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Michel 22.06.2007 21:00

Ich finde ganz ehrlich gesagt diesen letzten Beitrag "panne".

Außer sch****hausparolen nix nennenswertes

Und den bekommst mal zurück

:stupid: :stupid: :stupid: :stupid:

Anhand der Schreibfehler nehme ich aber an, das Du Dich wirklich sehr aufgeregt hast :lachen78:

Am besten ist der Bogen den Du zum Papst gespannt hast :lachen78: :lachen78:

Aladin 22.06.2007 22:04

Dann nen mir doch mal einen Grund warum ein Womo Steuerbegünstigt sein sollte? Mein Geländewagen ist es doch auch nicht (mehr). Ach ja, ich kann meinen Geländewagen ja auch so nutzen... Allerdings bräuchte ich keinen wenn ich keinen Wohnwagen hätte... Also, warum sind Wohnmobilfahrer anders zu besteuern als Wohnwagenfahrer (die für PKW und Wohnwagen Steuern zahlen müssen) ????
Entweder hab ich den Knall verpasst oder Wohnmobilfahrer sind so wichtig das sie eine Ausnahmestellung brauchen...
Ich bin für Gleichberechtigung, bei Steuer und bei Stellplätzen :chapeau:

Carsten

Zitat:

Zitat von bubblepit
Hallo, ich bin ein Wohnmobilist!
Ich muss euch sagen, eure Argumente als Nicht-Womos sind panne! Gebe keinen Kommentar. Schaut Euch nur mal richtig um, wie sich echte Womos verhalten. Lasst die schwarzen Schafe beiseite : ich kenne genug Segelkapüitäne, die ihre Fäkalien beim Auslaufen auds der Traumbucht mal eben ablassen, weil die Entsorgung im Hafen Geld kostet!!!! Fragt Euch, warum Gemeinden Stellplätze zur Verfügung stellen - und dann noch kostenlos -trotz der vielen schwarzen Schafe - und verschafft Euch einfach mal ein wertfreies Gesamtbild!!! Aber der Papst redet ja auch mit seinen vielen "Mitarbeitern" über Ehe, Verhütung, ......... Ich bin jedenfalls solche platten Diskussionen leid - und werde auch nicht weiter antworten.
Ich wünsche der weiteren Diskussion hier im Bootsforum einen interessanten Verlauf.:stupid:
Gruß
bubble


thball 22.06.2007 23:26

Hallo Bubble,

glaube schon, dass ich mitreden darf denn ich zahle auch Steuern!!! :lachen78:

Habe aber auch nichts gegen "echte oder unechte" Womo-Fahrer! Finde aber trotzdem, dass die Einführung einer Steuer nicht ungerechtfertigt ist. Aber wie dem auch sei, da hast Du schon recht - darüber zu diskutieren ist müssig. Die Steuer kommt sowieso ob hier noch was gespendet wird für einen (aus meiner Sicht) aussichtslosen Prozess oder nicht.

Aber zu Deinem fäkalen Intermezzo: Segeln tust Du nicht, oder? Abgesehen davon, dass ich bislang noch nie an eine gebührenpflichtige Absauganlage gekommen bin finde ich das Ablassen auf hoher See nicht unbedingt schlimm. Ich weiss jetzt nicht ob man das mit dem Ausleeren von Chemieklos vergleichen kann. Kenne keinen, der in seinen Fäkalientank irgendwelche Zusätze zugibt.

daniels 23.06.2007 06:51

Zitat:

Zitat von Mutti
aus deinem Blauwassersegler wir ein Motorboot!!!!!!!!!!!

obwohl du deinen Motor "nur" im Hafen brauchst!!!!!!!!

Harry,

du irrst.:zwinkern:

Beim Seglern werden zukünftig die größtmögliche Segelfläche versteuert. Es wird ja schließlich Windenergie verbraucht, die man anderswo nutzen könnte. :futschlac :futschlac
Die größtmögliche Segelfläche entscheidet dann ein Gesetz. Damit kommt dann ein Optimist so auf 15 Quadratmeter. :lachen78:

Gruß Hans

olli1 25.06.2007 21:59

Bald werden auch Boote nach Motorgröße versteuert.Da Wett ich drauf.
Gruß Olli1

Banana-Boat-Fan 25.07.2007 03:03

Hallo zusammen
Ich wollte eigentlich nichts in diesem Faden schreiben, aber irgendwie habe ich nur zwei andere Möglichkeiten. So: :smileys38 oder so: :cognemur:

Was die Steuer anbetrifft, fände ich persönlich die Variante 2 Fahrzeuge, 1 Kennzeichen, teuerstes versteuern am gerechtesten.

Zitat:

Zitat von Aladin
Wohnmobilfahrer fahren gerne mal auf (teilweise Kostenlose!!!) Stellplätze welche teilweise von Gemeinden getragen werden. Wohnwagenfahrer sind dort im Normalfall nicht erwünscht...

Und ? Dafür gibt es ja Wohnmobilstellplätze. Und wenn eine Gemeinde Stellplätze kostenlos zur Verfügung stellt (und wenn Du 20 Ausrufezeichen machst ) ist das die Entscheidung der Gemeinde. Und wenn Du mit WoWa-Gespann dort nicht erwünscht bist, Du hast Dich doch selber im vollen Besitz Deiner geistigen Kräfte für den WoWa und gegen das WoMo entschieden.
Außerdem gibt es eine zunehmende Anzahl größerer Stellplätze, wo auch Gespanne gern gesehen sind (stehen in diversen Stellplatzführern). Ich bin selber 15 Jahre WoWa-Gespann gefahren, bevor ich auf Klein-WoMo umgestiegen bin. Ich kenne also beide Seiten und habe bisher nur ein Negativerlebnis mit WoWa-Fahrern gehabt: kleiner Stellplatz für 10 WoMo´s. 2 WoWa-Gespanne stehen hintereinander quer zur Parkordnung und blockieren alle 10 Stellflächen. Ich glaube kaum, das jeder die 5-fache Tagesgebühr am Automaten entrichtet hatte. Sie waren jedenfalls nicht bereit, die Hänger abzukuppeln und sich platzsparend hinzustellen. Es hätten ja noch 6 verhasste WoMo´s kommen können und sich daneben stellen und die "Gartenzwerg-Idylle" stören. Nach diesem Erlebnis und vielen Beiträgen hier weiß ich eins, das hier :biere: mit WoWa-Fahrern ist für mich Geschichte. Punkt. Wenn mir das nochmal passiert, Ordnungsamt und wenn dort niemand mehr ist gibt es ja auch noch die Polizei.

Grüße aus Thüringen

DieterM 25.07.2007 11:45

Hallo Freunde,

das Ganze für und wider hier ist doch sinnlos.

Um auf Stefans Bitte am Anfang zurückzukommen

Aufruf Spende und Klage gegen das Wohnmobilsteuergesetz

möchte ich hier doch hervorheben, das es in erster Linie gegen die teils rückwirkend angepaßte allgemeinen KFZ-Steuern von WOMOs geht, die der Bundestag beschlossen hat.

Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll? Bisher waren ja die WOMOs kaum besteuert. Nun ist eine Anpassung an andere KFZ und damit eine veränderte Besteuerung durch den Bundestag beschlossen worden, die aus meiner Sicht nur vom Bundestag widerrufen werden kann.

Da der Bundestag vom Volke gewählt wird, kann eine Änderung der Steuergesetzgebung nur durch eine Änderung bei den nächsten Wahlen bewirkt werden. So einfach ist das. Ich sehe daher in einer Klage keine Chancen, es sei denn es würde sich eine stichhaltige Begründung in einem Besteuerungsfehler ergeben. Der dürfte aber nicht vorliegen da es sich bei dem WOMO um ein allgemeines Straßenfahrzeug handelt. :ka5:

OLKA 25.07.2007 12:00

Zitat:

Zitat von DieterM
Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll?

Wie die Chancen stehen, weiss ich auch nicht, aber wie die Klage begründet werden soll steht doch wohl im Link des ersten Beitrages: :smilie_fl

Zitat:

Die rückwirkende Erhebung der neuen, höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile verstößt nach Auffassung der Reisemobil Union (RU) gegen das Grundgesetz. Auszugsweises Zitat BVerfG: Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten.

rotbart 25.07.2007 15:41

Zitat:

Zitat von OLKA
Wie die Chancen stehen, weiss ich auch nicht, aber wie die Klage begründet werden soll steht doch wohl im Link des ersten Beitrages: :smilie_fl

Da kann man nur leise lächeln, das
Zitat:

Die rückwirkende Erhebung der neuen, höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile verstößt nach Auffassung der Reisemobil Union (RU) gegen das Grundgesetz. Auszugsweises Zitat BVerfG: Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten.
Hält doch keine 5 Minuten:smileys5_ :smileys5_ :smileys5_

rotbart 25.07.2007 15:44

Zitat:

Zitat von DieterM
Hallo Freunde,

möchte ich hier doch hervorheben, das es in erster Linie gegen die teils rückwirkend angepaßte allgemeinen KFZ-Steuern von WOMOs geht, die der Bundestag beschlossen hat.

Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll? Bisher waren ja die WOMOs kaum besteuert. Nun ist eine Anpassung an andere KFZ und damit eine veränderte Besteuerung durch den Bundestag beschlossen worden, die aus meiner Sicht nur vom Bundestag widerrufen werden kann.

Da der Bundestag vom Volke gewählt wird, kann eine Änderung der Steuergesetzgebung nur durch eine Änderung bei den nächsten Wahlen bewirkt werden. So einfach ist das. Ich sehe daher in einer Klage keine Chancen, es sei denn es würde sich eine stichhaltige Begründung in einem Besteuerungsfehler ergeben. Der dürfte aber nicht vorliegen da es sich bei dem WOMO um ein allgemeines Straßenfahrzeug handelt. :ka5:


:chapeau: :chapeau: :chapeau: :chapeau:
Richtig
es handelt sich nicht um eine neue Steuer, sondern um die Abschaffung einer Vergünstigung (= Subvention):schlaumei
Und das ist modern und in einer globalisierten Welt gewollt ( Merkel/Westerwelle)

UND RICHTIG
:chapeau:

avionicRKA 26.07.2007 16:19

Kaufe Wohnmobile, kaufe Wohnmobile, kaufe günstige Wohnmobile!!!!!!!


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