschäft einfach rückgängig machen und das Geld wieder herausgeben müssen.

Er beruft sich jetzt genau auf das, was ich als nicht glaubwürdig beschrieben hatte - das kannst Du ja auch mal (vorsichtig !) anklingen lassen, dass man wohl kaum einen Trailer kauft, ohne zu sagen, für welches Boot.

Dann bekommst Du den Trailer, den Du brauchst. Und wenn das ein größerer ist, für den ein höherer Preis zu zahlen ist, dann hättest Du diesen größeren Trailer ja ohnehin gebraucht...

Klaus


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