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Kleinandi 20.03.2008 23:09

Zitat:

Zitat von Adrian
Ist ok, freilich kannst Du Deine Meinung sagen, ich war keineswegs aggressiv. Ist mir nur unverständlich weil beides eigentlich nichts miteinander zu tun hat.

Auch wenn ich mir einen neuen AB spare ändert das nichts an der Trailergeschichte und mein Trailer bleibt leider überladen, also von daher....

Aber ich hätte mir beide Threads sparen können das stimmt schon, altkluge Ratschläge wie "Trailerüberladung is ne ganz böse Sache" waren vorprogrammiert.

Sorry+Gruß
Adrian


Hi Adrian


Was hast Du mit dem Beitrag hier erwartet?Das Dich alle anlügen und sagen ist OK....Kein Problem fahr einfach weiter?Dann wäre dein schlechtes Gewissen beruhigt aber nicht mehr.............:ka5:
Du hast Scheisse gebaut und einen zu kleinen Trailer gekauft und das muss man nunmal nicht schönreden auch wenn es mir für Dich Leid tut.

mike-stgt 23.03.2008 09:18

Hallo
wenn Du den Trailer unbedingt behalten willst, kauf Dir in der Bucht eine 1300kg Achse gebremst und die zugehörige Kupplung, Achse ca 300 und Kupplung ca 170€. Dann zum TÜV . Zuvor bei Harbeck die Zustimmung holen. Die sind sehr kompetent und freundlich.
Aber mit Handauflegen wirds nix, zuviel ist zuviel.
Schöne Ostern
Micha:seaman:

Fortnox 23.03.2008 09:51

Dann fehlt aber noch die Bremse oder ?

Ich denke da käme ein "In Zahlung nehmen" günstiger:confused-

Double Trouble 25.03.2008 18:27

Ich weiß nicht, was an Harbeck Trailern so toll ist. Ich habe einen Harbeck mit einem Boot mitgekauft, aber überladen würde ich den nie, weil die Dimensionierung der Formrohre ist eher an der unteren Grenze, bei mir ist das Hauptrohr fast eingerissen.

lg,
Peter

timo 25.03.2008 20:15

hallo peter

das kann ich nur bestätigen,was du schreibst,mein harbeck ist mit 110 kg überladung zusammengebrochen,einfach hinter der achse abgebrochen.habe verstärkt,und 750 kg achse drunter versuche gerade auf 600 kg aufzulasten aber harbeck hat mir keine freigabe gegeben,denn der rahmen wäre mit 500kg schon am limit:gruebel: .
bekomme diese woche bescheid ob es auch ohne herstellerfreigabe möglich ist.

gruß timo

sportcruiser585 25.03.2008 21:37

Hallo,

mir wurde ja schon bis dato schummrig, wenn hinter mir einer mir Hänger (Boot, Wohnwagen, etc.) unterwegs war. Aber wenn ich Eure Stories lese, wird mir in Zukunft ja richtig Angst und Bang. :stupid:

Gruss
Harald

haschibischel 25.03.2008 21:58

Zitat:

Zitat von timo
hallo peter

das kann ich nur bestätigen,was du schreibst,mein harbeck ist mit 110 kg überladung zusammengebrochen,einfach hinter der achse abgebrochen.habe verstärkt,und 750 kg achse drunter versuche gerade auf 600 kg aufzulasten aber harbeck hat mir keine freigabe gegeben,denn der rahmen wäre mit 500kg schon am limit:gruebel: .
bekomme diese woche bescheid ob es auch ohne herstellerfreigabe möglich ist.

gruß timo

hallo,

ich bekam von harbeck die selbe aussage bei meinem 1300 kg anhänger,
muß woll auch noch nachdenken,
ein befreundeter fahrzeugbauer meinete mit zusatzrahmen und anderer kugekopfaufnahme könnte man eine größere achse einbauen,

gruß Torsten

brando 25.03.2008 21:58

Hallo Adrian,

eine blöde Geschichte die Dir da passiert ist. :cognemur:

Leider stimmen die Gewichtsangaben der Hersteller meistens nicht
und so haben schon mehrere Bootsfahrer einen zu kleinen Trailer gekauft.

Auch mein Paket wiegt gute 30 % mehr als es mir in meinen kühnsten Hochrechnungen hätte vorstellen können.

A b e r ! Bootfahren ist Luxus und deshalb solltest Du wegen fehlender
Knete weder Dich noch andere gefährden !
Meiner Meinung nach passt es nicht zusammen, sich Luxusgüter (und dazu gehören nunmal alle Boote) zu gönnen und dann an entscheidenden Sicherheitselementen zu sparen. :schlaumei

Nix für ungut

goeberl 26.03.2008 12:05

Zitat:

Zitat von Kleinandi
Du hast Scheisse gebaut und einen zu kleinen Trailer gekauft und das muss man nunmal nicht schönreden auch wenn es mir für Dich Leid tut.

au, das ist der holzhammer ohne verzuckern:lachen78: .

inhaltlich aber korrekt. adrian, du hast einfach das gewicht unterschätzt. die hersteller geben alles so an, dass sich bei einer bootskombi rein rechnerisch der schwächste trailer ausgeht. die motorengewichte sind meistens "trocken", also ohne öl. ok, das macht nicht die welt aus, aber man sieht, wie die arbeiten.
allein die schaltung mit den zügen wird schon knappe 10kg haben. 2 batterien sicher 50kg, 70l tank leer 30kg, wasserabscheider, instrumente und vielleicht noch ein paar zusätzliche rollen am trailer und du hast alle grenzen überschritten, aber im boot fehlen noch anker, sicherheitsausrücstung und sprit.

wenn der trailer eh noch neu ist, geh zum händler, wo du ihn gekauft hast, und frag, ob er ihn dir für einen neuen in zahlung nimmt.
was nützt es dir, wenn du zwei boote hast und mit einem willst nicht fahren, weil dir der motor nicht zusagt, beim anderen kannst du nicht fahren, weil der trailer nicht passt.
wenn das geld knapp ist, dann konzentrier dich für heuer auf ein boot.

lg martin

Kleinandi 26.03.2008 17:41

au, das ist der holzhammer ohne verzuckern :lachen78:

Manchmal gehts nicht anders ........Ich glaube Lehrgeld musste schon jeder Mal zahlen und in dem Fall wird sich das in Grenzen halten wenn er es so macht wie Du schreibst.

goeberl 26.03.2008 19:05

Zitat:

Zitat von Kleinandi
au, das ist der holzhammer ohne verzuckern :lachen78:

Manchmal gehts nicht anders ........Ich glaube Lehrgeld musste schon jeder Mal zahlen und in dem Fall wird sich das in Grenzen halten wenn er es so macht wie Du schreibst.

genau, manchmal tut halt die wahrheit weh, aber es musste ja gesagt werden.

lg martin

Chester 26.03.2008 21:02

Zitat:

Zitat von stebn
Ihr müsst Anhängelast und zGG auseinanderhalten!!


Ab 750kg zGG muss ein Anhänger eine Bremse haben....deshalb kannst du deinen auch nicht auflasten lassen.


zGG wird im abgekoppelten Zustand gewogen ( Achslast + Stützlast ) und darf nicht höher sein als eingetragen.

Anhängelast ist das gewogene Gewicht abzgl Stützlast.

Z.B. ungebremster Anhänger 750zGG!! Diesen Hänger darfst du mit einem Fahrzeug ziehen dass eine ungebremste Anhängelast von 675kg hat. Da die restliche Stützlast (75kg) dem Zugwagen zugerechnet wird.

Rein theoretisch dürftest du mit deinem Auto ( wenn das ungebremst 750kg ziehen darf) einen ungebremstenTrainer ziehen der 825kg zGG hat.... Aber diesen gibt es nicht da ungebremste Trailer max. 750 zGG haben dürfen!!

Natürlich dürfen Hänger von 2000kg zGG von einem Fahrzeug gezogen werden dass z.B. nur 1400 kg ziehen darf. Der Anhänger darf dann aber nicht mehr wiegen wie das Auto ziehen darf zzgl Stützlast.

Mal sehr übersichtlich zusammengefasst! Aber gilt der letzte Satz nicht nur für Deutschland? In Kroatien z.B. zählt nur das zGG der Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht, oder?

Reinhard

trolldich 26.03.2008 21:23

Zitat:

Zitat von Kleinandi
Ich glaube Lehrgeld musste schon jeder Mal zahlen.

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Der Dumme lernt nix
Der Schlaue lernt aus seinen Fehlern
Der Weise aus den Fehlern der anderen

stebn 26.03.2008 21:39

Zitat:

Zitat von Chester
Mal sehr übersichtlich zusammengefasst! Aber gilt der letzte Satz nicht nur für Deutschland? In Kroatien z.B. zählt nur das zGG der Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht, oder?

Reinhard


Da sind wir wieder beim Bestandschutz!!!

Es gibt auch ausländische Zulassungen die in D nicht Zugelassen sind. Die dürfen auch mit Ihren Fahrzeugen/Gespann durch D. fahren ohne bezahlen zu müssen!!

Außerdem steht im Fahrzeugschein die zulässige Anhängelast und nicht das zGG des Anhängers!!:biere: :biere:

timo 03.04.2008 22:21

hallo

habe heute bescheid bekommen,trailerauflastung ohne herstellerfreigabe nur 20%vom jetzigen zulässigen gesamtgewicht.:cognemur:
das kann ich mir dann auch sparen.
denn dann hätte ich gerade mal 540 kg ,bräuchte aber 600 dann hätte ich noch ein polster von 40 kg.
werde mal paar tüvs abklappern,vielleicht gehts ja doch irgend wo.

gruß timo


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