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goeberl 31.08.2008 17:13

ok, auch wenns einige schon lästig finden, braucht ja keiner mitlesen*g*.
herbert, hast du einen guten draht zu einigen, die nicht die sprichwörtlichen bretter vorm kopf haben? vielleicht zieht ja diese argumentationslinie: bis vor einigen jahren haben sie doch noch den binnenschein in einen küstenschein umgeschrieben (einfach so), bild mir zumindest ein, da mal was in diese richtung gehört zu haben. damals hats gereicht, praxis binnen zu machen (wieviel praxisstunden da wirklich gemacht werden, ist ja eh bekannt) und theorie NUR binnen. da sollte jetzt ja eigentlich ein kurs seefahrttheorie und zusätzlich ein praxiskurs im umfang etwa wie der binnenpraxisteil reichen.
lg martin

hobbycaptain 31.08.2008 17:32

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 178795)
ok, auch wenns einige schon lästig finden, braucht ja keiner mitlesen*g*.
herbert, hast du einen guten draht zu einigen, die nicht die sprichwörtlichen bretter vorm kopf haben? vielleicht zieht ja diese argumentationslinie: bis vor einigen jahren haben sie doch noch den binnenschein in einen küstenschein umgeschrieben (einfach so), bild mir zumindest ein, da mal was in diese richtung gehört zu haben. damals hats gereicht, praxis binnen zu machen (wieviel praxisstunden da wirklich gemacht werden, ist ja eh bekannt) und theorie NUR binnen. da sollte jetzt ja eigentlich ein kurs seefahrttheorie und zusätzlich ein praxiskurs im umfang etwa wie der binnenpraxisteil reichen.
lg martin

und Prüfung war auch Binnen auf der Donau, das war bis 98 oder 99, da hab ich nämlich meinen Binnenschein gemacht und war dann zu faul noch schnell das Küstenpatent dazuzumachen :cognemur: . Die Praxisprüfung dafür hätt ich schon gehabt :cognemur: . Ab 1999 wars dann vorbei.

herbert 31.08.2008 18:03

Schein
 
als in Kroatien Krieg war und kurz danach sind die nicht am Meer gefahren so auch mein Schwager FB2 :cognemur:
als ob das Meer nur aus Kroatien bestünde :ka5:
Zitat:

herbert, hast du einen guten draht zu einigen, die nicht die sprichwörtlichen bretter vorm kopf haben
Kennt eh a jeder mit dem kennen solange du nix brauchst kennt dich a jeda
brauchst etwas hat keiner zeit oder es ist alles nicht so einfach ....
Außerdem ist das ganze ja 5 Jahre her und ich bin ja nur a ganz kleines Würschtl in der Wasserszene. Ein einziger Prüfer in den ganzen Jahren war so Nervig das wir dann keine Prüfer mehr am Schiff haben wollten.

Der einzige der euch wirklich unterstützen kann oder einfach beraten,
ist Karl Otto vom MSVÖ ladet ihn doch in das Forum ein.
Ich finde der hat keine Bretter vor dem Kopf
Leider kenne ich ihn nur aus den Foren

scip 16.09.2008 10:39

Rechtsgültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
 
Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! Der MSVÖ müste es nur zu gut wissen , hat er doch in allen Instanzen verloren. Übrigens hat der MSVÖ Schein FB 1 hat keine amtliche Annerkennung. scip

hobbycaptain 16.09.2008 10:56

Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180063)
Übrigens hat der MSVÖ Schein FB 1 hat keine amtliche Annerkennung. scip

kann er ja nicht, wenn es ihn noch gar nicht gibt :ka5: :lachen78:



Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180063)
Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! Der MSVÖ müste es nur zu gut wissen , hat er doch in allen Instanzen verloren.

bitte um Beweise dafür und die Urteile, wenn das stimmt, wär das ja wirklich hochinteressant und ein Präzedenzfall.
Nur Behauptungen hier reinzuschmeissen ist etwas zu wenig.

Denn genauso würde dann für einen Österreicher auch der HR-Schein oder welcher auch immer gelten.

scip 16.09.2008 11:04

der msvö hatte einen FB 1 schon vor 10 Jahren im Program und jetzt wird er wohl wieder hervorgeholt.

Werde die gerichtszahl heraussuchen bezüglich des Urteils!
skip

herbert 16.09.2008 11:08

Schein
 
und was sagt uns Ösi das jetzt ? :ka5:

Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig.
Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben.

wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig!
hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten.

Den FB1 neu gibt es noch gar nicht.

ups da war Ferdischneller


Könnte es sein das sich hinter dem User Skip die Bekannten schiffführer aus OÖ stehen ?

rotbart 16.09.2008 11:59

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180073)
und was sagt uns Ösi das jetzt ? :ka5:

Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig.
Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben.

wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig!
hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten.

Das glaube ich auch nicht, denn im Gesetz SportbootFSV steht unter Ausnahmen :
Zitat:

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen,
soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
und es spräche auch der Theorie eines unabhängigen Staates Österreich hohn, wenn die BRD Gesetze und Verordnungen erlassen könnte, die auch für in Ö wohnende Österreicher Geltung haben, OHNE das eine Anerkennung und Umsetzung in Ö-Recht per Gesetz gibt.

und der internationale Teil liest sich so :

Zitat:

Anlage (zu § 1 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 309 - 310
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
... (Bundesadler)
INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER VON SPORT- UND FREIZEITFAHRZEUGEN AUF DEN
SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN
In Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe "Binnenschifffahrt" Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen von Europa
INTERNATIONAL CERTIFICATE FOR OPERATORS OF PLEASURE CRAFT ON THE WATERWAYS NAVIGABLE BY SEA-GOING SHIPS
In conformity with resolution No. 40 of the Working Party on Inland Water Transport United Nations Economic Commission for Europe

Fahrerlaubnis/Licence/Permis/Licencia
Dem Inhaber (Angaben umstehend) wird hiermit die Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland erteilt (§ 1 Sportbootführerscheinverordnung-See).
The holder (particulars see overleaf) is hereby granted the licence to navigate
any power-driven pleasure yacht on the waterways of the Federal Republic of Germany navigable by sea-going ships (Section 1 of the German Maritime Pleasure Yachting Navigating Licences Ordinance).

Le titulaire (voir au verso) est autorise a conduire un bateau de plaisance motorise sur les voies navigables maritimes de la Republique federale d'Allemagne (Art. 1(hoch)er du Reglement relatif aux permis de conduire pour bateaux de plaisance sur les voies navigables maritimes).

Por la presente se le concede al titular (datos al dorso) el permiso de conducir
para la conduccion de barcos deportivos a motor en las vias de navegacion maritima de la Republica Federal Alemana (§ 1 Disposicion sobre el permiso de conducir barcos deportivos en las vias de navegacion maritima).
Gilt also für Wohnsitzausländer auf DEUTSCHEN SEESCHIFFAHRTSSTRASSEN UND damit natürlich rechtsgültig für Österreicher die IN D fahren wollen.

hobbycaptain 16.09.2008 12:02

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180073)
Könnte es sein das sich hinter dem User Skip die Bekannten schiffführer aus OÖ stehen ?

Herbert,
genau diese Vermutung hege ich auch :ka5:

scip 16.09.2008 12:12

scheint so , da bin ich jemand gehörig auf den Schlips getreten.
Jedenfalls frage ich mich wie ein Gericht so etwas feststellen kann, insbesondere wenn durch das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung als Sachverständiger in dem Gerichtsverfahren die gesetzlichen Bestimmungen bestimmt gewürdigt worden sind!

scip

scip 16.09.2008 12:15

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

guter Spruch passt bestens. scip

scip 16.09.2008 12:20

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, gibt es für die Österreichischen Verbände ÖSV und MSVÖ mit keinem Land der Welt Bi oder Multilaterale Verträge.
Fast euch den Mut und schreibt selbst an das Ministerium und fragt nach?
scip

rotbart 16.09.2008 12:22

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 180086)
Herbert,
genau diese Vermutung hege ich auch :ka5:

Die Vermutung dürfte in Sicherheit umzuwandeln sein, denn es kommen ja noch nicht einmal Andeutungen von Belegen, wenn man ein angebliches Urteil zitiert, sollte man es ja gelesen haben und dann kennt man auch das Aktenzeichen :ka5::ka5::ka5:

Fazit : Viel heiße Luft

scip 16.09.2008 12:28

aktenzeichen von Gerichtsverfahren hat man nicht jederzeit in den Hosentaschen. Kommt garantiert nach!!!
jedenfals bliegt die Vermutung nahe, hier wird eindeutig in eine gewisse Richtung Stimmung gemacht!
schade um so ein Forum jedenfals
scip

hobbycaptain 16.09.2008 12:36

Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180089)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

guter Spruch passt bestens. scip

fragt sich nur auf wen :lachen78:


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