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Rechtlich gesehen ist Überladen, überladen. Ich hab aber das Gefühl, daß die deutsche Paulizei ein wenig mehr Bemessungsspielraum in solchen Geschichten hat. Vor Fahrtantritt durch Österreich und Schweiz schau ich auch ganz genau hin, die 90 kg Stützlast versauen mir noch zusätzlich die Zualdung:ka5:. Versicherungstechnisch hätte ich nur bedenken, wenn die Achslasten und zul. GG. das ermittelte Gewicht nicht hergeben............. @Ingo..........na aber wenn Du mir mit Deiner überladenen Karre entgegenkommst, diese nicht mehr im Griff hast und mich gefährdest, ist es halt nicht mehr nur Dein Problem. Ich bin auch nicht der Heilige was z.B. Ladungsicherung etc anbelangt. Bei manchen Dingen muß ich echt den Kopf schütteln, manche Dinge haben aber durchaus Berechtigung ............... |
Bin draufgekommen das bei vielen kleinen PKWs wenn da 5 Personen mitfahren die je ca 95 kg haben, diese PKW,s auch schon überladen sind!
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Danke Ralf hätte ich auch nicht besser schreiben können:chapeau::chapeau: |
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Andreas, genau das wollte ich mit dem Eröffnungspost sagen, man hat ein vermeintlich "großes" Auto, sitzt aber zu viert drin und kann nur noch 2 Kästen Bier mitnehmen u. evt. für jeden ne Schweinshaxe :lachen78::lachen78: |
Moin,
so habe ich das noch nie gesehen. :gruebel: Wenn mich nochmal jemand nach meinem Gewicht fragt, werde ich die Gegenfrage stellen, ob das Leergewicht oder das zulässige Gesamtgewicht (inkl. Bier und Haxe) gemeint ist. :lachen78: |
Hallo
Kürze Info Sind heute morgen gegen 10 Uhr hier in Kärnten gut und sicher mit nur ca. 40 kg Übergewicht angekommen. Montag morgen geht's weiter auf die Insel Krk. Allen noch mal ein herzliches Dankeschön, die sich mit tipps und guten Ratschlägen hier am Trööd beteiligt haben. |
mal eine frage an die Fahrer welche durch Slo fahren, mein kfz hat 3,5T zGG und der WoWa 1,8T laut Maut müsste ich ne LKW Vignette kaufen da über 5T ? Interessiert das einen wenn ich eine Kfz Vignette anstelle kaufe, hat schon jemand mal einen Kontrolle erlebt wo dies nachgeschaut wurde.
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Wo steht das genau? So wie ich das lese zählt der Anhänger nicht dazu. Unter 3,5 T Zugfahrzeug entwerden kategorie 2a oder 2b.
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