Das Zuggesamtgewicht wird vom „finalen Hersteller“ festgelegt, das ist Bürstner , Hymer oder wer auch immer.
Mein Eura hat jetzt 6400kg. Der TEC hatte, da aus den Anfängen der Aufbauten auf X250 Basis nur ein Zuggewicht von 5850. Habe auf Anfrage bei TEC dann eine Freigabe für 6.000 erhalten. FIAT hilft da grundsätzlich nicht weiter. @Pepone Das was Dir da erzählt wurde, widerspricht allen anderen Anfragen, offiziellen Antworten und den lesbaren Texten. GO Box ja nein und auch der Führerschein richten sich immer nach dem zGG, nie nach dem tatsächlich Gewicht. Keine Ahnung, wie Dein Kollege zu seiner Aussage kommt. Zur Auflastung und Zuggesamtgewicht. Auch das ist nicht ganz richtig. Sinn und Zweck ist ja, dass man Anhängelast, Gewicht des Zugfahrzeuges und Zuggesamtgewicht trennt. Ich hatte am TEC eingetragen 4500 ZGG, 6000 Zug und 1850 Anhänger. Also entweder leichter Anhänger und vorne voll, oder hinten das Boot und vorne aufpassen. So KANN das eingetragen werden. Und schon wieder ein ABER: Es gibt einen D Wert für die AHK. Und aus den DWERT und dem ZGG ergibt sich eine maximale Anhängelast, unabhängig von der Freigabe des Fahrzeug Herstellers. Und da wird es eng bei einem ZGG über 4 Tonnen. Ich habe genau EINEN Hersteller einer AHK gefunden, bei dem der DWert so hoch ist, dass bei zGG 4400 auch 2000 Anhängelast eingetragen werden dürfen. Die üblichen Verdächtigen (Sawiko, Linnepe, Alko, SMV) gehören alle nicht dazu. Insofern kann es sein, dass bei höherem ZGG die Anhängelast reduziert werden muss. Wohlgemerkt ZGG, nicht tatsächliches Gewicht. Gruß Rüdiger |
Zitat:
Selbst, wenn diese Fahrzeuge durch überladung mehr auf die Waage bringen, ist keine GoBox nötig, dann greifen aber Strafen wg. Überladung, aber das hatten wir hier schon.... |
Zitat:
Les bitte nochmal und verstehe auch! In seinen Papieren steht 3.5to zulässiges Gesamtgewicht welches sich bei Nutzung eines Anhängers um 100kg erhöht. 3.5to+100kg=3.6to zulässiges Gesamtgewicht! Damit hat das Womo bei Nutzung eines Anhängers 100kg mehr als 3.5to und ist meiner Meinung nach Go-Box-Pflichtig. Völlig ohne Überladung, darum gehts nämlich garnicht. |
Zitat:
in A wird die Stützlast NICHT dem Zugfahrzeug zugerechnet, folglich wiegt das Womo dann auch keine 3600kg. |
Wenn durch das ankuppeln z.B. 100 Kg Stützlast auf der Kupplung liegen, dann ist das technisch Zuladung, nichts anderes.
|
Da haben wir schon Glück in der Schweiz. Wir haben kein vorgeschriebenes Gesamtgewicht. Mein Kastenwagen hat 3450 kg wenn der Trailer dran ist und der ist 2700kg. da kann ich noch 50kg vorne und 300kg hinten zuladen.
Gruss Oliver |
Erstaunlich…..
|
Danke! So was in der Art dachte ich mir schon, wurde aber (wie hier) schon kontrovers diskutiert.
Ich nahm allerdings an, dass das bei allen 3.5 to Ducatos drin steht ?!? |
Um noch mehr Verwirrung zu stiften:
Bei unserem vorherigen Wohnmobil auf Fiat Ducato standen im Fahrzeugschein zwei Zahlen für die Gesamtmasse: technisch zulässige Gesamtmasse: 3850 Kg zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat: 3500 Kg Fragen, die mir nie einer beantworten konnte: Go-Box ja oder nein? Darf ich 350 kg mehr zuladen, sobald ich nicht mehr in Deutschland bin? |
Ganz klar: Keine Go-Box, da als 3,5-Tonner eigestuft, du könntest solch ein Fahrzeug ohne "technische Veränderung" in den Papieren auflasten lassen.
Im Grunde hattest Du ein Fahrzeug mit 3,85 Tonnen, das aber entsprechend diverser bereits diskutierter Gründe auf 3,5 Tonnen begrenzt wurde. Mein Concorde hatte 5 Tonnen ab Werk eingetragen, was den meisten sicher bei knapp 1 Tonne Zuladung auch gereicht hatte, trotzdem bekam ich ohne technische Änderung 200 Kg. mehr eingetragen, was eine höhere KFZ-Steuer nach sich zog....(in Deutschland) |
Einmal versuch ich es noch, dann lass ichs:
IN DEN PAPIEREN STEHT, dass sich das zulässige Gesamtgewicht in Höhe von 3.5to im Anhängerbetrieb um 100kg erhöht. Das 3500kg+100kg = 3600kg bedeuten, bekomm ich grad noch auf die Kette.:chapeau: Das sind alles theoretische Werte. Nur Buchstaben und Zahlen auf Papier. Anhänger dran = zulässige Gesamtmasse 3.6to. Auch wenn das Womo samt Anhänger nur 2.2to wiegen, die zulässige Gesamtmasse beträgt im Anhängerbetrieb 3500kg+100kg=3600kg. Das hat nichts mit Ladung oder Überladung zu tun oder mit Gewicht welches als Ladung gilt oder die Waage anzeigt oder sonstwas. Das ist einfach nur ein ein Vermerk in den Papieren. Kein Anhänger= 3.5to zGg Mit Angänger = 3.5to+100kg zGg So steht es laut Ralf in Ralfs Papieren. Vg Chris |
Zitat:
Und in Österreich sind 3,5T 3,5T, da können die Deutschen machen was sie wollen, fürn Benni ist das wurscht :ka5: |
Meine Antwort #88 bezog sich, eindeutig zu erkennen durch das Zitat von Ralf in Post #88, auf den Post von Ralf.
|
Moment mal, um das klarzustellen, Ralf gibts hier nur einen….weitermachen
|
Hallo Benni,
holst du dein Wohnmobil im Werk in Sprendlingen ab? Das ist 3 km von mir entfernt, kannste auf einen Kaffee vorbeikommen wenn du möchtst. Gruß Uwe |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:47 Uhr. |
Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com