Auf keinen Fall den Kugelkopf anschleifen.
Ich weiß gar nicht wie man auf solche Ideen kommen kann. Die Kugeln haben im allgemejnen eine eigene Strucktur, die hilft bei Anhängern mit Schlingerkupplung. Weiterhin darf hier nicht daran geschiffen oder in irgend einer Form Material abgetragen werden. Die Betriebserlaubniss wird erlöschen und wenn es einem Tüv man auffällt, krigst du auch keinen Tüv mehr. Es könnten danach unschöne Folgen bei Anhängertransport entstehen. Also bitte die Finger weg von solchen Tips. |
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Schreibe ich Chinesisch?
Ich habe nicht geschrieben ''mach das''. Nur als gedankenstoss, sich das anzuschauen und selber zu beurteilen ob das technisch Sinn macht. Ob es den TÜV Prüfer interessiert, weis ich auch nicht. Ob das was ich vorgeschlagen habe Funktion, Sicherheit beinflusst habe ich nicht am Fahrzeug und Anhänger geprüft, aber so wie ich die Funktion im Kopf habe, dürfte es keine Rolle spielen. Wenn es verboten ist dann lasst es bleiben und gut ist es Wenn ich beim nächsten mal den TÜV Prüfer sehe frage ich den was er davon hällt wenn man von Durchmesser Horizontal 0.5% wegfrässt. Mal sehen ob er auch so ein Fass aufmacht. Ich glaube nicht so wie ich den kenne. Gruss Waldemat |
Hängt ja wohl auch von der Kupplung ab. Bei meiner würd ich nichts flexen, da sterre Kupplung. Bei der Kupplung am Auto meiner Frau flexe ich ohne Bedenken auch die Hälfte der Kugel weg. Ist eine abnehmbare und die Kugel kostet glaube ich 50,- €. Daher: neue Kugel und gut ist´s :chapeau::biere:Eine für Anhänger und eine fürs Boot :cool:
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Sorry bin von nem festen kugelkopf ausgegangen... nich von einer abnehmbaren...
http://schlauchboot-oline.com/pictur...pictureid=2979 |
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Schleifen darf man höchstens die Farbe oder Rost wegen der Antischlinger Kuppelung. Und das nur mit feinem Schleifpapier. Aber hast ja gut die Kurve gekriegt mit der abnehmbaren.:ka5::futschlac:biere: |
Wie schon geschrieben wenn ich nächstes Mal den TÜV Prüfer sehe und noch daran denke werde ich den fragen was er davon hällt.
Dann weis ich es von dem der es zu beurteilen hat was da erlaubt ist und was nicht. Kann mir gut vorstellen das es verboten ist. Vielleicht gibts aber auch den Weg eine Abnahme davon machen zu lassen und in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn es technisch unbedenklich wäre. Das nur um aus Interesse die rechtliche Situation abzutasten. Gruß Waldemar |
Über was hier diskutiert wird... ;)
Wenn das Rohr nicht drauf passen sollten, dann wird es eben geweitet fertig. ;) |
:stupid:üJa klar trägt dir der Liebe Prüfer das ein als Zusatzblatt angeflexte anhängerkupplung
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Mir ist vor 5 Jahren einer hinten drauf gefahren auf die ahg ich habe eine neue bezahlt bekommen ........ war in der Werkstatt habe die Ahk anschauen lassen Sie hatte keine äußeren Schäden das Ende vom Lied auf der Autobahn hat mich der wowa überholt der war danach Schrott Versicherung hat dann auch nicht bezahlt weil sie es mir nachweisen konnten das keine neue montiert wurde
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Man könnte der AHK ja viereckig flexen, dann passt sogar ein Quadratrohr:lachen78:
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:cool::lachen78::lachen78::lachen78:quadratisch praktisch gut 😊
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Und mit einer solchen Erfahrung, willst Du an der AHK flexen???? Alleine schon der Gedanke daran!!!???? tztztztztz:stupid: |
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