Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Papierkram (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=6)
-   -   ce konformitätserklärung Zodiac (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=24129)

josh 23.08.2011 15:34

ce konformitätserklärung Zodiac
 
Hallo zusammen ich habe eine Frage und zwar bin ich kurz vor einem Kauf eines Zodiac C310s Bj. 2000
Es wäre alles unter Dach und Fach gewesen, als mir noch kurz einfiel nach der ce konformitätserklärung für das Boot zufragen.....diese (damals ja noch unwichtig für die Zulassung) ist wohl mittlerweile im Müll gelandet bzw. verschollen. Ich hab im Internet Zodiachändler gesehen, die eine neue ce konformitätserklärung austellen aber für knapp 100€ :wow:

was ja bei dem Bootswert schon ein Pappenstiel ist, nun meine Frage kann ich nicht einfach eine von einem anderen Boot baugleich nehmen? oder waren die auch damals schon Seriennummerspezifisch?
und wenn das nicht ginge hätte vielleicht jemand eine andere idee?

danke schonmal im Vorraus für die zahlreichen Antworten ;)

goeberl 23.08.2011 15:40

hi!

inwieweit die CE für genau dieses modell mit seriennummern versehen waren, kann ich nicht sagen.
aber sprich den verkäufer beinhart drauf an, dass das boot ohne die papiere nicht anmeldbar ist. entweder, er besorgt sie, oder er lässt dir einen hunderter nach. sorry, aber wenn er zu blöd ist, die nötigen papiere aufzuheben, soll er sich drum kümmern.

lg martin

josh 23.08.2011 16:10

du hast ja recht.....aber ich komm an das Boot sagen wirs mal so sehr,sehr günstig dran und deswegen wird da preislich nix mehr gehen....allerdings sind hundert euro, wenn man jetzt mal im 300€ Bootswertbereich ist ziemlich viel und dann wärs garnicht mehr so günstig ;)
du weißt doch Studenten müssen sparen :D

DieterM 23.08.2011 17:38

Hallo Josh,

ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D. Was nützt Dir da der günstige Preis? :gruebel:

Sag dem Händler/Verkäufer bitte, das der KV ohne CE-Nachweis nichtig ist oder wende Dich an den deutschen Importeur von ZODIAC Booten und gebe die Fertigungsnummer durch. Schließlich ist eine CE-Zertifizierung ein wichtiges Dokument!:smileys5_

goeberl 23.08.2011 17:53

josh, ich versteh dich und das ist wirklich ärgerlich. aber vergleichs mal mit einem auto. ohne typenschein kannst das fast nur mehr zum kilopreis verkaufen. sag das dem verkäufer so direkt.
wenns wirklich in einem guten zustand ist, dann schlag dem käufer vor, dass ihr euch die kosten fürs CE teilt.

lg martin

klaus52 23.08.2011 18:18

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 263258)
Hallo Josh,

ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D. Was nützt Dir da der günstige Preis? :gruebel:

Sag dem Händler/Verkäufer bitte, das der KV ohne CE-Nachweis nichtig ist oder wende Dich an den deutschen Importeur von ZODIAC Booten und gebe die Fertigungsnummer durch. Schließlich ist eine CE-Zertifizierung ein wichtiges Dokument!:smileys5_

Hallo Dieter,
was ist eigentlich eine CE - Zertifizierung?
Ich habe mein Schlauchboot 1998 ( neu gekauft ) beim Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet und kann mich an so etwas nicht erinnern und wüsste auch nicht, wo ich eine solche Bescheinigung habe. Ich habe die Zulassungsbescheinigung vom Wasser- und Schifffahrtsamt und sonst nichts. Wir wollen uns jetzt ein neues Boot kaufen. Ist dort so etwas dabei und was ist mit unserem alten Boot, falls das noch jemand haben möchte, brauche ich dann auch diese Bescheinigung?
Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat mir schon einen Anmeldebogen zugeschickt, falls ich mir ein neues Boot kaufen sollte, in dem Antrag ( den ich mit der Post hin schicken kann ), steht nichts von einem CE-Zerifikat. Telefonisch haben die mir nur gesagt, ich sollte den Kaufvertrag mitschicken und vermerken, ob ich meine alte Nummer behalten möchte oder ob die der Käufer übernimmt.
mfg. Klaus

DieterM 23.08.2011 21:37

Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263265)
Hallo Dieter,
was ist eigentlich eine CE - Zertifizierung?

....
mfg. Klaus

Gebe mal CE Zertifiziuerung oder CE Konformitästerklärung ein unter suchen.


!998 kam erst die EU-Anweisung heraus für die Hersteller und Importeur innerhalb der EU, die dann etwa ab 2000 generell umgesetzt wurde. Heute benötigt jedes neue Boot egal ob aus der EU oder andere Länder eine EU-Zertifizierung als Dokument zu dem Boot als auch die Plakette am Boot,, und diese Bescheinigung muß bei einer Zulassung in D wie A immer mit vorgelegt werden, egal ob bei einem WSA, dem BSH oder auch einer der Wassersportvereine (ADAC, DMYV, etc.). Auch das zum Boot gehörende Eignerhandbuch ist ein Dokument, das man nicht verlieren sollte, da auch dort nochmal alle amtlichen Daten vom Boot vermerkt sind von der Werft oder dem Importeur. Auch eine Kaufrechnung oder Kaufvertrag sollte mind. 10 Jahre verwahrt werden. Ist auch Nachweis mit der Quittung, das die MWST bezahlt wurde.

Übrigens möchte ich Dich bitten Dein Bootsprofil mit Deinem Standort zu komplettieren, danke.:smileys5_

snoopy21 23.08.2011 22:16

Also eigentlich stellt die CE-Konformitätserklärung der Hersteller aus und nicht der Händler. :schlaumei

Frag doch mal bei Zodiac direkt an, dass die dir die CE-Konformitätserklärung zusenden. Anhand desTypenschildes und der Seriennummer sollte das eigentlich kein Problem sein. Die CE-Konformitätserklärung gilt für die gesamte Baureihe und nicht nur für "dein" Boot.

.

klaus52 23.08.2011 23:09

[QUOTE=Übrigens möchte ich Dich bitten Dein Bootsprofil mit Deinem Standort zu komplettieren, danke.:smileys5_[/QUOTE]

Wo finde ich das? Ich habe gerade in meinem Profil nachgesehen, "über mich", da finde ich nichts, wo ich Standort eintragen kann.
mfg. Klaus

snoopy21 23.08.2011 23:29

Hi Klaus,

du gehst ins Kontrollzentrum und dort unter "Profil bearbeiten" gibst unterhalb der Landauswahl dein Land, Bundesland oder Stadt ein, dann erscheint es unter Bootsinfo.

Hier:
http://up.picr.de/8026422ceh.jpg

Bei mir erscheint nun unter Bootsinfo "Niedersachsen" als Herkunftsland.

.

josh 24.08.2011 11:10

Also, zu Zodiac komm ich nicht durch, bzw. die Telefonnummern die ich im inet gefunden haben scheinen alle nicht zu stimmen.
Ich hab mit einem Zodiachändler telefoniert, die selbst stellen das Zertifikat auch nicht aus, sondern bestellen es im Werk in Frankreich nach, dieses dauert 2 Wochen und kostet 97€ und mir wurde gesagt, das es Bootsspezifisch bzw. Seriennummerspezifisch ist und ich deswegen keine kopie eines baugleichen Bootes nehmen kann.....also was nun? die sagen Seriennummerspezifisch und hier wird zum teil gesagt nur Typenspezifisch????

Holländer 24.08.2011 12:49

Hi,

die CE-Erklärung werden bei Zodiac in Frankreich neu angefragt
und auf Serienummer erstellt

Dies läuft über ein Zodiachändler oder Zodiac Servicestation.

Kopie von Rechnung (Ankaufbeleg) mit darin der Serienummer
vom Boot muss dabei auch vorliegen / mitgeschickt werden !

Die Kosten für das neu auststellen liegen wie bereits beschrieben
in diese 100,- € Preisbereich.

Ein CE-Erklärung ist wie ein art KFZ-Brief.. ohne dies läuft nix..

Gruß,

Frank :)

klaus52 24.08.2011 15:47

So, bei mir steht jetzt Saarland und ich hoffe, das war es. Warum das so wichtig ist, verstehe ich zwar nicht, aber wenn es da stehen soll, steht es jetzt halt da.
Nochmal zu der CE-Zertifizierung: Ich habe vor fünf Minuten beim Wasser- und Schifffahrtsamt in Saarbrücken, wegen der CE-Zertifizierung nachgefragt. Es hat mich interessiert, weil ich mein Boot vielleicht abgeben werde, weil es defekt ist und ich es nicht mehr reparieren will.
Wenn ich mein 1998 in Saarbrücken beim Wasser- und Schifffahrtsamt zugelassenes Boot verkaufen möchte, brauche ich keine CE-Zertifizierung für den Käufer zu besorgen. Die Zertifizierung sei nur erforderlich, wenn ein Boot zum ersten mal zugelassen wird. Ist das Boot aber schon einmal angemeldet worden, braucht es diese Zertifizierung nicht. In diesem Fall ist es aber erforderlich, dass der Käufer die alten Zulassungspapiere ( er muss in diesem Fall die Nummer behalten ) bekommt und das Boot nur auf seinen Namen ummelden muss. Ich könnte in diesem Fall nicht meine Nummer, für mein neues Boot behalten, sondern muss sie dem Käufer übergeben.
Diese Auskunft habe ich vom Wasser- und Schifffahrtsamt bekommen.
mfg. Klaus

goeberl 24.08.2011 16:28

bezüglich wohnort: es kommen dann immer wieder fragen wie: wo bekomm ich dies und das. und was nützen dir dann die tipps zu bezugsquellen in meiner gegend?

bezüglich CE: mach wie du willst, aber fakt ist: die papiere gehören zu einem boot dazu, wie frank es schon richtig geschrieben hat. wenn manche ämter es auch ohne machen, ist das in deren ermessen. nach österreich kannst du das boot zb nicht verkaufen. da wird die CE verlangt.

lg martin

klaus52 24.08.2011 17:42

Ich habe ja nicht nach Österreich gefragt, sondern was für mich wichtig ist, weil ich so etwas nicht habe und ob ich mein Boot so weitergeben kann. Ich habe halt noch nie davon gehört und denen gesagt ich habe im Schlauchbootforum gelesen, ohne das Zertifikat geht nichts und ob ich mein Boot jetzt wegschmeißen muss. Ich glaube nicht, das einer von Österreich kommen wird und mein Boot haben will. Die Gesetze in Österreich interessieren mich jetzt wirklich nicht.
mfg. Klaus

goeberl 24.08.2011 18:10

klaus, wenn du gelesen hättest, was ich geschrieben habe, dann sollte dir mein posting klar sein. dieter ist hier mod und hat es gern, wenn das profil ausgefüllt ist. in anderen foren wird ein unvollständiges profil nichtmal freigeschaltet. manchmal ist ein wohnort für infos wichtig. und wenn du das jetzt schon ausfüllst, tut man sich in zukünftigen threads vielleicht leichter.

und zum boot: wenn du österreicher explizit vom kreis deiner verkäufer ausschliesst, dann ist das dein gutes recht. wenn du allerdings das fehlen wichtiger dokumente verschweigst, dann grenzt das an betrug. gesetzteslage hin oder her, du weisst jetzt, dass es ce papiere gibt und fertig.

lg martin

klaus52 24.08.2011 20:45

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 263340)
wenn du allerdings das fehlen wichtiger dokumente verschweigst, dann grenzt das an betrug. gesetzteslage hin oder her, du weisst jetzt, dass es ce papiere gibt und fertig.
lg martin

Martin,
gerade weil ich das nicht wusste und das jetzt gelesen habe, habe ich beim Wasser- und Schifffahrtsamt angerufen und nachgefragt, weil ich niemanden Betrügen will. Wenn mir ein Amt, welches für die Anmeldung von Boote zuständig ist, die Auskunft gibt, ich brauche das nicht, weil mein Boot vor dieser Bestimmung zugelassen war und deshalb unter Bestandsschutz fällt, ist es nett von dir zu schreiben, das würde an Betrug grenzen, wenn ich es ohne diese CE abgebe. Zumal ich bei dem Telefongespräch schon auf die Meinung hier im Forum hingewiesen habe und der zuständige Sachbearbeiter sich daraufhin nochmal rückversichert hat und ich dafür 5 Minuten am Telefon gewartet habe.Ich werde jetzt sicherlich nicht nochmal dort anrufen und sagen, im Forum sind sie aber anderer Meinung. Mein Boot ist zur Zeit defekt, entweder geht es für einen Apfel und ein Ei weg oder ich mache es und behalte es. In beiden Fällen interessiert mich die CE eigentlich ziemlich wenig, weil ich mich darauf verlasse, eine richtige Antwort bekommen zu haben. Wenn ich mir im Frühjahr ein neues Boot kaufen sollte, werde ich natürlich auf diese CE achten, weil ich sie dann ja haben muss. Auf jeden Fall mache ich das so, wie ich es von der zuständigen Behörde erklärt bekommen habe und ich verlasse mich darauf, was mir das Amt sagt, welches für die Zulassung von meinem Boot zuständig ist und fertig.
mfg. Klaus

goeberl 24.08.2011 20:53

passt schon.

betrug ist es nur, wenn du einem käufer sagst, dass man die
ce nicht braucht und das schon so passt. wenn du es ihm genauso sagst, wie du es hier geschrieben hast, dann passts. nur sollte sich jeder mündige käufer dann selber nochmal bei seinem zuständigen amt versichern, dass das bei ihm auch so stimmt. weil gerade weil zb. manche ämter in deutschland es mit der CE nicht so genau nehmen, wird eine deutsche anmeldung in österreich nicht als beweis für die existenz einer CE akzeptiert.

lg martin

josh 26.08.2011 11:35

So meine lieben, ich hab mir nun doch das Zodiac C310s von 2000 geholt, es fehlte zwar die ce konformitätserklärung, aber ich kann es trotzdem zulassen.
der Verkäufer war Anwalt und hat sich mit dem Schiffartsamt auseinandergesetzt.....die gesetzlich Regelung besagt, das Boote aus dem Ausland (Importe) ab ...äh ich glaube ab juni 1998 eine CE-Prüfung für eine Zulassung nachweisen müssen. Da auf meinem Boot am Heckspiegel auf dem Tollen Blechschildchen sowohl das CE-Zeichen als auch die CE NUmmer dahinter steht, reicht es bei mir, Fotos des Schildes als Nachweis für eine CE Prüfung mitzusenden.

So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?

mfg

Sören

DieterM 26.08.2011 11:58

Zitat:

Zitat von josh (Beitrag 263429)

....


So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?

mfg

Sören

So ein Quatsch, kein Mensch führt eine CE-Homologation mit sich auf dem Boot. Das gehört Zuhause bei den Bootsunterlagen aufgehoben. Für unterwegs auf dem Boot muß man lediglich das Original der amtlichen Zulassung und seinen Bootsführerschein dabei haben. Es empfiehlt sich noch die Haftversicherungsbestätigung dabei zu haben, die in manchen Ländern Pflicht ist. Außerdem, hat jedes CE-zertfizierte Boot eigentlich ein CE-Schild am Rumpf, so auch mein Boot.

Ich habe vorsorglich auch noch eine Kopie der original quittierten Kaufrechnung vom Boot dabei, wegen der bezahlten MWST, da ich viel über Grenzen in Europa unterwegs bin, und es könnte ja mal kontrolliert werden. Das original Flaggenzertifikat vom BSH fehlt auch nicht wegen Frabnkreich-Küste, es wird dort als Eigentumsnachweis verlangt, wird aber außerhalb der EU auch immer wieder nützlich.

David S 26.08.2011 13:38

...es wäre ja auch irgendwie blödsinnig, die Erklärung dabei zu haben, wenn man die Zulassung nur mit Vorlage der CE Erklärung bekommt...
Da reicht ja logischerweise die Zulassung, die Du ohne CE gar nicht hättest.

David

josh 26.08.2011 15:44

naja, logisch, das man nicht das original mitführt, aber laut Schiffartsamt ist eine Kopie der Konformitätserklärung wphö Pflicht

daniels 26.08.2011 17:24

Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263328)
Diese Auskunft habe ich vom Wasser- und Schifffahrtsamt bekommen.
mfg. Klaus


........diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig. Massgeblich ist der § 3 Absatz 1 der GPSGV.
Diese ist seid Juni 1998 für Boote notwendig, wenn sie in der EU in Verkehr gebracht wurden. Diese CE Zertifizierung hat neben der Beschriftung mit der Buchstabenkombination CE noch eine Konformitätserklärung als "Muß". In der Regel für jedes einzelne Boot ausgestellt. Will heißen, neben den durchgeführten Prüfungen und/oder wo nach der Hersteller sein Boot klassifiziert hat, ist noch die Boots-Serien- oder Teilenummer dort festgehalten. Diese findet man typischerweise auf dem Typenschild. Übrigens bei sicherheitsrelevanten Änderungen am Boot erlischt die Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung gilt für das Boot, so wie es die Werft verlassen hat bzw. wie der Hersteller es "erklärt" hat. Damit müssen alle baulichen Veränderungen vom Hersteller schriftlich (Herstellererklärung) als zugelassen festgehalten sein.

Wertvolle Hilfe sind hier zu finden:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtbootes bitte auf die Konformitätserklärung, auf die Bedienungsanleitung und an das Eignerhandbuch achten. Alle Dinge sind beim Kauf/Verkauf Pflicht. Ausnahme Boote die erstmalig vor Juni 1998 in Verkehr gebracht oder Ausnahmen nach der Richtlinie Sportboote.

Wobei es immer wieder unterschiedliche Aussagen und Vorgehensweisen der WSA gibt. Muss man jedoch auch sagen, dass sie immer einheitlicher in den letzten 2-3 Jahren geworden sind.
Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen. So wie er es macht, umschifft er die 10. GPSGV und macht daraus nur eine Ummeldung und übersieht den Verkauf von Dir. :lachen78:

So meine Aussage zur Konformitätserklärung und den daraus resutierenden Buchstaben CE,
Hans

klaus52 26.08.2011 18:05

Zitat:

Zitat von daniels (Beitrag 263446)
........diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig.


Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen.

Dein Schreiben verstehe ich jetzt nicht ganz.
Oben schreibst Du: diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig.

weiter unten schreibst Du: Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen.

Etwas anderes habe ich doch nicht geschrieben und genau so hat mir auch das Amt die Sachlage erklärt. Mein Boot ist im Mai 1998 zugelassen worden und die Ce ist ab Juni 1998 in Kraft getreten. Normalerweise kann man ein Boot ohne die Zulassungspapiere verkaufen, aber ich sollte dies nicht machen, damit ein Käufer das Boot wieder zulassen könnte.
Was ist denn jetzt an der Aussage vom WSA nicht ganz richtig?
mfg. Klaus

daniels 27.08.2011 09:06

Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263328)
Die Zertifizierung sei nur erforderlich, wenn ein Boot zum ersten mal zugelassen wird. Ist das Boot aber schon einmal angemeldet worden, braucht es diese Zertifizierung nicht.
mfg. Klaus

Hallo Klaus,
diese Aussage ist nicht richtig. Wenn Du es erstmalig nach Juni 1998 in den Verkehr bringst, muss vom Importeur/Hersteller Dir als neuer Bootsbesitzer eine Konformitätserklärung, Eignerhandbuch (Gebrauchsanweisung) ausgehändigt werden und damit verbunden eine CE Kennzeichnung.
Also zuerst hat Konformität und CE nichts mit einer Anmeldung zu tun, weder vor noch nach 1998.
Die EU Staaten dürfen, wenn ein Boot eine gültige Konformitätzserklärung und ein gültiges CE Zeichen tragen, sie die die Inverkehrbringung und Anmeldung nicht verbieten, einschränken oder behindern. So sagt es die Richtlinie 94/25/EG. Damit muss Du heute Boote nach Juni 1998 in jedem Falle eine gültige Konformitätzserklärung und ein gültiges CE Zeichen haben, denn ansonsten könnten sie es verbieten, einschränken oder behindern.

Wie schon geschrieben, muss keiner seine Konfi ständig mitführen. Denn ein Boot was nach 1998 in EU im Verkauf war, muss ja eine haben, ansonsten hat die Behörde (Zoll, Gewerbeaufsichtsamt,..) schon früher geschlafen.:futschlac

Mein Bootshersteller stellt sogar für das Boot nur einmalig eine "Konfi" aus. Also liegt diese bestimmt nicht auf dem Boot. :lachen78: Was ich jedoch wie Dieter schon schrieb mitführe ist eine Kopie der Rechnung, weil sich der Zoll zu Wasser und zur Strasse dafür interessieren könnte (dürfte).

Wobei ganz ehrlich ich führe von allen Geräten (Funk, Beleuchtung, Rettungswesten,....) also auch Boot, eine Kopie der Konformitätserklärung mit. Es gibt immer wieder neugierige Kontrollorgane und nicht immer habe ich Lust zum Diskutieren.

Also vor Juni 1998 gab es offizielle noch keine Konformität und kein CE, übrigens auch nicht für Maschinen und Spielzeug, und nach Juni 1998 war sie Pflicht und auf Grund der Auslegung der Sportbootrichtlinie verlangen jetzt die WSA(ich denke man beruft sich auf den Kapitel I, Artikel II, Satz 1 und 2 der Richtlinie 94 25EG) eine Konfi für die Boote nach 1998 gebaut/Inverkehr gebracht wurden. Manche leider aus Unwissenheit auch für Boot vor 1998, aber das könnte man mit meinen vorhergeghenden Links ablehnen.

Ich sehe in der Zukunft viel mehr das Problem der technischen und sicherheitsrelevanten Änderungen der Bootsbesitzer. Der eine verlängert sein Boot um 10 cm, der andere sägt man Spiegel um den Kurzschaft dran zu bekommen oder die Fans der Yohurtbecher entfernen die Auftriebskörper und bauen an diesen Stellen lieber Tanks, Booster und Stauräume.
Das würde aber in jedem Falle das erlischen der "Konfi" bedeuten. Denn ich als Hersteller erkläre ja die Sicherheit mit meinem guten Namen in der Konfi und benenne dort auch das Prüfverfahren von Qualität, Sicherheit und die damit angewandten technischen Normen.
Ob das nach dem Umbau noch alles so ist ? Damit erlischt automatisch die CE Kennzeichnung und damit auch die Konfi-Erklärung. Das kann aber kein WSA erkennen, sondern erst wenn Ermittlungsbehörden nach Unfällen tätig weden.


So nebenbei das gilt auch für Kaffeemaschinen, Rasieapparate, Spielzeug, Bohrmaschinen und ......... Da muss nicht nur ein CE drauf kleben, sondern es muss bei jedem Teil eine entsprechende Konformitätserklärung und eine in Landessprache verfasste Gebrauchsanweisung dabei sein. So etwas kontrolliert auch der Zoll, Gewerbeaufsichtsämter und sogar Abmahnunsanwälte.


Hans

klaus52 27.08.2011 10:25

Hallo Hans,
ich meinte natürlich ein Boot, welches vor Juni 1998 Zugelassen ist braucht dieses Ce nicht, wenn es schon einmal angemeldet war und so hat es mir das WSA auch gesagt. Wenn ein Boot einmal zugelassen war, braucht es das Ce nicht, hatte ich das auf mein Boot ( im Mai 1998 Zugelassen ) bezogen. Ich dachte, weil ich vom Bestandsschutz geschrieben habe, wäre das klar. Sicherlich kann man den Satz auch anders verstehen, da habe ich vielleicht nicht so genau auf meine Wortwahl geachtet und werde da das nächste mal besser aufpassen.
mfg. Klaus

goeberl 27.08.2011 11:25

sorry klaus, dann hab ich das auch falsch verstanden. wenn es vor juni 1998 in verkehr gebracht wurde, dann reicht bei der anmeldung irgendein beleg, dass du das boot vor dem stichtag gekauft hast, bzw auch eine ältere anmeldung.

lg martin

daniels 27.08.2011 11:41

Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263495)
Hallo Hans,
ich meinte natürlich ein Boot, welches vor Juni 1998 Zugelassen ist braucht dieses Ce nicht, wenn es schon einmal angemeldet war und so hat es mir das WSA auch gesagt. Wenn ein Boot einmal zugelassen war, braucht es das Ce nicht, hatte ich das auf mein Boot ( im Mai 1998 Zugelassen ) bezogen. Ich dachte, weil ich vom Bestandsschutz geschrieben habe, wäre das klar. Sicherlich kann man den Satz auch anders verstehen, da habe ich vielleicht nicht so genau auf meine Wortwahl geachtet und werde da das nächste mal besser aufpassen.
mfg. Klaus

Hallo Klaus,
macht doch nichts. Wir teilen ja nur unsere Erfahrungen aus. Für Dein Boot vor Juni 1998 brauchst Du eigentlich nie eine Konfi bei der Anmeldung vorlegen, da es zu diesem Zeitpunkt so etwas noch nie verpflichtend gegeben hat. Egal ob das Boot in diesem Augenblick bereits mal angemeldet war. War es aber noch nie angemeldet, würdest Du es ja auch erst heute in Verkehrbringen und dann zählt heutiges Recht. In Deinem Falle also keine Sache notwendig. Anders könnte man das Verkaufen eines Bootes zum heutgen Zeitpunkt sehen. Veräußern heißt ja wieder neu Inverkehrbringen, anderes WSA, dann könnte man es vielelicht anders sehen. Aber auch hier würde ich zuerst mal mit 1998 argumentieren und den WSA Mitarbeiter verunsichern. :lachen78::chapeau:

Wobei heute sehr viele vor und nach 1998 in Betrieb genomme Boote suchen Konfi's, weil halt die WSA es zuerst mal verlangen und die Leute selber mit Halbwissen durch die WSA's durcheinander bringen. Die wenigsten WSA Leute haben irgendwann mal die Sportboot Richtlinie komplett gelesen oder erläutert bekommen.

So ist es auch mit der Sicherheitsausrüstung in D. Zuerst mal verlangen, die Leute verunsichern, aber selber nicht wissen wo es steht. Immer wieder werden bei Sportbooten Rettungswesten kontrolliert. Es gibt kein Gesetz in D wo steht, dass die alle zwei Jahre auf Sportbooten geprüft sein müssen (wobei ich jetzt nicht gesagt habe, dass es nicht gut wäre). Das steht nur bei Berufs- oder gewerblich genutzen Booten/Schiffen in der Pflicht.
Aber immer wieder hört man die mündliche Verwarnung, die eigentlich núr eine Empfehlung ist.

Aber so ist das halt. Es gibt Gesetze, aber viel interessanter sind die Durchführungsbestimmungen, denn da steht vieles in verständlicher Sprache. :lachen78:

Hans

Berny 27.08.2011 11:43

Heiß heute, pfffffffff :biere:




Mal im Ernst, ihr streitet da irgendwie um Kaisers Bart, weil alles, was hier von sich gegeben wird, schon im Forum ausführlich behandelt wurde.

@josh: es ist ein bürokratischer Akt, auf der CE-Erklärung (also der Zettel), steht, nach welchen Bestimmungen das Boot die CE erfüllt.
Auf dem Schild am Boot steht zwar, dass das Boot eine CE hat, aber eben nicht, nach welchen Bestimmungen....
Wenn also der Beamte will, kann der Rechtsantwalt hupfen und springen wie er will...

Und, auch in Österreich kann ich ein Boot ohne CE zulassen, darf es aber im EU Raum nicht verwenden.
Und vielleicht meinte genau das der Beamte des WSA mit dem Punkt, dass du die CE-Erklärung mitnehmen mußt...

Und wenn du keine hast, nur das komsiche Blechschild, und es zu einem Unfall kommt, und dein Gegner ein guter Antwalt ist oder einen hat, kannst sein, dass du mächtige Probleme bekommst, weil du mit deinem Boot aus rechtlicher Sicht gar nicht im EU Raum fahren darfst.

Und das alles wegen einem Zettel, der 100,- € kostet :ka5:

@Klaus: nicht künstlich aufregen, weil
1) du mehr lesen und suchen solltest
2) vermutlich einige Posts durcheinander gelaufen sind.

Die Bestimmung mit 1998 ist richtig, wenn das Boot vorher zugelassen wurde, brauchst kein CE, aber hebe dir unbedingt die Zulassung incl Seriennummer usw auf, weil zukünftige Besitzer werden das brauchen!

So, und jetzt wieder pffffffffff :biere:

klaus52 27.08.2011 13:03

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 263502)
Heiß heute, pfffffffff :biere

@Klaus: nicht künstlich aufregen, weil
1) du mehr lesen und suchen solltest
2) vermutlich einige Posts durcheinander gelaufen sind.

Die Bestimmung mit 1998 ist richtig, wenn das Boot vorher zugelassen wurde, brauchst kein CE, aber hebe dir unbedingt die Zulassung incl Seriennummer usw auf, weil zukünftige Besitzer werden das brauchen!

So, und jetzt wieder pffffffffff :biere:

Hallo Berny,
aufgeregt habe ich mich gar nicht. Es wurde hier nicht geschrieben, dass diese Regelung erst für Boote ab Bauj. Juni 1998 zählt und ich war verunsichert, weil ich so eine Ce nicht habe. Ich werde wohl versuchen, mein Boot zu verkaufen und nur aus diesem Grund habe ich beim WSA angerufen, nachgefragt und deren Antwort hier eingestellt. So wie der ein oder andere meine Antwort auf Boote aller Baujahre bezogen hat, war mir nicht klar, dass der Satz:

ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D. Was nützt Dir da der günstige Preis?

Nur für das Zodiakboot Bauj. 2000 des Fragestellers gemeint war, beziehungsweise nur für Boote nach Juni 1998.
Du siehst also, nicht nur ich habe etwas geschrieben was man auch anders auslegen kann.
Wenn ich mir im Frühjahr ein neues Boot kaufe, werde ich mal versuchen, mein altes Boot los zu werden. Da eine Naht undicht ist und die Verklebung vom Spriegel sich gelöst hat, werde ich nicht mehr viel dafür bekommen. Das ein odere andere Teil kann ich vielleicht noch gebrauchen und werde es darum auch nicht verschenken. Wenn alles Stricke reisen, wird es mein Testboot, um das Kleben zu üben. Den Spriegel könnte man mit Edelstahlwinkel, vom Boden zum Spriegel, verstärken, ich werde das aber nicht tun. Man sieht also, es wird keiner aus Österreich, Südfrankreich oder Italien kommen, um das Boot zu kaufen. Es kommt für ein paar Euro in die örtliche Presse und wird dann mit Sicherheit beim WSA Saarbrücken angemeldet bleiben, wenn es überhaupt einer haben will.
mfg. Klaus

Berny 28.08.2011 09:04

Siehst du, genau deshalb solltest du etwas mehr über dieses Thema hier lesen, dann wüßtest du, dass du das
Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263506)
Es kommt für ein paar Euro in die örtliche Presse und wird dann mit Sicherheit beim WSA Saarbrücken angemeldet bleiben, wenn es überhaupt einer haben will.

genau nicht brauchst. :ka5:

klaus52 28.08.2011 10:13

Hallo Berny,
ich weiß, dass man die Nummer, innerhalb von Deutschland behalten kann und dass das Boot auch mit der Nummer von Saarbrücken fahren darf, wenn der neue Besitzer in einer anderen Stadt wohnt. Er kann aber auch das Boot in einer anderen Stadt, mit einer Nummer von dieser Stadt, zulassen. Bei einem Boot nach Juni 1998 braucht er dazu die CE und vor Juni 1998 muss er die Anmeldepapiere ( sprich Zulassung, in MEINEM Fall WSA - Zulassung ) haben, um das Boot in einer anderen Stadt zu zulassen. Warum sollte ich das aber alles schreiben? Das war ja hier gar nicht das Thema. Ich weiß es doch und das hat mir gereicht. Das Boot wird trotzdem zu 95% in Saarbrücken bleiben, weil ich ein defektes Boot nicht in ganz Deutschland inseriere und ich auch nicht auf die paar Euro angewiesen bin, die das Boot noch bringt. Bei Dingen die mich interessieren, versuche ich mich schon schlau zu machen.
PS. Natürlich den Kaufvertrag nicht vergessen, habe ich noch schnell geschrieben, bevor das jetzt noch kommt.
mfg. Klaus

elmarG. 28.08.2011 11:57

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263265)
Hallo Dieter,
was ist eigentlich eine CE - Zertifizierung?
Ich habe mein Schlauchboot 1998 ( neu gekauft ) beim Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet und kann mich an so etwas nicht erinnern und wüsste auch nicht, wo ich eine solche Bescheinigung habe. Ich habe die Zulassungsbescheinigung vom Wasser- und Schifffahrtsamt und sonst nichts. Wir wollen uns jetzt ein neues Boot kaufen. Ist dort so etwas dabei und was ist mit unserem alten Boot, falls das noch jemand haben möchte, brauche ich dann auch diese Bescheinigung?
Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat mir schon einen Anmeldebogen zugeschickt, falls ich mir ein neues Boot kaufen sollte, in dem Antrag ( den ich mit der Post hin schicken kann ), steht nichts von einem CE-Zerifikat. Telefonisch haben die mir nur gesagt, ich sollte den Kaufvertrag mitschicken und vermerken, ob ich meine alte Nummer behalten möchte oder ob die der Käufer übernimmt.
mfg. Klaus

-bei mir bzw. meinem Briggerl gabs diesbezüglich keinerlei Probleme- ein kurzes mail an VolvoPenta (ehemaliger Generalimport.)- 2 Tage später erhielt ich das CE per mail...

Berny 29.08.2011 09:13

Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263534)
Er kann aber auch das Boot in einer anderen Stadt, mit einer Nummer von dieser Stadt, zulassen.

Das ist der Punkt, es kommt drauf an, was der neue Besitzer will, und nicht was du willst, das hast du aber eben etwas anders dargestellt.

Letztlich ist es also egal, wo du das Boot inserierst, auch in Österreich oder sonst wo, solange du die Anmeldepapiere hast, die bestätigen, dass das Boot vor 1998 im EU Raum in Vekehr gebracht wurde.


Du widersprichst dich da irgendwie selber...

klaus52 29.08.2011 14:09

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 263556)
Das ist der Punkt, es kommt drauf an, was der neue Besitzer will, und nicht was du willst, das hast du aber eben etwas anders dargestellt.

Letztlich ist es also egal, wo du das Boot inserierst, auch in Österreich oder sonst wo, solange du die Anmeldepapiere hast, die bestätigen, dass das Boot vor 1998 im EU Raum in Vekehr gebracht wurde.


Du widersprichst dich da irgendwie selber...

Ich widerspreche mich nicht selbst. Ich habe das nicht so ausführlich geschrieben, weil das gar nicht das Thema war. Aber ich glaube das kann ich noch 10 X schreiben, was man nicht verstehen will, versteht man halt nicht. Ich kann dir nur noch den Rat geben, alles was ich geschrieben habe nochmal durch zu lesen, ich finde keinen Widerspruch. Nachdem ich jetzt weiß, was eine Ce ist und wie ich damit ( BEZÜGLICH AUF MEIN BOOT ) umgehe, werde ich dir zu diesem Thema nicht mehr Antworten. Ich hatte hier nicht geschrieben: ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D.
Aber ich gehöre ja nicht zu den persönlich bekannten Freunden.
Falls Du den Widerspruch darin siehst, dass ich geschrieben habe, er muss die Nummer behalten, meinte ich damit, dass er die Zulassung mit der Nummer haben muss, um umzumelden, die er ja mit einer Ce nicht braucht, da reicht der Kaufvertrag, ohne die Zulassung. Ich habe das vielleicht nicht bis ins kleinste erklärt, weil es halt nicht das Thema war und mir im Einzelnen nicht so wichtig war. Mir war halt nur wichtig:ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D. und das ist nicht so, jedenfalls nicht für Boote vor Juni 1998. Aber ich weiß, dass interessiert nicht, wenn sich gute Bekannte einmal unglücklich ausdrücken, kann sich das ja jeder denken.
mfg. Klaus

Berny 31.08.2011 08:28

Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 263565)
ohne CE-Zertifizierung keine Bootszulassung in D. und das ist nicht so, jedenfalls nicht für Boote vor Juni 1998.

Das ist richtig, aber auch nix neues :ka5:
Und wurde hier eigentlich schon x-mal durchdiskutiert, also nix neues.

celly 10.07.2013 21:24

??? Wieder was gelernt...
 
Hmmm, lasse den alten Threat nochmal aufleben, weil ich jetzt als Laie völlig verunsichert bin...
Habe vor 3 Jahren ein altes Metzler Markant VS von 85 aus einem Keller geholt, welches noch nie irgendwo angemeldet war, bin mit einem Foto der Datenplatte zur Bootsreg. gegangen, habe problemlos Zulassung und Kennzeichen erhalten.

Nun will ich mir ein Zodiac Cadet gebraucht aus 2003 zulegen - gibt´s da nun Probs ohne Papiere, war auch noch nie registriert.?
LG der Celly

celly 10.07.2013 21:26

Ich Nochmal...
 
Standort Berlin zur Ergänzung...

goeberl 10.07.2013 23:09

hi du!

das markant war älter als 1998. die, die bootszulassungen machen, kennen sich schon ein bissl aus und können oftmals das baujahr abschätzen, vorallem wenns boote sind, die vielleicht schon lang vor 1998 nicht mehr gebaut wurden. da fragt dann keiner nach einer CE.
beim cadet war bei der auslieferung eine CE dabei und die brauchst du halt jetzt für die anmeldung. wenn du es erst jetzt gekauft hast, verlang die papiere vom vorbesitzer. ein auto ohne fahrzeugbrief würdest du ja wahrscheinlich auch nicht kaufen.
sollten er sie nicht mehr finden oder du hast sie verschmissen, bleibt dir nur der weg zum zodiac-händler und der kann die die CE gegen kostenerstattung neu besorgen.

lg martin


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:10 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com