FB1 Patent in Österreich - jetzt möglich
So, nach langem hin und her, mal ein erster Schritt in diese Richtung:
Grundsätzliches: Dieses Kursangebot ist noch nicht offiziell (aber hiermit öffentlich bekannt), sondern speziell für User dieses Forums gedacht. Er soll ein erster Schritt in die richtige Richtung vorgeben. Die Yachtschule Um Links zu sehen, bitte registrierenbietet einen Kurs an, bei dem man den FB1 in Österreich machen kann. (Siehe die Diskussionen rund um den FB1 in Österreich) Was wird geboten: Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit, Praxis ist nicht notwendig Was bekommt man dafür: Küstenpatent für FB1 und IC für Costal Waters 3 sm >> ausgestellt von einem österreichischen Verband (zB VKSOE Um Links zu sehen, bitte registrieren ) Voraussetzung für diesen Kurs: Österreichisches Patent Seen und Flüsse bis 10 m Kosten für diesen Kurs: 20,- € Unterlagen 119,- € Kurs 50,- € IC 30,- € Prüfungsgebühren 219,- € Gesamtkosten Dieser Kurs ist günstiger als das HR Küstenpatent ansich. Kurs- und Prüfungsort: Schwanenstadt, Oberösterreich Mindestteilnahme: 10 Personen (Dieser Kurs und der Preis ist ein Spezialkurs für Rubberdogs!) IC: Eine sofortige Ausstellung des IC bei erfolgreichen Prüfungsabschluss ist bei einer Anmeldung 14 Tage vor Kurs möglich. Offizielle Anerkennung dieses Patents: Siehe auch Um Links zu sehen, bitte registrieren Termin: derzeit noch keiner bekannt, wenn wir aber rasch 10 Leute oder mehr zusammenbringen, könnte ev im Juni noch einer stattfinden. Anmeldung: Ansich bei der Yachtschule Koller direkt, wenn jemand interesse hat, wärs aber nicht schlecht, sich bei mir zu melden, da ich dann die Anzahl eventueller Teilnehmer wüßte und auch einen Termin vereinbaren kann. Das Interesse bitte mir spätestens bis Ende dieser Woche per PN oder E-mail melden! Was braucht man zur Anmeldung: Anmeldung unbedingt 14 Tage vor Kursbeginn 2 Passbilder Kopie des Führerscheines, beidseitig auf A4 Kopie des bestehenden Patents Kopie des Reisepasses od. Geburtsurkunde Ergänzungen folgen... |
Berny,
Deine Bemühungen in allen Ehren und ich will hier und jetzt auch keine neue Führerscheindiskussion hervorrufen, aber, das von Koller ausgestellte IC für Coastal Waters hat leider keinen Bundesadler drauf, ist also nicht staatlich anerkannt, da kann der Koller noch so viele Gerichtsurteile präsentieren. Der Koller schreibt Dir ja auch gegen eine Gebühr von € 200,-- den kroatischen Schein auf seinen Coastal Waters IC um, ist genau der selbe Schmäh. Wir waren auf der Messe in Tulln vor mehr als 1 Jahr auch begeistert über die Möglichkeit, ja, bis wir uns ein wenig schlau gemacht haben und draufgekommen sind, dass der VKSÖ nur aus der Yachtschule Koller besteht. Das ist also ein Verband, den er nur für sich gegründet hat und dem keine andere Bootsfahrschule angehört. Ich bin selber sehr interessiert an so einem Schein, was hilft aber ein Schein, der nicht offiziell anerkannt ist und wo Du wieder auf das Wohlwollen des jeweiligen Hafenkapitäns bzw. des kontrollierenden Organs angewiesen bist und wo Du wieder im rechtlichen Vakuum bist. Wenns nur ums Plastikkartel geht, dann kann ich auch einen Verein gründen und mir selber eins drucken und MSVDEFÖ (Motorsportverband der E-TEC Fahrer Österreichs) draufschreiben. Wenn's Papier wär, könntest Dir damit den Hintern auswischen, mehr nicht. |
Das Gerichtsurteil auf das verwiesen wird besagt garnichts, es gilt nur in Ö und es untersagt jemand (einem Österreicher) abwertende Bemerkungen über einen Schein zu machen, den ein bestimmter Verband ausstellt.
Also bräuchte man zuerst Infos ob die besagten Hafenkapitäne bzw. der kroatische Staat dies Papier anerkennt - darüber gibt es keine Aussage, allerdings bezweifle ich es stark ! Koller bzw. dieser Verband gibt natürlich auch keine Garantie dafür, sondern schreibt ja, es hängt von (nicht vorhandenen) bilateralen Vereinbarungen ab. Sorry ich glaube die € 219,-- sind in einem schönen Abendessen besser angelegt. |
Das stimmt so nicht ganz, dass mit dem Bundesadler ist komplett wurscht, hat nur einen Formfaktor, ausstellen tuts die Staatsdruckerei, eine private Organisation.
Des weitern sind die Patente gleich, derzeit sicherlich so, dass in HR nur der Kroatische gilt, auch nicht die des MSVÖ usw usw usw. Wenn also der MSVÖ gelten sollte, müßte somit auch der des VKSOE gelten. Es stellt sich nur die Frage, ob nicht in Zukunft die Staatsdruckerei auch IC von VKSOE ausdrucken werden muss. Das Gerichtsurteil besagt ja, dass der Schein gleichzusetzen ist. Man sollte insbesondere die ersten Sätze des Gerichtsurteils lesen, zB dass inländische Versichungen den Schein anerkennen, dass nicht festgestellt werden konnte, dass dieser Schein im Ausland nicht anerkannt wird, usw usw. Die Patente, auch vom VKSOE, werden zB auch von der Yachtpool anerkannt (Siehe dazu auch das Thema Große Schiffe - Kleine Schiffe). Richtig ist, dass der IC der Staatsdruckerei einen offiziellen Charakter vermittelt, aber nicht mehr. Auch dieser Punkt wurde im Gerichtsurteil klargestellt, die Regierung hat aus Kostengründen dem MSVÖ dies zugebilligt, Grundlage ist § 15/1 Schiffahrtsgesetz. Und genau hier kann man in weiterer Folge ansetzen, nur muss man dazu mal einen Schein haben, um damit zu argumentieren. Die Richtung ist aber auch klar, durch das Gerichtsurteil ist das Monopol des MSVÖ aufgebrochen, auch von staatlicher Seite wird es nicht mehr so leicht sein, darauf zu pochen. Für den MSVÖ heißt dies unter Umständen erhebliche finanziele Einbußen, zumal eventuell teure Kurse und Prüfungen wegfallen werden. Auch hier könnte es sein, dass der MSVÖ in dieser Richtung umdenkt, aber ohne Denkanstoß gehts halt oft nicht. Grundsätzlich sei aber auch gesagt, lieber ein FB1 als gar kein Patent, und dass schon aus versicherungstechnischer Hinsicht!:schlaumei Wie gesagt, man muss ja nicht, es geht um den Schritt in die richtige Richtung, und die ist die Wiedereinführung des FB1 in Österreich. Klar ist auch, dass die Anerkennung in HR generell in der Grauzone liegt, auch die Anerkennung des IC des MSVÖ. Somit wäre die Erlangung des Küstenpatents von HR für HR die logische Konsequenz: Aber mal zum Eingemachten: Wenn man diesen Kurs macht, kann man auch die Prüfung beim Hafenmeistern machen, wo liegt der Unterschied (Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit) lediglich die Praxis könnte ein Problem darstellen, aber auch dies kann ja gemacht werden. Es gibt sicherlich Bestrebungen, die ganze Problematik EU-Weit zu regeln, auch hier kann genau dieser Punkt relevant werden. Es geht sicherlich nicht nur um das Patent, sondern auch um einen Kurs für Küstengebiete, und dieser ist doch erheblich günstiger und weniger Aufwändig, als ein HR-Kurs. usw usw usw. @Rotbart: die FB2 und höher vom VKSOE wurden bist dato von HR anerkannt, darum gehts eigentlich gar nicht, sondern darum, dass es derzeit keinen FB1 gibt. Im IC wird dieser aber jetzt definiert als C-bis 3 sm. Ich sehe das ganze auf jedenfall positiv:chapeau: |
berny, deine bemühungen in ehren, aber im prinzip hat sich nur eines geändert: der koller verlässt sich jetzt nicht mehr auf die prüferischen fähigkeiten des kroatischen hafenkapitäns, sondern überprüft das wissen der kursteilnehmer selber, bevor der das pastikkarterl vertickert. und dafür verlangt er jetzt 19€ mehr als nur fürs umschreiben.
solange in dem von dir angeführten gesetztestext nicht auch kollers privatverband steht, hat das plastikkarterl keinerlei wert. lg martin |
Also wenn man das Urteil GENAU liest, ist einzig der Ausdruck die VSK... Scheine seien WERTLOS hier zur Begründung herangezogen worden und die Bezeichnung ist unlauterer Werttbewerb (wäre es im dt. auch)
und NUR dies wurde geprüft, nicht die Frage welchen WERT sie denn haben !!!!!!!! Der Umkehrschluß ist leider falsch. Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt sind, ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren. (steht ebenfalls im Urteil) Also wir hatten dies schon einmal hier in einem Thread, billiger wäre es die Scheine durch das Forum drucken zu lassen (Entwürfe gab es doch schon:biere: ) Also Koller hat eine klasse Reklame aber das war's denn auch:futschlac |
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ungern aber doch, ich muss Dir leider Recht geben, lieber Roland :lachen78: . |
Fang ma wieder von vorne an ?
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Also der IC mit Bundesadler ist genausowenig "amtlich" wie der des VKSOE nur mit dem Unterschied, dass die des IC des MSVÖ im Gesetzestext definiert wurden, mehr aber schon nicht! Das sollte auch gesagt werden, hier gibts leider immer wieder Fehlinformationen. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ein Österreicher kein amtliches österreichisches Küstenpatent machen, weil es gar keines gibt. Und in der Resolution 13 steht ja nur die Form des Papiers, nicht die daraus folgende Qualifikation. Demnach kann ein IC, der der Resolution 13 entspricht, auch von einem anderen Verband ausgestellt werden... PS.: das ganze hat aber nix mit der Anerkennung gem Resolution 40 zu tun, hier gibts in HR immer noch keine offizielle Anerkennung österreichischer Patente, aber auch keine Aberkennungen. (heißt, es ist nicht definiert, eben Grauzone) Und zur Kroatienverordnung: Hier steht auch, wenn man kein für das Heimatland gültiges Patent hat, braucht man das Kroatische. naja, mit diesem Schein habe ich ein in Österreich für Küstengebiete gültiges Patent. So sehe ich das, und deshalb denke ich, dass dies auch funktioniert. Man kann alles in Frage stellen, auch hinterfragen, aber ich denke, dass es passt. Was für mich aber das aller wichtigste ist: Die Versicherungen erkennen dieses Patent an! Es gibt keinerlei Berichte, dass es in Kroatien mit den Patenten des VKSOE Probleme gab, dies wurde auch per Gerichtsbeschluss festgestellt. Es gibt eine kostengünstige Ausbildung analog dem Kroatenschein (ev auf ein richtiges HR-Patent erweiterbar ?). Ich habe ein offizielles (wenn auch nicht amtliches) österreichisches Patent, kann damit auch zB in Italien fahren. Letztendlich sind diese Punkte für mich ausschlaggebend. |
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aber das verstehst nur Du so, und das schon seit Jahren, für alle anderen " ist der Kas schon bissen " . |
berny, warum hast du das patent vom koller nicht schon längst "gekauft"? mit der neuen regelung zahlst du halt jetzt 19 euro mehr und hast den lernaufwand. am plastikkarterl hat sich nix geändert. ausserdem scheint dieses problem eh hauptsächlich dich zu betreffen, die meisten haben einfach das kroatische patent gemacht und sind damit auf der sicheren seite. du bist ja bis jetzt immer mit dem binnenschein unten gefahren, oder?
lg martin |
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Trifft dies auch auf die Qualifikation und auf die Anerkennung zu? (eben nicht!) Weil genau diese Ansicht läßt keinen Rückschluss darauf zu, dass andere Patente nicht anerkannt werden oder eben wertlos sind (eben gerichtlich festgestellt!) Wie gesagt, eine endlose Diskussion, dieses Angebot bezüglich eines FB1 vom VKSOE ist zumindest mal ein Schritt, den ja nicht jeder gehen muss. By the Way, guck mal Um Links zu sehen, bitte registrieren Auch Italien reagiert, wie man sieht ... @Martin: naja, "kaufen" will ich nix, das sollte schon seine Ordnung (Kurs) haben. Und mit dem Binnenschein fahren: heißt ja nicht, dass dieser nicht anerkannt ist, ist halt nicht genau definiert, also eine unbefriedigende Situation(eben diese berühmte Grauzone). Dazu kommt noch die Versicherungsfrage, wonach man ohne Küstenpatent einen schlechteren Ausgangspunkt hat. Und es bietet derzeit kein anderer einen FB 1 an !!! |
Sind somit alle die den FB2 beim MSVÖ, die ganzen Jahre über gemacht haben und damit überall unterwegs sind,in deren Augen Spinner? Weil sie für teures Geld eine Ausbildung gemacht haben, die ja für die Wurst ist da sie ja sowieso nirgends gültig ist?:futschlac
Den das bekommt man ja wo anders alles viel billiger!:stupid: Egal dann haben wir halt unser Geld zum Fenster hinaus geworfen. Jeder soll machen was er will, es geht ja nur drum das hier einer einen neid auf einen anderen hat. Ps: Irgendwann wird einem diese Disskusion einfach zu blöd! Wer was können will muß was lernen! Je nach dem was jeder bereit ist dafür zu tun oder zu zahlen. |
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Warum nicht ein Kurs, der die Grundlagen in der Küstenfahrt erklärt? Was spricht also gegen diesen Kurs ??? Leider geht die Diskussion etwas in die Falsche Richtung, eben die prinzipielle schon oft diskutierte Frage nach der Gültigkeit, deren Antwort sowieso keiner geben kann, weils eben keine bilaterale genaue Regelung gibt! |
berny, jetzt mal eine ganz einfache und direkte frage: was hat sich jetzt aktuell geändert, das dich veranlasst hat, die diskussion neu anzuleiern?
lg martin |
Hallo,
um mal ein bißchen Schwung in die Führerscheinfrage zu bringen hätte ich folgenden Vorschlag: Ihr startet eine Umfrage an diverse amtliche Stellen in HR (Küstenwache, Hafenkapitäne etc.). In dieser Umfrage beschreibt Ihr die einzelnen Scheine (inkl. Foto) und bittet um Auskunft welcher dieser Scheine anerkannt werden und welche nicht. Die Antworten sammelt Ihr und stellt das Ergebnis hier ein. Ich versuche mal die Führerscheinmöglichkeiten abzugreifen: FB II Binnenpatent Bodenseepatent FB I (wie hier dargestellt) SBF See (als Österreicher in D gemacht) ... Ich könnte mir zwar vorstellen was die Behörden antworten, aber mal sehen! :biere: Nachtrag: Die Anerkennung des HR-Patents bezweifel ich nicht, aber könnte natürlich auch aufgeführt werden. |
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Hallo Berny!
Wenn einer um alles in der Welt nicht kapieren will dann nennt man das Blödheit. Ich verstehe nicht welches Recht du dir nimmst dass du immer wieder in die selbe Kerbe schlägst und einfach diesbezüglich keine Ruhe gibst und den Usern hier ewig am Ohr mit dieser Sache liegst. Du schreibst seit ewiger Zeit das das Binnenpatent in HR gültig ist. Jetzt wiederlegst du deine eigene Theorie. Mach doch endlich mal einen Fetzen wo DU glaubst dass der in HR oder wo immer du nicht fährst gültig ist. Und lass uns mit dem Schaas endlich eine Ruhe. Und noch was, in der Zeit wo du dich mit diesem Kram beschäftigt hast, hättest 10 HOompages für deine Kunden programmieren können und dir den HR Schein oder FB2/3 schon 20zig mal verdient. ABer ist ja deine Sache :lachen78: :lachen78: # Undnoch was, wennst schon so gescheit bist. Leg doch mal eine schriftliche Anfrage an den Yachtpool vor wo dir der Yachtpool zusagt dass du mit dem Koller Patent die volle Versicherungshaftung von denen bekommst und hast. Das wäre doch mal was, Fakten zählen und nicht Annahmen von hören sagen her bzw. Kopien von irgendwelchen Niderschriften und Gerichtsverhandlungen :ka5: Rotti |
Sorry, Mathias, aber deine Antwort war voll daneben :stupid:
Ich mach mir halt meine Gedanken zu diesem Thema und diskutiere es durch. Und du musst ja meine Beiträge nicht lesen, ebenso die anderen User auch nicht. (komsich, schon 177 Hits seit diesem Morgen, ein Unteressantes Tehma, gel :ka5: und wennst du das Tehma nicht liest, kann ich dir auch nicht auf den Geist gehen, höchstens noch den Mods :ka5: die das lesen müssen) Ich bin immer noch ein Verfechter eines FB1 von Österreich aus, wenns nicht funktioniert, dann eben nicht. Die Yachtschule Koller bietet es an, mal sehen, wenns keiner will, dann eben nicht. Nur sind halt viele Argumente gegen diesen FB1 auch fragwürdig, meinst du nicht? Bezüglich Binnenschein: ist auch nicht sicher, dass der nicht gilt, lt Kroatienverordnung könnte man das auch so deuten (für das Boot im Heimatstaat notwendige Patent = Binnenpatent oder umgekehrt: da es in A keine Küste gibt, gibt es für den Heimatstaat keien notwendigen Patente = alle FB von Österreich sind nicht gültig .... ) Hirngespinnste, gel :ka5: Bin schon gespannt, wennst wieder mal in Italien fährst, wass du dann machst??? Und bez Yachtpool: Warum schriftlich, ich habe mit Hr Schöchl telefoniert, der hat gesagt, dass die Patente des Hr Koller anerkannt werden. (natürlich habe ich mich auch in dieser Sache schlau gemacht.) Ich schreib jetzt eh nix mehr, wer Interesse hat, soll sich melden, wer nicht, solls bleiben lassen. @Tom: Die Anfrage selber wäre gut, nur an wen richte ich diese ? Verkehrsministerium ? Da die Hafenkapitäne allesamt unterschiedliche Auslegungen haben, wird dies ja auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner sein, oder? Und nochmals: Ich wollte hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn anleiern, sondern eigentlich nur die Möglichkeit des FB1 vorstellen. Für die Diskussion ist ja der Ferdi schuld :ka5: der hat mich ja angestachelt (sauhund, weißt genau, dass ich da wieder aufspringe :motz2: ) |
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ich wollte ja auch keine FS-Diskussion, hab ich ja geschrieben :lachen78: :biere: . @Rotti - könntest die unterste Schublade bitte wieder zumachen ? :gruebel: :cognemur: . Trage Deine Privatfehde mit Berny bitte per PN aus :schlaumei . |
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Weist was der WAhnsinn ist Ferdi? Aussagen von Berny: Binnenpatent in HR gültig, nun doch nicht gültig, oder doch gültig Berny - was nun ==??? FB1 vom MSVÖ abgeschafft. Nun findet Berny die Yachtschule Koller der einen FB1 anbietet. Sogar mit IC - 3sM Eintrag . Wieder Irreführung den man könnte meinen man bekommt die IC Eintragung in die offizielle österr. Lizenz eingetragen. Weitere Aussage von Berny, Yachtpool Versicherung anerkennt dieses Patent. Berny hat mündliche Information von Herrn SChöchl dass die Versicherung im Falle die Haftung übernimmt wenn der Versicherungsnehmer den FB1 von Koller hat. Berny du weist selber am besten was eine solche tel. Zusage wert ist. Da hat Klopapier mehr Wert als diese Aussage solange sie nicht schriftlich mit Fug und Siegel niedergeschrieben ist. Wie wäre es mit Fakten und einer offiziellen schriftlichen Zusage seitens Yachtpool ?????? Hast ja gute Kontakte, dann her damit. Weitere Beispiele hiezu spare ich mir, weils im Endeffekt nichts bringt und nützt. LG Mathias Nachtrag - Berny wenn du es schaffst dass dieser FB1 oder wie auch immer in Österreich wieder eingeführt wird und in HR und den anderen Staaten offiziell anerkannt wird, dann hebe ich den Hut vor dir! |
berny, dann tu ma noch ein bissl weiter hirnwixxn..... du schreibst nur was von einem kurs für den ominösen fb1. weiters ist das 10m binnenpatent erforderlich. da steht nix von einer prüfung. erzählt der koller jetzt allen binnenschiffern jetzt nur schnell ein bissl was von salzwasser und verteilt dann die patente? weil wenn das so wäre, dann wäre das noch ein großerer schmarn wie das umschreiben der hr-patente gegen bares.
lg martin |
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ich würde so eine Anfrage an diejenigen Stellen richten, die auch die Patente kontrollieren. Küstenwache, Polizei etc... |
Hi Tom
das mit WaschPO / Küstenwache ist doch Unsinn , einzig echtes Kriterium sind die stattlichen Gesetze / Verordnung und Durchführungsbestimmungen ! EU Bestimmungen sicher ebensowenig (CRO nix EU), wie auch einzelne Urteile aus Wien (K & K ist vorbei). Also dies ist der xy-hundertste Wunschthread und ich wünsche Herrn Koller viel Glück viele Wunschdenker zu finden, aber geändert hat sich nix auch wenn Einzelne dies herbeibeten möchten. Also ich klinke mich hier aus - das ist einfach zu flach !!!!!!!!! ---------------------- Aber ich habe Ausbilderlizenzen - werde mir mal überlegen ob ich nicht einen FB1 anbiete vielleicht zuhause am rot-weiß-roten PC Simulator :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac |
Servus euch allen,
...glaube es ist nicht zwingend notwendig sich gegenseitig anzuflegeln :stupid: . Die Info ansich finde ich für meinen Teil interessant, da sich in der Sache wenigstens bisschen etwas tut. Ich weiß die Diskussion hat nen Bart, ist alt und schon tausendmal geführt worden. Aber es geht dabei nicht unbedingt darum, dass irgendwer zu faul oder zu geizig ist den FB2 zu machen (der in meinen Augen trotzdem immer noch Abzocke ist), sondern darum, in einem "vereinten" Europa endlich mal zu durchschauende und vorallem vergleichbare Gesetze zu haben. Kann mir keiner erklären, dass man jeden Blödsinn regeln kann, nur bei Bootsführerscheinen macht jeder sein eigenes Ding. Und ja der kroatische Schein ist ne tolle Sache, aber halt nur für Leute die auch in Kroatien unterwegs sind... |
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ich bin mir ja auch mit der Antwort ziemlich sicher, aber trotzdem kommt diese Frage immer wieder auf. Wenn ich hier eine Frage hätte würde ich auch an eine der drei Wasserschutzpolizeistationen eine Anfrage stellen bzw. an die Landratsämter. Wieso nicht auch in HR? Ich würde auch so einen Brief formulieren - nur tue ich mir mit der kroatischen Übersetzung schwer. Das ist von mir durchaus ernst gemeint um hier ein für alle mal Gewissheit zu erlangen. Von mir aus durchforste ich auch mal den Revierführer nach den zuständigen Stellen. |
@Rotti: Ich geh auf deine Aussagen direkt gar nicht ein (ist mir zu polemisch), weil sowieso jeder für sich selbst wissen muss:
Allfällige Aussagen von Usern hier sind nicht bindend, sondern oft nur Meinungen, so auch meine :schlaumei |
Am Anfang habe ich diese Beiträge noch belustigend gefunden aber was da jetzt passiert ist meineserachtens unter jeder Kritik.Eine gewisse salonfähigkeit solte man sich schon bewahren.
Anflegelungen dieser Art und Weise kann man sich ersparen.Jederman kann schreiben was er will und jeder kann lesen was er will und im wichtig ist. Kinderstube und Erziehung und spiegelt sich auch in der Ausdrucksweise wieder. |
Schein
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bei uns um 197,- € inkl. Prüfung und ohne das man den Binnenschein braucht:ka5: egal wie man zum HR Patent steht, das ist wirklich amtlich/staatlich. |
Danke Herbert,
das Du hier eine klare Aussage bringst. :chapeau: Damit sind Berny's Statements nichtsagend, da hier Wunschdenken mit der derzeitigen Realität in Austria kolidieren. Dieses FB1 Führerschein Problem in Österreich ist einfach noch nicht gelöst. |
Naja, nichtssagend ist so eine Sache, aber immerhin wird zB bekannt, dass es ev einen FB1 auch vom MSVÖ aus geben wird :chapeau:
(So gesehen bringen diese Diskussionen doch was, warum gibts diesbezüglich noch keine weiteren Infos ?.) @Herbert: Vielleicht kannst du uns da mehr Infos darüber geben, was in nächster Zeit passieren wird oder könnte. Und auch sei gesagt, es kann ja niemand sagen, dass der FB1 vom VKSOE nicht offiziell oder ungültig ist, bzw der des MSVÖ der einzig gültige ist, oder ??? Auch hier wird so manches durcheinander gewürfelt, da muss ich Dieter recht geben, es gibt noch keine eindeutig geregelte Situation in Österreich. Der FB1 gehört her, dass ist das, was die meisten sich wünschen! |
schein
Wie und wann das ganze beim MSVÖ aussehen wird kann immo keiner (ich) wirklich sagen.
Ich habe die Info auch nur aus der Yachtrevue und da ging es um Prüfung und unter anderem um dem FB1. Über Koller Scheine na ja da kann sich jeder selbst ein Bild machen wenn er voraussetzt das der Binnenschein bei einem Küstenpatent Pflicht sein soll. Da ja allgemein bekannt ist das wir Ösi auf eigenen Booten kein Küstenpatent brauchen wozu dann einen FB1 vom Verband der Schiffsführer. Kroatien schreibt als einziges Mittelmeerland vor das ein Patent erforderlich ist auch unter 5 PS , sonst gelten die Vorschriften des Heimatlandes Österreicher die in Kroatien rumfahren möchten die können das HR Patent, den SBF SEE machen. Beim SBF See kannst dann auch in Germany rum flitzen. Charterboote: Selbstverständlich bekommt jeder ein Charterboot, nur laut Chartervertrag wird er kaum auslaufen dürfen und wenn dann ist es eher Zufall MSVÖ Scheine sind in Kroatien sehr wohl anerkannt War zwar mal im Gespräch das auf HR Schiffen NUR HR Scheine gelten aber das war nur ein Gespräch und ist nie angewendet worden. Ich würde eher den Schlauchboot Forum Schein machen :futschlac |
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Schein
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In Deutschland ist es zumindest so das die Vorschriften des Heimatlandes gelten anders sieht es in Kroatien aus die schreiben ein GÜLTIGES MSVÖ/SVÖ/SBF SEE/HR Patent A oder B vor. Ob jetzt jedes Organ in den Urlaubsländern die Österreichischen Vorschriften kennt mag ich nicht zu beurteilen. Die Wartezeit bis zur Klärung wird mit Sicherheit die Urlaubsfreude etwas dämpfen. |
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Ich kenne derzeit nur den Inhalt der Kroatienverordnung, dort wird ein gültiges Patent des Heimatlandes vorgeschrieben, da steht nix von MSVÖ oder so. In den Resolutionen steht auch nix, in der 13er gehts um die Form des IC, in der 40er um die allgemeine Hochseeschifffahrt. Ist jetzt zB der Schein des VKSÖ kein gültiges Patent des Heimatlandes ??? PS.: ich hab mal das Ministerium angeschrieben, hoffe mein dreifach automatisch übersetztes Deutsch/Kroatisch kommt dort auch so an wie es soll :1910: |
schein
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Hmm, das ist ein gutes Argument! :chapeau:
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Da der VKSÖ ein offiziell eingetragener Verband in Österreich ist, könnte es auch sein, dass diese Monopolstellung auch in nächster Zeit gekippt werden kann! (Gabs den Verband VKSÖ zu der Zeit, als diese Bestimmung entstand, überhaupt schon? Ist so eine Bestimmung laut EU-Recht überhaupt möglich?) Der Segen der Schifffahrtsbehörde? Reicht dies alleine, zumal ja die Österreichische Schifffahrtsbehörde küstentechnisch in diesem Bereich (also nicht Hochseeschifffahrt) gar nix kann ? Wenn dem so wäre, warum kann oder darf die Fahrschule Koller dann überhaupt sowas anbieten (Siehe Homepage Zitat: "Auch bei uns ist eine IC-KARTE erhältlich !")? Warum erkennen diverse Versicherungen diese Scheine auch an (siehe Gerichtsurteil, da ist das sogar festgestellt worden !) Ist die Zeit jetzt reif, für die FB1 Petition ? (Damals gings leider nicht, da der Verkehrsminister wechselte usw... ) Und noch etwas, vor nicht allzulanger Zeit: Zitat:
Gehts also doch, ist halt nur ein Wille nötig oder der Druck der Kleinbootfahrer, Fahrschulen oder anderer Verbände ??? Man sieht also, dass aufgrund dieser Diskussionen endlich Bewegung in die Sache kommt :chapeau: :chapeau: :chapeau: PS.: noch etwas sei gesagt, ich bin weder gegen den MSVÖ, noch für den VKSÖ, mir gehts einfach mehr um die Sache selbst, wonach für mich als Österreicher die derzeitige Situation einfach unbefriedigend ist. |
HI Berny!
Sorry jetzt mal, aber wenn du schon sagst dass die Versicherungen den Schein anerkennen und die Haftung übernehmen warum zeigst du uns nicht mal die Bestätigung von einer Versicherungsanstalt hier rein ? Du schreibst immer nur dass es irgenwo in einem Gerichtsurteil steht dass der FB1 vom VKSÖ von diesen Anstalten anerkannt wird. LG Mathias |
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Hier noch was was ich gefunden habe contra FB1 vom VKSÖ
Andere Ausweise von Privaten, Schiffsführerschulen, Yachtschulen wie etwa „Yacht Master Licence“ des „Verbandes der Konzessionierten Schiffsführerschulen Österreich“ sind vom Seeschifffahrtsgesetz nicht anerkannt und haben daher nur privatrechtlichen Charakter. Diese Scheine gelten gegenüber den Behörden der Uferstaaten nicht als offizielle Dokumente Österreichs. Bei eintreten eines Versicherungsfalles ist die Versicherung gegenüber Inhabern solcher Scheine leistungsfrei, sofern sie diese Scheine nicht ausdrücklich als Befähigungsausweise anerkannt hat. Ausländische Sportbootfahrer benötigen in Österreich, wenn s...... Nachzulesen hier bei IBN - Um Links zu sehen, bitte registrieren Ob IBN eine seriöse Berichterstattung hat wird uns am besten Thomas Thball - der sicher dieses Onlinemagazin kennt - sagen können. LG Mathias P.S.: Mich würde es sicher freuen wenn wir in Ö auch einen intern. anerkannten FB1 bekommen würde. Vielleicht entsteht aus Konkurenzgründen ( MSVÖ vs. KSVÖ) eben einer. |
Zitat:
Das sagt die Yachtpool (tel Auskunft Hr Schöchl mir gegenüber) und es steht auch im Gerichtsurteil: Zitat:
In diesem Gerichturteil steht auch folgendes: Zitat:
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