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herbert 03.09.2011 08:43

Schein
 
Alex
Zitat:

Also hier bitte KEINE Diskussion bezüglich Eurer Einstellung zum "Küstenpatent" sondern wirklich nur Aussagen darüber ob in Zusammenhang mit dem EU Beitrittes von Kroatien grössere Änderungen schon für nächstes Jahr in Planung sind!
EU:
Es ist ja nicht einmal möglich das die Österreicher einen FB 1 schaffen der im Umfang des Deutschen SBF See ist.
Nein die müssen wieder eine eigene Suppe kochen, wie soll es dann einen EU Schein geben. Zumindest in den nächsten 10 Jahren wird sich da nix tun.
Preise des HR Patent:
Da mußt du die Kosten aufteilen in Prüfungskosten und Kurskosten.
Die Prüfungskosten sind zur Zeit 120,- € und die können jedes Jahr steigen
Kurskosten sind je nach Kursstunden / Kurstagen sehr verschieden.
Ich denke mal das sich da nicht sehr viel nach oben bewegt

Zitat:

muss aber noch abklären wie genau es die Fahrschulen mit den geforderten/gewünschten 50sm Praxis halten! - was für mich in Bezug auf einen EINSTIEGSschein wenig Sinn ergibt
Ist sie nicht mit dir im Urlaub unterwegs gewesen ?
Kannst doch einen Seemeilennachweis schreiben.

thball 03.09.2011 18:43

Hallo Herbert,

wegen den Fahrtbereichen würde ich mir keinen Stress machen. Wenn Du einen Befähigungsnachweis hast, der Dich berechtigt in den jeweiligen Hoheitsgebieten eines Landes zu fahren, dann reicht es doch. Außerhalb des Hoheitsgebiets interessiert es sowieso niemanden mehr. Außer es gibt eine österreichische Marine, die auf den Weltmeeren kreuzt und Landsleute ohne FB X abkassiert. Da kenne ich mich nicht so aus... :zwinkern: :biere:

Bei uns ist das mit dem Sportboot See glücklicherweise recht einfach. Dazu gibt es eine Instanz, die Unfälle bewertet und dies auch veröffentlicht (Bundesamt f. Seeunfalluntersuchungen). Diese bewertet gelegentlich auch die Eignung eines Skippers und nicht nur das Patent.

Wer mit seinem Schlaucherl als Österreicher ein bisschen die Küste abschippert sollte doch mit dem FB 1 gut bedient sein. Wer mehr möchte und auch die geschützten Buchten verlässt, der sollte sich auch mehr Wissen aneignen und ist mit den weiteren Kursen zum FB 2 etc. auch gut bedient. Österreich sorgt sich halt um seine Bürger und denkt sich vielleicht, dass wenn wir schon kein Meer haben die Skipper wenigstens gut ausgebildet sein müssen.

herbert 03.09.2011 20:00

Schein
 
@Tom
Zitat:

wegen den Fahrtbereichen würde ich mir keinen Stress machen.
Ich selbst habe sowieso nie Stress beim Bootfahren.

Zitat:

Wenn Du einen Befähigungsnachweis hast, der Dich berechtigt in den jeweiligen Hoheitsgebieten eines Landes zu fahren, dann reicht es doch.
Bist du dir da sicher bei den Österreichischen Scheinen FB1
Ob das die Versicherung auch so sieht und diese wird doch gerne erwähnt.
Wie soll ein Vorsichtiger Österreicher damit umgehen ?
Man muß doch denken das was draufsteht ist auch drinnen :ka5:
Dann steht in den Foren, pfeif dich nix der FB1 gilt sowieso im Hoheitsgebiet a
Da stimmt doch etwas nicht, entweder ist das auf dem Schein bzw. auf der MSVÖ Seite falsch oder du siehst es falsch.
Zitat:

Außerhalb des Hoheitsgebiets interessiert es sowieso niemanden mehr.
Moment, die Behörden vielleicht nicht aber die Versicherung möchte vielleicht den richtigen Schein sehen :gruebel:
Ah ja wir Österreicher brauchen ja nicht wirklich einen :biere: außer in Kroatischen Hoheitsgewässer.:ka5:

Lieber Tom, lassen wir es gut sein.
Werde mal beim MSVÖ anfragen wie die das sehen mit dem FB1 und den 3 Sm
Habe in der Zeit in der ich noch für eine MSVÖ Bootsfahrschule gefahren bin mal mit der Rechtsabteilung wegen Österreicher und kein Schein angefragt.
Der Rechtsanwalt war ehrlich !!!! Genauso wie so mancher Prüfer

Berny 06.09.2011 17:13

Zitat:

Zitat von herbert
Also kann man davon ausgehen das in den Ländern in deren Verordnungen/Gesetzen steht: Es gelten die Bestimmungen/Gesetze des Heimatlandes es auch ohne Schein bzw. mit jedem amtlich oder amtlich anerkannten Schein keine Probleme geben kann.

Hmm, bin mir da jetzt nicht ganz sicher, aber trifft das nicht auf Yachten mit Seebrief zu?
Die meisten Schlauchifahrer in Ö haben gar keinen Seebrief, somit würde das gar nicht zutreffen, oder irre ich mich da jetzt?

Zum MSVÖ-FB1: Kroatien hat diesen Schein ab dem Jahr 2009 offiziell anerkannt.

herbert 06.09.2011 17:34

Schein
 
@Berny
Nicht Bootsschein sondern Bootsführerschein.

Das einzige was zutrifft ist das eigene Boot/Schiff/Yacht.

Zitat:

Zum MSVÖ-FB1: Kroatien hat diesen Schein ab dem Jahr 2009 offiziell anerkannt.
No na, war doch zu erwarten.

Berny 06.09.2011 17:46

Die "Hoheitsregelung" (ich nenne das jetzt mal so), also das Fahren eines Schiffes unter eigener Flagge, auf das sich ja deine zitierte Regelung bezieht, geht ja nur mit einem Seebrief.
Ohne Seebrief ist diese Regelung nicht anwendbar, weil man eben nicht unter eigener Flagge fahren kann.
Das meinte ich damit, oder liege ich da falsch.

Edwin 06.09.2011 21:41

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 263789)
Österreich sorgt sich halt um seine Bürger und denkt sich vielleicht, dass wenn wir schon kein Meer haben die Skipper wenigstens gut ausgebildet sein müssen.

Naja, den FB 1 kannst Du bei uns auch auf der Alten Donau (stilles Gewässer und uuuuuralter Seitenarm der Donau in Wien) mit einem normalen Elektroboot absolvieren. (Verbrennungsmotoren sind an der Alten Donau verboten und weil es ein "Erholungsgebiet" ist, haben Elektroboote sogar gegenüber Segler Wegerecht...)

Ob das den, ansonsten in Österreich durchaus sehr hohen Qualitätsansprüchen bei sonstigen Dingen (z.B. Telekom... :lachen78:) entspricht, mag ich jetzt nicht wirklich beurteilen.

Zitat:

Zitat von Berny
Zum MSVÖ-FB1: Kroatien hat diesen Schein ab dem Jahr 2009 offiziell anerkannt.

Ich mag Dich ja nicht demoralisieren, aber in den offiziellen Listen des kroatischen Ministeriums scheint der FB1 nach wie vor nicht auf:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

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Ich will damit nicht sagen, dass der österr. FB1 nicht anerkannt werden würde - ich bin sogar ziemlich sicher, dass man damit in HR nirgendwo Probleme haben wird (hatte man ja früher mit dem Binnenschein auch nicht...). Aber bei wirklich offiziellen anerkannten Dingen halte ich mich gerne an solche, die auch vom kroatischen Ministerium (wie o.g.) veröffentlicht werden, wo halt der FB1 nicht drinnensteht!

Zitat:

Zitat von DieterM
Daher halte ich auch nix von billigen ausländischen Befähigungsscheinen. Es sind nur gekaufte Scheine die wenig taugen aber kein Wissen vermitteln, und darum geht es doch.

Dieter - ganz einfache Fragen und daher bitte ich auch um ganz einfache Antworten:

A) Hast Du jemals SELBST den kroatischen Bootsführerschein gemacht? (wenn ja, wann, wo und bei wem?)

B) Hast Du SELBST jemals einen kroatischen Bootsführerschein gekauft? (wenn ja, wann, wo und bei wem?)

Nicht böse sein, aber ich bin mir sehr sicher, dass Du weder A noch B aufrichtig mit Ja beantworten kannst und Deine Weisheiten nur vom Hörensagen bzw. von div. seeehr antiquaren Foreninhalten beziehst! Du hast aber absolut recht, was Skippertrainings betrifft, auf die aber auch JEDER seriöse Anbieter für kroatische Bootsführerscheine hinweist und diese auch selbst anbietet!

L.G.

Edwin

thball 06.09.2011 21:52

... besser mit dem Elektroboot geübt wie noch nie Wasser gesehen! :lachen78:

Edwin 06.09.2011 22:26

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 264027)
... besser mit dem Elektroboot geübt wie noch nie Wasser gesehen! :lachen78:

Ja, da hast Du Recht - ich lach mich auch tot... :lachen78: :lachen78: :lachen78::lachen78: :futschlac:futschlac:futschlac:banane:

Aber ansonsten: :27: (ist schon gut!)
L.G.

Edwin

Berny 07.09.2011 07:29

Zitat:

Zitat von Edwin (Beitrag 264025)
Ich mag Dich ja nicht demoralisieren, aber in den offiziellen Listen des kroatischen Ministeriums scheint der FB1 nach wie vor nicht auf:

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Ich will damit nicht sagen, dass der österr. FB1 nicht anerkannt werden würde - ich bin sogar ziemlich sicher, dass man damit in HR nirgendwo Probleme haben wird (hatte man ja früher mit dem Binnenschein auch nicht...). Aber bei wirklich offiziellen anerkannten Dingen halte ich mich gerne an solche, die auch vom kroatischen Ministerium (wie o.g.) veröffentlicht werden, wo halt der FB1 nicht drinnensteht!

dem gegenüber steht das Dokument aus dem Jahre 2009
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Jetzt frage ich mich natürlich, was gilt? (ich vermute aber, das letzteres das akutellere Dokument ist)
Wie kommt man jetzt heraus, welches das richtige Dokument ist?

Edwin 07.09.2011 09:05

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 264041)
Wie kommt man jetzt heraus, welches das richtige Dokument ist?

Berny, ich denke Du hast da das aktuellere gefunden als ich! :chapeau:

L.G.

Edwin


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