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MichaelH 23.09.2004 19:37

Zitat:

Zitat von Rotti
Ich habe bei meiner Versicherungsanstalt nachgefragt welches Patent ich in Hr benötige.

Habe ich auch einmal gemacht.
Antwort: "Na das gesetzlich vorgeschriebene natürlich!" :cognemur:
Ich: "Und welches ist das?"
Antwort: "Das müssen doch sie als Bootsfahrer wissen, oder?" :weiner:

Fortnox 23.09.2004 19:38

Laut Interunfall/Generali bin ich auch mit Hr Patent in Hr versichert.

Laut meinem Versicherungsheini.

Ferdi 23.09.2004 19:42

ich seh's schon, beim 1. Anlassfall werden wir das bis zum Obersten Gerichtshof ausjudizieren lassen :lachen78: :zunge: . Ich hoffe nur, es trifft nicht mich :lachen78: .

lg
Ferdi :captain:

PS: ist jetzt endlich Euclids/Georgs Frage, ob das HR Patent jetzt teurer wird, ausdiskutiert ? :cognemur: :zunge: :lachen78: :lachen78: :lachen78:

Fortnox 23.09.2004 19:43

Was wird teurer? :hä: :lachen78: :lachen78:

Michel 23.09.2004 19:43

Zitat:

Zitat von Ferdi
ausjudizieren

:zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp

Ferdi 23.09.2004 19:47

Zitat:

Zitat von Michel
:zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp

das heisst wirklich so, zumindest in unserer Gegend, wo noch ordentliches (Mittel)Hochdeutsch gesprochen wird :zunge: :lachen78: .

lg
Ferdi :captain:

Rotti 23.09.2004 19:54

Zitat:

Zitat von Fortnox
Laut Interunfall/Generali bin ich auch mit Hr Patent in Hr versichert.

Laut meinem Versicherungsheini.

Servus Martin!

Frag ihn mal deinen Versicherungsheini ob du das schriftlich bekommts. Ich wäre neugierig ob der dir das gibt. Kannst du es versuchen?

Danke Mathias

herbert 23.09.2004 19:55

Patent
 
Warum bringen einige das immer durcheinander??
Die Österreicher haben nun mal 3 Patente für Motorboot.

Schiffsführerpatent - 10 m
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern
Schiffsführerpatent - 10 m - Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Die einzige Wasserstraße ist die Donau

Und dann gibt es die Küstenpatente für segel und Motorschiffe in 3 FB unterteilt

FB 2 / FB 3 und FB 4

Auch in Detschland ist Küste und Binnen geteilt.

Ja Michel wir haben :hiiilfe: aber es war sehr interessant und nicht unfair :biere:

Da sich die Ösis und die BRDler Scheingesetze um einiges unterscheiden wird es noch einige Mißverständnisse geben, darum immer die nationale beachten.

Das ich den Vegleich D - A stellte hat einen Grund.
Wir Ösis mit dem MSVÖ Papierl (müssen))))) zumindest den FB2 machen mit allen Schei.. dazu um mit 6 PS am Meer zu fahren. Ihr habt es da einfacher, ihr könnt die Praxis in 2 Stunden Binnen erledigen. 1 Km geradeaus fahren 1x an und ablegen POB = MOB maöver und erledigt, Theorie dürfte gleich sein.
Für euch ist der Schein nicht teurer als der HR Schein, aber für uns um ein vielfaches. So schauts aus :chapeau:


Das du dich um so eine Bestättigung kümmerst ist super, freue mich schon es in Händen zu halten, ein extra DANKE.

herbert 23.09.2004 20:01

Zitat:

Zitat von Rotti
Hi Jungs!

Handlungsbedarf besteht auch bei den Versicherungen. Ich habe bei meiner Versicherungsanstalt nachgefragt welches Patent ich in Hr benötige. Die konnten mir bis heute noch keine verbindliche schriftliche Antwort gebebn - so schauts aus. Die Anfrage machte ich heuer im Frühjahr. Fragt doch mal selbst bei eurer Versicherungsanstalt schriftlich nach und bittet um eine schriftliche Stellungnahem. Bin neugierig was da rauskommt.

LG

Mathias

Du brauchst ein MSVÖ Küstenpatent mindestens FB 2 oder das kroatische Küstenpatent inkl. Seefunk.
Wenn du einmal chartern möchtest brauchst du den Funk, deshalb wäre das HR Patent die bessere Wahl. :chapeau:
Herbert

Rotti 23.09.2004 20:21

Hallo herbert!

Ich habe die österreichischen und itnern. 10m Seen u. Flüsse und auch das HR Küstenpatent inkl. Funk.
Nur ist es immer wieder komisch was da aus solchen Fragen an Threads und Meinungen herauskommt. Grund, weil sich im Endeffekt keiner so richtig auskenne und alles nicht klar definiert ist.

Gruß Rotti

P.S.: Aber fragt mal wirklich schriftlich bei eurem Versicherungsgeber nach, und verlangt eine schriftliche Antwort. Das wäre echt für alle Interessant was da raus kommt.

euclid 23.09.2004 20:21

:ooooh:

Was hab ich nur mit meiner Frage angerichtet :hä:

Aber jetzt darf ich mal :marteau: :marteau: :marteau: :marteau: :lachen78:

Spass beiseite, wenn sich nicht einmal die Profis eining sind, wundert´s mich nicht
das es in jedem Hafen anders ist :weissnich

georg

herbert 23.09.2004 20:41

Zitat:

Zitat von Rotti
Hallo herbert!

Ich habe die österreichischen und itnern. 10m Seen u. Flüsse und auch das HR Küstenpatent inkl. Funk.
Nur ist es immer wieder komisch was da aus solchen Fragen an Threads und Meinungen herauskommt. Grund, weil sich im Endeffekt keiner so richtig auskenne und alles nicht klar definiert ist.

Gruß Rotti

P.S.: Aber fragt mal wirklich schriftlich bei eurem Versicherungsgeber nach, und verlangt eine schriftliche Antwort. Das wäre echt für alle Interessant was da raus kommt.

Na dann hast ja eh alles für die Küste :chapeau:

Wie ja einige wissen hab ich mit Schiffen in HR zu tun, natürlich auch ein wenig mit Versicherungen. Ich selbst nehme meist die Uniqua für die Kautionsversicherungen bzw. Yachtpool für Skipperversicherung und Ausfallshaftung bei Charterbooten.

Die Uniqua hat mit dem HR Patent kein Problem, nicht einmal wenn du eine Azimut 46 charterst.

Wenn du willst kann ich die Namen auch hier reinstellen mit Tel. Nummern.

Sind auch auf der Tullner Messe anzutreffen.

Rotti 23.09.2004 20:57

Servus Herbert!

Ich hatte die Uniqua und mein Versicherungsagent hat selbst eine große 32iger Yacht. Nicht mal der bekam was schriftliches.

Gruß Mathias

Berny 24.09.2004 17:01

Zitat:

Zitat von herbert

Warum ( darf ) ein SVÖ Schein Inhaber( Segelschein ) zwar ein 15 m Segelboot unter Maschine als Skipper fahren aber keine 10m Motorschiff :cognemur:
Nach den Vereinsregeln MSVÖ und SVÖ die ja die anerkannten Ösi Scheine ausgeben. Ein Schelm wer böses denkt. :blemblem:

Soviel ich informiert bin, kann man nur mit einem Motor-Schein (ich nenn das jetzt mal bewußt so) ein motorisiertes Gefährt fahren.
In der Schule Mittendorfer am Attersee waren einige Segler im Kurs, die den Binnen-MOTOR-Schein machten, um mit einem Außenborder das Segelboot antreiben zu können.

herbert 25.09.2004 14:13

Schein
 
Da ich kein Segler bin kann ich nicht so viel mitreden

Aber bei den Küsten Scheinen FB2 - 3 nach den Ösi Vereins ??
Ein ÖSV Schein ist für Segler und der MSVÖ Schein für MOBO
Also dürfte ein Segler kein MOBO fahren und auch umgekehrt nicht, geile Regelung. Der Segler fährt sein Boot unter Maschine aber eine Motoryacht darf er nicht, umgekehrt kann ich es noch verstehen. :blemblem: Na ja es gibt Gott sei Dank auch die kroatischen Patente :chapeau:

Was ist ein Schlauchboot mit Segeln ? Ein Segler ? Dann darf man mit dem MSVÖ Patent nicht fahren auch wenn der AB drann ist :lachen78:
:blemblem: :blemblem: :blemblem:


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