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Bei der Belastung wie beim Unfall können Risse entstehen die zum Bruch führen. Da gibts verschidene Möglichkeiten je nach dem was es ist um das zu Prüfen, wie Klangprobe, Röntgen, Ultraschl. Das ist was anderes als 0,5% Material an einer Stelle wegzuschleifen. Aus dem das Du keine Ahnung hattest was Du machtest kannst nicht schlussvolgern das ich auch keine Ahnung habe was ich mache, ausser im rechtlichen Bereich. Ein Rohr kann man auch Ausderehen, werden aber die wenigsten Werkstätte so eine große Drehbank haben um den Durchmessser durch die Spindel zu bekommen. Ich merke das es euch langweilig ist, das man dieses unwichtige Thema zu dem alles gesagt ist immer wieder hochbringt. Gruß Waldemar |
Schwarzwälder ich will nix flexen sowas ist lebensgefährlich und unverantwortlich
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Unwichtig ist so ein Thema bestimmt nicht wenn man so eine scheizze schreibt wie du das man eine ahk abdrehen kann und der Prüfer meint bestimmt dazu das so etwas nicht relevant ist der hat in meinen Augen hier nix verloren
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Kein Thema das dachte ich mir fast :lachen78:
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Der Kugelkopf darf und soll geschliffen werden mit feinen Sandpapier, damit die Farbe weg ist. Das ist auch die Vorgabe von AL-KO für die Antischlingerkupplung. Der Lack könnte nämlich die Wirkung der Backen beeinträchtigen...
Das ist alles was man machen darf... Ich weiß was muminok meint, das ist auch ok. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Das Rohr zu weiten (dafür wird es einfach auf etwas größeres geschlagen und dadurch automatisch gedehnt) ist in jedem Fall die bessere Lösung... Mal zurück zum Thema: Der nette Schwarzwälder schickt mir jetzt gegen einen Obolus seine Lösung zu. Evtl. werde ich die noch modifizieren falls es noch nicht 100% passt auf meine AHK... |
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Ein TÜV Prüfer ist dazu Qualifiziert und hat die Macht darüber zu entscheiden und das was er meint das gilt. Es könnte auch sein das er einfach sagt ''verboten und Punkt''. Es war keine Rede vom Abdrehen, sondern nur von ca. 0,5% im Umkreis Horizontal kleiner machen, nicht die ganze Kugel, wenn es evtl. erlaubt sein sollte. Ist dir klar was 0,5% sind? Jeder der ein bisschen Hirn hat hat schon lange begriffen das er nach meiner Meinung das selber Gesetzeskonform zu entscheiden hat und ich keinen dazu zwinge oder auch dazu rate das zu machen. Es war nur ein Denkanstoß sich selber das anzuschauen und zu beurteilen. Aber es scheint das es hier welche gibt die einfach auf Kraval gebürstet sind. Und wie kommst Du drauf keine 3 Monate im Forum zu beurteilen wer hier was zu suchen hat? Mehr werde ich hier nicht mehr kommentieren was sich manche zusammenreimen um mir eins reinzudrücken. Gruß Waldemar |
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das tut einfach nur weh:cognemur: |
Du wie lange ich hier im Forum bin hat mit deiner Aussage nix zum tun
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Weil das was du von dir gibst ist einfach nur Schwachsinn
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Wo sind die Admins?
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Die Kugelköpfe von Anhängerkuplungen unterliegen einem Verschleiß.
Die Verschleißgrenze für den TÜV ist 49mm. Solange man überall darüber liegt hatt man normal keine TÜV Problemme. Wenn wie ich angedeutet habe jemand die Kugel von von 50 auf ca. 49.7 mm mm reduziert, damit ein 50mm Innenrohr drauf geht, ist er innerhalb dieser Verschleißgrenze und hat keine Problemme mit dem TÜV, Ausser er macht da irgendwelche Kanten rein die dem TÜV-Prüver nicht gefallen. Wieso haben hier ein Haufen Leute die Frechheit bessesen mich dermassen anzugehen und verunglipmfen obwohl Sie im Unrecht waren? Chararkterfrage? Gruß Waldemar |
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Es geht hier um ein paar Zentel Millimeter.....das ich dann wirklich egal. Doch mit einer Rundfeile vom Innenrohr abzutragen, würde ich eher tun, als die Toleranzgrenze des Kugelkopfes zu reduzieren. Aber trotzdem...wenn man das macht....ist es nicht verboten....auch die Reibung der Schlingerbremse trägt mit der Zeit Material ab..... |
Können wir das Thema bitte sein lassen... Abflechsen werde ich sicher nichts... und für alles andere fehlen mir die Möglichkeiten....
Außerdem ist die Lösung von Schwarzwälder perfekt vom Halt auf der AHK!!! Vielen Dank dafür! |
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Guten Rutsch! |
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