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-   -   HR-Küstenpatent international gültig?! (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=35441)

Berny 07.03.2017 15:18

Und da sag noch einer, in Österreich sei es kompliziert :futschlac

hakopa 07.03.2017 16:49

Zitat:

Zitat von fma (Beitrag 423648)
und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?

VG

Frank

Für die Küstengewässer international gilt der dt. Sportbootführerschein Küste.

Für die weltweite Haftpflichtversicherung galt das Logbuch mit jahrelangen Eintragungen bei Pantenius als Nachweis der Erfahrung.
Dies war auch Bestandteil der Versicherungsverhandlung in Frankreich.

Als Registrierung verstehe ich die Eintragung ins Seebriefregister. Diese ist bei Privatpersonen erst ab 15 m erforderlich.
Ansonsten Anmeldung beim ADAC oder Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Gut, gilt aber doch auch als Registrierung.

Hier habe ich etwas Aktuelles gefunden zur CE Erklärung:
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Konrad

fma 07.03.2017 17:37

Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?

VG

Frank

hilgoli 10.03.2017 09:39

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 423799)
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....

Ich kann mir kaum vorstellen dass es eine relevante Menge an deutschen Schlauchbooten gibt die ein Flaggenzetifikat haben.

99% werden ihre Boote amtlich per Kleinfahrzeugkennzeichen beim Wasser und Schiffahrtsamt (WSA) oder amtlich anerkannt, per Internationalem Bootsschein (IBS) beim ADAC oder DMYV angemeldet haben. Und diese "Register" kennen keinen Heimathafen sondern man führt nur das vergebene Kennzeichen...
Diese Verfahren sind deutlich einfacher und günstiger als dasFlaggenzertifikat und unter 15 Meter auch formal korrekt.

Berny 10.03.2017 11:27

Das ist eben die Frage, weil viele ja behaupten, sie hätten eines.
Und ich vermute, dass das schlichtweg rechtlich falsch ist.

Octopus 10.03.2017 13:06

Zitat:

Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?
Ja,,
ich hatte einen IBS vom ADAC bei meinen 3,60 ziger.
Nachteil ist nur die Gebühr alle zwei Jahre.
Beim Schiffahrtsamt zahlt man ja nur einmalig bei Anmeldung.
Das nächste Boot wird dort angemeldet.

black50 13.03.2018 17:44

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 422491)
So ist es wirklich!!!!!!!!!

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Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen.

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?

Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen.

thball 13.03.2018 18:13

im Prinzip gelten die Vorschriften Deines Wohnsitzlandes. Und dann gibt es Auslegungen, die immer viele Diskussionen mit sich bringen... :lachen78::biere:

herbert 13.03.2018 21:08

Patent
 
Zitat:

Zitat von black50 (Beitrag 450896)
Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen..

Du bist genau der User auf den ich jahrelang gewartet habe :biere:

Sagen wir mal so, nach gängiger Meinung zählt nicht der Staatsbürger sondern der Hauptwohnsitz.
Da Österreich kein Anrainerstaat mit Meer Zugang ist kann der Staat nicht ein Patent VORSCHREIBEN
Im Grunde brauchst für ein eigenes Boot keinen Schein, wenn die z.B. Uferstaaten schreiben, es gelten die Bestimmungen des Heimat Landes.
Es gibt aber Länder wie Kroatien die schreiben EINEN Schein vor.
Also braucht man selbst für 0,0001 PS einen Schein, selbst wenn für Italener 40 PS und für Deutsche 15 Ps FS frei wären.

Zitat:

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Da wirst du kaum eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen.
Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist :cognemur:
Aus meiner 45 jährigen Bootserfahrung in zig Mittelmeer Länder und 25 Jahre Skippertrainer für mehrere Bootsfahrschulen ist mir (und vielen anderen aus div. Foren ) kein einzige Fall bekannt das man mit dem HR Patent Probleme hatte.
Als ich noch aktiv war hatten wir einige Zeit aufgewendet um Amtliches zu bekommen und wir bekamen sie.

Zitat:

Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
ja, Wohnsitz ist ausschlaggebend nicht ob du A oder D Staatsbürger bist.

Zitat:

Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?
na sicher.
1. ist der Deutsche SBF See + Binnen in der Praxisausbildung um vieles einfacher ( keine Praxis Seemeilen vorgeschrieben) und dadurch preiswerter.
Dann solltest du auch beachten ob du wieder nach D zurück gehst.
Hier kommt mein Satz :schlaumei zur Anwendung :ka5:
Nach gängiger, nicht meiner, Meinung muß man den Schein haben wo der Hauptwohnsitz ist.
Umschreiben, das geht leider bei keinem Schein.

Solltest du dich für den HR Schein entscheiden wirst du in D kaum einer Kontrolle weiterfahren, so wird es von Deutschen verbreitet :confused-

Zitat:

Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Ist so.
Aber wenn 200 es anders schreiben glaubt man dies nicht.

Zitat:

Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen
Das kenne ich sehr gut :lachen78:
Da ich für eine MSVÖ Fahrschule die Seemeilen Törns durch führte konnte ich vieles erfahren was der Anwärter für FB2 - FB3 nicht erfahren durfte.
Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.

Eines kann/möchte ich dir mitgeben:
Du als Deutscher (auch mit Wohnsitz Österreich ) wäre der SBF See einfacher und hast in D kein Problem wenn du mal in der Nordsee fahren möchtest.
Um die selbe Bootsgröße wie beim SBF See (24 m ) mit dem Österreichischen Schein zu fahren mußt du de FB2 machen also Seemeilen Praxis nachweisen.

Wenn du nur Mittelmeer bleibst ist das HR Paten B inkl. Seefunk eine gute und preiswerte alternative


Nachtrag:
Wenn Anbieter für das HR Patent auf ihren Seiten schreiben wo das HR Patent überall gilt ist das nicht falsch.
Wäre es dies gäbe es mit Sicherheit einige Klagen der andern Fahrschulen :chapeau:

Berny 14.03.2018 08:59

Zitat:

.Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.
.
man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

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des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.

herbert 14.03.2018 10:43

Patent
 
Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 450935)
man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

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Da ich nach wie vor up date Infos bekomme ist mir das auch bekannt.

seid dem großen Krach in Österreichs Scheinwelt verändert. :chapeau:
Der FB 1 wurde eingeführt und nach einem up date auf 10 m angehoben.

Leider wurde versäumt ihn dem Deutschen SBF See anzugleichen>24m

Die 10m werden den meisten Bootfahrer in diesem Forum reichen
ABER
wie sieht es bei denen aus die chartern möchten ?:ka5: hier liegt der Hund begraben :cognemur:

Wer sich mal einen 42er Segler ausleihen möchte, dürfte das mit dem FB 1 nicht, der mit dem Deutschen SBF See schon.:confused-


Zitat:

des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.
Wird sich noch einiges ändern

Berny 14.03.2018 12:21

dass du es weisst, Herbert, ist mir schon klar, aber Leute, die sich mit dieser Materie nicht auseinander setzen, könnten das falsch interpretieren.
deshalb der Hinweis.:biere:

black50 15.03.2018 22:10

@Herbert: super Antwort! Besten Dank!

Jetzt hab ich mich mal kurz in den deutschen SBF See reingelesen.

- Dieser soll nun mal auf den ersten Blick wirklich international gültig sein. (inkl. Geltung für mich auch in Deutschland)
- Allerdings erst mal nur bis 3SM Küstenenternung. (dürfte vermutlich dennoch reichen).
- Hier gibt es eine Theorie und Praxisprüfung. (vielleicht bessere Ausbildung, aber auch zeitlich etwas aufwändiger)
- Die Kosten sind mit ca. 500-650€ etwas höher gegenüber dem Kroatischen Küstenpatent.


Also wenn ich voraussichtlich eh nur im Mittelmeerraum (bzw. HR) fahren werde. (Nord- und Ostsee reizen mich tatsächlich deutlich weniger)
Bin ich dann dann mit dem HR Patent vielleicht insgesamt doch ähnlich gut und günstiger bedient?
+ ich kann den Schein + die Prüfung zusammen mit meiner (österreichischen) Freundin machen (ja es wird noch komplexer :lachen78: )

Zitat:

Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist
Dann pack ich zu meinem HR Patent und der Bootsversicherung halt noch ne Kopie von meinem Meldezettel.
So viele Kroaten können so gut Deutsch, dass man sich ne beglaubigte Übersetzung vermutlich sogar sparen kann.

Oder wird es dann doch kompliziert, wenn das Schlauchboot in Deutschland (beim ADAC) versichert ist? (das ist nämlich der Fall) :lachen78:



Was mich weiterhin interessiert (Prio. 2) ist der Binnenschein.
Wie schaut es hier mit Bürokratie oder uneindeutiger Interpretierbarkeit aus? Wird das da genauso kompliziert? :D
In erster Linie um legal auf den nahelegenden Seen (Attersee, Wolfgangsee und Mondsee) fahren zu dürfen.
Auf dem Gardasee waren wir schon - da gehts ja eh führerschenfrei bis 40PS (?)
Von Salzburg aus gibts in Deutschland keine Binnengewässer, die mich zu nem deutschen Binnenpatent verleiten würden - bzw. bis 15PS sind eh Führerscheinfrei.

Also hier einfach einen Österreichischen Binnenschein machen?

Flipperskipper 15.03.2018 23:48

Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?

dori 16.03.2018 11:00

Zitat:

Zitat von Flipperskipper (Beitrag 451032)
Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?

na ja, wennst Nebenwohnsitz gemeldet bist geht alles....


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