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-   -   15ps auch im ausland frei? (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=28840)

brugal 28.02.2014 20:27

15ps auch im ausland frei?
 
Hi leute.mir wurde mal was von einer heimatreglung gesagt.d.h. da in deutschland die 15frei sind dürfte ich als deutscher staatsbürger ebenfalls in anderen eu ländern die 15ps fahren auch wenn dieses land seinen staatsbürgern nur 10 ps erlauben würde...
Bsp.für franzosen besteht führerscheinpflicht in frankreich ab 10ps.darf ich jetzt als deutscher in frankreich die 15ps führerscheinfrei fahren?
Ich hatte in der sache schon mit dem generalkonsulat in frankreich und der dtsch.botschaft paris telefoniert.
Leider ohne konkrete antwort.

Weiss da von euch jemand mehr?

Astra-Kawa 28.02.2014 21:29

Ganz klipp und klar ein NEIN.
Was für BRD gilt, gilt nicht für andere EU-länder.

anrede 28.02.2014 21:38

Hallo,

klare Aussage - ich habe allerdings Zweifel ob die so stehen kann. Grundsätzlich erkennen die EU Staaten die Bestimmungen der Heimatländer an. Ausnahmen gibt es, z.B. Kroatien. Der ADAC hat dazu im Web eine gute Aufstellung.

Gruß

Rene

Astra-Kawa 28.02.2014 22:08

Dann mußt du dich auch nicht wundern, wenn du hohe strafen zahlen mußt.
Denn un wissenheit schütz vor strafen nicht.

Berny 01.03.2014 07:18

Zitat:

Zitat von anrede (Beitrag 320078)
Grundsätzlich erkennen die EU Staaten die Bestimmungen der Heimatländer an.

Das ist definitiv falsch.

Grundsätzlich ist die EU Staatenvereinigung unter anderem mit sehr vielen bilateralen Abkommen, bei der Schifffahrt gibt es zwar welche (zB internationale Berrufsschifffahrt), aber bei der Freizeitschiffahrt sehr wenige.

Hier musst du die einzelnen Länder direkt befragen.
Kroatien, wie du schon sagtest, Fehlanzeige.
Österreich, Fehlanzeige.
Woanders, keine Ahnung, aber zu 90% Fehlanzeige.

Und der ADAC hat leider, wie in diversen Foren schon öfters bestätigt, mit seinen Ausführungen diesbezüglich nicht immer Recht...

So, und hier so manche auf Aussagen von Forenuser so viel Wert legen:
Ich erlaube euch jetzt hochoffiziell, in Frankreich mit 15 PS ohne Patent zu fahren.

Für allfällige Beschwerden ist die erste Instanz zuständig: Das Salzamt.
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Comander 01.03.2014 14:32

:gruebel:
Zitat:

Ich erlaube euch jetzt hochoffiziell, in Frankreich mit 15 PS ohne Patent zu fahren.
:gruebel: also da muß ich Googeln und schauen ob ich das über darf-egal was du erlaubst :ka5::biere::smileys5_:biere:

brugal 01.03.2014 18:00

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Hi leute.weiss zwar nicht ob dies eine offizielle seite idt aber hier steht auch bri frankreich:reglung des heimatlandes...

Aber wie ist soeine aussage zu verstehen?
Wenn ich in D nen schein brauche dann brauche ich den auch im ausland, weil bin ja deutscher...
Oder:in D darf ich 15ohne schein fahren also woandrers auch, weil bin ja deutscher...

???

DieterM 01.03.2014 18:58

Frankreich - Bestimmungen Wassersport ADAC Stand 2013

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Astra-Kawa 01.03.2014 20:36

Zitat:

Zitat von brugal (Beitrag 320127)
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Hi leute.weiss zwar nicht ob dies eine offizielle seite idt aber hier steht auch bri frankreich:reglung des heimatlandes...

Aber wie ist soeine aussage zu verstehen?
Wenn ich in D nen schein brauche dann brauche ich den auch im ausland, weil bin ja deutscher...
Oder:in D darf ich 15ohne schein fahren also woandrers auch, weil bin ja deutscher...

???

Was ist den mit dem Rhein?
Da steht ja nichts drin in eure regelungen.
Laut eurer regelungen dürftet ihr ja denn auch mit 15Ps führescheinfrei fahren.
Und dürft ihr es!! Nein dürft ihr nicht.

Astra-Kawa 01.03.2014 20:42

Nur mal so, für die die nicht im besitz eines schein oder patentes sind.
Bitte informiert euch in dem jeweilegen land in dem ihr fahren wollt und verlast euch nicht auf irgend welchen aussagen vom wem den auch.
Denn kommt es zu einer geldbuse, bezahle diese mit sicherheit eure strafe nicht.:chapeau:

ulf_l 02.03.2014 09:28

Zitat:

Zitat von Astra-Kawa (Beitrag 320135)
Was ist den mit dem Rhein?
Da steht ja nichts drin in eure regelungen.
Laut eurer regelungen dürftet ihr ja denn auch mit 15Ps führescheinfrei fahren.
Und dürft ihr es!! Nein dürft ihr nicht.

Hallo

Du mußt halt ein Stück weiter lesen. Da steht doch dann, daß für Rhein und Bodensee Sonderregelungen gelten.

Gruß Ulf

Berny 02.03.2014 10:19

Zitat:

Zitat von brugal (Beitrag 320127)
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Hi leute.weiss zwar nicht ob dies eine offizielle seite idt aber hier steht auch bri frankreich:reglung des heimatlandes...

Aber wie ist soeine aussage zu verstehen?
Wenn ich in D nen schein brauche dann brauche ich den auch im ausland, weil bin ja deutscher...
Oder:in D darf ich 15ohne schein fahren also woandrers auch, weil bin ja deutscher...

???

nein,,das ist offensichtlich eine Seite einer Fahrschule.
und, nein, du deutest das falsch.
viele Staaten akzeptieren die Scheine des Heimatlandes.
aber wenn du keinen Schein hast, hast du keinen.
und wenn im Ausland ab zB 5 Ps ein Schein gefordert ist, hast du immer noch keinen.

da kannst du dich eben nicht auf eine Heimatregelung ausreden.

@Dieter: das ist eben die Misserie beim Adac:
was heisst jetzt vergleichbare Gewässer?
Ist die 15 Ps Regelung in Deutschland nicht eine Ausnahmeregelung, wobei Prinzipiell die 5 Ps Regelung gilt?
Und was ist vergleichbar, die gewässer mit oder ohne 15 Ps Regelung?

und genau deshalb sind diese Adac Angaben immer mit Vorsicht zu geniessen, weil oft sehr oberflächlich und ungenau.....

Astra-Kawa 02.03.2014 12:31

Zitat:

Zitat von ulf_l (Beitrag 320145)
Hallo

Du mußt halt ein Stück weiter lesen. Da steht doch dann, daß für Rhein und Bodensee Sonderregelungen gelten.

Gruß Ulf

Wo bitte steht das denn in diesem link?
Ich finde da nichts.

ulf_l 02.03.2014 14:44

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Hallo

Ein wenig nach unten scrollen und dann kommt eine Übersichts-Liste.
Da steht dann auch ein Eintrag für Deutschland.

Gruß Ulf

dori 02.03.2014 14:51

und darf nun ein Italiener mit ital. Hauptwohnsitz in intalien in Österreich, Holland oder Deutschland mit seinen 40PS-boot führerscheinfrei fahren??
und die Freien 40er gelten in Italien binnen und buten!
nach den obigen aussagen wohl auch nicht.
Wat nu?:ka5:

Astra-Kawa 02.03.2014 16:32

Zitat:

Zitat von dori (Beitrag 320175)
und darf nun ein Italiener mit ital. Hauptwohnsitz in intalien in Österreich, Holland oder Deutschland mit seinen 40PS-boot führerscheinfrei fahren??
und die Freien 40er gelten in Italien binnen und buten!
nach den obigen aussagen wohl auch nicht.
Wat nu?:ka5:

In den Niederlanden darf er, wenn das boot nicht schneller als 20km/h fahren kann und nicht länger als 15m ist.Alles andere nur mit schein.

kaefertreter 02.03.2014 17:16

Naja,:confused-

in D ab 15 ps Führerschein stimmt ja auch nicht sondern bei Leistung
über 15 ps.
Iss wie bei Wohnmobilen. Da wird bis 3,5t und über 3,5t auch immer in einen Topf geworfen.

DieterM 02.03.2014 18:21

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 320149)

...
@Dieter: das ist eben die Misserie beim Adac:
was heisst jetzt vergleichbare Gewässer?
Ist die 15 Ps Regelung in Deutschland nicht eine Ausnahmeregelung, wobei Prinzipiell die 5 Ps Regelung gilt?
Und was ist vergleichbar, die gewässer mit oder ohne 15 Ps Regelung?

und genau deshalb sind diese Adac Angaben immer mit Vorsicht zu geniessen, weil oft sehr oberflächlich und ungenau.....

Hi Berny,

Du könntest nicht ganz Unrecht haben, daher auf dem Rhein gelten ja nur 5 PS führerscheinfrei, und auf dem Bodensee sind es 6 PS. Nun, der ADAC hat was den Wassersport betrifft meistens Rect. Interessant ist noch was der DMYV (Deutscher Motor Yacht Verband) dazu zu Frankreich sagt, sie

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Man spricht von 5 PS führerscheinfrei und hohen Strafen bei Fahren ohne Bootsführerschein.

Ich sehe eher die weiteren Probleme auf den Binnenwasserstraßen mit ihrer extremer Geschwindigkeitsbegrenzungen die eher auf die Berufsschiffahrt und die vielen Charterboote alla "Péniche" und der kurzen Folge von Schleusen abgestimmt sind. Außerdem ist auf allen Wasserstraßen Rettungswesten- und Vignettenpflicht in F.

Allen "Möchtegerns" hier mit führerscheinfreien Bootsmotoren empfehle ich sowieso dringend sich die Boots-Befähigungsnachweise zu besorgen, weil dann haben sie mehr Ahnung welches Risiko sie mit ihren schwachen Motoren auf den Schiffahrtsstrassen darstellen! :smileys5_

Astra-Kawa 24.05.2015 23:58

Ich lasse diesen trend mal wieder aufleben. Sorry aber bitte nicht beleidigt sein ihr lieben deutschen. Aber es gibt immer wieder deutsche die meinen das ihre in BRD geltende regelung der 15Ps auch in restlichen EU ausland gilt. Weil es ja so im gesetz geändert wurde.
Mein sohn sucht nach einem schlauchboot in der bucht und fand dieses
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Und gleich kam die frage, das mit der 15Ps regelung wie dort in der anzeige beschrieben stand. Er hat den lieben leuten geschrieben das diese aussage nicht zutreffen würde. Die antwort lies nicht lage auf sich warten.
Hallo!
Also erstens kann man nach geltendem Recht innerhalb der EU bis 15 PS führerscheinfrei fahren.
Wir würden das nicht schreiben, wenn es nicht der Wahrheit entspricht.:cognemur:
Die weiteren erklärung des verkäufers ersparen wir uns.Es gibt wieder leute die nicht einsichtig sind. Sind vielleicht selber nicht im besitz eines scheines.

bf109v7 25.05.2015 03:09

In Deutschland galt ja mal, dass wenn man Wohnsitz im Ausland hat und sich kürzer als ein Jahr in Deutschland aufhält, man nur den Führerschein von dem Land braucht, in dem man Wohnsitz hat. Und wenn es da so was wie Führerscheine für Sportboote nicht gibt, dann brauch man eben keinen. Ist das noch so?
Alex

Hobbyk 25.05.2015 05:16

Tja,

ich glaube, da wird man viele EU-Juristen beschäftigen können, um solche Geheimnisse vollständig klären zu können. Wer Zeit, Geduld und Geld genug hat wird irgendwann erfolgreich damit sein, solche Dinge auf höchstrichterlicher Entscheidung lesen zu können.
Ein nette"Amtsdame", die mehr als 20 Jahre als Schriftführerin bei der EU-Kommission gearbeitet hatte, erklärte mir solche "internen" Problemkreise. U.A., wie unendlich schwierig es ist den Behörden verschiedener Staaten das beizubringen, was man auf höchster Gesetzgeberebene eigentlich erlassen hatte. Jahrelang wird wegen eines einzigen Wortes in einer Verodrung darüber gestritten, was man damit in anderen Sprachen wirklich zu verstehen hat! Ganze Papierstapel sind dann endlich fast fertig, dann kommt ein weiterer Staat mit anderer Sprache zur EU und der Zirkus beginnt von Vorne.

Deshalb fahren die Deutschen immer noch Mofas mit max. 25 KM/h über die man im "EU-Ausland" in vielen Ländern nur lacht.
Nimm bloss die so genannten Sportbootführerscheine, die in vielen "EU-harmonisierten Staaten" niemand interessieren. Eine ganze Reihe meiner alten Spezl, darunter nicht wenige TO-Segler, hatte nie so einen Fetzen Papier. Hätten sie die Kurse und Prüfungen gemacht, wären sie nie zum Segeln gekommen. Wer frägt in GB, Dänemark, Norwegen u.a. Ländern nach der Leistung eines Bootsmotors oder nach einem Führerschein?
Wer solche Fragen stellt, bewegt sich auf dünnem Eis und ist eben auf das Gutdünken nationaler Behörden angewiesen, die oft selbst das geltende EU-Recht nicht ansatzweise kennen bzw. ernst nehmen.
In GB war der Zoll beim Einklarieren interessiert, aber kein Aas wollte je einen Führerschein sehen.
Natürlich hat man als EU-Bürger das verbriefte Recht sich gegebenenfalls zu beschweren. Mit welcher Konsequenz? -, darüber könnte ich einen Roman schreiben. Wir Alle werden von einem gigantischen bürokratischen Moloch "regiert", der längst die Kontrolle über sich selbst verloren hatte und hat, bzw nie hatte.
Was in solchen Fällen die rechtliche Wahrheit ist, muss Jeder für sich selbst entscheiden.
Vielleicht gelingt es einen Fachanwalt auszugraben, der hier im Forum antwortet?

Berny 25.05.2015 07:24

Ich erkläre das nochmals sehr einfach:

1) wenn du in DE unter 15 PS auf bestimmten Gewässern keinen Schein besitzt, ist das kein Problem, man darf trotzdem fahren. Beachte: keinen Schein besitzt!
2) zB Österreich (vermutlich auch in anderen Ländern): Wenn du keinen Österreichischen Schein hast, brauchst du einen deines Heimatstaates.

So, und jetzt ist was, was sich offensichtlich viele schönreden oder versuchen die Wahrheit zu verbiegen (zB EU Recht....):
Wenn du keinen Schein hast, hast du keinen.
Somit kann der Pkt 2 nicht zutreffen, und somit brauchst du in Österreich einen gültigen Schein.

Wenn also jemand das Boot kauft könnte man den Verkäufer in diesem Inserat unter Umständen wg Betrug anzeigen.
Wenn wer will, kann er das sogar Ebay melden, insbesondere weil er ein Unternehmer ist.

schwarzwaelder50 25.05.2015 08:57

Paul,
die 15 PS Regelung ist ja nicht einmal in ganz Deutschland gültig, geschweige noch in Europa.
Schließlich ist zb. auf dem Rhein in Deutschland 5 PS führerscheinfrei erlaubt und nicht mehr. Ich habe solche Angebote bei ebay und so auch schon gelesen, aber ich denke mir da mein Teil, soll sich ein Interessent damit beschäftigen.:ka5:

nuernberger-1 25.05.2015 09:28

Und was sagt uns das? Macht nen Schein und schon wird so eine Diskussion überflüssig!:lachen78: Gell Markus :biere:

bf109v7 25.05.2015 10:05

Zitat:

Zitat von Helmuth (Beitrag 356465)
Tja,
Eine ganze Reihe meiner alten Spezl, darunter nicht wenige TO-Segler, hatte nie so einen Fetzen Papier. Hätten sie die Kurse und Prüfungen gemacht, wären sie nie zum Segeln gekommen.

Ich war TO Segler, habe mehre Jahre an Bord gelebt und den Atlantik umrundet mit meiner 10 m selbstgebauten Yacht. Und später habe ich auf einer 17 m Jongert Deutschen Chartergästen im Mittelmeer segeln beigebracht.
Einen Schein hatte ich nie. Das war ca. 30 Jahre her.
Nicht so lange ist es her, dass ich mit einen 50 PS Schlauchboot auf den Rhein bei Köln unterwegs war. Beruflich, als Ingenieurtaucher und Sachverständiger.
Nachfrage bei Der Wasserschutzpolizei ergab, dass ich dafür keinen Führerschein brauche, weil es in dem Fall kein Sportboot, sondern ein Fahrzeug der Berufsschifffahrt ist.
Alex

Nobu 25.05.2015 10:09

Wie bereits berichtet und nochmal als Ergänzung, die Situation in Österreich:
Hier die aktuelle offizielle Antwort für Österreich von deren Behörde in diesem Beitrag:
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Grüße

Svend 25.05.2015 10:33

Zitat:

Zitat von Helmuth (Beitrag 356465)
Wer frägt in Norwegen nach der Leistung eines Bootsmotors oder nach einem Führerschein?

Die Polizei....und das seit 2010.In den letzten beiden Jahren sogar verstærkt ,weil man die Unfallstatistik gen Null haben møchte.....Besonders bei Touristen,die immer noch glauben , in Norwegen kann man ohne Schein fahren.:ka5:

Den Schein benøtigen alle,die nach dem 31.12.1979 geboren sind und ein Boot mit einer Længe von 8-15 m fuehren wollen und/oder die mit mehr als 25 PS unterwegs sind.
Dazu kommt seit dem 01.05.2015 noch die Pflicht eine Rettungsweste zu tragen ,wenn das Boot kuerzer als 8 m ist.

Fuer dieses Jahr wurde die Anzahl der Polizeiboote dafuer noch aufgestockt ....

Hobbyk 25.05.2015 10:50

Zitat:

Zitat von bf109v7 (Beitrag 356478)
Ich war TO Segler, habe mehre Jahre an Bord gelebt und den Atlantik umrundet mit meiner 10 m selbstgebauten Yacht. Und später habe ich auf einer 17 m Jongert Deutschen Chartergästen im Mittelmeer segeln beigebracht.
Einen Schein hatte ich nie. Das war ca. 30 Jahre her.
Nicht so lange ist es her, dass ich mit einen 50 PS Schlauchboot auf den Rhein bei Köln unterwegs war. Beruflich, als Ingenieurtaucher und Sachverständiger.
Nachfrage bei Der Wasserschutzpolizei ergab, dass ich dafür keinen Führerschein brauche, weil es in dem Fall kein Sportboot, sondern ein Fahrzeug der Berufsschifffahrt ist.
Alex

So ähnlich erging es mir, als neue EU-Vorschriften es möglich machten mein uralten Sanierungspläne am Inn aus der Schublade zu holen, in die sie behördlicherseits auf Ministerweisung um 1991 gesteckt worden waren.
2009 erfuhr ich von neuen EU-Vorschriften zur Sache und es gelang freiwillige Helfer zu organisieren und etwas Geld für Baggerschiffe.
Da stellte sich heraus, das niemand im Besitz von Bootsführerscheinen war. Ich hatte zwar irgendwann den A-Schein Binnen gemacht und den BK-Schein später. Plötzlich kamen die Behörden auf den Trichter, das eine beteiligte Person auf dem NICHT SCHIFFBAREN INN doch einen Führerschein brauche.
Mein Papier-Zeug hatte ich Jahre vorher in der Nähe der Walhalla mitsamt allen Ausweisen und KFZ-Papieren in einer Tasche verloren. Da fiel mir ein, dass ich vormals eine waffenscheinpflichtige SigPI 4 hatte, die nur aufgrund eines nachgewiesenen Bedürfnisses + Sachkunde erteilt werden konnte und dass die beteiligte Behörde deshalb amtliche Kopien meiner Bootsscheine haben musste.
Diese Kopien wurden binnen Minuten gefunden und ich erhielt sofort beglaubigte Kopien der alten Scheine und zusätzlich war ich nun der verantwortliche "Oberbootsmann" über die Baustellenflotte. Möglichweise wäre ich irgendwann zum Konteradmiral ernannt worden, wenn die Baustelle nach 2 Jahren nicht abgeschlossen gewesen wäre. Den C-Schein hatte ich nicht gemacht, sondern nur die Geschichte mit der Astronavigation von damals, mit den Methoden der HO 249 aus der Luftfahrt.....
Die Behörden waren nun glücklich und mir war das egal. Dann kam ich auf den Trichter, die verlorenen Scheine zur Gaudi zu reaktivieren und erhielt den amtlichen Sportbootführerschein Binnen (Segeln und Motor) und eine sinnlose Kopie des BK-Scheins (Segeln und Motor), mit Bestätigung Signalwaffen führen zu dürfen. Der BK-Schein ist nicht umschreibbar in einen amtlichen See-Schein, ich glaube der BR schon und mir ist das eigentlich egal. Ich wollte von Norwegen nach Schottland segeln, bin knapp 70 und muss vorher ohnehin noch zum Gesundheitscheck. Wenn nicht geht, auch egal.
Merkwürdig nur, wie einfach es ist ein Berufsschiff mit amtlicher Bestätigung fahren zu dürfen, wenn die Behörde es braucht. Da war weder Länge, noch Antriebsleistung oder sonst etwas gefragt.

Mein Fazit: Hurra wir verblöden total! Die Kleinstaaterei hat erst abgefangen

VG Helmuth

Hobbyk 25.05.2015 11:01

Zitat:

Zitat von Svend (Beitrag 356485)
Die Polizei....und das seit 2010.In den letzten beiden Jahren sogar verstærkt ,weil man die Unfallstatistik gen Null haben møchte.....Besonders bei Touristen,die immer noch glauben , in Norwegen kann man ohne Schein fahren.:ka5:

Den Schein benøtigen alle,die nach dem 31.12.1979 geboren sind und ein Boot mit einer Længe von 8-15 m fuehren wollen und/oder die mit mehr als 25 PS unterwegs sind.
Dazu kommt seit dem 01.05.2015 noch die Pflicht eine Rettungsweste zu tragen ,wenn das Boot kuerzer als 8 m ist.

Fuer dieses Jahr wurde die Anzahl der Polizeiboote dafuer noch aufgestockt ....

Vielen Dank!

Gut das die alten Wikinger vor 1979 geboren waren. Sonst wären sie schwarz gesegelt!
Nun was macht man mit Baujahr 1947 bei einer Polizeikontrolle?
Ich zeigen denen ein Kopie des verlorenen BK-Scheins und dann werde ich wegen illegaler Einfuhr einer waffenscheinpflichtgen SiPI verhaftet, weil ich den EU-Waffenbesitzschein nicht beantragt hatte.

Also wer Boot fährt sitzt mit einem Bein schon im Knast! :lachen78:

Beinahe wäre ich ohne eine solchen Fetzen von Passau (EU) nach Schlögen (EU) geschippert. Da wäre es sicherer, man hätte die Schlagbäume behalten!

Muss ich in Austria einklarieren oder ned?

PS: Da bekommt mein Abenteuer Donau plötzlich eine weitere Bedeutung, die mit Chinesen nichts zu tun hat. :stupid:
Ist schon lange her, da fuhr ich mit der Leuchtknarre nach Vlissingen zur Überführung einer Yacht nach Plymouth und hatte keine Ahnung davon, dass mich die netten Holländer dafür eingesperrt hätten....

Das "vereinte" Europa ist ein einziger Abenteuerspielplatz.

VG Helmuth

hobbycaptain 25.05.2015 11:10

lauter Wunderwuzzis und Outlaws im Forum, die alles besser wissen als die Behörden :lachen78:

Hobbyk 25.05.2015 11:18

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 356489)
lauter Wunderwuzzis und Outlaws im Forum, die alles besser wissen als die Behörden :lachen78:

In meinem Fall lieber Fredi wusste die Behörden rein gar nichts zur Sache. Der Sachbearbeiter war heillos überfordert und sein Chef wollte von der Sache nichts wissen. :lachen78:

Svend 25.05.2015 14:36

Zitat:

Zitat von Helmuth (Beitrag 356488)
Gut das die alten Wikinger vor 1979 geboren waren. Sonst wären sie schwarz gesegelt!

Die hætten sowieso verkackt , da Langschiff oder Knorr im Durchschnitt længer als 20 m waren....Da hætten sie das Fritidsbåtskippersertifikat (D5L) benøtigt :zwinkern::lubber:

Zitat:

Zitat von Helmuth (Beitrag 356488)
Nun was macht man mit Baujahr 1947 bei einer Polizeikontrolle?

Freundlich sein und seinen Ausweis vorzeigen.....Der Rest regelt sich von allein.

Berny 25.05.2015 15:12

Es macht einen Unterschied, welche Meinung man hat, oder was man empfiehlt.

Empfehlen sollte man auf jedenfall, was dem Recht entspricht, weil alles andere ist unseriös.

Und nur weil machen glauben, sie müssen sich nicht an Regeln halten, sollte man andere nicht dazu in Versuchung führen das gleiche zu tun, das ist charakterlos.

nuernberger-1 25.05.2015 17:29

Richtig Berny, aber über manche Richtlinien und Gesetze kann man nur noch den Kopf schütteln, das mußt du zugeben! Das ist bei euch in A nicht anders wie in D. Das heißt aber auch nicht das man Gesetze nicht befolgen "sollte". Infrage stellen darf man, nur ändern tut es nichts.

Berny 25.05.2015 19:14

Was soll man in Frage stellen? Das Deutschland ein Gesetz bei sich zu Hause angepasst hat und andere Länder dem nicht folgen?

Und ist das überhaupt ein Gesetz oder "nur" eine Verordnung?

Ihr sollte da mal dort und da erkennen, dass die deutsche Gesetzebung nicht immer das Maß der Dinge ist.

schwarzwaelder50 25.05.2015 19:27

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 356558)
Ihr sollte da mal dort und da erkennen, dass die deutsche Gesetzebung nicht immer das Maß der Dinge ist.

Das hat niemand behauptet.

Im Gegenteil, auch wir, bzw. ich können unser Gesetzgebung nicht immer verstehen oder nachvollziehen.
Ich hätte hier und da auch andere Gesetze, aber mache ja keine Gesetze. :ka5::futschlac
Noch ein Nachtrag:
Und noch was, alle sprechen von vereinten Europa, das mag schon stimmen, aber wir haben Kreisgrenzen, diese sind soooo hoch, ich weiß wovon ich schreibe, ich wohne an einer Kreisgrenze. Wohne in VS und an unserem Dorf grenzt EM an, wenn da nur, zb. die Feuerwehr ausrückt , oh jeee und fährt über die Grenze, folgt ein Rechenschaftsbericht, warum und überhaupt.:stupid:

samsonite 25.05.2015 19:33

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 356558)

Ihr sollte da mal dort und da erkennen, dass die deutsche Gesetzebung nicht immer das Maß der Dinge ist.

Gottseidank ist das so und wird hoffentlich auch so bleiben!

Hobbyk 25.05.2015 20:10

Zitat:

Zitat von Svend (Beitrag 356524)
Die hætten sowieso verkackt , da Langschiff oder Knorr im Durchschnitt længer als 20 m waren....Da hætten sie das Fritidsbåtskippersertifikat (D5L) benøtigt :zwinkern::lubber:



Freundlich sein und seinen Ausweis vorzeigen.....Der Rest regelt sich von allein.

Nah gut, das es damals noch keine EU gab. Sonst müsste die Geschichte neu geschrieben werden.
Wie haben die Nordmänner bloss in England einklariert? Oder in Frankreich?

Wenn ich meinen Ausweis vorzeige, fragt man mich, wie ein Opa hierher gekommen ist. Trotzdem, wenn meine Augenärztin mit mir (OP)zufrieden ist, möchte ich nach Schottland segeln. Mit BK-Schein und sonst nix. Genau so wie früher und freundlich bin ich in der Regel oft.

Danke noch einmal. Vielleicht gelingt es uns, die EU zu harmonisieren. :biere:

Helmuth

Hobbyk 26.05.2015 07:38

"15ps auch im ausland frei?" war die Ausgangsfrage.

Mein Spezl aus (EU-) Tirol, der hier in D wohnt und arbeitet und mir bei der Inn-Sanierung auch auf Sport/Berufsschlaucherl half, möchte hier in D mit dem 15-PS-Chinesenschlaucherl auf der Donau fahren und hat keinen Sportboot-Führerschein (Binnen). Darf der EU-Bürger "Tiroler-Franz" nun hier fahren oder nicht? In der Freizeit!
Auf welcher Donauseite (Grenze in Strom) muss er bleiben, wenn er von Passau talwärts fährt, sobald die Grenze im Strom tangiert wird? Ach ja, er ist mit einer Deutschen verheiratet.
Sie will dabei sein, kann aber nicht Bootfahren, obwohl sie hier darf.
Welche Behörde gibt rechtsverbindliche Auskunft?

Man verzeihe diese Frage, aber die Sache ist wirklich geplant (gewesen). Jetzt kenne ich mich gar nicht mehr aus. So wie der Fachbeamte vom Landratsamt.

Man sieht wie nah man am Rand des Wahnsinns ist, wenn man in der EU legal Bootfahren will.

Alleine hier im Fachforum gibt es doch mehrere Meinungen, alleine für die Donau zw, D und A. Hoffentlich brennt es nicht an Bord und man braucht eine Feuerwehr in Grenznähe.

Besser man hört auf solche Fragen zu stellen und machte ALLE Führerscheine, die es im EU-Raum gibt.
Ich spende den Leitzordner dazu.

Mast- und Schotbruch.............

nuernberger-1 26.05.2015 07:50

Helmut, SBF Binnen reicht und es gibt keine Probleme und Leitzordner brauchts dazu auch nicht. Dann ist es nämlich egal ob er sich über die Grenze nach A verirrt.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:50 Uhr.

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