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geri 30.07.2006 13:14

scheine
 
hallo michael

wo bist du eigentlich zu hause ?

Zitat:

Zitat von Clubman24
..österreichisches Motorboot mit Binnenzulassung + Binnenführerschein in Ordnung sein. Wenn man dann damit nicht fahren darf kann man es sicher nicht erzwingen.


in einigen ländern wird es aus touristischen gründen toleriert, ist aber nicht korrekt, das für das meer andere bestimmungen gelten die du zur eigenen sicherheit wissen solltest.


Zitat:

Zitat von Clubman24
..ob das in Italien, Frankreich, Spanien etc. auch so leicht geht weiss ich nicht.

ich weiss es auch nicht, aber es gibt sicher user die das wissen.
aber da will ich derzeit nicht hin, es ist mir zu weit weg


Zitat:

Zitat von Clubman24
Fällt mir ein, wie sieht es eigentlich in Deutschland aus für uns ?

Darf man in Deutschland an der Ostssee als Österreicher mit einem Binnenmotorbootführerschein fahren ?

Nein dafür brauchst du den SBF-See der für österreicher nur in BRD gilt.

das ist überhaupt so, das die nationalen scheine für ausländer nur im entsprechenden Land gelten, für deren Staatsbürger jedoch weltweit.

Ein Kroate darf mit dem gleichen patent auf der ostsee fahren, ich nicht.:cognemur:

Zitat:

Zitat von Clubman24
Was meinst du mit "im Zuge des Forums" den A-Schein machen ?

guckst du Um Links zu sehen, bitte registrieren

liebe grüße
geri

rotbart 30.07.2006 13:58

Hi
es mag ja sein, das ich eine Vorschädigung gegen ENTEN-NICKs haben ( vom Boote-Magazin) aber ich habe mit mal erlaubt die Posting eines Posters zusammenzufassen und da kommen mir doch schon etliche Fragen,

Aber vielleicht habe ich Halluzinationen durch die Hitze

Clubman24 30.07.2006 21:10

Hi Rotbart !

kann man das verstehen was du da schreibst ?

ich verstehe nur Bahnhof.

Enna912 21.09.2023 09:23

Gestern gefunden...

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Also gilt seit April 23 wohl auch 15 PS ohne "Lappen" auf dem Rhein. Ob's Sinn macht?

rg3226 21.09.2023 09:29

Zitat:

Zitat von Enna912 (Beitrag 541319)
Gestern gefunden...

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Also gilt seit April 23 wohl auch 15 PS ohne "Lappen" auf dem Rhein. Ob's Sinn macht?

Moin Anne

So ist es.

Zitat:
Ab dem 1. April 2023 gilt die Sportbootführerschein-Pflicht auf dem Rhein erst ab 11,03 kW/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kW/10,2 PS (Elektromotor) – das entspricht den Vorschriften auf den meisten anderen Binnengewässern Deutschlands.


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