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daniels 16.11.2011 17:59

...übrigens ich habe extra für diesen Zweck die Zulassungsurkunde für meine Lampen einlaminiert und den Auszug aus den Verordnungen dabei und bin deshalb bereit für Diskussionen mit den Hüter des Gesetzes (obwohl es meine Freunde sind).

Hans

Aladin 16.11.2011 18:04

Zitat:

Zitat von daniels (Beitrag 268757)
.....da gebe ich Dir ja recht. Aber du bezogst Dich auf BSH und ich bin der Meinung, dass auf Grund von EU Richtlinien zum Beispiel RINA auch in D zugelassen sind. Die haben ein europäisches Prüfzeichen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Nur leider liest man in allen Broschüren immer was von zugelassenen Lampen und bezieht das auf BSH. Leider kennen auch nur viele Weißhemde/BlauHosen die ersten Sätze in der BinSchStrO und kennen die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 nicht, geschweige dann die BordlichterV-Bin.

Wie bereits gesagt, ich bin der Meinung, dass Leuchten mit anderen europäischen Zulassungen auch in D Zulassung haben. Beziehe mich halt auf die BordlichterV-Bin.
Habe aber eben einmal eine offizielle Anfrage an das zuständige Ministerium gesandt.

Wer doch gelacht, wenn wir kein Licht in die Dunkelheit bekämen. :chapeau:

Gruß Hans

In D sind BSH zugelassene Leuchten in sämtlichen Katalogen zu haben, eine Leuchte mit Rina hab ich da glaub noch nicht gefunden, bzw stand es nicht dabei. Deswegen mein Hinweis auf BSH. Meine Rundumleuchte ist übrigens Rina :ka5:

Gruß Carsten

daniels 16.11.2011 18:11

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268759)
..............., eine Leuchte mit Rina hab ich da glaub noch nicht gefunden,.................. . Meine Rundumleuchte ist übrigens Rina :ka5:

Gruß Carsten

.................leider steht es nicht überall dabei.

http://u.jimdo.com/www20/o/se7d0d85f...humb/image.jpg
Diese Serie ist von OSCULATIS. Die werden von vielen Händlern angeboten, aber Rina steht nicht immer dabei. Leider !

Wenn ich die Antwort aus dem Ministerium habe, mache ich einen entsprechenden Beitrag auf.

Gruß Hans

Berny 16.11.2011 19:43

Gibts auch woanders: Um Links zu sehen, bitte registrieren

@Cutman (mir geht da der Vorname noch ab wegen der persönlichen Ansprache :ka5:
Ein Tip: Um Links zu sehen, bitte registrieren )

Ist ja nicht schlimm, war ja nur ein Hinweis :biere:

Bezüglich der ganze BSH Geschichte:
Ich kann mir da die Engstrinigkeit auch nicht wirklich vorstellen und teile da auch die Meinung von Hans, dass auch andere Leuchten wenn zugelassen erlaubt sind.
Wenn ich mir in Italien zB ein Boot kaufe, müßte ich mir sonst die Leuchten ummontieren lassen, nur wegen der BSH ?
Wie schaut das eigentlich bei den ganzen neuen Booten aus, bei denen die Positionsleuchten schon designtechnisch ins Boot integriert sind, haben die alle eine BSH-Zulassung ??? :gruebel:

daniels 30.11.2011 09:00

Hallöchen,

die Antwort aus dem deutschen Ministerium ist da.

Gruß Hans


Sehr geehrter Herr Daniels,

vielen Dank für Ihre Mail. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Die Zulassungsanforderungen für den Binnen- und Seebereich umfassen
folgende Festlegungen:

1 Berufsfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

2 Sportfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“ oder Nationale BSH-Zulassung oder Zulassung eines anderen
EU-Mitgliedstaates (siehe VO (EG) 764_2008 über die gegenseitige
Anerkennung von Zulassungen).

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Dabei bedeutet
„Steuerrad“ eine Zulassung nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie
96/98/EG;
„Anker“ eine Zulassung nach der BinSchStrO/BinSchUO (wird nicht mehr
neu erteilt)

Im Binnenbereich - d.h. dem Anwendungsbereich von BinSchStrO oder
RheinSchPolVO - sind damit auch von Sportbooten Navigationslichter mit
„Steuerrad“-Zulassung (bzw. „Anker“-Zulassung) wie für
Berufsfahrzeuge zu führen; die Zulassung kann durch das BSH, aber auch
durch andere hierfür benannte Stellen in der EU erfolgt sein.
Im Seebereich gibt es dagegen separate Zulassungen für
Sportbootleuchten; siehe hierzu auch:
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Dort wird u.a. auf Folgendes hingewiesen:
"Wenn für ein Gerät also eine nationale Zulassung z.B. durch England
oder eine durch England hierfür autorisierte Stelle gemäß den
Kollisionsverhütungsregeln erteilt wurde (nicht zu verwechseln mit
Bescheinigungen als Klassifizierungsgesellschaft!) wird diese Zulassung
als gleichwertig akzeptiert."

Sie sehen es daher richtig, dass unter den gegebenen Bedingungen auch
nicht vom BSH, aber von anderen Prüfinstituten zugelassene Leuchten in
Deutschland eingesetzt werden dürfen.

Sehr geehrter Herr Daniels,
ich wünsche Ihnen als begeisterten Wassersportler weiterhin
interessante und vor allem verkehrssichere Fahrten auf allen Gewässern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gerda Renatus

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: Um Links zu sehen, bitte registrieren

MaTThias01 20.03.2013 12:54

Hallo zusammen, schaut euch mal bitte diese Positionslampen an:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich habe obige Batterieleuchten auch bei Bauhütte gesehen in der Maritimabteilung. Nun heißt es ja, das man in Notfällen, von den gesetzlichen Vorschriften abweichen kann. Nun, wie sieht es aus, wenn ich mich mit meiner Törnplanung verschätzt habe und die Lichterführung ansteht um weiter zu fahren. - Oder das Wetter schlägt unerwartet um und man hat unsichtiges Wetter mit Lichterführung. Darf man dann mit diesen Leuchten ohne BSH seine fahrt weiter fortführen um ans Ziehl zu kommen?

Vielen Dank für eure Antworten und evtl. Tipps!

Berny 20.03.2013 13:17

Da wirst du Erklärungsnot haben, wenn die Lampen fix am Boot verklebt sind.......
Außerdem, wenn es ein Notfall ist, heißt das, ran ans Ufer und nicht mehr weiterfahren....

Ergo kannst mit dieser Argumentation gewaltig einfahren, weil du sogar noch grob fahrlässig eine Gefährdung darstellst (ist jetzt etwas überzeichnet dargestellt...)

MaTThias01 20.03.2013 14:01

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 296480)
Da wirst du Erklärungsnot haben, wenn die Lampen fix am Boot verklebt sind.......
Außerdem, wenn es ein Notfall ist, heißt das, ran ans Ufer und nicht mehr weiterfahren....

Ergo kannst mit dieser Argumentation gewaltig einfahren, weil du sogar noch grob fahrlässig eine Gefährdung darstellst (ist jetzt etwas überzeichnet dargestellt...)

Hallo Berny, also wenn man überrascht wird von Wetter oder ähnlichen Dingen, genügt regulär ein Weißes Licht,das man "zeigt", um seine Fahrt fort zu setzen. Z.B. zu einem Schutzhafen.
Wenn man unterwegs einen Notfall, oder Krankheitsfall hat, darf man auch vom geltenden Recht abweichen.
Es werden ja eigentlich nur vorne am Bug der Halter verklebt mit dem Boot. Alles andere ist ja revisiebel und nicht fest montiert.
>Einfach ans Ufer und dann im Freien ohne irgendwas übernachten kann es ja auch nicht sein. Wildcamping ist das und dies ist auch verboten.
Da ich meist die Fahrrinnen meide, außer hier auf dem Rhein, kann das eigentlich nicht so schwerwiegend sein.

Gruß Matthias

Berny 20.03.2013 17:48

Wie du meinst, man kann sich alles zurecht reden.
Aber es wird dir bei einer Kontrolle der WAPO nix helfen, oder glaubst du, dass die blöd sind?

MaTThias01 20.03.2013 19:14

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 296500)
Wie du meinst, man kann sich alles zurecht reden.
Aber es wird dir bei einer Kontrolle der WAPO nix helfen, oder glaubst du, dass die blöd sind?

Na, sowas würde ich nie behaupten, bin mit denen immer gut zurecht gekommen.
Aber, gibt es denn keine Beleuchtung, die Flexibel, klein und mit Batterien läuft und noch eine Zulassung haben?
Es ist ja schließlich "nur" ein Schlauchboot und es ist auch nur für Ausnahmefälle gedacht die Beleuchtung zu führen.

Die von mir beschrieben Grenzfälle beziehen sich aufs zeigen des weißen Lichtes mittels Handlampe. - Und das steht so in den Regeln. Da kann auch die Waschu nix machen, außer anhalten und Hilfe leisten. Hatte mit veralbern wirklich nichts zu tun, das ist legal.

reini0077 20.03.2013 19:43

Zitat:

Zitat von MaTThias01 (Beitrag 296506)
Na, sowas würde ich nie behaupten, bin mit denen immer gut zurecht gekommen.
Aber, gibt es denn keine Beleuchtung, die Flexibel, klein und mit Batterien läuft und noch eine Zulassung haben?
Es ist ja schließlich "nur" ein Schlauchboot und es ist auch nur für Ausnahmefälle gedacht die Beleuchtung zu führen.

Die von mir beschrieben Grenzfälle beziehen sich aufs zeigen des weißen Lichtes mittels Handlampe. - Und das steht so in den Regeln. Da kann auch die Waschu nix machen, außer anhalten und Hilfe leisten. Hatte mit veralbern wirklich nichts zu tun, das ist legal.

Die Aussage das es sich eh nur um ein Schlauchboot handelt ist Blödsinn. Wenn du mit Motor fährst ist es ein Motorboot und da gelten nun mal die Bestimmungen die Berny schon genannt hat.

Lg Reini

MaTThias01 20.03.2013 20:32

Zitat:

Zitat von reini0077 (Beitrag 296511)
Die Aussage das es sich eh nur um ein Schlauchboot handelt ist Blödsinn. Wenn du mit Motor fährst ist es ein Motorboot und da gelten nun mal die Bestimmungen die Berny schon genannt hat.

Lg Reini

Ähh, es geht darum, das ich mir auf das Ding keine Gallerie montieren werde, bzw. Leuchten fest montieren will.
Das das Boot ein Motorboot ist, das weiß ich selber. - Also manchmal...

LG zurück Matthias
:-)

Aia 20.03.2013 20:45

Zitat:

Zitat von MaTThias01 (Beitrag 296516)
Ähh, es geht darum, das ich mir auf das Ding keine Gallerie montieren werde, bzw. Leuchten fest montieren will.
Das das Boot ein Motorboot ist, das weiß ich selber. - Also manchmal...

LG zurück Matthias
:-)

Du wirst das halt so machen wie alle Anderen auch, meinst du wir geben gern viel Geld aus für eine Beleuchtung.
Und Boote mit schlechter oder gar keiner Beleuchtung sind mir/uns schon einige begegnet, das ist nicht so toll.

DieterM 20.03.2013 21:04

Hallo Mathias,

sehe, das Du am Mittelrhein Zuhause bist und ein kleines 3,40 m Schlaucherl fährst. Daher finde ich Deine Argumentation hier nicht zutreffend, was die Beleuchtung betrifft.

Für den echten Notfall könnte sicher eine kräftige Rundumbeleuchtung ( mind. 1 Seemeile Reichweite, besser 2 nm) am Schlaucherl Dich absichern. Aber auf dem Rhein würde ich es schon mit Deinem kleinen Schlaucherl wegen des dichten und schweren Berufssverkehrs nicht wagen zu fahren. Da benötigst Du größere Boote mit stärkerer Motorisierung um sicher unterwegs zu sein. Bei Schlechtwetter bist Du außerdem verpflichtet mit zugelassenem Funk unterwegs zu sein. Also vergiß bitte Deine Vorschläge, denn Du begibst Dich hier effektiv in eigene Lebensgefahr wenn Du bei schlechtsichtiger Wetterlage oder gar bei Dunkelheit dort unterwegs sein willst.

Bitte sei vernünftig!:smileys5_

MaTThias01 20.03.2013 21:28

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 296520)
Hallo Mathias,

sehe, das Du am Mittelrhein Zuhause bist und ein kleines 3,40 m Schlaucherl fährst. Daher finde ich Deine Argumentation hier nicht zutreffend, was die Beleuchtung betrifft.

Für den echten Notfall könnte sicher eine kräftige Rundumbeleuchtung ( mind. 1 Seemeile Reichweite, besser 2 nm) am Schlaucherl Dich absichern. Aber auf dem Rhein würde ich es schon mit Deinem kleinen Schlaucherl wegen des dichten und schweren Berufssverkehrs nicht wagen zu fahren. Da benötigst Du größere Boote mit stärkerer Motorisierung um sicher unterwegs zu sein. Bei Schlechtwetter bist Du außerdem verpflichtet mit zugelassenem Funk unterwegs zu sein. Also vergiß bitte Deine Vorschläge, denn Du begibst Dich hier effektiv in eigene Lebensgefahr wenn Du bei schlechtsichtiger Wetterlage oder gar bei Dunkelheit dort unterwegs sein willst.



Bitte sei vernünftig!:smileys5_

Hallo, ich kenne den Rhein in und auswendig, ich bin am Strom aufgewachsen. Ich kenne hier einige Berufsschifffahrer und kenne bis Koblenz jeden Stein im Gewässer, vergesse nur immer ihre Namen.
Die "Notbeleuchtung" mit der weißen Handlampe ist Fakt und stammt nicht von mir. Was gibts denn da zu diskutieren? Versteh ich nicht. Es steht so in den Gesetzen drin, die hab ich nicht geschrieben.
Du verdrehst hier etwas die Tatsachen: Ich habe nicht geschrieben, das ich bei unsichtigem Wetter los fahre, sondern das man davon überrascht werden kann und dann greift genau das, was ich vorab beschrieben habe.
Es ist immer wieder verwunderlich, das man die gleiche Sprache "schreibt" und man sich doch nie versteht.
Also ich finds lustig.


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