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roehrig 24.07.2016 14:52

Hier steht es. Sven hat recht.

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Visus1.0 24.07.2016 15:03

Nun gut aber welcher einachsige Anhänger hat
11 Tonnen???

roehrig 24.07.2016 15:05

Ne Tandem Achskonfiguration mit weniger wie einem Meter Abstand zählt in D als eine Achse.

Als Tandem Anhänger technisch bis 18 t möglich.

Berny 24.07.2016 19:11

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 402242)

stelle ich mir die Frage, wem glaube ich jetzt, einem Autofahrerclub oder einem Herausgeber von Reisemagazinen.... :lachen78:

Das ist das gleiche, wie es damals das Gerücht gab, dass Autofahrer unter 21 Jahren in Kroatien kein Auto über 100 PS fahren dürfen.

Es werden dabei aber folgende Dinge vergessen:
1) in vielen Ländern werden die Ausrüstungsvorschriften der Zulassungsländer anerkannt.
2) Manche Dinge sind aus der Logik her anders geregelt.

Beispiel: ist es in Kroatien so, dass für jeden an Bord eine Warnweste vorhanden sein muss. In Österreich braucht nur der eine, der auf der Autobahn sich befindet.

Die Logik sagt relativ einfach, wenn sich warum auch immer, alle Mitfahrer auf der Autobahn sind, müssen alle eine Warnweste tragen (zB Autobrand).

Demnach ist der logische Umkehrschluss, dass man auch in Österreich für jeden an Bord eine Warnweste mithaben sollte, auch wenn es nicht Vorschrift ist.

Darum werden auch viele Dinge oft falsch dargestellt.

dirki 24.07.2016 20:44

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402247)
😳😳😳😳 diese gewichtsbegrenzung sagt mir überhaupt nix 🤔🤔🤔

kukst du!:biere:
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

Hesekaia 24.07.2016 20:46

Hallöle,
schöne Diskussion hier wobei doch mittlerweile jeder Wohnwagen, Wohnmobil und Bootstrailer entweder überladen oder an der Grenze des zulässigen rumfährt.Schließe mich da leider nicht aus.
Wissen alle Zollbeamte darfst dich halt nicht erwischen lassen. Wer seine Ladung vernünftig verteilt ohne dass das Auto mit der hinteren Stosstange auf dem Asphalt kratzt
hat auch aus sicht der Bediensteten nicht viel zu befürchten wenns am Rande der Legalität ist.
Also wer sein Gespann so zustopft dass Auto und Boot oder Wohnwagen ein Knickstellung machen der zieht jeden Blick auf sich.
Grüße

roehrig 24.07.2016 21:10

Nee. Nicht jeder.
Ich habe noch rund 250 kg Zuladung am Trailer, selbst wenn das Boot schon gut gefüllt ist.

Aber es stimmt schon: viele sind dran oder drüber....

sammy1505 24.07.2016 21:26

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 402273)
Nee. Nicht jeder.
Ich habe noch rund 250 kg Zuladung am Trailer, selbst wenn das Boot schon gut gefüllt ist.

Aber es stimmt schon: viele sind dran oder drüber....


..., und die wissen's oftmal noch nicht mal :gruebel::gruebel::ka5:

thball 27.07.2016 21:30

Man kann es auch übertreiben...

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hakopa 27.07.2016 21:49

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402201)
Hallo Harry, :biere:
mein Wohnmobil ist aufgelastet.
Da sind stärkere Federn ( Blattfedern) und andere Stoßdämpfer verbaut.
Ist normal ein 2,8 t , durch die Auflastung bis 3,8 t.
Jetzt kommt der Hit!
Brauche noch keine D-Box, und laufe unter PKW bei der Autobahngebühr!
Auflastung steht unten im Schein, da fällt jeder drüber!
Wieder Geld gespart!:chapeau:
Die Welt ist einfach schlecht!:futschlac:futschlac:futschlac
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Hälts du die Össi Rennleitung für so blöd ? Als Passauer Grenzanlieger kann ich ein Lied davon singen wie wohl wissend kontrolliert wird. Habe soeben auflasten lassen. Dabei gibt es, zumindest jetzt, eine neue Zulassungsbescheinigung, die kleine. In dieser wird unter F1 das neue zulässige Ges.Gewicht eingetragen. Dieser Eintrag gilt für Deutschland. Der Eintrag unter F2 gilt für die EU. Wird nur der Eintrag unter F1 getätigt, was leider oft bei der Zulassung passieren kann, dann gilt die Auflastung nicht für die EU.
Konrad

W0LF 28.07.2016 17:49

Ich hatte damals die Schnauze voll mit überladen und wohin mit dem ganzen Geraffel - das war schon kein Spaß mehr:

http://up.picr.de/9730472pia.jpg

http://up.picr.de/9730474san.jpg

Inzwischen ist es deutlich entspannter. WW hat mit Urlaubsgepäck noch 200Kg Luft nach oben und Auto ist (noch leer):

http://up.picr.de/26293072iu.jpg

http://up.picr.de/26293073mi.jpg

Gruß Wolf

Dietschi 31.07.2016 09:50

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402201)
Hallo Harry, :biere:
mein Wohnmobil ist aufgelastet.
Da sind stärkere Federn ( Blattfedern) und andere Stoßdämpfer verbaut.
Ist normal ein 2,8 t , durch die Auflastung bis 3,8 t.
Jetzt kommt der Hit!
Brauche noch keine D-Box, und laufe unter PKW bei der Autobahngebühr!
Auflastung steht unten im Schein, da fällt jeder drüber!
Wieder Geld gespart!:chapeau:
Die Welt ist einfach schlecht!:futschlac:futschlac:futschlac
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Sorry Dirk !
Aber da bist du mal richtig auf dem Holzweg! Dann wärst du der erste,der in Österreich keine Go Box über 3,5t braucht.
Sobald das Wohnmobil über 3,5t ist, brauchst du in Österreich die Go Box ! :chapeau:

Viele Grüße!

Visus1.0 31.07.2016 11:39

Am Weg nach nähe Graz am Rastplatz einen WW auf die Waage gestellt gesehen bei der Hinfahrt

Jessi 31.07.2016 13:31

Hey
 
Zu Sammy 1505 das Zeichen bedeutet Fahrverbot für ALLE Kfz über 3.5 t somit auch Womo s . Allerdings gehe ich davon aus das es sich um die Kontrollstellen in Radfeld oder Kundl gehandelt hat.
Auf denen ist aber immer ein Lkw mit abgebildet, mit dem Zusatz 3,5 t das Betrifft dann nur LKW . Manchmal leuchtet auch ein komplettes Fahrverbot , wobei dann die Autobahn noch zusätzlich komplett mit Polizei Autos verstellt wird weil die meisten Kraftfahrer sonst einfach durchfahren würden , hier geht es dann um die Vignetten Kontrolle oder Großraum Fahndungen nach einem Banküberfall.
Ein WOMO ist in Österreich KEIN LKW .

Lg Jessi

skipper1 31.07.2016 19:05

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 402169)
War heute auf der Waage mit WW und Auto.

Oh Gott:cognemur:

WW hätte zulässiges 1250 und leer laut Zulassungschein 1045.

Jetzt hatte er leer schon 1170 kg auf der Waage mit etwas Gebäck hatte er schon 1320 Kg.....

Hab weder Klima noch Sonnenmarkiese und gewogen mit leeren Wassertanks.

So ein Schei.... Jetzt hab ich 70 Kg rausgeräumt..... bin jetzt genau bei 1250kg

Jetzt bin ich im Auto auch noch drüber mit dem Gesamtgewicht um 20 Kg da meine Tochter diesmal mitfährt, nicht nur der jüngere Sohn. Sie hat 83 Kg Lebendgewicht und ihr Rucksack hat 17 Kg.

Jetzt muss ich 20 Kg Werkzeug Bücher und Sonnencremen da lassen. Dann bin ich auf den Kilo genau, auf dem max Gewicht.

Hab jedes Ding genau gewogen. Bücher Leiter Matten Gasflaschen ....usw alles was irgend wie embehrlich war, flog raus. Auch ein Teil vom Geschirr.

Hab mir ausgerechnet, als das Boot noch im WW war und der 110 Kg Aussenborder im Auto und die Tauchausrüstungen, hatte ich sicher 600 Kg überladen und über 4 Tonnen.


Jetzt fahr ich das erste mal genau auf der max Zuladung. Dieseltank ist voll.

Leute fahrt nicht auf die Waage mit dem Wohnwagen. Da könnt ihr dann fast zu Hause bleiben. In Östereich räumst du aus bei 2% Überladung oder du darfst nicht weiter fahren.

Und bei einem WW mit 1.25 Tonnen sind das nur lächerliche 25 Kg. Bei meinem Auto das höchst zulässiges von 2160 kg hat, sind zwei % auch nur 43 kg Toleranz.

Dabei ist meine Zuladung beim Auto eh 630 Kg also nicht so wenig.:schlaumei


http://up.picr.de/26285779yv.jpg

ich bin auch mit dem ww unterwegs. ich habe klima und mover. letztes jahr erstmals das boot schon am gardasee und trotzdem gesamtgewicht gerade mal nicht überschritten. habe beim ww 1950 kg höchstzulässiges gesamtgewicht.:confused-
aber zeig mir ein gespann das nicht übergewichtig ist. :schlaumei


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