Wohin mit der Gastlandflagge
Hoi Jungs,
in knapp zwei Wochen geht es nach Dänemark. Eigentlich wollte ich den Geräteträger zu Hause lassen. Meine Nationalflagge kommt an einen Halter an die SB Seite des Hecks. Soweit so gut. Aber wohin mit der Gastlandflagge ? Am Geräteträger weht sie an der BB Seite. Als Gösch kann ich sie nicht fahren. Und über der Nationalflagge ist auch kein Platz mehr. Nun ist mir im Hinterkopf geblieben, dass am Heck ausschließlich die Nationalflagge wehen darf - Ausnahme Gastland- über Nationalflagge. Da ist mein Problem. Die Gastlandflagge hätte nämlich am Heck auf der BB Seite noch Platz. Ich habe jetzt das Web nach Informationen durchwühlt, ob die BB Seite erlaubt ist. Nichts, aber auch gar nichts verwendbares gefunden. Nun seid ihr meine letzte Rettung. Habt ihr für mich etwas verwendbares ? Ist die Gsatlandflagge an der BB des Hecks erlaubt ?? (Bei meinem Glück ist die BB Seite bestimmt tabu) Gruß Christian |
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die Threads sind Legion - bitte nicht von vorne :banane: Einfach mal ein bischen im Forum suchen oder unten gucken |
Roland, ist das auf dem Bild ein Schlauchboot ?
Christian, da wirst Du auch keine Infos finden, die mit den Regelungen und einem Schlauchboot übereinkommen. Hierzu hat es schon stundenlange Diskussionen gegeben. War Beteiligter ! Ich habe vor kurzem einen Vorschlag von Roland bezüglich Aufkleber auf Motorhaube ausprobiert und einige Johurtbecherfahrer in meinem Revier um ihre Meinung gefragt. Die haben sich totgelacht und meinten auf so Ideen könnten nur Schlauchbootfahrer kommen. Ich fahre weiterhin also mit Gastland über Nationale auf Steuerbordseite. Gruß Hans |
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Neee, nur so wäre es OK, aber ich wollte keinen neuen Thread anfangen, da das (außer im Segelforum) in allen anderen ja -wie Du schreibst - stunden ja tagelang ein Thema war. :biere: :biere: |
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Es ist ja sehr nett, dass du mich auf die Suche schicken willst. Wenn man schon so etwas empfiehlt, sollte man sich sehr sicher sein, dass diese Frage bereits im Forum gestellt worden ist, respektive beantwortet wurde. Da ich alle alten Threads bereits durchforstet habe und nichts hilfreiches gefunden habe, habe ich meine Frage gestellt. Aber danke für deine Superantwort und das Bild, das mir wirklich nicht weiterhilft. Gruß Christian |
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zwei Nationale (daniel) übereinander sind definitiv verboten dagegen am Steuerstand auf einem Gnomon aufgehängt wäre es korrekt (STB) Um Links zu sehen, bitte registrieren kam beim ersten Suchversuch der Thread "Flagge setzen", also soviel kannst Du nicht durchforstet haben :biere: |
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Hans |
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Hallo Freunde,
die Gastland-Beflaggung auf einem Schlauchboot ohne Geräteträger ist schwierig. Ich habe die kleine Gastlandflagge auf meinen ZODIAC und WIKING Schlauchbooten immer am Bug gefahren, derweil die nationale natürlich am Heck steuerbords stand. Heute fahre ich die Gastland-Beflaggung an meinem RIB im Geräteträger steuerbordseitig, derweil die Nationale steuerbords am Heck steht, siehe Bild. |
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Das ist nicht der Fall, weil lt. DMYV im Kapitel Flaggenführung wäre es, ich zitiere:"...für Traditionalisten ein Fehltritt zwei Nationale übereinander zu setzen, aber wenn es anders nicht möglich ist soll man es machen weil es besser so ist ,als garkeine zu setzen." |
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§ 8 (2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden. (3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen. sowie (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. (2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. ----------------------------- Die meinung von Journalisten oder anderen Privatpersonen oder Vereinen ist da nicht maßgebend. Es ist sogar STRAFBAR mit bis zu 6 Monaten Haft und 180 Tagessätzen (in D) :schlaumei |
Eine Gastlandflagge ist aber keine andere DEUTSCHE Heimatflagge.
Eine Begründung zum Setzen der Gastlandflagge hast du leider nicht gegeben. Und darum ging es!! |
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wenn Du in HR die kroatische Nationale über dem Adenauer setzt, dann gilt § 8 Abs 2 = 6 Monate :cool: Die HR Flagge ist nämlich eine Nationale :futschlac ---------------- Nachtrag die Begründung zum setzen einer Gastlandflagge ist die Höflichkeit gegenüber dem Gastland und seinen nautischen Einrichtungen - man führt aber auch NUR beim Ein- und Auslaufen |
das stimmt aber auch nicht, lieber Roland.
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ich weis zwar nicht welche ösi-laus Dir über die Leber gelaufen ist (seit einigen Tagen) aber ich gehe aus, dass Du es besser weist als du schreibst. Ausserdem Lesen bildet und ich schicke Dir gern das ganze FlRG - aber das hatten wir doch schon alles :nuts: :nuts: :motz_4: :motz_4: |
Hi Ludger,
zum Glück dürfen wir bei der Erledigung von hoheitlichen Aufgaben diese setzen. http://www.flaggenkunde.de/deutschef...s/de_state.gif Die ohne Adler finde ich sowieso nicht so schön. Du setzt zusätzlich dann noch den Stander vom DFV und ich die Genfer. Hans |
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Das hast du schön gemacht. Aber der Thread bring mich auch nicht weiter. Wie bereits geschrieben, wurde diese Frage noch nicht im Forum beantwortet. Auch ist deine Annahme, dass eine Gastlandflagge nicht über der Nationalflagge wehen darf, schlichtweg falsch. Für Boote, die keine andere Möglichkeit haben, die vorgeschriebene Gastlandflagge zu setzten, gilt hier eine Ausnahme. Auch ist deine Annahme falsch, dass der Dieter seine Flaggen nicht auf der selben Seite fahren darf. Es heißt - die Nationalflagge ist am Heck zu setzten. Die Gastlandflagge am Geräteträge auf der Steuerbordseite. Was kann denn der Dieter dafür, wenn sein G-träger nur 20 cm von seinem Heck entfernt ist ? Also Dieter - richtig gemacht - Aufgabe gelöst und 100 Punkte aus Norddeutschland. :futschlac :futschlac Gruß Christian Jetzt habe ich meinen G-Träger wieder aufgebaut und setzte meine Nationalflagge steuerbords und die Gastlandflagge wie immer auf den G-Träger - auch steuerbords - und rausche dann an der BB Seite mit der RD Flagge über die Nordsee. :backsite: :backsite: :backsite: :backsite: |
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Das weist Du auch sonst hättest Du die angebliche Ausnahme ja zitieren können :motz_4: Wo steht das eine Gastlandflagge VORGESCHRIEBEN ist ? :motz_4: :motz_4: Eine Gastlandflagge ist eine Nationale . Damit DARF sie nur dann über einer anderen wehen, wenn das Schiff gerade (z.B. durch feindliche Handlung) die Nationalität geweselt hat :futschlac Darüber hinaus sollen auch an Stb nie zwei Flaggen übereinander wehen um die Verwechslung mit NC auszuschließen ------------------------ Wie gesagt Blödsinn, aber bekannter Blödsinn in allen Foren schon 100mal geschrieben und deswegen weder besser noch richtiger :captain: |
Zusammenfassung !
Habe ich ALLES richtig verstanden ? Also Pflicht z.B. in HR ist bei einem Schlauchi eine Deutsche Fahne Steuerbord-am Heck ? :biere:
LG Robert |
Jap - wenn der Eigner des Schiffs (auch Schlauchboot) die deutsche Staatsangehörigkeit hat und sein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, dann hat er die deutsche Bundesflagge zu setzten.
Mein Freund hat die deutsche Staatsangehörigkeit, seinen Lebensmittelpunkt aber in Norwegen. Er setzt an seinem Joghurtbecher die Norwegische Flagge. Gruß Christian |
Wenn wir mit unseren motorisierten Schlauchbooten mit Bootszulassung in der Heimat im Ausland Urlaub machen, dann ist das Setzen der eigenen nationalen Flagge und der Gastlandflagge nur zw. Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und nur in den nationalen Küstengewässern vorgeschrieben (3 oder 12 Seemeilen-Zone). Außerhalb auf See in internationalen Gewässern muß keine Flagge gesetzt werden. Das Nichteinholen von Flaggen übernacht an Stegen oder Bojen gilt als unseemännisch.
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Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln. Unter anderem ist hier zu lesen: "Im Ausland gehört die Gastlandflagge unter die Steuerbordsailing; aber wenn der Platz fehlt, tut es auch der Platz ... oberhalb der Nationalen am Heck." Die Nationale weht grundsätzlich am Heck mittschiffs. Ist dort Platzmangel, wandert sie an die Steuerbordseite des Geräteträgers. Zur Not darf sie auch an die Backbordseite. ACHTUNG: Die Flagge mit dem schönen Adler in der Mitte ist die Bundesdienstflagge. Wer sie setzt macht sich strafbar!! HerbertH |
Moin Kollegen,
ich frage mich immer, ob ich sowas an meinem 3,5 PS 2,4m Mini-Schlauchi brauche (Beiboot zum Womo), wenn ich "Buchtenhopping" auf Korsika oder in Griechenland mache oder zum Schnorcheln fahre. Bisher steht nicht mal ein Name am Boot und als reiner Küstenfahrer habe ich ich es auch nicht angemeldet. Ist das nicht alles etwas übertrieben? Auf meinem Surfbrett fahre ich auch keine Gastlandflagge oder sonst eine. Am Kanu auch nicht....macht der Motor den Unterschied? Gruß Carsten |
Wenn du keine Nummer und keinen Namen hast, dann brauchst du meiner Meinung auch keine Flaggen.
Bei den etwas größeren Schlauchis zeigt man halt Gastland- und Nationalflagge wo halt Platz ist. Hat man Geräteträger und Fahnenmast, dann kann man sich austoben. Ist man ein Kriegsschiff, dann kann man Flaggenparade spielen und die Fahnen am Abend bei Trompetengetröte auf Halbmast einholen oder was auch immer. Ist man ein Ö-Schlauchi unter 5m, dann bekommt man keinen Seebrief (Permission to fly austrian flag) und DARF lt. österreichischen Gesetzen die Ö-Fahne gar nicht führen. Es gab schon Anzeigen und Geldstrafen dafür. Andererseits ist es im Ausland PFLICHT die Heimatflagge zu führen. Also geht man den Weg des geringsten Widerstandes und pappt die Fahne irgendwohin und gut ist. Hat man keine ist es den Leuten auch egal. |
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Weiter setzt man sie so, dass Sie auch bei Windstille zu erkennen ist, also Flaggenstock leicht nach hinten geneigt. Das wären in dürren worten die seemännischen regeln. |
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also Flaggenparade macht heute wohl kaum noch einer, ausser Mitglieder von renommierten Yachtclubs. Bei vielen Charteryachten kann man die Flagge auch garnicht mehr abnehmen (aus KLAUtechnischen Gründen), also das ist wohl eine lässliche Sünde bei Schlauchis :biere: :biere: @CarstenLT31 Zitat:
Ein solches Boot braucht eine sichtbare Kennung des heimatlandes = nationale. Wenn Dein Boot zulassungs- und führerschein frei ist ==> Happy Driving, dann könnte es Dir nur noch passieren dass Du in eine Nationale Falle in XY Land rauscht, aber das kann dir der ADAC sagen , der hat für (fast) jedes Urlaubsland Wassersport-Merkblätter |
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könntest Du die Seite mal scannen und hier einstellen (oder mir mailen) würde mich sehr interessieren, welcher Unsinn da verzapft wird. STB untersaling ist ja richtig, aber der Rest, da hat wieder einer gepennt, passiert in dem Magazin ja öfter. Bundesadler : wenn ich das richtig gelesen haben meinte daniels auch im EINSATZ und er fährt doch Rettungseinsätze, ansonsten hast Du natürlich recht |
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Hi Ludger, gib zu ! Hast Du doch. Natürlich setze ich den Bundesadler nur, wenn ich hoheitliche Aufgaben zu erledigen habe. Z.B. zur Rettung von schiffbrüchigen Johurtbecher-Kapitäne . Also die Flaggenbeiträge sind doch die schönsten. Ab September wird ja alles besser und dann wird auch die Flaggenordnung schlauchbootgerechter. hahahaha Christian, weiß Du eigentlich jetzt schon, wo Du die Flagge hinpacken tust ? Hans |
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Hallo,
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Vielleicht werde ich doch mal einen Namen dranschreiben und meine Adresse irgendwo rein, dann müßten zumindest die grundsätzlichen Vorschriften erfüllt sein. Dass müßte dann auch für "Hafenrundfahrten" ausreichend sein, hoffe ich mal. Gruß Carsten |
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Hallo Hans,
ich weis jetzt, wo ich die Gastlandflagge in meinem besonderen Fall setzten darf. Habe mir Rat aus erster Hand geholt. Wenn mir das Forum nicht die Antwort geben kann, dann muss man sich eben an eine behördliche Stelle wenden. Aber trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Gruß Christian |
ups - einmal zuviel gedrückt. sorry
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Hallo Christian! :biere:
Läßt Du uns eventuell an Deiner Erkenntnis teilhaben??? Wäre :cool: |
Hallo Manfred,
sicherlich könnte ich das machen. Aber es würde nur zu unnötigen Diskussionen und Beschimpfungen der deutschen Behörden führen. Es reicht doch schon, dass die Forumsteilnehmer aus der Anonymität heraus in einer für mich eher befremdlichen Art und Weise beschimpfen. Solchen Menschen mag ich keinen Vorwand geben, sich weiterhin in dieser Art und Weise zu produzieren. Gruß Christian |
Hallo ROTBART,
der Artikel geht über vier Seiten und ist zum Hochladen leider zu groß. Ich versuche, ihn dir per Email zu senden. Viele Grüße HerbertH |
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Johgurt-Becher Kapitäne oder eher Luftmatratzen-Fahrer ???? Roland |
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Hans |
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Dein Böötchen ist ja besser bestückt als so mancher Rüstwagen. :futschlac :futschlac |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:33 Uhr. |
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