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thball 07.03.2017 20:26

Habe auch nicht behauptet, dass bei Dir BSH zuständig ist. Nur für mich halt auch nicht, sondern mein Landratsamt. :zwinkern:

Was ich in Bezug auf Martin meinte, frag doch in Thurgau nach ob Du auf dem Bodensee mit einer schweizer Zulassung die Flagge der Schweiz führen darfst. Denke schon, aber darum lieber die Behörde fragen. Schweizer Zulassung - schweizer Flagge, andere Möglichkeit habt ihr eh nicht.

Von Flaggenverstösse hört man nichts, außer man nimmt die falsche Flagge (z.B. Nationale mit Bundesadler, das wird nicht toleriert). Aber das ein in der Schweiz zugelassenes Boot für das Führen einer schweizer Flagge geahndet worden ist, wäre mir neu.

Seesternchen 07.03.2017 20:29

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 423852)
Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich.

Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen?

Doch Dieter das ist tatsächlich so! Siehe meinen letzten Beitrag der Mail.


Wenn wir das Boot in Deutschland zulassen würden, dürften wir damit überhaupt nicht auf dem Bodensee fahren! Es wird nicht unterschieden zwischen den einzelnen Ländern! Daher gibt es das gemeinsame Bodenseeabkommen "Übereinkommen vom 1.Juni 1973 über die Schifffahrt auf dem Bodensee "! Und das besagt eben, dass das die Bodenseezulassung (3 Jahre gültig und hat nichts mit der anderen Zulassung zu tun) nur in dem Land erteilt werden kann, in dem der Schiffshalter seinen Wohnsitz hat!

So wie wir das Bodenseeschifferpatent nicht in Deutschland als Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz machen durften und deswegen den schweizer Binnenschein machen müssen!

Seesternchen 07.03.2017 21:00

Hier noch ein Link:

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ART. 6 und 7 steht es auch nochmal.

thball 07.03.2017 21:05

... da steht doch eindeutig (Art. 6), dass man das Boot auch in D zulassen kann, wenn es in D seinen gewöhnlichen Standort hat (Liegplatz beispielsweise). Kenne einige, die es so machen...

Seesternchen 07.03.2017 21:07

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 423861)
... da steht doch eindeutig (Art. 6), dass man das Boot auch in D zulassen kann, wenn es in D seinen gewöhnlichen Standort hat (Liegplatz beispielsweise). Kenne einige, die es so machen...

Japp den haben wir ja nicht, wir wollen das Boot in der Garage halten, da wir mit dem schweizer Binnenschein auch mal auf anderen nahen Seen fahren werden.

MFO 07.03.2017 22:14

Also ich bin in Kroatien unterwegs, Boot 4.3m, keine Flagge notwendig;-)

schwarzwaelder50 07.03.2017 22:22

Ich bin da auch der Meinung wie Tom, wenn ihr das Boot in der Schweiz zulässt, bekommt das Boot auch die Schweizer Flagge als Heimatland.
Es zählt doch das Boot in nicht Ihr beide?!

DieterM 07.03.2017 23:08

Es geht ja nicht um die Zulassung in D und für den Bodensee auf deutscher Seite.

Es geht hier einzig alleine um die Zulassung des Bootes in der Schweiz, wo ja auch Nicoles & Martin (beide Deutsche) Wohnsitz ist, und die Führung der schweizer Nationale am Boot bei ihren Auslandsfahrten und am Bodensee (ev. auch an schweizer Seen).

Da lt. verschd. schweizer Vorschriften nicht Schweizer dann aber anscheinend keine Schweizer Nationale führen dürfen lt. den verschd. schweizer Vorschriften, ich dies aber für einen Interpretationsfehler halte, warum auch immer, möchte ich die beiden nochmal bitten direkt die eidgenössische Bootszulassung anzusprechen und das überprüfen zu lassen. Denn international wird ein Boot immer die Nationale Flagge des Landes führen indem deren Boots Zulassung erfolgte! So ist das auch bei den großen Schiffen geregelt.:schlaumei

Abgesehen davon, auf deutscher Seite muß für den Bodensee eine spezielle Zulassung mit techn. Abnahme erfolgen. Da diese auch für den Motor erfolgt, hatte ich bei Manuele den Motor reservieren lassen und die Verfügbarkeit der CE Homologation bei HONDA eingeholt. Das werdet Ihr beide auch für den Suzuki Motor für die Zulassung in der Schweiz und für die Zulassung am Bodensee benötigen.

chumZar43 08.03.2017 09:41

Hi,

Ja wir werden einfach mal fragen. Und in Frankreich zur Not einfach eine Schweizer setzen. Denke kaum, dass sie Franz. See Polizei was beanstanden wird. Die deutsche würde wohl zu sehr Verwirrung bringen.

Danke euch allen!

Dieter. Es gibt keine Unterscheidung bzgl. Deutscher oder Schweizer Seeseite. Deshalb gibt es ja diese Abkommen. Die 3jahres Prüfung gilt auch für Schweizer Schiffe. Z.b. Zürich Schiffe müssen diese extra bei z. B. Thurgau machen. Schiff aus Zürich dürfen allerdings nur 3monate je Jahr, anstatt komplett durchgehen wie eines aus Thurgau, auf dem Bodensee fahren.

schwarzwaelder50 08.03.2017 09:49

tztztz,
die Schweizer machen es noch komplizierter.:cognemur: Naja, Schifffahrt und Schweiz passt doch nicht so zusammen.

Comander 08.03.2017 09:56

Martin-machs doch ganz einfach-ich hab da Erfahrung:ka5: Wenn ihr das erste mal auf den Bodensee fahrt dann fahrt ihr eure Seite eine 400m Küstenlinie also nicht die 300m in Gleitfahrt.Die schweizer Seite ist eh nicht so viel.Irgendwann werdet ihr eine Yacht sehen wo drei Personen euch mit Ferngläsern beobachten und das ist die http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z037.gif. Zu ihr fährt ihr dann natürlich regel konform :biere: und fragt die http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z037.gifob ihr die Flagge aufziehen dürft . Fragen kostet nichts außerdem ist eh immer das selbe Boot und die lernen euch auch so schon kennen dann erübrigt sich später die weitere Überprüfung :biere: oder ihr sucht direkt die Wasserpolizei auf was aber umständlicher ist weil meine Taktik garantiert zum Erfolg führt :biere:

Seesternchen 08.03.2017 10:39

Uns geht es eigentlich primär um die Führung der Flagge im Ausland auf dem Meer, sprich Korsika oder Italien.

Eine hohe Strafe möchten wir nicht bezahlen aber wenn uns kein Land will :confused-

DieterM 08.03.2017 11:08

Danke Martin,

hier gibt es ja mehrere Vorschläge wie Ihr das eingeschränkte schweizer Verständnis für Seefahrt bewältigen könnt. Das finde ich gut! :biere:

Bleibt dann nur die Frage ob Ihr im Ausland als aus einem Nicht EU-Land kommend dann jedesmal Einklarieren und wieder Ausklarieren müßt??? :gruebel:

Aber für Korsika würde ich sagen ... pas de problème! :biere::biere::biere:

rookie 08.03.2017 11:27

Also ich führe seit ca. 15 Jahren im In- und Ausland, Heimat- und Gastlandflaggen , und scheinbar auch nicht immer korrekt !

Bisher wurde ich ca. fünf mal kontrolliert und nach meinen Bootspapieren befragt , aber die gesetzten Flaggen hat noch nie jemand interessiert :confused-

balex 08.03.2017 12:34

Moin,
hab das zum Thema gefunden.
Vielleicht ist es ja Hilfreich...?

* Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen die Bundesflagge führen, wenn sie von der zuständigen Flaggenbehörde (Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, BSH) die Befugnis dafür erhalten haben. Weitere Informationen dazu erteilt das BSH, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Tel. (0 40) 31 90-0, Fax: (0 40) 31 90-50 00, Um Links zu sehen, bitte registrieren.

* Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat.

* Gemäß FlRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sowohl im hoheitsfreien Raum der Hohen See als auch in fremden Staatsgebieten durch folgende Ausweise nachgewiesen:

§3a) (...) durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung (...). Eine Pflicht zum Eintrag ins Schiffsregister (See- oder Binnen) besteht für Boote mit einer Länge über 15 m.

§3d) für Seeschiffe, deren Rumpflänge (...) 15 m nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat (weitere Informationen zur Ausstellung erteilt das BSH).
Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt jedoch: Die Bundesflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis nach §3 FlRG vorliegt. Dies ergibt sich auch aus §4 Abs. 2 FlRG, wonach diese Schiffe einen Ausweis nach §3dFlRG nicht an Bord führen müssen (siehe §4 FlRG). Der Internationale Bootsschein (IBS) ist kein Berechtigungsausweis, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Papier akzeptiert. Sportschifffer benötigen also keine weiteren Registrierungen (Ausnahme: In Frankreich ist an der Küste das Flaggenzertifikat erforderlich).

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren


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