Kroatisches Patent-nächstes Jahr viel schwerer/teurer ?
Hi
Ich hab gehört dass ds Patent ab 2005 sauteuer und viel schwerer sein soll. Unter anderem sind dann Fahrstunden u/o Nachweis über gefahrene sm notwendig? Weis jemand etwas darüber , denn ein paar Freunde von mir hätten Interesse daran. thx georg |
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Kelepaz :captain: |
Die Frage ist, warum du nicht gleich das Österreichische machst ?????
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Hallo!
Ich glaub, irgenwann wirds tatsächlich noch teurer und schwieriger, aber die Geschichte höre ich seit Jahren. Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass das eine Propaganda von österreichischen Kursanbietern ist, die ihre Kurse in Rijeka und so füllen wollen. Aber macht deswegen irgendjemand einen Schein auf Vorrat und Verdacht? Die Frage von Berny, meine ich, hat was: weil grad ein Schlauchboot hast zuhause auch schnell aufgebaut, und dann brauchst einen Schein von hier. Wenn Du die tatsächlichen Kosten für das Kroatische Patent nimmst, hast schon 2/3 von einem Österreichischen. Bissl mehr ist halt bei uns zu lernen, aber was solls. Is eh nur einmal. Gruss Andreas Hi Andreas! Wenn du Freude und Spaß an der Sache hast und du unbedingt einen Schein willst, dann ist der Österreichische nicht schwieriger als der Kroatische - nur an Freude und Lust darf es nicht fehlen - wie immer im Leben :chapeau: LG Mathias |
naja, die Kurskosten wären ja nicht das Problem, da schon eher der Prüfungs-Törn von 4-5 Tagen, damit ist eine Woche mit An- und Abreise weg. Und nicht zu sprechen von den Geldkosten. :cognemur: .
Herbert möge mir verzeihen :zunge: :biere: :biere: :biere: . lg Ferdi :captain: |
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ähhh darf man(n) denn in HR mit dem österreichischen Patent fahren :glotz: oder verstehe ich da was falsch??? georg ps wie schon geschrieben wäre dass für meine Freunde ich hab eh schon HR + "Donau" :coool: |
Georg,
gemeint ist wohl das sogenannte "Internationale Küstenpatent", das Du beim MSVÖ machen kannst. Dazu wirst Du hier und im alten Forum jede Menge Beiträge finden, mit den unterschiedlichsten Meinungen dazu, ob es notwendig ist, oder nicht :cognemur: :zunge: . lg Ferdi :captain: |
Hallo,
Naja, du darfst mit diesem internationalen Wasserstrassen Dings in HR fahren. Also das was man hier jetzt als 10m Donaupatent macht. Kostet halt gut 300€. Das kroatische hab ich heuer in Eigenregie fuer 70€ gemacht. Unterlagen liegen bei mir im Auto herum. Kannst du jederzeit haben. Einfach lernen, Samstag zum Hafenkapitaen gehen, 500 Kuna hinlegen und um 13.00 Patent abholen. cu martin |
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Als mir hat der capitano gesagt ich kann mir mein Donau10mwasserstrasseninternationalpatent in den allerwertesten .... deswegen hab ich zusätzlich noch das HR-Patent gmacht. Naja hab ich wenigstens noch navigieren gelernt. :zwinkerer btw. 180 Euronen hab ich voriges Jahr dafür bezahlt (in Punat) lg Georg |
Hm, die Diskussion hatten wir im Juni, da kam unterm Strich raus, dass man mit dem internationalen fahren darf. Rotti macht das auch...
Fuer 180€ war aber ein Kurs dabei? Denn die Prüfungsgebühr ist nur 530 Kuna. cu martin |
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Besonders die Dinge die dort unten wichtig sind (Bora und so) georg |
Hallo,
OK, Kurs mag nett sein. Ich hatte ja Tausende Seemeilen Praxis, drum wollt ich mir den Kurs sparen. Das mit dem internationalen ist aber interessant, denn scheinbar liegt das dann im Ermessen des Capitanos?? cu martin |
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Naja, war eben aufs Geld aus..... georg |
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Es kann schon sein, daß einige Kapitanos das vielleicht nicht wissen und deshalb auf eigene Faust das Patent ablehnen (Geschäftssache!), aber wie gesagt, es wird anerkannt !!! Wer sich jetzt darauf nicht verlassen will, der soll das Kroatische Patent machen. Nicht vergessen: Es zählt aber nur der Internationale Schein (Ich habe einen Staatlichen, vielleicht liegts auch daran, gibts überhaupt private zB vom MSVÖ ?), ein reines österreichisches Patent wird nicht anerkannt (das hat ihn gar nicht interessiert, ich habe beide vorgelegt, er hat nur den Internationalen begutachtet) |
Freunde,
damit wir hier jetzt die Missverstandnisse ausräumen. Ihr redet vom Binnen/Wasserstrassenpatent in Inlands - und Internationaler Version, wobei die Internationale Version von manchen Capitanos anerkannt wird und eigentlich auch anerkannt werden sollte, von manchen aber nicht. Das, was ich geschrieben habe, das ist das Int. Küstenpatent vom MSVÖ, das überall weltweit an der Küste gilt und anerkannt werden sollte und selbstverständlich auch von den Kroaten anerkannt wird, auch wenn man den kroatischen Schein nicht hat. Aber darüber, und ob wir Österreicher überhaupt so ein "Privates/halb Staatliches" brauchen gibts schon ganze Abhandlungen hier :zunge: . lg Ferdi :captain: |
Der Capitano in HR will sehen:
- Eine Versicherung - Eine Zulassung, über 5m Seebrief - Kuna und möglicherweise noch einen Schein mit Foto wo in Kroatisch/Englisch draufsteht, daß ich darf. Wer mir den Schein ausgestellt hat, ist ihm egal. Ob das vom Staat, vom MSVÖ, vom Nachbarn oder aus deinem Drucker kommt ist egal. Bitte nicht hauen. :marteau: Das ist eine einzige Grauzone. Ab 20sm Schein steht drauf mit Stempel: "Anerkannt vom BMVIT". Am 3sm Schein steht drauf: "Viele Grüße vom MSVÖ" :lachen78: Sowas kannst dir auch selber ausstellen, ist genauso viel wert. Wennst den HR-Schein machst kann der Capitano ihn leichter lesen, das ist alles. |
ich red auch vom Fahrtenbereich II, also 20sm, wo der Prüfungstörn obligat ist.
Beim Fahrtenbereich I (3sm) brauchte man ja gar keine Prüfung am Wasser bzw. wurde die prakt. Binnenprüfung anerkannt. Der ist zum "Krenreiben", das stimmt. Ob man FB I immer noch machen kann, weiss ich gar nicht. lg Ferdi :captain: |
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Drum wollen sich ja auch alle davor drücken ... :naughty: Auch ich :ka5: Für HR reicht der Kroatische, In Italien will eh niemand Boot fahren, nichteinmal die Italiener, Vielleicht Griechenland? Der Kroatische sollte eigentlich reichen :hä: Auch wenn du den FB II-Schein für 20sm hast, darfst du damit trotzdem nicht soweit rausfahren. Nur für Boote ab 7m wird von Ö ein Seebrief, gültig für FB II, ausgestellt. 7m Boote haben nicht viele hier :zwinkerer Also Ferdi, was mach' ma: (a) FB I vom MSVÖ (b) FB II vom MSVÖ mit Stempel (c) HR-Schein mit Kuna (d) Drucken wir selber einen :lachen78: |
Patent
Ferdi hat schon recht mit den Patenten.
Es gibt Binnen Patente und Küstenpatente und alle werden Internartional genannt. Bleiben wir bei den Scheinen für das Meer :D Es kann schon vorkommen das die Hafenkapitäne nicht immer genau wissen welcher Schein das ist was ihm da vorgelegt wird daher fahren aeinige mit dem Binnenpatent rum und behaupten dann dies sei rechtens. Für das befahren der Küstengewässer ist ein entsprechender Küstenschein notwendig. Das kann ein österreichisches ein deutsches oder auch das kroatische sein, je nach dem was man will. Ich schreibe NUR die Ösi-Version den bei den deutschen liegt es etwas anders, so wird es zumindest geschrieben. Das Ösi Patent ist in Fahrtbereiche = FB und in Segel u. Motorboote aufgeteilt. Das kroatische kennt diese Aufteilung nicht, Schiff ist Schiff, die gehen einen anderen Weg. Man darf alles als Skipper führen bis 12m oder 15 BRZ. Wenn man den Weg über eine Bootsfahrschule geht kann man für das Ösipatent mit ca. 2.000,- € rechnen bis man den Schein hat, aber ohne Funk. Für das HR Patent sind das maximal 700,- € mit Funk inkl Anreise nach Kroatien. Das neue Regeln kommen wird schon seid eingen Jahren geschrieben aber nix is fix. Über Sinn oder Unsinn das man beim HR keine Praxis braucht kann sich jeder seine Meinung bilden. Genauso ob es sinnvoll ist das ein Sportbootfahrer mindestens 300Sm Praxis auf einem FB II geeigneten Schiff braucht um mit seinem 5 m Sportboot rum zu fahren. Es gab einmal den FB I der wäre ausreichend aber der bringt wohl kein Geld :blemblem: Meines Wissens ist der FB I dem deutschen Küsten-Schein vom Preis und Ausbildung am ähnlichsten. so das wars :biere: |
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ich mach gar keinen mehr, ich hab das Binnen/Wasserstraßenpatent mit int. Ausweis, ich hab den HR-Schein, ich hab ein eigenes Funkzeugnis und ich fahr momentan nur in A und in HR. In I darf ich auf den Seen auch fahren und am Meer/Küste in I genügt "angeblich" unser int. Binnenpatent bzw. der HR-Schein. Da gibts ein Posting von Rotti in einem anderen Thread dazu. Ausserdem musst in I Dein Boot nicht anmelden beim Hafenkapitän, sondern das Ganze stellt sich nur bei einer Kontrolle. Und Kontrolle hatten wir z.B. in Venedig keine. :zunge: lg Ferdi :captain: PS: genau Herbert :chapeau: |
Es gibt kein Österreichisches Küstenpatent
Ich denke, das wurde in diesem Forum oft genug behandelt, ich weiß nicht, was die Leute da immer einbringen wollen.
Egal, was die Fahrschulen erzählen, es gibt in Österreich keine Küste ergo auch kein Küstenpatent! Lediglich den Seebrief, aber das ist eine andere Sache! Genau dieser Umstand hat zur Folge, daß in Kroatien das internationale "Inland Waters" eines Österreichers anerkannt wird. Dies aber auch nur für die Küstennahe 3-Meilen Zone (Achtung, inklusive Inseln, erst von deren Aussenseite weg!), alles was darüber hinausgeht, ist eine andere Sache !!! (Seebrief oder Kroatisches Patent ?) Die FB-Bereiche, die von den Fahrschulen angeboten werden, betreffen immer die Zone über den 3-Meilen. Wenn ich aber ein Permit haben will, so reicht der internationale "Inland Waters" aus. |
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Patzent
Berni
Du bist aber ganz falsch informiert und nicht nur du, daher werden diese Fragen immer wieder gestellt. Es gibt sehr wohl österreichische Küstenpatente. Es gibt keine internationale Regelung der (Küsten) Sportbootpatente daher auch keine internationale. Ganz anders bei den Binnenpatenten. Ein großer Unterschied ist schon mal die Navigation bei den Küstenpatenten. Ob die Versicherungen das auch so sehen wie du ist mehr als fraglich. Das kroatische Patent wird aber von den meisten Versicherungen akzeptiert und kann auch in den Verträgen extra eingetragen werden und ist nicht auf Kroatien beschränkt. |
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Ist dieses Küstenpatent auch im Ausland anerkannt? Wenn ja, in welchen? Wer stellt dieses Patent aus? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dieses Patent ausgestellt ? Was beinhaltet der Theoretische Teil? Was der Praktische? Keine Internationalen Patente, und was habe ich dann in meinen Händen? Endlich jemand, der uns auf unsere lange so brennenden Fragen Auskunft geben kann ? Bitte Bitte, man kennt sich ja wirklich nicht mehr aus! Oder wieder einer, der meint, er kenne sich aus :ka5: |
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Hallo,
das sind die patente vom MSVÖ. Das Verkehrsministerium erwaehnt in dem Zusammenhang nur MSVÖ und den Seglerverband. Fuer uns die einzige Moeglichkeit um an ein anerkanntes Patent zu kommen. Dafuer kostets ein heidengeld :) Sonst waere es fuer Österreicher ja unmoeglich, jemals auf See zu fahren ausser in HR mit HR-Patent :) cu martin |
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Fahrtenbereich II: bis 20sm Fahrtenbereich III: bis 200sm (In internationalen Gewässern brauchst wiederum gar nix. Keinen Schein. Keine Zulassung. Dort bist du Gott (Tschuldigung, falls sich wieder wer aufregt). Du mußt nur dorthin kommen :zwinkerer ) Diese Scheine werden von privaten Schulen angeboten, vom Dachverband MSVÖ ausgestellt und bekommen vom BMVIT den Stempel "Anerkannt vom Bundesministerium ...". Was aber nicht heißt, das Österreich einen verlangt! Ö verlangt nur eine "Permission to fly austrian flag" = Seebrief, damit du im Ausland die Fahne führen darfst. Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen. Sagt Ö. Der FB I ist wiederum jedem Wurst. Ö findet es nicht Wert dort einen Stempel draufzutun, die Kroaten geben jedem den Schein der Geld hat, andere Länder wollen gar nix sehen. Schon gar nicht wenn du Eigner deines Bootes bist. Früher gab es auch FB I bis 3sm ohne Stempel und zum A... auswischen. Sowas kannst dir auch selber ausdrucken. Aber das was wirklich die Österreicher haben, ist der Kroatische mit Funklizenz die mehr wert ist, als das was man in Österreich um teures Geld machen kann. |
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Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern: Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten existiert weder ein internationales Übereinkommen, noch eine EU-Regelung. Die Anerkennung liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und vom österreichischen Verkehrsministerium mit einem Anerkennungsvermerk versehen wurden, anerkannt werden. Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern: Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, ist nicht bekannt. Jetzt stellt sich für mich immer nocht, die Frage, wie kann ein Österreicher ein Küstenpatent machen, wenn es in Österreich keine Küste gibt. Also klärt uns bitte bitte endlich auf!!! was mich noch interessieren würde, gibt es vom MSVÖ auch einen Internationalen FS und wenn ja, steht da dann "Costal Waters" drauf oder nicht ??? Dieser Schein ist ein amtlicher ! |
Es gibt keinen internationalen See FS.
Und Abkommen gibt es wie gesagt nicht. Es koennten zb die Kroaten morgen sagen, sie akzeptieren keinen deutschen SBF See. Tun sie natuerlich nicht, waere aber so hinzunehmen. Klar kannst du in A einen Kuestenschein machen. Du musst ja hunderte Seemeilen Praxis nachweisen. Die machst du halt nicht in A sondern logischerweise in HR, aber unter österreichischer Flagge. cu martin |
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Genau so habe ich es gehört und bisher auch bestätigt bekommen. (Internationales Patent für "Inland Waters" gilt in der 3-Meilen Zone) Deshalb auch ein Permit mit dem Binnenpatent (Achtung, aber nur der Internationale FS "Inland Waters", das Österreichische Dokument interessiert die nicht!) Das meine ich auch, und trotzdem kommen immer wieder welche und versuchen uns einzureden, wir bräuchten ein Kroatisches Patent :hiiilfe: |
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Es werden ..... Alles Grauzone ... |
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Dann habe ich in dem Pdf noch gelesen
3) Praxisausbildung mit Prüfung Kojenpreis pro Woche auf 17m Schiff Zuzüglich Prüferspesen, Hafengebühren und Treibstoff sowie Verproviantierung nach Aufwand Wo wird das gemacht und wer überprüft das? Die Prüfung wird also im Ausland gemacht. Theoretischer Teil = Inland Praktischer Teil = Ausland Wer macht die Prüfung ? |
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cu martin |
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Und wird die Prüfung für das Kroatische Patent nun schwerer oder nicht :weissnich
Weil darum ging es und sonst um nichts. :blemblem: Das weswegen Ihr hier jetzt wieder um "Kaisers Bart" diskutiert ist schon tausendmal hier besprochen worden. Bemüht mal die SUche und lest Euch ein wenig ein :naughty: Aber diskutiert ruhig weiter, es führt ja eh zu nix. :567: :567: :567: Übrigens lasse ich mir gerade vom deutschen Ministerium für Verkehr bestätigen, dass die Österreicher in Deutschland gar keinen Führerschein SEE, welchen auch immer brauchen. Grund ist ganz einfach: Mangels Küste. Es muss das jeweil höherwertigste Patent vorhanden sein, und das ist Euer "Internationales Wasserstraßen" Patent. Ergo: Mit dem könnt Ihr in D auf Nord und Ostsee rumschippern :chapeau: :chapeau: :chapeau: Demzufolge sollte das in Kroatien auch gehen. Aber dazu äüßere ich mich erst wenn ich es schriftlich habe, die telefonische Zusage, dass man sich der Sache annehmen wird habe ich schon. :coool: Und jetzt diskutiert weiter. :biere: |
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Das ist es ja auch, grundsätzlich gilt gar nichts, aber es "ist üblich" oder "wie weit anerkannt wird, ist nicht bekannt" sind ja richtig treffende Aussagen, oder! So, und jetzt Ende der Diskussion, bis jemand irgendeine Stellungnahme eines Misteriums hat, welches bindend ist !!! |
Patent
Nicht das mich jemand falsch versteht, ich bin kein Freund der Ösi Scheine !!
Also zu den Prüfungen der MSVÖ Scheine. Die Theorie ist in Österreich und die Praxisprüfung muß auf einem Meer stattfinden, also Ausland. Ich nehme jetzt den meistverkauften MSVÖ Schein her :ka5: den FB 3 Geltungsbereich 200 Sm vor Küste, na selbstverständlich mt dem richtigen Schiff Für die Praxisprüfung sind mindestens 500 Sm in der Funktion Wachführer Rudergänger erforderlich. Dann kommt noch eine Überfahrt von minimum 60Sm, und eine Nachteisteuerung. Und so war es auf unserem Schiff ( Stand 2000 ) Prüfungstag Samstag Marina Punat insel Krk Es kommen 2 MSVÖ Prüfer aus Ösi an Bord und dann wird bis in die Nachtstunden gefahren und geprüft. So um 23:00 gab es dann die freudige Mitteilung bestanden. Die Prüfung muß auf einem Schiff stattfinden die auch für den FB zugelassen und für Prüfungen zugelassen ist. Meine Frage ist eine andere :cognemur: Warum ( darf ) ein SVÖ Schein Inhaber( Segelschein ) zwar ein 15 m Segelboot unter Maschine als Skipper fahren aber keine 10m Motorschiff :cognemur: Nach den Vereinsregeln MSVÖ und SVÖ die ja die anerkannten Ösi Scheine ausgeben. Ein Schelm wer böses denkt. :blemblem: Wenn ich die Küstenscheine der Ösis und der BRD Pflichtscheine vergleiche ist der Ösi Schein um ein vielfaches schwerer zu erwerben und auch teurer. @Michl Österreicher dürfen in D ein Jahr lang ohne Schein fahren. = 1. kontr. + 365 Tage :coool: Hat auch schon der Jürgen Straßburger von der BOOTE herausgefunden. Das war jetzt dürfen, ob man es kann ist was anderes. Ob das jeder WAPO bei der Kontrolle das so interprediert ist offen, ist aber auch auf Italien anzuwenden. |
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Da haben wir uns doch auf der Messe in Tulln schon fast gprügelt :lachen78: :biere: Du darfs nicht immer den "vorgeschriebenen" Sportbootführerschein Küste in D mit dem "freiwilligen" Ö Küstenschein vergleichen. weil Den freiwilligen haben wir hier auch: :zunge: :zunge: :zunge: Den ersten mach ich diesen Winter :blemblem: Sporküstenschifferschein Der SKS-Schein baut auf den Sportbootführerschein See auf. Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt. Gleiches gilt für die praktische Ausbildung, die auf einer Segel- oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern der Umgang mit dem Schiff auf See wie im Hafen trainiert. Am Ende einer solchen Reise erfolgt die praktische Prüfung, die bis zu 24 Monate vor oder nach der Theorieprüfung stattfinden muss. Dann kommt der Sportseeschifferschein Der SSS-Schein baut auf den Sportküstenschifferschein auf (der gleichwohl für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist). Über den SKS-Schein hinausgehend wird im Wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten) und das Arbeiten mit Gezeitentafeln (wobei zumeist die englischen ATT vorgezogen werden) verlangt. Auch die praktische Ausbildung, die wiederum im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise auf einer Segel- oder Motoryacht erfolgt, hat das Schwerpunktthema Radar. Hinweis: Die praktische SSS-Ausbildung sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung erfüllt. Für die gesamte Prüfung stehen 36 Monate Zeit zur Verfügung. Nachweis, dass auf Yachten insgesamt 1000 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins müssen nur 700 sm auf Yachten zurückgelegt haben, wobei hier auch die Funktion als Wachführer oder dessen Stellvertreter nicht erforderlich ist. Und wenn Du immer noch nicht genug hast machst den Sporthochseeschifferschein Der Erwerb des Sporthochseeschifferscheins (SHS-Scheins) setzt den Besitz des Sportseeschifferscheins voraus. Über die Navigationsverfahren des SSS-Scheins hinausgehend werden Verfahren der astronomischen Schiffsortsbestimmung verlangt. Da die Einführung von GPS die astronomische Navigation aus dem Schiffsalltag verdrängt hat, wird sie nur noch in ihren (leicht erlernbaren) Grundzügen gefordert. Dafür sind das rechnerische Koppeln, die Großkreisnavigation und die Kenntnis der Grundlagen der Astronomie (ohne Astrophysik) hinzugekommen. Im Rahmen der Navigationsprüfung erfolgt auch eine praktische Prüfung am Sextanten. Nachweis, dass nach dem Erwerb des SSS-Scheins mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart als Wachführer zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 sm vor der theoretischen Prüfung. DESWEGEN HERBERT STELL DEN SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE IN D NICHT IMMER ALS EINZIGES NAUTISCHES DOKUMENT HIN, WAS ES HIER IN DEUTSCHLAND GIBT. Den Sportbootführerschein See musst Du bei uns machen, die anderen drei "kannst" Du machen, wie bei Euch. :biere: :biere: :biere: Das Kollege Strassburger das auch weis, mag sein aber ich bekomme es schriftlich eben um es den Kollegen aus Ö an die Hand zu geben, wenn diese mal kontrolliert werden sollten. :biere: NACHTRAG: ALLE AUSZÜGE VON OBEN STAMMEN VON FOLGENDER WEBSEITE: Um Links zu sehen, bitte registrieren Die ist übrigens sehr interessant aufgebaut und Herr Dreyer hat auch sehr viel an Literatur über die Führerscheinausbildung geschrieben. Meiner Meinung nach die erste Adresse in D für Bootsführerscheine |
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