... und es macht nur bei gebremsten Hängern Sinn. Das Kabel soll/darf ja abreißen, nachdem die Feststellbremse angezogen wurde.
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Bei ungebremsten anhängern macht das stahlseil auch sinn. Der anhänger bleibt an zugfahtrzeug drann. Fahrt somit nicht unkontrolliert irgend wo hin. Der schaden der dann am zugfahrzeug entsteht, ist weniger relevant als was er anrichten kann wenn er unkontrolliert durch die gegend rollt.
Auch dieses stahlseil oder eine kette ist in NL vorschrifft für ungebremste anhänger. Wird auch für deutsche die in den niederlanden mit anhänger unterwegs sind, ohne seil oder kette betraft. Man sollte sich halt vorher gut informieren welche regeln in einem land gelten. Was im eingenen land gilt, gilt noch lange in andere länder nicht. |
Moin Paul,
wenn der Hänger dran bleiben soll, brauchst Du aber schon etwas größere Kaliber als dieses Stahlseilchen. Ich habe in Holland oft Fahrzeuge gesehen, die so eine Verriegelung über dem Kugelkopf der Anhängerkupplung haben. |
Zitat:
So ein 6mm Stahlseil hat je nach Qualität eine Bruchlast von ca. 3 bis 6 Tonnen. Das wird doch so einen 500 bis 750 kg Hänger noch ne Zeit lang am Auto halten. Den Ruck beim "Abreisseil" stelle ich mir aber schon heftig vor. Die Verriegelung über dem Kugelkopf könnte auch nur eine Antischlinger Vorrichtung sein Um Links zu sehen, bitte registrieren . Gruß Ulf |
Hallo Jungs,
ehrlich gesagt, ist es mir egal ob das Seil so Sinn macht einzuhängen oder nicht. Mir geht es darum, das ich keine 460€ in der Schweiz abdrücken muss, wegen so einem Peanut. :ka5: Und wie ich jetzt erst wieder gesehen habe, das in Holland auch darauf geschaut wird und Strafe, bzw. ein Ordnungsgeld zahlen musst.:cognemur: |
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Ich hab jetzt alles mögliche gelesen, aber noch nirgedwo, dass es auch für ausländische Fahrzeuge gilt...
Wenn also wer mehr weiss, her damit. |
Zitat:
Da somit die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten Mindestanforderungen in den Niederlanden und der Schweiz nicht überschrit- ten werden, gelten die dortigen nationalen Bestimmungen auch für im Ausland (z. B. Deutschland) zugelassene Gespanne..... |
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