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stebn 05.03.2008 16:25

Zitat:

Zitat von OLKA
Im Übrigen zählt imo das Gewicht des Anhängers zum Gesamtgewicht dazu. Dann dürfte ich nämlich nicht überholen.

Aber ich hab's schon mehrfach anders gehört. Vielleicht lese ich mit dem "einschliesslich" ja irgendwas falsch???


...da hast du Recht!! Zugfahrzeug und Anhänger werden zusammen gerechnet!!

Die stehen zum Glück nicht oft am Rand!

Meistens steht da ja das Zeichen 276 mit Zusatz nur (Pkw mit Anhänger, Bus, Lkw)

Trotzdem wenn man überlegt könnte das Zeichen 277 abgeschafft werden weil das unsinnig ist!!

z.B. ein Transporter (max 2,8t) mit Pkw Zulassung darf mit eine 2000kg Anhänger überholen und ein kleiner Berlingo mit Lkw Zulassung und einem 350kg Anhänger nicht. Gleiche gilt für das Sonntagsfahrverbot:cognemur: :cognemur:

daniels 05.03.2008 18:15

Nachträglich: da hatte ich wohl zwei Beiträge überlesen. :lachen78:

Zitat:

Zitat von stebn
Doch darfst du!! D

Bei Olaf Rechnung kommt man aber auf 3,8 to und das Zeichen
277 sagt: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to. :lachen78:

Hans

daniels 05.03.2008 18:18

Zitat:

Zitat von Chester
So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt,
Reinhard

Reinhard, na in jedem Fall nochmal herzlichen Glückwunsch Euch Beiden.

@Frank(NL), ja die Genehmigung (Beispiel Pferdeanhänger) gibt es. Aber je nach Strassenverkehrsamt mit vorgegebener Strecke und jedesmal neu.


Gruß Hans

stebn 05.03.2008 18:28

Zitat:

Zitat von daniels
Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to. :lachen78:

Hans


Naja ich sehe sowieso immer nur das http://www.juraforum.de/gesetze/_anlagen/z276.gif Zeichen
und darunter hängt dann immer das http://upload.wikimedia.org/wikipedi...048-11.svg.png Zeichen mit einem NUR davor..

und da bringen dir die 3,48t gar nix:naughty: :852a:

daniels 05.03.2008 18:51

............ja, wenn Du das nur siehst, dann stimmt aber etwas nicht mit Deinen Augen. Vielleicht würdest Du es gerne nur sehen.

Zwischen Aschaffenburg und Frankfurt hängt aber z.B. das 277er. :biere: :biere:

Gruß Hans

Chester 05.03.2008 20:37

Hans - jetzt blick ich wieder nicht durch. Dein Joint 33 hat 3,48 Tonnen incl. des Trailers? Das kann doch nicht sein. Ich find leider keine Details über Dein WoMo - hab gerade sogar den Riesenbeitrag aus 2006 im Blauen durchforstet.

Reinhard :gruebel:

daniels 05.03.2008 20:56

Zitat:

Zitat von Chester
Hans - jetzt blick ich wieder nicht durch. Dein Joint hat 3,48 Tonnen incl. des Trailers? Das kann doch nicht sein. Ich find leider keine Details über Dein WoMo - hab gerade sogar den Riesenbeitrag aus 2006 im Blauen durchforstet.

Reinhard :gruebel:

Reinhard,
wie Du blickst nicht durch. Du sollst auch nicht das Blaue durchforsten, sondern die richtigen Seiten anwählen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Dann auf Wohnmobil.


Junge, ich bin doch bei Dir.
3 to WoMo und 480 kg Anhänger sind zusammen 3,48 to Gesamtgewicht. Damit liege ich unter 3,5 to und darf überholen. :lachen78: Natürlich in Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen 277. :lachen78:

Konnte ich Deine Unruhe jetzt wieder auf Frikandel-Maß bringen ?

Gruß Hans

Chester 05.03.2008 21:53

Jetzt iss alles klar, Hans. Vergiss die PN an Dich - hab ich vorm Lesen dieses Beitrags geschrieben. Dann hast Du nur 480 kg am Haken - damit wird alles klar!

Reinhard

daniels 06.03.2008 05:11

zu spät, PN schon unterwegs. :lachen78: :lachen78: :lachen78:

Bienchen ist klein, aber fein.:biere:

Wenn Du solche "heißen" Sachen hast. Dann kannst Du auch hier Um Links zu sehen, bitte registrieren anfragen.
Allerdings wie überall auch hier einige Antworten ignorieren und den Mittelwert bilden. :lachen78: :biere:

Gruß Hans :seaman:

Zausel05 06.03.2008 17:32

Wie sieht es denn mit dem Parken in Wohngebieten am Strassenrand aus,bis 3,49 Tonnen? und ab 3,5 Tonnen. Ich meine das ein Lkw über 3,5Tonne dort nicht dauern parken darf, aber beim WOMO?:confused-

daniels 06.03.2008 17:42

Hi Klaus,
nach meinem Wissensstand wird das sehr unterschiedlich gehandhabt, weil das WoMo weder ein PKW noch ein LKW (wenn es in der unteren Gewichtsklasse ist) ist. Es ist halt ein Sonder-KFZ. Selbst in den Fahrzeugpapieren wird es ja (noch) unterschiedlich ausgewiesen.
  • Sonder-KFZ Wohnmobil
  • Wohnmobil
  • Fz.z.Personenbeförderung 8 Spl (Wohnmobil)

Letzteres steht aber auch in einem normalen PKW (neue Papiere) nur mit dem Zusatz Limousine.

Deshalb ist dieser Bereich aus meiner Sicht eine nicht 100% geklärte Grauzone. Das selbe gilt auch für das Zusatzschild Personenkraftwagen.

Gruß Hans

Zausel05 06.03.2008 18:02

Ich meine wir hätten hier einen von der Polizei dabei, ich habe den Namen vergessen. Der muß ,oder soll es doch eigentlich wissen. Eine Politesse habe ich auf Nachfrage schon einmal in Verlegenheit gebracht:stupid:

Chester 06.03.2008 18:16

Hmmh Klaus, ob es ein "normaler" Polizeibeamte weiss?

Nun ja, könnte ja Prüfungsfrage sein. :lachen78:


Reinhard

Chester 09.03.2008 18:04

Sodele - nach einer ausgiebigen Probefahrt zu Obelink in Holland (Der Motor ist nicht aus der Ruhe zu bringen, keine Mängel an Fahrwerk oder Lenkung gefunden) stand dann gestern Nacht nach einem kleinen Gelage bei guten Freunden endlich die erste Nächtigung im WoMo an.
Wurde auch Zeit!

Fazit: Alles bestens und praktikabel - genau wie wir uns das erhofft haben. Wir fangen an, unsere "Jolly Jumper" so richtig zu lieben.

Problem beim Ducato, Jumper, Boxer: Bei einer Fahrzeugbreite von 2 Metern bleibt beim quer eingebauten Bett netto nur zwischen 1,80 und 1,90m über. Das muss jeder Grosse unbedingt ausprobieren, ob ihm das reicht!
Da hilft keine Theorie!

Reinhard :chapeau:


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