Und was man auf der Wiegung auch sehr schön sieht:
Immer ein Blick auf die Achs bzw. Reifenlast haben. Hinten rechts sind es schon 1076 kg, bei 1.200 ist offiziell Schluss bei den Fiat Felgen. Und auch beim Lastindex der Reifen ist man schnell am Limit. Ich gucke daher, dass ich immer Reifen mit einem Li von 121 verbaut habe, das ermöglicht einiges an Reserven. LI 116 geht bis 1250 kg LI 120 hat schon 1400 kg. Und immer schön auf den Luftdruck achten, bloß nicht zu wenig! Rüdiger, dem die Reifen schon um die Ohren geflogen sind bei einer Achslast von fast 3.000 kg :confused- :gruebel: :motz_4: Gruß Rüdiger |
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Der Fahrzeughersteller oder der Aufbauhersteller? Mein Adria ebenfalls auf Fiat Maxi Chassis hat ein Gesamtgewicht von 4400 Kg und ein Zuggesamtgewicht von 6150 Kg. Also kann das ja eigentlich nicht von Fiat kommen sonst wäre das Zuggesamtgewicht doch immer gleich Oder? |
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Wie mir der Kollege sagte, fährt man in Österreich mit dem überladenem 3,5 t WoMo herum, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Mautverstoß von wegen es ist eine Go-Box erforderlich und der Gewichtsverstoß. Das wäre den Fahrern nicht bewusst. (Das wird logischerweise nur auf die zutreffen, die nur bis 3,5 Tonnen fahren dürfen.) Er war froh sich mal normal unterhalten zu können, es gebe bei den Kontrollen regelmäßig "Theater". Er hätte noch nie so viele Widerstände gehabt, wie bei den Gewichtskontrollen. Die Frage ist jetzt, wer hat Recht? Der österreichische Polizeibeamte kann sich ja vielleicht auch mal irren. :confused- |
Meine Aussage bezieht sich jetz erstmal aufs deutsche Recht.
Wenn man aber mal eben einen Blick auf die Seite von Um Links zu sehen, bitte registrieren wirft, sieht man sehr schnell, dass dort die Go-Maut für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts gilt. Damit is meines Erachtens doch recht deutlich der Wert, welcher in den Papieren steht, gemeint. Ich denke, für das Führerscheinproblem wird es ähnlich sein. |
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Hinten links sind es 1076 kg... 1= VORNE LINKS 869 kg 2= VORNE RECHTS 934 kg 3= HINTEN LINKS 1076 kg 4= HINTEN RECHTS 1053 kg Grüße Horscht |
Was mich noch interssieren würde (oder vielleicht sollte ich da gar nicht nachfragen).
Wenn das WoMo 3.5 zGG hat (so wie auch unseres), in den Papieren aber steht, dass sich das um 100 kg erhöht (wie auch die Achslast Achse 2), wenn ein Anhänger gezogen wird. Hat da jemand nen Durchblick? |
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Fest steht: Um das Gewicht das Du am vorne am Zugfahrzeug auflastest, sinkt das zugelassene Gewicht des Anhängers hinten ab... jeweils bis zum zugelassenen Gesamtzuggewicht. Bei meinem Gespann: Vorher: Ole 4250 kg zGG + Maximalgewicht Anhänger 1750 kg zGG = Gesamtgewicht des Zuges 6000 kg Heute: Ole 4500 kg zGG + Maximalgewicht Anhänger 1500 kg zGG = Gesamtgewicht des Zuges 6000 KG Mein Hersteller schreibt zum Beispiel locker und flockig in den Prospekt: "zugelassenes Anhängergewicht 2000 kg", das stimmt aber nur wenn Du das Wohnmobil auf 4000 kg zGG ablastest, was wiederum bei einem Leergewicht von 3972 kg sinnfrei ist. Mit dem Thema is nicht zu spaßen... das wird auch gleich richtig teuer wenn Du an den Falschen kommst.... @ Benni, zurück zu Dir, is ja dein Thread...... ich empfehle Dir Dein Womo "Le Bus" (übrigens sehr originell) bevor du viele Extras einbaust auf eine geeichte Waage zu stellen, dann weisste woran du bist. Vielleicht verbieten sich dann manche Sonderausstattungen von selbst. :-( |
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Mit Anhänger hat dein Womo zulässiges Gesamtgewicht von 3.6to. |
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Ist halt nur komisch das du 6000 kg hast und ich 6150 Kg Gesamtgewicht. Beide auf Fiat Maxi🤔 |
Nun, das dürfte daran liegen das nicht jeder Fiat Maxi gleich ist. Bei mir ist nur der Triebkopf (Motor, Getriebe, Vorderachse, Lenkung, Unterboden bis hinter Fahrersitze) von Fiat... alles was danach nach hinten weitergeht ist der Alko Tiefrahmen mit Drehstabfeder und maximalen Radstand. Daraus hat der Hersteller Fiat und Aufbauhersteller Dethleffs wohl das Maximale Zuggewicht von 6000 kg freigegeben.
https://up.picr.de/43304096rb.jpg PS: Ganz witzig finde ich auch die Angabe: Tatsächliche Masse des Fahrzeugs |
Das Zuggesamtgewicht wird vom „finalen Hersteller“ festgelegt, das ist Bürstner , Hymer oder wer auch immer.
Mein Eura hat jetzt 6400kg. Der TEC hatte, da aus den Anfängen der Aufbauten auf X250 Basis nur ein Zuggewicht von 5850. Habe auf Anfrage bei TEC dann eine Freigabe für 6.000 erhalten. FIAT hilft da grundsätzlich nicht weiter. @Pepone Das was Dir da erzählt wurde, widerspricht allen anderen Anfragen, offiziellen Antworten und den lesbaren Texten. GO Box ja nein und auch der Führerschein richten sich immer nach dem zGG, nie nach dem tatsächlich Gewicht. Keine Ahnung, wie Dein Kollege zu seiner Aussage kommt. Zur Auflastung und Zuggesamtgewicht. Auch das ist nicht ganz richtig. Sinn und Zweck ist ja, dass man Anhängelast, Gewicht des Zugfahrzeuges und Zuggesamtgewicht trennt. Ich hatte am TEC eingetragen 4500 ZGG, 6000 Zug und 1850 Anhänger. Also entweder leichter Anhänger und vorne voll, oder hinten das Boot und vorne aufpassen. So KANN das eingetragen werden. Und schon wieder ein ABER: Es gibt einen D Wert für die AHK. Und aus den DWERT und dem ZGG ergibt sich eine maximale Anhängelast, unabhängig von der Freigabe des Fahrzeug Herstellers. Und da wird es eng bei einem ZGG über 4 Tonnen. Ich habe genau EINEN Hersteller einer AHK gefunden, bei dem der DWert so hoch ist, dass bei zGG 4400 auch 2000 Anhängelast eingetragen werden dürfen. Die üblichen Verdächtigen (Sawiko, Linnepe, Alko, SMV) gehören alle nicht dazu. Insofern kann es sein, dass bei höherem ZGG die Anhängelast reduziert werden muss. Wohlgemerkt ZGG, nicht tatsächliches Gewicht. Gruß Rüdiger |
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Selbst, wenn diese Fahrzeuge durch überladung mehr auf die Waage bringen, ist keine GoBox nötig, dann greifen aber Strafen wg. Überladung, aber das hatten wir hier schon.... |
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Les bitte nochmal und verstehe auch! In seinen Papieren steht 3.5to zulässiges Gesamtgewicht welches sich bei Nutzung eines Anhängers um 100kg erhöht. 3.5to+100kg=3.6to zulässiges Gesamtgewicht! Damit hat das Womo bei Nutzung eines Anhängers 100kg mehr als 3.5to und ist meiner Meinung nach Go-Box-Pflichtig. Völlig ohne Überladung, darum gehts nämlich garnicht. |
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in A wird die Stützlast NICHT dem Zugfahrzeug zugerechnet, folglich wiegt das Womo dann auch keine 3600kg. |
Wenn durch das ankuppeln z.B. 100 Kg Stützlast auf der Kupplung liegen, dann ist das technisch Zuladung, nichts anderes.
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Da haben wir schon Glück in der Schweiz. Wir haben kein vorgeschriebenes Gesamtgewicht. Mein Kastenwagen hat 3450 kg wenn der Trailer dran ist und der ist 2700kg. da kann ich noch 50kg vorne und 300kg hinten zuladen.
Gruss Oliver |
Erstaunlich…..
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Danke! So was in der Art dachte ich mir schon, wurde aber (wie hier) schon kontrovers diskutiert.
Ich nahm allerdings an, dass das bei allen 3.5 to Ducatos drin steht ?!? |
Um noch mehr Verwirrung zu stiften:
Bei unserem vorherigen Wohnmobil auf Fiat Ducato standen im Fahrzeugschein zwei Zahlen für die Gesamtmasse: technisch zulässige Gesamtmasse: 3850 Kg zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat: 3500 Kg Fragen, die mir nie einer beantworten konnte: Go-Box ja oder nein? Darf ich 350 kg mehr zuladen, sobald ich nicht mehr in Deutschland bin? |
Ganz klar: Keine Go-Box, da als 3,5-Tonner eigestuft, du könntest solch ein Fahrzeug ohne "technische Veränderung" in den Papieren auflasten lassen.
Im Grunde hattest Du ein Fahrzeug mit 3,85 Tonnen, das aber entsprechend diverser bereits diskutierter Gründe auf 3,5 Tonnen begrenzt wurde. Mein Concorde hatte 5 Tonnen ab Werk eingetragen, was den meisten sicher bei knapp 1 Tonne Zuladung auch gereicht hatte, trotzdem bekam ich ohne technische Änderung 200 Kg. mehr eingetragen, was eine höhere KFZ-Steuer nach sich zog....(in Deutschland) |
Einmal versuch ich es noch, dann lass ichs:
IN DEN PAPIEREN STEHT, dass sich das zulässige Gesamtgewicht in Höhe von 3.5to im Anhängerbetrieb um 100kg erhöht. Das 3500kg+100kg = 3600kg bedeuten, bekomm ich grad noch auf die Kette.:chapeau: Das sind alles theoretische Werte. Nur Buchstaben und Zahlen auf Papier. Anhänger dran = zulässige Gesamtmasse 3.6to. Auch wenn das Womo samt Anhänger nur 2.2to wiegen, die zulässige Gesamtmasse beträgt im Anhängerbetrieb 3500kg+100kg=3600kg. Das hat nichts mit Ladung oder Überladung zu tun oder mit Gewicht welches als Ladung gilt oder die Waage anzeigt oder sonstwas. Das ist einfach nur ein ein Vermerk in den Papieren. Kein Anhänger= 3.5to zGg Mit Angänger = 3.5to+100kg zGg So steht es laut Ralf in Ralfs Papieren. Vg Chris |
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Und in Österreich sind 3,5T 3,5T, da können die Deutschen machen was sie wollen, fürn Benni ist das wurscht :ka5: |
Meine Antwort #88 bezog sich, eindeutig zu erkennen durch das Zitat von Ralf in Post #88, auf den Post von Ralf.
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Moment mal, um das klarzustellen, Ralf gibts hier nur einen….weitermachen
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Hallo Benni,
holst du dein Wohnmobil im Werk in Sprendlingen ab? Das ist 3 km von mir entfernt, kannste auf einen Kaffee vorbeikommen wenn du möchtst. Gruß Uwe |
Hallo Leute, ich dachte es geht um Bennis neues Wohnmobil und nicht um Führerscheine, Gewichte und all die tollen anderen Wohnmobile. Kann da nicht ein eigener Fred aufgemacht werden?
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Hier wird aber ganz schön in trübem Wasser gefischt!
Was es mit der Anmerkung in Feld 22 auf sich hat, steht doch ganz explizit in Um Links zu sehen, bitte registrieren (Massen und Abmessungen) in Anh. I unter Teil A Nr. 2.7.2.2. Danach erhöht sich nicht die zGM, sondern die in Feld F.1 genannte (und unveränderte) zGM darf im Hängerbetrieb überschritten werden! Allerdings nur in "Mitgliedsstaaten, in denen die Straßenverkehrsordnung dies erlaubt". Es gilt auch nur bis Tempo 100, und der Reifendruck ist um 0,2 bar zu erhöhen. Es würde auch keinen Sinn machen, dass sich bei einem 3,5t Transporter (mit Zulassung als Nutzfahrzeug, also Klasse N1), die zGM im Hängerbetrieb erhöht. Denn mit 3,6t wäre es dann ein N2 Fahrzeug... |
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Danke Benni und sorry, dass ich da mit meiner Frage reingegrätscht bin, aber es ging ja schon um Gewichte, da dachte ich, das passt ja :D.
Und Danke Mark für die detaillierte Antwort, das hab ich gesucht. |
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.....jetzt wo ich das so lese, ich glaub diesen Eintrag hat mein Ford Kuga auch. Viele Grüße Chris |
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Du besitzt ein abgelastetes Fahrzeug von 3,85 to auf 3,5 to. Diese Gesamtmasse ist im Mitgliedsstaat, also dem Staat der die Zulassungspapiere ausstellt, auf 3,5 to herabgesetzt. Auf Grund internationaler Vereinbarungen (denen wohl alle Staaten außer Japan angehören) werden alle Angaben des zulassenden Staates auch international anerkannt. Mitgliedsstaat heißt hier Mitglied der EU und der Bezug sind die COC- Papiere welche es nur in der EU gibt. Der Vorteil für Dich ist jetzt, wenn Du überladen fährst (bis 3,85 to) ist das nur eine Ordnungswidrigkeit und evtl. Fahren ohne gültigen Führerschein. keine Go- Box laut Go-Box, nein du darfst überall nicht mit mehr als 3,5 to fahren. Aber spätestens hinter der EU interessiert das keinen Menschen. Jörg |
Benni geh wiegen…. Dann weißt du mehr 😁
Grüße Horscht |
Le bus müsste bald fertig sein, dann gebe ich Euch Bescheid :chapeau:
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Manchmal ist es besser nicht wiegen zu gehen.:biere:
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Der sieht ja irre gemütlich aus :chapeau: Bin gespannt auf den ersten Reisebericht natürlich wie immer mit vielen Bildern. |
Haltet mir die Daumen, Donnerstag soll le bus fertig sein. Heute ist endlich der Typenschein gekommen (erinnerte mich an die endlos Story mit dem Boot).
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Zitat:
Ja Benni im Moment ist Geduld:biere: gefragt aber wir drücken die daumen:chapeau: |
Heute endlich zugelassen und morgen wird er abgeholt !! :banane::biere::banane:
https://up.picr.de/43392262km.jpg |
Na dann: Gute Fahrt!
Gruß Rüdiger |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:40 Uhr. |
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