Gedanken zu einem RIB
Hallo zusammen,
Ich war früher öfters hier im Forum. Und hatte auch schon 3-4 Zusammenlegbare Schlauchboot und ein kleines Lodestar RIBchen.( 320) Im Moment habe ich ein Lodestar 380 Trimax mit einem Honda BF20 und wir haben am Neuenburgersee eine Fairline 24mit festem Hafenplatz. Unser 2. es Hobby ist seit kurzem ein alter Dethleffs als Wohnmobil mit 1600kg Anhängelast ( was er aber wohl nicht ziehen mag) Und sonst als Zugfahrzeug habe ich einen Jeep Grand Cherokee. Ich erzähle das nur damit ihr versteht was ich meine. Die Fairline kann ich nur mit Sonderbewilligung Trailern-habe einen Sigma ECO 3500 er Trailer der erst 2 Jahre alt ist und den ganzen Sommer rumsteht. Nun sitze ich bei miesem Wetter in Empuribrava und ab und zu bin ich mit dem kleinen Lodestar unterwegs. Auf dem Meer aber bei Wellen kein Spass- das wisst ihr ja. Mein Wohnmobil will ich noch etwa 5 Jahre behalten dann kaufe ich mir einen Kastenwagen mit 3t Anhängelast. Aber jetzt? Ich stelle mir vor ein Rib zu kaufen mit 4-8-5.5m Länge mit max 600kg. Das würde ich auf meinem Sigma 3500 kg Trailer mitnehmen (der ist 564kg schwer) Somit bin ich bei knapp 1200kg und das mag mein Ducato 2.5 TDI cat wohl ziehen. Wäre ja nur als Ferienboot . Sieht wohl was komisch aus als Gespann aber sollte gehen. Ab Ende Oktober kommt die Fairline auf den Trailer und das Rib auf einem Rollenbock in eine Garage bis zum Frühling. Es soll bequem sein aber doch auch mal bei Empuriawetter fahrbar sein. Will damit aber auch mal auf den Rhein oder an den Bodensee. Muss nicht schneller als 50km/h sein-darf aber.Also ein Sonnenboot und Badeboot das einem bei auffrischendem Wind wie in Sardinien auch wieder heim bringt. Habe ein Valiant 520 mit 60 Ps angeschaut das ist etwa 9500 Euro in sehr gutem Zustand.So in der Art. Machbar? Und was wären Eure Ribs ? Budegt max 12000.- Anschaffen auf den nächsten Frühling oder diesen Winter. Gruss Oliver |
mein Dethleffs 2.5 TDI ( ohne kat ) zieht locker 1,5 t weg
ein 5m RIB wird mit motor, gerödel und trailer so gg 1000 kg gehen 520er mit 60 PS fährt, aber üppig ist es nicht |
Ich habe bis jetzt einfach keine Erfahrung was er ziehen mag. Mehr als 3-400kg hatte ich noch nicht dran.Du meinst also das 1200-1300 kg kein Problem sind?
Zumindest von daher wäre das positiv. Über Winter wenn der Trailer besetzt ist mit der Fairline soll das Rib auf einem Rollgestell in eine Garage geschoben werden können. ( Luft abgelassenauch wegen der Breite und der Länge) denke mit 520 geht das noch ein 550 je nach Bauform und Länge des GFK. Gruss und Dank Oliver |
das ist jetzt nur hören-sagen: es gibt wohl zwei verschieden 5gang-getriebe, ein kurzes und ein langes. bei bedarf müßtest du mal in den daucato-foren suchen. ich fahre entspannt tacho 90 mit der last (flachland)
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Ja ich habe den langen 5. Gang und muss rechtzeitig zurückschalten. Aber 1200kg wird schon gehen.
Klar 60 PS sind eher knapp -aber für etwa 50 km/h würde es schon reichen.Ich will einfach gute Gleitfahrt und ein wenig Reserve an den Wellen. Wir fahren fast nur zu Zweit. Gruss Oliver |
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Ein Ducato 2,5l Diesel zieht die angegebene Anhängelast völlig unproblematisch.
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Also der Windenstand versetzen ist kein Problem-das geht wenn die Position markiert in 5 Minuten. Die Kielrollen sind eh nicht in der Höhe einstellbar aber mit 4 Schrauben kann ich die auf dem Trailer in der Länge verschieben. Somit kann ich die hinterste Kielrolle zur Achse reinversetzen und das Boot sehr gut positionieren( Das ist bei Sigma eine Eigenheit) Auf der Tandemachse muss ich garantiert für 600kg keine Achse versetzen. Da stehen normal 2.9 Tonnen drauf. Ich gehe davon aus dass das anpassen im Frühling und Herbst ,wenn alles gut markiert ist 30 Minuten geht. Aber immer noch besser als einen weiteren Trailer rumstehen haben. Gruss Oliver |
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Bilder Trailer
Die 2 Vorderen und die 2 hinteren Rollen sind verschiebbar in der ganzen Länge. Gruss Oliver |
Servus!
Prinzipiell sehe ich in deinem Vorhaben auch kein großes Problem. Ein Forumsbekannter von mir hatte sich vor Pfingsten ein 4,60 Gugel gekauft, wreil sein eigentliches Boot (Bayliner oder so) nicht fertig wurde. Der mitgekaufte Trailer war ihm aber gewichtsmäßig zu knapp bemessen - also hat er kurzerhand den 3,5T Trailer vom großen genommen. Sah etwas komisch aus, hat aber problemlos funktioniert. Von den Anhängelasten sollte es schon auch gehen - zumindest wenn das Boot leer ist. Aaaaaaaber: Wie schwer ist denn dein Womo selbst und wieviel darfst du einladen - wenn du dir schon Gedanken um die Motorleistung machst? Ich denk mal so: das ganze Zubehörgerödel muss ja auch irgendwo mit. Da können je nach Umfang auch mal 200-300 KG zusammenkommen... Und dem Motor vorne ist es ja reichlich egal, ob der Anker im Womo oder im Boot liegt. Das würd ich an deiner Stelle noch mit einkalkulieren - gegebenenfalls einfach mal nen Test mit Sandsäcken, Backsteinen oder sonst was machen vorher um zu sehen, ob der Motor dann noch zieht... Wenn das gesichert ist steht deinem Vorhaben eigentlich nichts mehr im Wege. Schöne Grüße, Jan |
In Österreich darfst du mit dem WM das ja nur 1600 Zuglast hat, einen 3500 kg zugelassenen Trailer ziehen.... weil das effektive Gewicht gilt. Hab mich beim Öamtc erkundigt.
In Slovenien und Kroatien sieht das die Polizei anders, abwohl eig. nationales Gesetzt gelten sollte, und es gibt Beispiele, wo das Gespann gestoppt wurde und nicht weiter fahren durfte, laut Öamtc! Den dort darfst du auch einen leeren Trailer der Ges. Zulassung 3500 Kg hat, mit einem Auto das nur 1600 ziehen darf, nicht ziehen.....so sieht das die Polizei in Slovenien und Kroatien. Wenn du vor das Eu Gericht ziehst, bekommst du wahrscheinlich recht, aber dein Urlaub ist im Arsch. |
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Aber im Moment ist mir das auch nicht so wichtig . Kroatien war ich und ich gehe lieber wieder nach Sardinien. Ich finde das Bootsrevier ist zwar toll aber fast keine Sandstrände. Was auch auf meiner Liste ist ist Empuriabrava und gegen Dänemark oder Holland. Und wenn ich nach Kroatien will schaue ich nach einer Wohnung und nehme den Jeep. Dort kosten die Wohnungen ja nicht viel mehr als der Camping. Gruss Oliver |
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das Wohnmobil ist ein alter Dethleffs welcher nur 3200kg haben darf. Aber leer auch nur 2700 hat. Das passt schon. Durch das ich fast keine Stauräume habe komme ich auf max 200kg +2 Erw.Also etwa auf 3000kg |
Noch eine Frage: In Italien bekomme ich ja um die 8000-10000.- schon gute Ribs.
Bekomme ich im Ebay einen Motor von Italien wieder los? Da unsere Ämter in der Schweiz ziemlich doof sind kann ich keinen Motor aus dem EU-Raum zulassen. Das Boot sollte gehen aber ich brauch einen Schweizer Motor. Die Generalimporteure der Motoren weigen sich für EU Motoren ein Abgaswartungsdokument auszustellen und so kann ich das Boot/ Motor nicht zulassen und somit auch nicht versichern. Gruss Oliver |
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:nuts:oha stimmt ja - dachte immer die wollen,ist wohl weil meine Annahme wegen den Kuna .....aber schon spannend das dann die Gesetze doch in jedem EU-Land anders sind.
Egal-sorry mein fehlendes Wissen.( ist mir jetzt gerade was peinlich :nuts:) Gruss Oliver |
. ....Schengen sind sie nicht, deshalb nervt das an der Grenze. ...:biere:
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Das wäre übrigens das Valiant 520 welches ich angeschaut habe Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ich will einfach nicht 20000. ausgeben für 2x im Jahr 2 Wochen nutzen. Anders wäre es wenn ich die Fairline verkaufe aber die will ich schon noch was geniessen....:chapeau: |
was da wieder für Schlaumeier rechtlichen Schwachsinn verzapfen......
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kann ja nicht jeder amtlich ernannter oberschlaumeister sein...
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Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist. Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich? Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen |
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ersteres - kommt drauf an, ob Du einen B, BE, EzuB oder welchen Schein auch immer hast, da gibts leider unterschiedliche Regelungen, wer wann wieviel ziehen darf. zweiteres - im ausland darf das pickerl nicht überzogen sein, in keinem ausland. das widerspricht überhaupt keinem anderen recht. war das deutlich genug ? |
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LG Andi |
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Für die anderen: bevor ihr blind den Ausführungen von User Visus 1.0 glaubt, erkundigt euch lieber selber bei der Behörde, da seid ihr auf der sicheren Seite. Sorry, aber das musste mal gesagt werden. |
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zum Thema Völkerrecht usw:
viele verwechseln da was: wenn es zu Hause Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestehenden Gesetzen gibt, heisst das nicht automatisch, dass das im Ausland auch so anerkannt wird. und bilaterale Übereinkommen haben nichts mit der EU oder Schengen zu tun. Und Visus würde das Verfahren beim EuGH verlieren. Und es könnte sein, dass er sein Gespann auch in Österreich abstellen muss, es kommt tatsächlich auf die Kombination und Details an, nur so einfach wie geschildert ist es dann doch nicht. |
Die Öamtc Rechtsabteilung meint das ich in Österreich mit FS B z.B. wenn mein Auto 1000 ziehen kann, einen Trailer ziehen darf, der wirkliche 1000 kg mit Boot hat, obwohl der Trailer auf 1300 zugelassen ist. Wie siehst du das als Polizist?
Gibt es jetzt diesbezüglich kraftfahrrechtliche Vereinbarungen, den bei den Strafen gibt es diese ja schon, wie falschparken usw, wo man eine Strafe nach Hause geschickt bekommt, ist komisch das es aber bei den anderen Gesetzen nicht so ist, nur meine Meinung. |
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D A N K E Ferdi:852a: Laut dem Link darf der Fabia von Barbara mein Boot ziehen in A wenn alles nicht mehr als 1000 Kg hat. :biere: |
auch hier steht einiges:
Um Links zu sehen, bitte registrieren wenn du genau liest (da steh übrigens auch nicht alles drinnen), erkennst du, dass deine Aussage nur in bestimmten Fällen zutrifft, aber nicht 1zu1 auf alle möglichen Fälle übertragen werden kann. und genau da liegt das Problem so vieler "Empfehlungen" in Foren, es wird einfach nicht alles geschildert und erzeugt dadurch falsche Informationen. darum meine Empfehlung, bei der zuständigen Behörde nachfragen ( übrigens ist das NICHT die Rechtsabteilung des ÖAMTC, auch wenn die sehr gut informiert sind ;-) ) ansonsten im RIS - KFG nachgucken |
bezüglich Pickerl und Ausland:
es gibt durch das Pickerl eine genau definierte Zeit, wann das Fahrzeug überprüft werden muss. Nach diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug ohne Überprüfung nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Dies ist am Pickerl mit Lochung ersichtlich. Diese rechtliche Bestimmung ist mit vielen Ländern durch bilaterale Abkommen geregelt. in Österreich gibt es zusätzlich die Regelung, dass die Überprüfung 1 Monat vor bis 4 Monate nach dem Termin erledigt werden kann. (Angeblich soll da mal eine Änderung kommen) Diese Regelung ist mit anderen Ländern bilateral nicht vereinbart worden. Kroatien hält sich also daran und bezeichnet das Fahrzeug bei einer Überziehung als nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Beispiel Patent: in Österreich ist ein Patent ab 4,4 kw gefordert. Ein Deutscher darf bis 15 PS ohne Patent fahren, ein Italiener sogar bis 40 PS. es ist bilateral vereinbart, dass Ausländer in Österreich fahren dürfen, wenn sie ein für diesen Bereich gültiges Patent besitzen (ist übrigens in Kroatien mittlerweile auch so) wenn diese jetzt bei uns mit 10 PS fahren würden, aber kein Patent besitzen, weil das in Ihrem Heimatland nicht gefordert ist, so dürfen diese Leute in Österreich NICHT fahren, weil sie eben KEIN erforderliches Patent besitzen. was ist da Völkerrechtlich falsch? man muss bei diesen Überlegungen schon immer im Hinterkopf behalten, nur weil etwas im Heimatland erlaubt, geduldet oder durch Ausnahmeregelungen geregelt ist, heisst das nicht automatisch, dass dies im Ausland auch gilt. und niemand lässt sich Gesetze von anderen Ländern aufzwingen... |
Meine eigentliche Aussage zielte darauf, das wie der Link von Ferdi zeigt, es erlaubt ist in Österreich, einen Anhänger mit Zulassung über den erlaubten Kg, was mein Auto ziehen darf, doch zu ziehen, weil es auf das momentane Gewicht mit Zuladung ankommt, und nicht das zulässige Gesamtgewicht der Zulassung des Trailers.
Und ich habe darauf hingewiesen, das dies im Ausland nicht so sein könnte, weil da das zugelassene Gesamtgewicht gilt, und nicht das tatsächliche Momentangewicht, weil ja der Threadersteller mit einem 3.5 Tonnen Trailer fahren will, aber sein Zugfahrzeug nur 1600 KG ziehen darf!!!! |
Ich bin mir da leider nicht sicher, aber doch der Meinung, in Deutschland sei das zulässig. Wenn mein Töff 1,8 t ziehen darf, die Last faktisch z. B. lediglich 1,6 t habe, der Anhänger aber bis 2,5 t zugelassen sei, dann sei das in Deutschland in Ordnung.
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Jungs- fahrt mal mit Hänger in der Schweiz 100 und lasst euch erwischen. Die Schweizer pfeifen euch was und du löhnst 300€
Ist woanders nicht anders : nur weil ich in Deutschlandland 100 fahren darf darf ich im es Gastland eben nicht. Das gilt genau auf eure Beispiele. :smileys5_ |
Ihr zerlabbert mal wieder nen Trööt:ka5:.
Oliver gings um ein Gebrauchtrib........nicht um welcher Trailer darf mit welchem Zugfahrzeug mit was für n Führerschein. |
Wenn ihr genau gelesen hab, will der Threadersteller mit dem 3.5 t Trailer, und einem kleinen Rib drauf, und einem Zugfahrzeug einem Wohnmobil das 1.6 t zieht, nach Holland Dänemark und Spanien fahren.....weil er keinen kleinen Trailer kaufen will.....das war eig. die Aussage des Threaderstellers...:schlaumei siehe Nr1 und Nr 12
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Bevor ,wie sonst üblich, ihr wieder euch irgendwelche ADAC oder ÖAMTC Anhängerregularien um die Ohren schmeisst....mein Einwand. Da muss man jetzt auch nicht wieder in x Trööts dagegen halten, kommt einfach zum Thema zurück,mehr nicht. |
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.........so hab ich es verstanden |
Könnt ihr mir sagen wie breit ein Rumpf von einem ca 5-5.5m Boot ist für die Auflagen am Trailer und wie lang wird so ein Boot wenn die Luft abgelassen wird? Garage ist etwa 5.4-5.5m lang
Gruss Oliver |
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Für deine Überlegung würd ich (theoretisch) den Schlauchdurchmesser abziehen und dann wieder etwa 10cm dazurechnen für den hängenden Schlauch. Rechenbeispiel bei 2,30m Breite und 40cm Schlauchdurchmesser: 2,30m - 0.80m = 1,50m + 20m = 1,70m Kommt aber auf den Schlauchdurchmesser und den Schalenaufbau an, das macht jeder Hersteller ja anders, deshalb sehr theoretisch... Oft werden die Maße ohne Luft aber auch schon vom Hersteller angegeben. Mal in den entsprechenden Werbebroschüren schauen wenn du weißt, welches Boot es konkret werden soll... Schöne Grüße, Jan |
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