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Kalli 09.11.2010 20:56

so, ich habe jetzt die Bedingungen durch.



Der Winner ist Gallion
wegen
-Voller Schadenersatz ohne Abzug „Neu für Alt”
-kein Selbstbehalt bei Totalschaden, Diebstahl, Trailer und pers. Effekten
-Rabattretter nach 4 Jahren Schadensfrei
-einen 100er günstiger als z.B. Bavaria

Bavaria scheidet aus
wegen
-Versicherungswert – Abzug Zeitwert
-Selbstbehalt bei Kaskoschaden Diebstahl, Trailer
-Rabattretter nach 5 Jahren Schadensfrei

Sturmschäden muss ich noch bei Gallion abklären. Da steht nichts in den Bedingungen.

FerdiR 10.11.2010 11:17

Zitat:

Zitat von Kalli (Beitrag 244010)
so, ich habe jetzt die Bedingungen durch.



Der Winner ist Gallion
wegen
-Voller Schadenersatz ohne Abzug „Neu für Alt”
-kein Selbstbehalt bei Totalschaden, Diebstahl, Trailer und pers. Effekten
-Rabattretter nach 4 Jahren Schadensfrei
-einen 100er günstiger als z.B. Bavaria

Bavaria scheidet aus
wegen
-Versicherungswert – Abzug Zeitwert
-Selbstbehalt bei Kaskoschaden Diebstahl, Trailer
-Rabattretter nach 5 Jahren Schadensfrei

Sturmschäden muss ich noch bei Gallion abklären. Da steht nichts in den Bedingungen.


Hallo Andreas,

das mit dem Rabattretter nach 5 Jahren bei der BAVARIA ist o.k. war mir bekannt. Der Selbstbehalt ist (wenn mich nicht alles täuscht) eine Sache der Vereinbarung bei Abschluss... kann mich aber auch täuschen. Was aber den Schadensersatz ohne Abzug angeht... bist du sicher dass das auch für RIBs seitens der Gallion zugesichert wird, ich meine gehört zu haben das es nicht für Schlauchis und RIBs zutrifft. Bezüglich Schadensersatz kann ich mir nicht vorstellen das die Gallion bei einem 10 Jahre alten RIB den vollen Neuwert im Schadensfall ohne Abzug zahlt.

Eine andere Sache, wie sieht es denn aus wenn das Boot an einer Boje liegt, ist das bei der Gallion auch mit versichert so wie bei der BAVARIA.

Ich will jetzt die BAVARIA nicht in den Himmel heben, sondern ich habe mich für die entschieden nachdem ich ebenfalls alle AGBs der Versicherungen von denen ich Angebote vorliegen hatte verglichen habe und letztendlich durch eine Vielzahl positiver Informationen von Leuten die dort seit vielen Jahren versichert sind und vom Service und den kulanten Schadenersatz-Fällen berichtet haben, dazu zählten auch Fälle wo die Boote an einer Boje lagen. Ebenso muß das Boot Boot samt Trailer (nicht wie bei den anderen) auf einem abgeschlossen Gelände stehen, auch der Motor muß nicht mit einer Diebstahlsicherung gesichert sein.

Was du bezüglich der BAVARIA nicht erwähnt hast, ich bin sofort mit -40% eingestiegen und den ersten Schaden habe ich frei. Ich habe unser Boot mit einem Neuwert von 43.000,00 € Vollkasko & Haftpflicht) für 448,00 € i.J. versichert, da lagen alle anderen doch um einiges drüber.

Engelbert Wrede 10.11.2010 13:51

Hallo FerdiR,
bei mir ist es so, auch im 10. Jahr ohne Abzüge zum vereinbarten Versicherungspreis. Einzige Einschränkung :cognemur:: ich muss am Trailer immer eine "Kralle" angebracht haben, damit das Boot und der Trailer auch bei Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz versichert ist (z.B. bei der Rückreise vom Urlaub)
Im Schadensfall hat bei mir die Gutachter die Allianz :stupid:geschickt und die Abwicklung war auch kein Problem.:cool:
Gruß

Kalli 10.11.2010 13:56

@FerdiR
danke für die Hinweise. Frage ich bei Gallion nach.
Sturm ist in den allgemeinen Gefahren abgesichert.

Kalli 11.11.2010 12:23

Habe von Gallion ein paar weitere Infos.

-Boot an Boje - ist versichert ohne irgendwelche Schlösser
-Boot an Steg - ist versichert ohne irgendwelche Schlösser
-Übernachtung Fahrt in den Urlaub Trailer am PKW angehängt - Trailer muss
mit Schloss gesichert werden
-das Boot muss nicht auf einem abgeschlossenen Gelände stehen
-Schaden oder Diebstahl - Teilschaden: kein Abzug neu für Alt
Totalschaden: Feste Taxe ohne Abzug des SB

FerdiR 11.11.2010 14:48

Zitat:

Zitat von Kalli (Beitrag 244083)
Habe von Gallion ein paar weitere Infos.

-Boot an Boje - ist versichert ohne irgendwelche Schlösser
-Boot an Steg - ist versichert ohne irgendwelche Schlösser
-Übernachtung Fahrt in den Urlaub Trailer am PKW angehängt - Trailer muss
mit Schloss gesichert werden
-das Boot muss nicht auf einem abgeschlossenen Gelände stehen
-Schaden oder Diebstahl - Teilschaden: kein Abzug neu für Alt
Totalschaden: Feste Taxe ohne Abzug des SB

Hi Andreas,

wenn die jetzt in der Abwicklung und Bezahlung bei Schäden genau so großzügig sind... denke ich echt über eine Wechsel nach. Leider kenne ich niemanden der schon bei der Gallion ist und etwas in die Richtung zu berichten hat.

Roli14 11.11.2010 15:03

Bin auch bei der Gallion.
Der Motor muß aber mit einem zugelassenen (von der deutschen Versicherungswirtschaft) Schloss am Spiegel gesichert sein.
Über Schäden kann ich nix sagen.
Hatte noch keinen.

Gruß Roland

Kalli 11.11.2010 15:12

Da habe ich eine andere Info.
Der Haupt-Motor muss verbolzt sein.
Die VDS Sicherung gilt nur für einen zusätzlichen Hilfsmotor bis max 25PS.

Roli14 11.11.2010 15:35

Beim Abschluß meiner Versicherung, anfang diesen Jahres, hat mein Versicherungsmann sich intensiv darum gekümmert (da ich genau deswegen nachgefragt habe) und mir gesagt: Auch wenn der Motor verbolzt ist, sei ein Schloß erforderlich. Also hab ich mir das notwendige Schloß besorgt, ein weiteres Loch durch den Spiegel gebohrt, es eingesetzt, ein Foto davon gemacht und den Versicherungsunterlagen beigefügt. ... und die waren zufrieden.
...kann aber heute schon anders sein.

Gruß Roland

Kalli 11.11.2010 15:53

ja ja die Versicherungen,
die ändern ihre Bestimmungen wie sie gerade lustig sind.

dies habe ich als Antwort bekommen und gleich ausgedruckt und abgeheftet.

"die Verweise auf die Bedingungen waren nur zur Information, dass Sie sehen, dass es für Außenbordmotoren Sicherungspflichten gelten.
Diese, sind für Motoren gedacht, die nicht fest mit dem Boot verbunden sind."

Kleinandi 11.11.2010 19:48

Zitat:

Zitat von Roli14 (Beitrag 244091)
Bin auch bei der Gallion.
Der Motor muß aber mit einem zugelassenen (von der deutschen Versicherungswirtschaft) Schloss am Spiegel gesichert sein.
Über Schäden kann ich nix sagen.
Hatte noch keinen.

Gruß Roland

Hi
Nicht wenn er verschraubt ist.................:chapeau:
Nur wenn Du einen AB mit Knebelschrauben nutzt...........

Rotti 11.11.2010 19:58

Zitat:

Zitat von Kalli (Beitrag 244083)
Habe von Gallion ein paar weitere Infos.

-Boot an Boje - ist versichert ohne irgendwelche Schlösser
-Boot an Steg - ist versichert ohne irgendwelche Schlösser
-Übernachtung Fahrt in den Urlaub Trailer am PKW angehängt - Trailer muss
mit Schloss gesichert werden
-das Boot muss nicht auf einem abgeschlossenen Gelände stehen
-Schaden oder Diebstahl - Teilschaden: kein Abzug neu für Alt
Totalschaden: Feste Taxe ohne Abzug des SB

Hallo Andreas, die Daten sind vergleichbar mit der Yachtpool :chapeau:

Engelbert Wrede 11.11.2010 20:30

Hallo,
habe auch in meinem Vertrag nochmal nachgelesen, da ist nichts drin von extra Sicherung für den Motor. Ich habe trotzdem aus Selbstschutz einen entsprechenden Schraubenschutz. Aber wie ich schon gechrieben habe, hat Gallion mir schriftlich mitgeteilt, dass andere Sicherungen, außer der Radkralle als Diebstahschutz für den Trailer nicht akzeptiert werden.:confused-
Gruß

Kalli 11.11.2010 21:10

hier der Auszug aus der Antwort von Gallion gestern
"Der Trailer muss z. B. mit einer Kupplungssicherung gesichert werden."

Kalli 11.11.2010 21:14

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 244106)
Hallo Andreas, die Daten sind vergleichbar mit der Yachtpool :chapeau:

Mathias,
Yachtpool möchte von mir 380 EUR. die sind bei meinem Vergleich die
teuerste Versicherung.


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