Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Papierkram (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=6)
-   -   Petition für Verkehrsministerium (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=10125)

Berny 24.10.2006 22:58

Also, nachdem in A gewählt wurde, und die Besetzung des Verkehrsministeriums vermutlich neu gemacht wird, gibts diesbezüglich mal ne Pause.

Dies nur zur Info, warum nichts weitergeht.

Berny 20.12.2006 08:50

Daran hat sich leider noch nichts geändert, vermutlich wird das Verkehrsministerium neu besetzt, also abwarten.

Berny 21.01.2007 15:22

Nachdem die Regierung steht, wird dieses Thema wieder interessant.

Folgende Frage an die Rechtskundigen:

Im Gesetzt steht folgendes:
Zitat:

Zitat von bmvit
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV ) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.

Also meine Frage jetzt:
Der MSVÖ stellt ja nur Befähigungen für FB2 aufwärts aus.
Ich glaube aber, dass ich für den FB1 befähigt bin.

Was ist, wenn ich aufgrund der oa Ausführung des BMVIT die Ausstellung einer Befähigung für den FB1 vom MSVÖ verlange, diesen vermutlich nicht bekomme und damit vor Gericht oder woanders hin ziehe, mit der Absicht, dass eben genau dieser Umstand gekippt oder anders gemacht wird?

Wenn dies dann vielleicht noch viele andere tun, bzw von diversen Fahrschulen unterstützt wird (immerhin ist das auch eine fi****elle Frage!), das könnte doch ev von Erfolg gekrönt sein, oder ?

Immerhin beruft sich der MSVÖ auf folgenden Punkt:
Zitat:

Ja, wenn Sie Inhaber eines Befähigungsausweises zur selbständigen Führung einer Motorjacht in den Fahrtbereiche 2, 3 oder 4 (ausgestellt ausschließlich vom MSVÖ) sind, und wenn Sie österreichischer Staatsbürger oder Ausländer mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich sind.

Und genau hier könnte es ja umgekehrt sein, dass genau durch diese Formulierung sich der MSVÖ selbst mit der "Objektiven Beurteilung" disqualifiziert.

herbert 21.01.2007 17:24

Schein
 
hab mir erst heute diesen Beitrag durchgelesen.
Wer kennt den Grund warum es keinen FB1 gibt. ?
Gab es da nicht einmal irgenwo einen Beitrag darüber von Karl Otto.

Prüfungen dürfen nicht in fremden Hoheitgewässer abgenommen werden oder so ähnlich ? :futschlac wo machen den die ihre FB´s

Berny 21.01.2007 19:50

Nein, mir geht es da um etwas anderes:

Der MSVÖ hat im Prinzip von der Regierung den Auftrag, die fachliche Eignung für das Küstenpatent zu prüfen und zu dokumentieren (bzw Schein auszustellen).

Nehmen wir an, ich habe in HR-Küstenpatent, aus dem eindeutig hervor geht, dass ich zum Befahren der Küste die nötige Eignung habe.
(Die Eignung wird Bestätigt, das Patent international auch anerkannt, wenn man HR Bürger ist, also bei Nichtanerkennen aufgrund der falschen Staatsbürgerschaft geht es so gesehen nicht um die fachliche Eignung ansich, sonst müssten diese Patente überhaupt nicht anerkannt sein)

Der MSVÖ wird mir aber aufgrund seiner internen Bestimmungen keine Bestätigung austellen.

Meine rechtliche Auffassung ist jetzt, dass er dies aber tun müsste, es sei den, er erkennt die fachliche Eignung eines HR-Patent Besitzers nicht an.

Stellt sich wiederum die Frage, wie kann jemand, der in einem Staat wohnt, in dem es keine Küste gibt, eine fachliche Bescheinigung eines Staates, in dem es eine Küste gibt, nicht anerkennen ????
Mit welcher Begründung insbesondere in Hinblick auf die Info auf der BMVIT-Seite lehnt der MSVÖ dann diese Bestätigung ab ???

So gesehen wäre das rechtlich gesehen eine Schwachstelle bzw könnte man dem MSVÖ die Objektivität in dieser Frage aberkennen.

Wie gesagt, hat vermutlich noch niemand probiert, vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt für dieses Spiel!!!

Bezüglich FB1 und Hoheitsgewässer: ist das so rechtlich überhaupt notwendig?
Darf jemand, der einen FB2 hat, diesen in A erlangt hat, nicht im FB1 fahren, weil er im entsprechenden Hoheitsgewässer keine Prüfung gemacht hat ????

Außerdem dachte ich mir immer, das Hoheitsgebiet geht weiter als die 3 sm -Zone !!!

herbert 22.01.2007 00:01

Fbi
 
@Berni
Zitat:

falschen Staatsbürgerschaft
Nicht Staatsbürger sondern Wohnsitz.

Das mit dem Prüfungen und Hoheitsgewässer, vielleicht finde ich diesen Beitrag noch. Ich glaube es war im Yacht Revue Forum und der User war
KARL OTTO.
Ichwill jetzt nicht falschels schreiben aber damals habe ich angemerkt ob jetzt für den FB2 und höher eine Mole außerhalb der HG gebaut wird damit man das anlegen prüfen kann. I eh allas nur a Schmä den eines ist doch klar
wenn Deutsche ihren SBF SEE auf der Donau machen dürfen dann kann das für Österreich nicht falsch sein oder ist auch in D falsch.

Das mit dem Anerkennen der Scheine glaube ich nicht ganz denn es sind schon allein zwischen SBF See und FB2 welten zwischen der Praxis.

Wenn man beim MSVÖ anfragt eden die sich meist auf die Regierung aus die bestimmt. Könnte sein das der Feymann neben seiner Sorgen auch Zeit findet so nebensähliche Dinge wie Sportboot abzuhandeln.

goeberl 22.01.2007 00:47

ein gedanke meinerseits dazu:

warum dürfen die vereine nur sagen, dass ich gut genug für fb2, 3 und 4 bin, aber nicht, dass ich gut genug für 1 bin?
steht doch nix davon in dem zitierten gesetzestext. könnte man da die verbände nicht dazu bringen, einem die fähigkeit für fb1 zu bescheinigen?

gibts keinen österreichischen anwalt hier?

lg martin

Berny 25.05.2009 21:37

Naja, es ist vollbracht, der FB1 ist in Österreich eingeführt.

Ich denke, man kann diesen Tread in nächster Zeit mal schließen.


Eine Aussage eines kompetenten MSVÖ-Vertreters sinngemäß:
Zitat:

Über Drängen der breiten Basis konnte man nicht herum, diesen FB1 einzuführen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:57 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com