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Nach dem Führerschein kann man auch nix - ich auch nicht. Ich sage immer wir üben immer noch und meine das auch so - man braucht n Plan und dann muss man schauen. Zur Not halt nochmal von vorne. Zitat:
Es gilt immer du musst eigentlich den in deinem Heimatland gültigen Führerschein besitzen. Für Donau zB Binnen Ostee zB See ... Sowas von Österreichern (nur als Beispiel) angeboten gehört eh verboten. Um Links zu sehen, bitte registrieren 30 Bruttoregistertonnen mit nem WE Kurs... :cognemur: |
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Bernhard hilft dir das....da wurden Anfagen gestellt wegen Gültigkeit des kroatischen Patentes an Länder. Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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ist der Sachverhalt zum Aufdruck " gilt nur in der Adria " belegbar.
Für Kroaten ist das ja der nationale Küstenschein, der durch die multilateralen Abkommen für Kroaten weltweit akzeptiert wird.. Ich habe noch kein HR Patent mit diesem Aufdruck gesehen.. |
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Bitte sehr!
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Ich dachte zugar das es nur in hr gültig ist ein bekannter meinte in Italien bekomme ich damit kein Boot ins Wasser ?
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sorry, bitte löschen
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Auszug aus den Unterlagen welche meine Tochter bekommen hat / sie macht den Skipper B an Pfingsten in Sibenik:
Gültigkeit und Anerkennung Der Inhaber dieses Zertifikates besitzt die Erlaubnis bis 12 Meilen vor der Küste oder den Inseln im adriatischen Meer - Passagierschiffe bis 3 Meilen vor der Küste und den Inseln zu führen - Fracht oder Fischerboote zu führen - Sportboote (alle Typen) zu führen - Yachten bis 30 GT zu führen - Charter-Yachten bis 30 GT ohne professionelle Crew zu führen - Es wird für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug ein gültiger Bootsführerschein benötigt. Beschreibung Mit dem kroatischen Küstenpatent dürfen sowohl Motoryachten, Segelyachten als auch Katamaran gefahren werden. Einzige Einschränkung: Es dürfen 30 GT (Gross-Tonnage) nicht überschritten werden. Eine kommerzielle Nutzung ist mit diesem Bootsführerschein bis 3 Meilen Entfernung von der Küste bzw. den Inseln erlaubt. Im Gegensatz zu den deutschen Scheinen ist im kroatischen Küstenpatent der Funkschein (UKWSprechfunk) enthalten. Da für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge Seefunk vorgeschrieben ist, wird beim Chartern immer ein Funkschein verlangt. Das Mindestalter für das kroatische Küstenpatent B beträgt 16 Jahre (Der Fahrer muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein). Allerdings ist das Patent für Fahrer unter 18 Jahren auf Boote bis max. 20 PS begrenzt. Ab 18 Jahren gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Motorleistung mehr. Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent auch anerkannt: Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre Bootsführerscheine untereinander an. Quelle: Website der UNECE, Unece Resolution No 40 und ECE/TRANS/… Grundlagen kroatisches Küstenpatent und wichtige Regelungen Eine Anerkennung der Patenten is in verschiedenen Dokumenten geregelt: Abkommen IMO, UNECE Resollution No. 40 , UNECE ECE/TRANS/… Ergänzung Für Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland wird das kroatische Patent in deutschen Gewässern jedoch nicht anerkannt. Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of Competence) Der alte jugoslawische Bootsführerschein, welcher vor dem Krieg ausgestellt wurde, ist nach wie vor gültig. Er kann in einen aktuellen kroatischen Führerschein umgeschrieben werden sofern er von einer Behörde, die in den heute kroatischen Gebieten liegt, ausgestellt wurde. Außerdem muss entweder im alten Bootsführerschein der Funkschein enthalten sein oder der Inhaber muss im Besitz eines gültigen Funkscheins sein. |
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Hier die Guidelines zum Dokument: Um Links zu sehen, bitte registrieren Und das meine ich! In den FAQ´s: alles kann und nichts muß! Regelungen sehen anders aus! Solche Dokumente findet man ja zu Hauf, aber was jetzt erlaubt ist oder auch verboten steht wieder nicht drin. |
Super danke Alex für die Info
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Muss das alte Themma noch einmal aufgreifen,
Habe dieses Jahr den Skipper B in Kroatien gemacht, sollte nach Internetangaben für den ganzen Mittelmeerraum gelten. Eine Mitschülerin hat gesagt, dass im Rahmen von EU Richtlinien der Schein nächstens auch in Ost- und Nordsee gelten soll .... Ich weiß, dass es hier Kroatien-Insider gibt, vllt weiß ja jemand was. Bitte keine Diskussion ob ein B-Skipper in der Lage ist, Boot zu fahren. Das will ich hier weder behaupten, noch dementieren. Ich habe das Bodenseeschifferpatent mit allen praktischen Übungen und Prüfungen und ein kleines RIB, das auf dem Bodensee fleißig bewegt wird. Ich freue mich über sachdienliche Hinweise. Liebe Grüße Eckhard |
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so kenn ich es:Vorschriften & Gesetze in Deutschland: ein deutscher Staatsbürger muss zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge einen deutschen Bootsführerschein haben. Beim Führen von Charterbooten halten sich die meisten Länder in Europa an diese Vorschrift. Nur im Gastland kann ein deutscher Staatsbürger auch mit dem Führerschein des Gastlandes ein eigenes Boot führen oder eine Motoryacht oder Segelyacht chartern ! Folglich kann ein deutscher Staatsbürger mit eigenem Boot in Kroatien mit dem kroatischen Küstenpatent fahren und auch Motorboote, Motoryachten und segelyachten chartern. ergänzend!: Gültigkeit des kroatischen Boat Skipper B für deutsche Staatsbürger Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen ist abhängig von den Gesetzen des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist) und dem Hoheitsgewässer in dem die Yacht aufhältig ist. Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien alle Yachten chartern. Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien eigene Boote und Yachten unter deutscher Flagge führen. Es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser (12 Seemeilenzone) Sie sich befinden Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter kroatischer Flagge auch in anderen Ländern (z.B. Italien, Montenegro, ...) im Hoheitsgewässer führen. Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist) Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter der Flagge z.B. von Grossbrittanien, Malta, Liberia, u.s.w auch in anderen Ländern im Hoheitsgewässer führen. Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist) Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in anderen Ländern als in Kroatien nicht chartern soferne in diesen Ländern ein Bootsführerschein vorgeschrieben ist. Länder OHNE Bootsführerscheinpflicht, es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser (12 Seemeilenzone) Sie sich befinden Länder mit Bootsführerscheinpflicht anerkennen im Allgemeinen die Bestimmungen des Heimatlandes des Charterskippers. Es gilt das Gesetz des Landes in dem Sie Staatsbürger sind, und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B eigene Yachten unter deutscher Flagge NICHT im internationalen Gewässer oder im deutschen Hoheitsgewässer führen Es gilt das Gesetz des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist), und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen Alles klar.... lg Robert |
Hallo Robert,
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, ich hab noch nicht alles kapiert, aber so wie ich es sehe, kann ich mein RIB, am Bodensee registriert, auch auf absehbare Zeit nicht an der Nordsee führen (letzter Satz) .... dann hatte ich eine Woche Spass in der "skola Kroatia" und 450 Euronen zum Fenster hinausgeworfen. Happens ..., werde wohl doch noch die Sportboot See Theorieprüfung machen ;-) Liebe Grüße aus dem Schwabenland, wünsche Dir immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel ... Eckhard |
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der Führerschein hier hätte ja nicht mehr gekostet ? Wenn dein Binnen oder Bodenseeschein älter ist wie ein Jahr fällt zur Theorie See auch die Praxis mit an. Nur Theorie geht nur wenn innerhalb eines Jahres schon ein Führerschein mit Praxis gemacht wurde. P.S: Wie man als Bürger eines Landes unabhängig von D, A, ... davon ausgehen kann daß ein anderes Land eine international gültige Lizenz (Führerschein etc) ausstellen kann erschliesst sich mit nicht. Wenn man mal richtig nachdenkt sollte einem gleich klar sein, dass die gar nicht möglich sein kann - falls doch - dann wäre mir persönlich die Diskussion mit einer Versicherung im Falle eines Falles zu Heikel. |
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