Schlauchbootforum

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toeffer 1 25.03.2009 18:23

Beleuchtung an Kleinfahrzeugen
 
Habe ich eben in einem anderen Forum gelesen,finde ich ganz interessant.

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rotbart 25.03.2009 18:49

Leider nicht so ganz

In der 10 Anpassungsverordnung lautet es nun "muss der KVR entsprechen"

und in der KVR steht :
Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge
- Topplicht, 2 Seemeilen;
- Seitenlicht, 1 Seemeile;
- Hecklicht, 2 Seemeilen;
- Schlepplicht, 2 Seemeilen

Sorry

KlausB 26.03.2009 10:24

Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!

Ergibt sich aus der 10. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung, siehe hier:

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und da steht eben, dass § 9 Satz 1 der Seeschiffahrtsstrassenordnung nicht für Sportboote gilt. In der SeeSchiffO stand, dass die Positionslampen baumustergeprüft sein müssen:

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Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen:

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Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben...

Klaus

rotbart 26.03.2009 10:34

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 194550)
Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!

Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen:

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Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben...

Klaus

Klaus
Das ist so nicht richtig, denn in der Anlage I Nummer 14 der KVR (auf die in Regel 22 verwiesen wird) ist zu lesen :
Zitat:

14.Genehmigung
Die Konstruktion der Lichter und Signalkörper sowie die Anbringung der Lichter an Bord müssen den Anforderungen der zuständigen Behörde des Staates entsprechen, dessen Flagge das Fahrzeug zu führen berechtigt ist.
Roland

OLKA 26.03.2009 12:09

Taj, die Frage ist ja nun: Was ist wenn ein Lampen, die Rina-zertifizeirt sind und den Anforrderungen von D-Land entsprechen, aber nicht vom BSH abgenommen sind?


Darum geht ja nun seit Jahren der Kampf...

und ich verstehe die Änderung so, dass ich jetzt keinen Zwanni mehr zwischen die Papiere stecken muss, wenn ich im Bereich der SeeSchStrO unterwegs bin

KlausB 26.03.2009 12:34

Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!

Zitat:
Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten).


Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos!

Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden.

Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen.

Klaus

rotbart 26.03.2009 13:18

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 194557)
Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!

Zitat:
Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten).


Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos!

Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden.

Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen.

Klaus

Hi
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ? Durch glauben an den Prospekt ??

Letztlich geht es doch um die Haftung im Schadensfall,
Szenario :
Fahr ich Dich nachts über den Haufen - sage ich das Ding konnte man nicht sehen, nix Lichter
dann sagst Du ich hatte wunderschöne Lichter aus Tsindao drauf richtig schön bunt :-))) 10 Yüan incl anbau :-))...................
wat nu ???

ba0150 26.03.2009 13:51

Hallo in die Runde !

Darf ich bitte da mal konkret nachfragen:

Also ich habe Diese (Positionslampen) am Boot :

http://up.picr.de/2026622.jpg

RINA-zertifiziert nach BlaBlaBla ...

Sind Diese jetzt im "See"-Bereich auch in Dland gültig oder nicht ?

Binnen IMHO nicht (auch wenn es bei uns toleriert wird) !?

Danke für "Erhellung" :biere:

Ingo 26.03.2009 14:13

[QUOTE=rotbart;194559]Hi
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ?


Hi,

R.I.N.A ist die italienische Prüf/Zertifizierungsstelle. Mein NJ ist auch mit solch zertifizierten Lampen ausgerüstet und die müssen auch in D anerkannt werden. Sollte im Zuge der europäischen Harmonisierung eigentlich schon seit Jahren so sein, nur hat die BSH ewig quergeschossen.
Da es so kommen mußte, habe ich die Lampen auch nach Kauf des Bootes nicht umgerüstet und hätte auch eine Anzeige und den Prozess in Kauf genommen, den hätte ich spätestens vor dem europäischen Gerichtshof gewonnen.
Offenbar hat unsere Bürokratie jetzt doch ein wenig Vernunft angenommen.

DieterM 26.03.2009 14:42

Zitat:

Zitat von ba0150 (Beitrag 194562)
Hallo in die Runde !

Darf ich bitte da mal konkret nachfragen:

Also ich habe Diese (Positionslampen) am Boot :

http://up.picr.de/2026622.jpg

RINA-zertifiziert nach BlaBlaBla ...

Sind Diese jetzt im "See"-Bereich auch in Dland gültig oder nicht ?

Binnen IMHO nicht (auch wenn es bei uns toleriert wird) !?

Danke für "Erhellung" :biere:

Servus Michael, dies ist ein altes Thema seit 1997/1998, wo die EU-Anweisung für alle EU-Mitglieder klar definiert wurde zetifizierte Lampen der jeweiligen Länder - hier auch Italien - gegenseitig anzuerkennen. Diese Anweisung wurde aber bisher vom BSH laufend für Deutschland abgeblockt mit Gegenanträgen und Hinweise auf nationale Vorschriften, jedoch scheint im letzten Jahr hier sich was geändert zu haben.

Die BOOTE berichtete darüber das die innerhalb der EU zertifizierten Navi-Lampen in den Nachbarländern und nunmehr anscheinend auch aus den restlichen EU-Ländern auch in D anerkannt würden. Ob das auch für die Binnenschiffahrt gilt, ist mir nicht klar.

Ich finde das desaströs für unsere deutsche Eigenbrödelei mit Vorschriften, insbesondere wenn hier tadelose italienische zertifizierte Lampen den deutschen zertfizierten Lampen in nichts nachstehen.

Empfehlung: lasse Dir von der FORMENTI Werft für Dein ZAR47 Kopien der aktuell gültigen RINA-Zerfizierungen Deiner Bord-Navilampen zusenden und behalte diese bei den Bootsdokumenten mit auf.

@Ingo: Das Gleiche empfehle ich Ingo zu machen.

Irgendwo steht auch was offizielles zu dieser Annerkennung der ausländischen zertfizierten Navi-Lampen, muß mal suchen...

roehrig 26.03.2009 17:04

Hab ja keine Ahnung, aber: Im KFZ-Bereich müssen die Lampen seit spät. Ende 1998 die Kennung CE tragen. Genau so wie Boote, welche zugelassen werden sollen. Meinem Rechtsverständnis nach ist die Baumusterprüfung durch das BSH nicht mehr obligatorisch, aber eine CE-Kennzeichnung (wir sind ja in Europa!!!!) wird sicherlich verlangt. Wie sich das mit älteren Lampen verhält: Keine Ahnung, aber es gilt bestimmt "Bestandsschutz".

rotbart 26.03.2009 17:05

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 194565)
Servus Michael, dies ist ein altes Thema


Ich finde das desaströs für unsere deutsche Eigenbrödelei mit Vorschriften, insbesondere wenn hier tadelose italienische zertifizierte Lampen den deutschen zertfizierten Lampen in nichts nachstehen.

Hi Dieter

dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter :cognemur::cognemur:

Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert :lachen78:

Klaus hat ja RECHT

(A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER
(B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !!

-------------------------------

Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !!

Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem.

@ba0150
Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig,
JETZT
sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen :ka5::ka5::ka5:

DieterM 26.03.2009 18:05

Hallo Freunde,

bitte hier nachlesen

Um Links zu sehen, bitte registrieren

und hier

Zitat:
Zitat von J. Straßburger;
... In der „Verordnung über die Farbe und Lichtstärke
der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der
Binnenschifffahrt“ (BGBl I, 2000, S. 1680) heißt es in § 3 (3):
„Signalleuchten von Fahrzeugen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen rechtmäßig
hergestellt, zugelassen und in Verkehr gebracht werden, gelten auch im
Geltungsbereich dieser Verordnung als zugelassen...“

und weiter für Binnen ...

Zur Zulassung ausländischer Lampen und Leuchten in der Binnenschifffahrt möchte ich einen ergänzenden Hinweis geben: In der vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser – Leitfaden für Wassersportler“, (Ausgabe 2005) heißt es auf Seite 25:
„Aus Sicherheitsgründen dürfen nur für die Binnenschifffahrt zugelassene Positionslaternen verwendet werden. Diese sind durch das Symbol eines Ankers, einen der nachstehenden Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine mehrstellige Zahl gekennzeichnet.“
Die Buchstaben stehen für die Rheinanliegerstaaten. Damit ist klar, dass (bisher) nur in den Rheinanliegerstaaten zugelassene Leuchten und Lampen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen akzeptiert werden.
Die Broschüre könnt ihr unter folgendem link downloaden:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburgeer

Korrektur: ist jetzt Ausgabe 2008 Seiten 30 und 31 und nicht Seite 25, siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich sehe die Dinge sehr gelassen und schätze diese auch so ein wie Ingo. Empfehle hier jedem sich unbedingt Kopien der ausländische Zertifizierung der Navi-Lampen an seinem Boot zu besorgen.

Wer allerdings regelmäßig auf dem Rhein und der Mosel unterwegs sein sollte, der wäre möglicherweise gut beraten die Sache nochmal zu überdenken. Eigentlich wäre der Austausch der besagten nicht anerkannte ausländischen zertifizierten Navi-Lampen gegen national deutsche zertifizierte Navi-Lampen ein Klacks, es kostet halt zusätzlich einige Euros. :biere:

Ingo 26.03.2009 18:09

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 194569)
Hi Dieter

dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter :cognemur::cognemur:

Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert :lachen78:

Klaus hat ja RECHT

(A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER (B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !!

-------------------------------

Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !!

Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem.

@ba0150
Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig,
JETZT
sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen :ka5::ka5::ka5:

Roland,

da denke ich mal, daß Du hier falsch liegst:

Lampen müßen auch in Zukunft zertifiziert sein.
Nur muß das (auch in D) nicht mehr vom BSH sein.

Jetzt kann ich getrost meine R.I.N.A. Lampen hier in D spazierenfahren und muß auch im Fall des Falles nix fürchten, wenn ich meine (europäischen) Bescheinigungen vorzeige.

BSH kann mich mal....... , denn meine Lampen erfüllen exakt die neuen gesetzlichen Forderungen.

Und schließlich: Europarecht geht heute schon in sehr vielen Dingen vor nationalem Recht.

Gumminudel 27.03.2009 09:08

Ganz ehrlich leute, das mit den jeweils eigenen Zulassungssüppchen kochen ist mit Verlaub der größte Blödsinn im vereinigten Europa wo selbst bis vor Kurzem noch die Gurke genormt war. Ist übrigens das Beste Beispiel das unsere überbezahlten Politiker keinen Blick fürs wesentliche haben.
Lassen wir das.

ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert.

Hier hilft es nur sich zusammenzuschliessen und eine Europaweite harmonisierung wie es auch in der ECE vorgelebt wird zu fordern!

rotbart 27.03.2009 15:04

Zitat:

Zitat von Gumminudel (Beitrag 194614)
ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert.

:chapeau::chapeau::chapeau::chapeau::chapeau:

(Für Berufsschiffe gibt es das schon !!! )

cutman 14.11.2011 20:36

Hallo Jungs,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ich will mit meinem 260er Schlauchi im E-Motor-Betrieb auf ein Gewässer, an dem die Binnenschifffahrtsordnung Gültigkeit hat.
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass ich bei einer Fahrt non unter 7 Knoten lediglich eine weiße Rundumleuchte anbringen muss.

Könnt Ihr das bestätigen?

Danke.

Berny 14.11.2011 21:16

Guck mal hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren


Seite 30

Wie genau das jetzt auf einen E-Motor zu beziehen ist, weiß ich leider auch nicht, aber da wird sich sicherlich bald jemand von der DE-Fraktion dazu melden.

Wundern würde mich übrigens die Angabe in kn, da diese in der Binnenschiffahrt unüblich ist, ich denke also, dass die Bestimmung, die du meinst, von zB Kroatien ist....

cutman 15.11.2011 14:11

Hi Berny,

danke schon mal für den Link.
Es ist wirklich ein heiden Durcheinander mit diesen ganzen Bestimmungen.

Ich kann nur nicht glauben, dass ich auf meinem kleinen Schlauchboot vier Lampen anbringen muss. :stupid:

Die Angabe mit den kn habe ich hier aufgeschnappt:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bei Schiffslänge unter 7 Metern.

Aber gilt das auch für Binnenschifffahrtsstraßen? :gruebel:

Berny 15.11.2011 16:37

Mal ehrlich, hast du dir das überhaupt genau durchgelesen?

"Ein Boot unter 7 m braucht die vorgeschriebenen Leuchten,
ein Boot unter 12 mindestens ein weißes Licht."

Irgendwie widerspricht sich diese Ausführung etwas :confused-

Außerdem schreiben die vom Segeln auf See, nicht auf Binnengewässer...

Von dem abgesehen stammt das von mir genannte pdf von der Seite des Um Links zu sehen, bitte registrieren, ich denke, diese Ausführungen sollten stimmen :ka5:
Zitat:

Impressum
Herausgeber:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
Telefon: (0 30) 18 300 -0
Fax: (0 30) 18 300 -1942
Stand: Januar 2011

Du solltest dir angewöhnen, etwas zu differenzieren, woher Informationen stammen, gilt übrigens auch für dieses Forum hier :ka5: (Ist ja auch nur ein Forum, nicht mehr und nicht weniger :biere: )

cutman 15.11.2011 16:51

Immer mit der Ruhe. Darum habe ich ja auch geschrieben: aufgeschnappt! Und bin dann direkt zu Euch, um mir vernünftigen Rat zu holen. Was ist daran jetzt schlimm?

Ich habe heute auch noch mal beim Amt angerufen, wo mir das aus Deinem Link bestätigt wurde.
Was der nette Herr mit allerdings nicht sagen konnte: Wie ich das alles am Schlauchboot montiere. :lachen:

Wie habt Ihr denn das gelöst?

Aladin 15.11.2011 17:25

Weißes Rundumlicht Binnen NUR bei Ruderbooten...

Quelle: Buch Sportbootführerschein Binnen Motor :chapeau:


Weißes Rundumlicht KANN im Seebereich bei Booten unter 7m mit einer HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 7kn anstelle der Festbeleuchtung gesetzt werden.

Quelle: Buch Sportbootführerschein See


Ach ja, nachdem ich mir grad die Bilder in den Büchern angeschaut hab muss ich sagen das wohl kaum ein Schlauchi die richtige Lichterführung hat... Rundumleuchte nur in Verbindung mit 2farbiger Bugleuchte... :confused-
Ich gebe zu das ich am Ribchen auch falsche Lichterführung hatte...

Gruß Carsten

daniels 15.11.2011 17:49

Hallöchen,

nach meiner Meinung - schon seit Jahren - regelt die Beleuchtung folgende Regelwerke.

- europäische Verordnung (EG) 764_2008, Anerkennung von Produkten aus anderen EU Ländern

- BinSchStrO. hier z.Z. Seite 14 (Punkt 26) Begriffsbestimmung §1.01 und § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (S.67)

- Bordlichterverordnung, hier §3 Ausnahmen


Hier ist auch geregelt ob Lampen aus anderen EU Mitgliedsländern anerkannt werden müssen.

Die BinSchStrO unterscheidet in D nicht zwischen E-Motor und Verbrennungsmotor, sondern zwischen Segel, Maschinenantrieb und Muskelantrieb. Damit gilt für den E-Motor das selbe wie für den Verbrennungsmotor. Es gibt eine Ausnahme. Motoren die nur für Rangierarbeiten (kleinen Ortsveränderungen) genutzt werden.

Hans

Jörg 07 15.11.2011 20:20

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268710)
,


Ach ja, nachdem ich mir grad die Bilder in den Büchern angeschaut hab muss ich sagen das wohl kaum ein Schlauchi die richtige Lichterführung hat... Rundumleuchte nur in Verbindung mit 2farbiger Bugleuchte... :confused-


Gruß Carsten

Also ein mein kleines rote Gummiboot, hab ich mir so etwas gebaut. Sollte

gesetzeskonform sein :ka5: :


http://up.picr.de/8767601rrt.jpg

http://up.picr.de/8767602uhz.jpg

cutman 15.11.2011 20:33

Danke für die weiteren Antworten. :chapeau:

Ich blicke jetzt durch! :biere:

Sieht gut aus, @Jörg! So stelle ich mir das auch vor.
Wäre für Schlauchboote nicht das hier eine gute Lösung?

Rundumlicht:

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Zweifarbenlaterne:

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Aladin 15.11.2011 21:51

Zitat:

Zitat von cutman (Beitrag 268726)
Danke für die weiteren Antworten. :chapeau:

Ich blicke jetzt durch! :biere:

Sieht gut aus, @Jörg! So stelle ich mir das auch vor.
Wäre für Schlauchboote nicht das hier eine gute Lösung?

Rundumlicht:

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Zweifarbenlaterne:

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In D darfst du die BSH Zulassung nicht aus den Augen verlieren :ka5: Macht den Spaß gleich mal ungleich teurer...

Übrigens: WARUM möchtest du Licht am Boot? Solange du nur bei gutem Wetter im hellen fährst brauchst du kein Licht :ka5::ka5::ka5:

Die meisten die hier Licht am Boot haben fahren auch mal bei "unsichtigem Wetter"... Also auch mal im dunkeln...

Gruß Carsten

cutman 16.11.2011 14:51

Ach, die olle BSH... :motz_4:
Was die anbieten lässt sich alles sehr schlecht auf einem Schlauchboot montieren.
Mehr als guten Willen kann man der WSP kaum zeigen. Irgendwann ist ja auch mal gut.

Ich bin Angler und viel bei Nebel unterwegs und u.U. kann einem auch schnell mal ein Regenschauer überraschen. Diese Anschaffung macht also schon Sinn.

daniels 16.11.2011 16:22

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268735)
In D darfst du die BSH Zulassung nicht aus den Augen verlieren

Dann les mal hier : Um Links zu sehen, bitte registrieren unter § 3 Ausnahmen Pkt. 3

Gruß Hans

Aladin 16.11.2011 17:17

Moin Hans,

die ganz billigen Leuchten haben meist überhaupt kein Prüfzeichen/Zulassung.

Gruß Carsten

daniels 16.11.2011 17:52

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268754)
Moin Hans,

die ganz billigen Leuchten haben meist überhaupt kein Prüfzeichen/Zulassung.

Gruß Carsten


.....da gebe ich Dir ja recht. Aber du bezogst Dich auf BSH und ich bin der Meinung, dass auf Grund von EU Richtlinien zum Beispiel RINA auch in D zugelassen sind. Die haben ein europäisches Prüfzeichen.
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Nur leider liest man in allen Broschüren immer was von zugelassenen Lampen und bezieht das auf BSH. Leider kennen auch nur viele Weißhemde/BlauHosen die ersten Sätze in der BinSchStrO und kennen die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 nicht, geschweige dann die BordlichterV-Bin.

Wie bereits gesagt, ich bin der Meinung, dass Leuchten mit anderen europäischen Zulassungen auch in D Zulassung haben. Beziehe mich halt auf die BordlichterV-Bin.
Habe aber eben einmal eine offizielle Anfrage an das zuständige Ministerium gesandt.

Wer doch gelacht, wenn wir kein Licht in die Dunkelheit bekämen. :chapeau:

Gruß Hans

daniels 16.11.2011 17:59

...übrigens ich habe extra für diesen Zweck die Zulassungsurkunde für meine Lampen einlaminiert und den Auszug aus den Verordnungen dabei und bin deshalb bereit für Diskussionen mit den Hüter des Gesetzes (obwohl es meine Freunde sind).

Hans

Aladin 16.11.2011 18:04

Zitat:

Zitat von daniels (Beitrag 268757)
.....da gebe ich Dir ja recht. Aber du bezogst Dich auf BSH und ich bin der Meinung, dass auf Grund von EU Richtlinien zum Beispiel RINA auch in D zugelassen sind. Die haben ein europäisches Prüfzeichen.
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Nur leider liest man in allen Broschüren immer was von zugelassenen Lampen und bezieht das auf BSH. Leider kennen auch nur viele Weißhemde/BlauHosen die ersten Sätze in der BinSchStrO und kennen die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 nicht, geschweige dann die BordlichterV-Bin.

Wie bereits gesagt, ich bin der Meinung, dass Leuchten mit anderen europäischen Zulassungen auch in D Zulassung haben. Beziehe mich halt auf die BordlichterV-Bin.
Habe aber eben einmal eine offizielle Anfrage an das zuständige Ministerium gesandt.

Wer doch gelacht, wenn wir kein Licht in die Dunkelheit bekämen. :chapeau:

Gruß Hans

In D sind BSH zugelassene Leuchten in sämtlichen Katalogen zu haben, eine Leuchte mit Rina hab ich da glaub noch nicht gefunden, bzw stand es nicht dabei. Deswegen mein Hinweis auf BSH. Meine Rundumleuchte ist übrigens Rina :ka5:

Gruß Carsten

daniels 16.11.2011 18:11

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268759)
..............., eine Leuchte mit Rina hab ich da glaub noch nicht gefunden,.................. . Meine Rundumleuchte ist übrigens Rina :ka5:

Gruß Carsten

.................leider steht es nicht überall dabei.

http://u.jimdo.com/www20/o/se7d0d85f...humb/image.jpg
Diese Serie ist von OSCULATIS. Die werden von vielen Händlern angeboten, aber Rina steht nicht immer dabei. Leider !

Wenn ich die Antwort aus dem Ministerium habe, mache ich einen entsprechenden Beitrag auf.

Gruß Hans

Berny 16.11.2011 19:43

Gibts auch woanders: Um Links zu sehen, bitte registrieren

@Cutman (mir geht da der Vorname noch ab wegen der persönlichen Ansprache :ka5:
Ein Tip: Um Links zu sehen, bitte registrieren )

Ist ja nicht schlimm, war ja nur ein Hinweis :biere:

Bezüglich der ganze BSH Geschichte:
Ich kann mir da die Engstrinigkeit auch nicht wirklich vorstellen und teile da auch die Meinung von Hans, dass auch andere Leuchten wenn zugelassen erlaubt sind.
Wenn ich mir in Italien zB ein Boot kaufe, müßte ich mir sonst die Leuchten ummontieren lassen, nur wegen der BSH ?
Wie schaut das eigentlich bei den ganzen neuen Booten aus, bei denen die Positionsleuchten schon designtechnisch ins Boot integriert sind, haben die alle eine BSH-Zulassung ??? :gruebel:

daniels 30.11.2011 09:00

Hallöchen,

die Antwort aus dem deutschen Ministerium ist da.

Gruß Hans


Sehr geehrter Herr Daniels,

vielen Dank für Ihre Mail. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Die Zulassungsanforderungen für den Binnen- und Seebereich umfassen
folgende Festlegungen:

1 Berufsfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

2 Sportfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“ oder Nationale BSH-Zulassung oder Zulassung eines anderen
EU-Mitgliedstaates (siehe VO (EG) 764_2008 über die gegenseitige
Anerkennung von Zulassungen).

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Dabei bedeutet
„Steuerrad“ eine Zulassung nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie
96/98/EG;
„Anker“ eine Zulassung nach der BinSchStrO/BinSchUO (wird nicht mehr
neu erteilt)

Im Binnenbereich - d.h. dem Anwendungsbereich von BinSchStrO oder
RheinSchPolVO - sind damit auch von Sportbooten Navigationslichter mit
„Steuerrad“-Zulassung (bzw. „Anker“-Zulassung) wie für
Berufsfahrzeuge zu führen; die Zulassung kann durch das BSH, aber auch
durch andere hierfür benannte Stellen in der EU erfolgt sein.
Im Seebereich gibt es dagegen separate Zulassungen für
Sportbootleuchten; siehe hierzu auch:
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Dort wird u.a. auf Folgendes hingewiesen:
"Wenn für ein Gerät also eine nationale Zulassung z.B. durch England
oder eine durch England hierfür autorisierte Stelle gemäß den
Kollisionsverhütungsregeln erteilt wurde (nicht zu verwechseln mit
Bescheinigungen als Klassifizierungsgesellschaft!) wird diese Zulassung
als gleichwertig akzeptiert."

Sie sehen es daher richtig, dass unter den gegebenen Bedingungen auch
nicht vom BSH, aber von anderen Prüfinstituten zugelassene Leuchten in
Deutschland eingesetzt werden dürfen.

Sehr geehrter Herr Daniels,
ich wünsche Ihnen als begeisterten Wassersportler weiterhin
interessante und vor allem verkehrssichere Fahrten auf allen Gewässern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gerda Renatus

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: Um Links zu sehen, bitte registrieren

MaTThias01 20.03.2013 12:54

Hallo zusammen, schaut euch mal bitte diese Positionslampen an:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich habe obige Batterieleuchten auch bei Bauhütte gesehen in der Maritimabteilung. Nun heißt es ja, das man in Notfällen, von den gesetzlichen Vorschriften abweichen kann. Nun, wie sieht es aus, wenn ich mich mit meiner Törnplanung verschätzt habe und die Lichterführung ansteht um weiter zu fahren. - Oder das Wetter schlägt unerwartet um und man hat unsichtiges Wetter mit Lichterführung. Darf man dann mit diesen Leuchten ohne BSH seine fahrt weiter fortführen um ans Ziehl zu kommen?

Vielen Dank für eure Antworten und evtl. Tipps!

Berny 20.03.2013 13:17

Da wirst du Erklärungsnot haben, wenn die Lampen fix am Boot verklebt sind.......
Außerdem, wenn es ein Notfall ist, heißt das, ran ans Ufer und nicht mehr weiterfahren....

Ergo kannst mit dieser Argumentation gewaltig einfahren, weil du sogar noch grob fahrlässig eine Gefährdung darstellst (ist jetzt etwas überzeichnet dargestellt...)

MaTThias01 20.03.2013 14:01

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 296480)
Da wirst du Erklärungsnot haben, wenn die Lampen fix am Boot verklebt sind.......
Außerdem, wenn es ein Notfall ist, heißt das, ran ans Ufer und nicht mehr weiterfahren....

Ergo kannst mit dieser Argumentation gewaltig einfahren, weil du sogar noch grob fahrlässig eine Gefährdung darstellst (ist jetzt etwas überzeichnet dargestellt...)

Hallo Berny, also wenn man überrascht wird von Wetter oder ähnlichen Dingen, genügt regulär ein Weißes Licht,das man "zeigt", um seine Fahrt fort zu setzen. Z.B. zu einem Schutzhafen.
Wenn man unterwegs einen Notfall, oder Krankheitsfall hat, darf man auch vom geltenden Recht abweichen.
Es werden ja eigentlich nur vorne am Bug der Halter verklebt mit dem Boot. Alles andere ist ja revisiebel und nicht fest montiert.
>Einfach ans Ufer und dann im Freien ohne irgendwas übernachten kann es ja auch nicht sein. Wildcamping ist das und dies ist auch verboten.
Da ich meist die Fahrrinnen meide, außer hier auf dem Rhein, kann das eigentlich nicht so schwerwiegend sein.

Gruß Matthias

Berny 20.03.2013 17:48

Wie du meinst, man kann sich alles zurecht reden.
Aber es wird dir bei einer Kontrolle der WAPO nix helfen, oder glaubst du, dass die blöd sind?

MaTThias01 20.03.2013 19:14

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 296500)
Wie du meinst, man kann sich alles zurecht reden.
Aber es wird dir bei einer Kontrolle der WAPO nix helfen, oder glaubst du, dass die blöd sind?

Na, sowas würde ich nie behaupten, bin mit denen immer gut zurecht gekommen.
Aber, gibt es denn keine Beleuchtung, die Flexibel, klein und mit Batterien läuft und noch eine Zulassung haben?
Es ist ja schließlich "nur" ein Schlauchboot und es ist auch nur für Ausnahmefälle gedacht die Beleuchtung zu führen.

Die von mir beschrieben Grenzfälle beziehen sich aufs zeigen des weißen Lichtes mittels Handlampe. - Und das steht so in den Regeln. Da kann auch die Waschu nix machen, außer anhalten und Hilfe leisten. Hatte mit veralbern wirklich nichts zu tun, das ist legal.


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