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-   -   Neues vom MSVÖ Patent (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=24637)

herbert 13.12.2011 23:39

Neues vom MSVÖ Patent
 
Für Österreichischen Bootfahrer die in nächster Zeit ihr Patent machen möchten
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Na Berny:biere: ist doch was :ka5:

alex.T 14.12.2011 08:35

Hallo, mein Rechner macht mir die Seite nicht auf, könnte man das nicht fix einbinden ?

Grüße Alex

alex.T 14.12.2011 09:08

Hat sich erledigt, mein Adobe Reader hatte sich verdünnisiert....

petzeler 14.12.2011 09:19

Da habe ich ja noch mal Glück gehab
 
Guten Morgen!

Als passionierter Donaufahrer habe ich mit der Küstenschifferei :zwinkern: eher weniger am Hut. Dennoch habe ich heuer im Frühsommer bei Martin den Kurs und die Prüfung für das MSVOe FB1 gemacht und mir dann ewig Zeit gelassen den Papierkram an den MSVOe zu schicken. Zum Glück habe ich das noch im November erledigt. Klarer Fall von "Dodelsau"... Bin jetzt echt froh darüber und hoffe, dass unsere Gesetzgeber entsprechend vernünftig handeln werden.

Kann mir vielleicht jemand kurz erklären, wie es zu diesem Erkenntnis :tocktock: des Verfassungsgerichtshofes gekommen ist, das zum Wegfall der staatlichen Anerkennung des BFA FB1-4 geführt hat?

Berny 14.12.2011 11:15

Tja, jetzt sind wir wieder am Anfang der Geschichte.

Übrigens, guckst du hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Jetztlich hätten also alle die Chance gehabt, etwas auf die Beine zu stellen, aber es verschlafen.

Jetzt darf keiner mehr offizielle amtliche Patente ausstellen, naja.....
(zur Vereinfachung: in den genannten §§ steht eigentlich nichts anderes, als dass die MSVÖ und ÖSV Scheine aus Gründen der Vereinfachung den amtlichen Scheinen als gleichwertig anzusehen sind.)
Es ist aber trotzdem abzuwarten, ob sich da wieder was tut. Immerhin waren bei unserer Prüfung neben den MSVÖ-Prüfern auch Hr Strasser von der Landesregierung dabei, ein Zeichen dafür, dass ev die Schifffahrtsbehörden selber daran interessiert sind.

Mal sehen, der Frühling wird kommen und keiner kann derzeit amtliche Patente ausstellen.
Aber ich bin guten Mutes, dass sich die MSVÖler da sicher was einfallen lassen...

Übrigens: das ganze heißt ja nicht, das die MSVÖ-Patente ungültig sind, und dass die MSVÖ-Patente ab 2012 nicht in Kroatien anerkannt werden :schlaumei
Man bedenke, dass in Kroatien die MSVÖ Patnete dezitiert anerkannt werden, nicht aber die des VSKÖ.
Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die das wieder ändern.:confused-
Gut für alle, die den FB1 bisher gemacht hatten.

Hier gehts letztlich nur darum, dass der MSVÖ (wie schon früher) seine Patente nicht als amtiliche Patente bezeichnen darf.
Der alte Streit zwischen MSVÖ und des VSKÖ (Yachtschule Koller) geht weiter.
Und wenn sie schlau sind, einigen sie sich, damit alle was davon haben :biere:
Der Hinweis von VfGH ist letztlich ein Fingerzeig, die Gleichberechtigung zählt, und somit auch die Berechtigung des VSKÖ, die gefehlt hat.

Es ist wieder gefragt, Druck zu machen, daher ist also im Frühjahr mit häufigen Postings von Berny zu rechnen :box2:

Zitat:

Kann mir vielleicht jemand kurz erklären, wie es zu diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gekommen ist, das zum Wegfall der staatlichen Anerkennung des BFA FB1-4 geführt hat?
Die Sache mußt du anders angehen: Der MSVÖ warb damit, amtliche Dokumente ausstellen zu können, und gleichzeitig wies er darauf hin, dass der VSKÖ das nicht kann.
Da wehrte sich Koller und bekam Recht.
Darauf hin trachtete der MSVÖ, dass seine Dokumente entpsrechenden Status erhielten, was er auch schaffte, indem der offiziell seine Dokumente als amtliche bezeichnen durfte und diese auch offiziel am Hausmeisterstrand in Kroatien anerkannt wurden. Ein vorübergehend großer Erfolg, dazu noch die Einführung des FB1, was den Bestrebungen des MSVÖ Recht gab.
Jetzt aber sagt der VfGH, dass dies eben nicht rechtens sei und hat die entsprechenden §§ gestrichen.
Wir sind also wieder beim Anfang, nur mit dem Unterschied, dass die Patente des MSVÖ nicht mehr amtlichen gleichzusetzen sind, und so gesehen steht er jetzt schlechter da, als vorher.
Gewonnen hat aber letztlich noch keiner, nur alle verloren, nämlichen den offiziellen amtlichen Status.

So gesehen aber eine Chance, dass sich alle Verbände an den Tisch setzen und endlich einen ordentliche Lösung erarbeiten.
Wird aber schwer, weil die Fronten auf allen Seiten sehr gehärtet sind.

@Herbert: Danke für den Hinweis!

Übrigens: dies ist keine rechtliche Einschätzung (ich bin kein Rechtsanwalt) sondern nur meine Meinung, welche letztlich nicht stimmen muß!

herbert 24.12.2011 06:40

Patent
 
nun muß ich mich doch noch zu dem Thema melden.
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Kleiner Auszug:
Zitat:

Das Ministerium plant keine Scheine mehr für die Seefahrt vorzusehen.
Die Donau als Wasserstraße bleibt hingegen Führerscheinpflichtig!
Begründung:
Ö hat keinen Seezugang, somit gibt es keine unmittelbaren nationalen Interessen.
:ka5:
Kann ich mir zwar nicht ganz vorstellen aber alles ist möglich.

Ich selbst habe jahrelang das ganze Österreichische Scheinwesen in der Praxis mitverfolgt. Viele Jahre hat man die Neulinge regelrecht belogen ja fast genötigt einen FB zu erwerben. Selbst der FB 1 ist ja nur ein schlechter Scherz wenn man ihn mit dem Deutschen SBF See vergleicht.
Jetzt hätten sie erstmals die Chanche gehabt etwas einzuführen das man auch umschreiben könnte wenn sie die selben Anforderungen durchgesetzt hätten. Meiner Meinung sind der Hinweis auf das Ministerium und deren Vorschreibungen eher eine Schutzbehauptung um den FB 2 nicht zu gefährden.
Mir ist schon klar das der FB 1 für die meisten hier ausreichend ist aber was kommt nun ?
Welchen Schein kann man in den nächsten Monaten machen ?
Wie sieht man die Saison 2012 wenn man keine Scheine mehr bekommt ?
Ist das ganze Ö Scheinwesen nicht nur Schein ?
Wie sieht es mit den bis 2011 gemachten Scheinen wirklich aus ?
Wenn die Kroaten, die sind ja die einzigen die einen Schein vorschreiben,
das mitbekommen könnten die die Anerkennung wieder zurück nehmen.
Wird zwar nicht geschen aber nichts ist unmöglich.
Das es einmal so kommen würde hätte ich mir nicht einmal im Traum vorstellen können.

Nicht vergessen sollte man, ein Wohnsitz Österreicher ist nicht verpflichtet ........ :ka5: daran hat sich nichts geändert.

Berny 24.12.2011 10:21

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 270223)
Nicht vergessen sollte man, ein Wohnsitz Österreicher ist nicht verpflichtet ........ :ka5: daran hat sich nichts geändert.

Naja, nicht so ganz, da gibts ja in Kroatien die Bestimmung, dass man den kroatischen FS haben muß, soferne man keinen heimischen hat.

Dass alte Scheine in Zukunft aberkannt werden glaube ich nicht. Die internationalen Scheine enthalten das C für CostalWater, und darum gehts letztlich den Kroaten.

Wie die Zukunft der österreichischen Scheine aussehen wird?
Keine Ahnung, aber mit Sicherheit müssen sich jetzt die Verbände was einfallen lassen, den mit 1.1.2012 sind die ganzen FB in Österreich für die Katz.
Und ja, jetzt ist es soweit, auch wenn die Kroaten derzeit noch die MSVÖ-Patente offiziell anerkennen, dies ist keine Garantie, das dies auch in Zukunft so bleibt.
Das heißt aber auch, dass es für kroatische Küstengewässer derzeit ein Risiko darstellt, irgendeinen FB eines österreichischen Verbandes zu machen, da eben ein besonderer Punkt wegfällt:
Zitat:

Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.
Und da eben die offizielle staatliche Gleichstellung wegfällt, sind diese Patente mit derzeitigem Stand ab 01.01.2012 nicht mehr staatlich.
Somit hat man nur für das kroatische Küstenpatent die wirkliche Garantie der Gültigkeit in HR.

Patente bis 31 12 2011 sind aber den staatlichen gleichgestellt, also entsprechen dieser Vorschrift.

Beachtet man also die Ausführung des Franz Gansch, kann man davon ausgehen, dass sich die Verbände etwas einfallen lassen müssen.

Man kann nur hoffen, dass sie vernünftig genug sind, die alten Streiterein beizulegen und sich an einen Tisch zu setzen, um mit der Regierung wieder auf den rechten Kurs zu kommen.

Wenn nicht, droht das österreichische FB-Chaos, weil letztlich jeder einen FB machen könnte.

Auch ich könnte somit einen FB-Kurs anbieten :ka5:

Das einzige, was der MSVÖ derzeit noch hat, ist die offizielle Anerkennung der FB in Kroatien.

Nicht auszudenken aber, wenn der MSVÖ sich den anderen Verbänden in den Weg stellt, oder es zu keiner Einigung kommt, dann muß er damit rechnen, dass auch diese Anerkennung wackeln wird, zumal man Kroatien auf oa Umstand hinweisen könnte.

Den anderen Verbänden sei aber gesagt, ein vorschnelles Handeln in diese Richtung ist aber auch kontraproduktiv, da es letztlich allen schaden würde.

Mal sehen, ich sehe die einzige chance in einem gemeinsamen Auftreten der Verbände gegenüber der Regierung, um hier eine entprechende Lösung zu finden.

Übrigens: die Ausrede, es gäbe keine nationalen Interessen, ist auch etwas fadenscheinig, zumal es etliche Bootsfahrer gibt, die von dieser Miserie betroffen sind. Ergo gibt es ein gewisses öffentliches Interesse, auch wenn man das derzeit nicht wirklich wahrhaben will.

Natürlich, und auch das wäre ein Punkt, könnte man versuchen, das Donaupatent, was letztlich ja für internationale Wasserstraßen seine Gültigkeit hat, in Kroatien anzuerkennen.
Diese Richtung wäre natürlich eine Lösung, aber ich vermute eine eher illusorische...

Und wie immer ein kleiner Nachsatz:
Dies sind nur meine Mutmaßungen und Meinungen, müssen also nicht stimmen, es steht jedem frei, sie zu berichtigen.
Sie sind auch keinerlei rechtliche Bewertungen, ich bin kein Rechtsanwalt.

Und ganz wichtig:
Sollte diese Ausführungen irgendwann mal irgendwo auftauchen, bitte immer das Datum beachten :lachen78:

Frohe Weihnachten wünsche ich auf jedenfall!
Und bleibt gesund.

kerlchen 24.12.2011 10:39

Zitat :Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.


Ich will gar nicht wissen wer so etwas schreibt :stupid:

unser Lehrer vom FB 2 hat immer gesagt:biere::biere:

""eine Fahne hat man und eine Flagge führt man "" :lachen78::lachen78:

....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....:gruebel::gruebel::gruebel:

reini0077 24.12.2011 10:47

Zitat:

Zitat von kerlchen (Beitrag 270229)
Zitat :Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.


Ich will gar nicht wissen wer so etwas schreibt :stupid:

unser Lehrer vom FB 2 hat immer gesagt:biere::biere:

""eine Fahne hat man und eine Flagge führt man "" :lachen78::lachen78:

....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....:gruebel::gruebel::gruebel:

Hallo Herwig, dies fällt nicht mehr ins Gewicht wenn alle FB's Wertlos werden. :lachen78::lachen78::lachen78:

lg Reini

herbert 24.12.2011 15:20

Patent
 
Für die Wohnsitz Österreicher gibt es doch einige alternative Scheine und bei den Versicherungen ist es auch kein Problem.

Für die es nicht wissen sollten.

Der Deutsche SBF See
für alle die auch in Deutschland fahren möchten.
Ist aber nicht notwendig den Deutschland anerkennt die Vorschriften des Heimatlandes, also kein Schein.
Dieser Schein ist von der Gültigkeit besser als der FB1
Manchmal steht zwar auf dem Schein das er nur für Wohnsitz Deutsche international ist. na ja, ob das im Mittelmeer irgend eine Behörde interessiert
bezweifle ich.
Ein Italenisches Patent gibt es ja auch, wäre auch nicht wirklich notwendig.

Und das gebräuchlichste Patent der Österreicher :ka5:
das Kroatische B Patent

Man kann natürlich ewig darüber diskutieren aber eines hat sich in all den Jahren trotz Krieg und Landeswechsel gezeigt es ist gültig. :biere:
Man sollte auch darüber nachdenken weshalb die meisten Prüfer (genau genommen alle ) ein HR Patent haben :ka5:

Wie immer der Satz, es geht um´s DÜRFEN und nicht um´s KÖNNEN.

Berny 25.12.2011 02:17

Zitat:

Zitat von kerlchen (Beitrag 270229)
....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....:gruebel::gruebel::gruebel:

Naja, es handelt sich hierbei eingentlich nur um die offizielle Übersetzung einer offiziellen kroatischen Verordnung ins deutsche, also würe ich mich jetzt nicht auf gewisse iTüpfelchen aufhängen.

Es geht hier um die Sache, nicht um Details.:ka5:

Was glaubst du, wie gewisse österreichische Vorschriften mit ihren gewissen Ausdrücken ( kurz gesagt "Beamtendeutsch") in ausländischen Übersetzungen klingen :lachen78:

Zitat:

Man kann natürlich ewig darüber diskutieren aber eines hat sich in all den Jahren trotz Krieg und Landeswechsel gezeigt es ist gültig.
Das ist der Punkt, und für österreichische Urlauber am Hausmeisterstrand ein Thema.
Ab 2012 wird das kroatische Küstenpatent plötzlich wieder mehr wert sein, als die österreichischen FBs.

Wie gesagt, das betrifft aber nur die neuausgestellten, weil die alten haben das C für Costal Waters angeführt und sind deshalb auch in Zukunft gültig (ist aber auch nur eine Vermutung meinerseits!)

Übrigens: wie war das nochmals, wann führt man die österreichische Flagge? Ab welcher Bootsgröße gilt das überhaupt? Wie schaut das mit Booten aus, die kleiner sind?
Fragen über Fragen.....

Berny 02.01.2012 17:11

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Hier werden alle neuen Gesetzesentwürfe online gestellt.
Wer also bezüglich der Schiffahrt was neues entdeckt, bitte gleich melden. :biere:

Angeblich kommt demnächst was raus... :ka5:

Berny 03.01.2012 08:20

Noch ein Link, damit dieser nicht in Vergessenheit gerät, die offizielle Liste der in HR anerkannten Patente:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ist aus 2010, sollte noch aktuell sein, wenn es eine aktuellere gibt, bitte hier posten.

r6austria 17.01.2012 22:50

Schei..e mich hats erwischt

ich habe 2011 das FB 1 gemacht und bin bis dato nicht dazugekommen den papierkram zu erledigen jetzt wollt ich es machen und lese den scheiß da
was soll ich eurer meinung nach tun soll ich noch warten oder ich weis auch nicht mehr :confused-

grüße aus gmunden Thomas

Kerlcheline 17.01.2012 23:03

Hallo!
 
Schicke Ihn ein und warte mal ab, aber nachdem du Ihn schon 2011 gemacht hast, werden sie Ihn auch ausstellen.:ka5:

herbert 17.01.2012 23:30

Schein
 
Zitat:

Zitat von r6austria (Beitrag 271409)
Schei..e mich hats erwischt

ich habe 2011 das FB 1 gemacht und bin bis dato nicht dazugekommen den papierkram zu erledigen jetzt wollt ich es machen und lese den scheiß da
was soll ich eurer meinung nach tun soll ich noch warten oder ich weis auch nicht mehr :confused-
grüße aus gmunden Thomas

Nicht verzagen KARL OTTO fragen :chapeau:
Im Yachtrevue Forum gibt es einiges darüber
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Da ist ein User mit dem Nick Karl Otto der kann dir sicher eine kompetente Auskunft geben. Er beschäftigt sich wirklich damit und ist mit dem MSVÖ eng verbunden.

Berny 18.01.2012 09:40

Ich denke auch, dass es kein Problem darstellen sollte, zumal du die Prüfung ja 2011 gemacht hast, und somit noch den alten gesetzlichen Bestimmungen unterlegen bist.

Wie Herbert schon sagte, KarlOtto fragen, oder überhaupt gleich beim MSVÖ anrufen, die helfen dir da sicherlich weiter.

By the way, der Entwurf ist online ;-)

Berny 18.01.2012 10:59

So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände :schlaumei

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow :cool: ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.

hobbycaptain 18.01.2012 11:42

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 271437)
So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände :schlaumei

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow :cool: ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.

Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41Um Links zu sehen, bitte registrieren steht im Vorschlag folgendes:

Zitat:

Zitat von Seeschifffahrtsrecht.pdf
..................................................
Berechtigungsumfang der Zertifikate
§ 201. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten können
für Motorjachten, Segeljachten oder beide Arten von Jachten für folgende
Berechtigungsumfänge ausgestellt werden:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;

2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 2;
3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung
von Jachten im Fahrtbereich 3;
4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 4.
..........................................


PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß :lachen78:

herbert 18.01.2012 12:03

Jacht
 
Zitat:

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.
Das war schon lange so, die Aussage ich darf mit dem Schein alles fahren sogar die Titanic, war eher ein Märchen um zu beeindrucken.

Berny 18.01.2012 13:18

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 271442)
Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41Um Links zu sehen, bitte registrieren steht im Vorschlag folgendes:
Zitat:

1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;
PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß :lachen78:

Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.

Wobei man diesen Punkt auch überdenken sollte, so darf ich mit meinem Binnenschein 10 m fahren, mit dem FB1 nur 8m, wo liegt da der Unterschied...
Hättens den ja auch gleich auf 10m begrenzen können analog zum Binnenpatent...

@Herbert: thx für die Aufklärung :chapeau: hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.

Aber wie schon erwähnt und ganz wichtig:
Dies ist nur ein Entwurf! nicht mehr und nicht weniger...

hobbycaptain 18.01.2012 13:54

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 271450)
Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.
...............

auf Deinen Punkt 2, Berny

Zitat:

Zitat von Berny
..............
2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?
.............................


herbert 18.01.2012 14:43

Boot
 
Berny
Zitat:

@Herbert: thx für die Aufklärung hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.
Österreichische Scheine waren nie für gewerbliche Fahrten vorgesehen. Im Grunde waren alle Ausbildungsfahrten an denen MSVÖ - ÖSV
Ausbilder ohne Kroatischen (damals minimum Mornar Motorist und Arbeitsbewilligung ) nicht rechtens.
Wie so oft wo kein Kläger kein Richter.
Wir hatten den Vorteil das Firma + Scheine + Schiff und alle Behördichen Bewilligungen vorhanden waren. Deshalb chartererte uns eine MSVÖ Bootsfahrschule, Schiff und Crew für ihre Seemeilentörns und Prüfungen.

Wenn du heute in einem Hotel deinen Kurs für das HR Patent abhalten willst brauchst du auch eine Bewilligung dafür.
Selbst wenn das Reisebüro für seine Teilnehmer an einem Seefahrtskurs die Zimmer anmietet und den Schulungsraum mietet geht das nicht ohne Bewilligung.

Gewerblicher Skipper:
Mit einem Österr. Patent ist es überhaupt nicht erlaubt, von Österreichischer Seite aus, als gewerblicher Skipper zu fahren.
Was unter gewerblich alles fällt ist fast unvertandlich.
Was die Versicherungen dazu sagen könnten wenn sie die Spur aufnehen und etwas finden, kann ich nicht sagen.
Berny wenn du dir einen Fruchtsaft von einem Mitfahrer nach der fahrt zahlen läßt ist das keine gewerbliche fahrt :biere:
Wenn du aber einem Wasserschifahrer vohrher sagst das kostet ein Bier .:ka5:
"Scherz"
Betrifft ja die wenigsten von euch, aber nachdenken sollte man schon.

Berny 18.01.2012 17:57

@Ferdi: OK. Nein, ich meinte die Anlage 30 auf Seite 21.
Da sind die FB 2-4 angeführt, aber nicht der FB1.
Aber vielleicht haben die das einfach beim Erstellen übersehen.

herbert 18.01.2012 20:14

Forumsbeitrag
 
die Überraschung :cool:

Aus dem Yachtrevue Forum Um Links zu sehen, bitte registrieren
mein letzter Beitrag
Zitat:

kaphornier hat geschrieben:
...FB 1 bleibt bei 8 m und alle anderen Jachten sind mit 24 m begrenzt, weil darüber ist es ja (lt. österr. Definition) keine Jacht mehr...


von Karl Otto
genau diese (willkürliche) 8 m begrenzung für den FB 1 wird sicher andiskutiert. der deutsche SBF See kennt auch keine solche begrenzung, und der SBF See ist bei unseren nachbarn immerhin der einzige vorgeschriebene schein...

Meine Antwort Der 1. Schritt zum UMSCHREIBEN bzw. EU Schein

Berny 18.01.2012 22:21

Hihi, hab ich grad gesehen, der fehlende FB1 ist dem KarlOtto auch schon aufgefallen :biere:
Er war aber schneller wie ich...

@Herbert: die Frage wird sein, wer definiert den Inhalt des EU-Scheines.
Bis dorthin wird es sicherlich noch etliche Änderungen geben, zumal dieses Thema derzeit sicherlich nicht vordergründig in der EU-Politik sein wird.

herbert 18.01.2012 23:26

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 271496)
@Herbert: die Frage wird sein, wer definiert den Inhalt des EU-Scheines.
Bis dorthin wird es sicherlich noch etliche Änderungen geben, zumal dieses Thema derzeit sicherlich nicht vordergründig in der EU-Politik sein wird.

Auf die oft gestellte Frage EU Schein gab es bisher meist die Antwort, solange keine ähnliche Ausbildungen wie Theorie und Praxis gegeben sind wird die nicht möglich sein.
Wenn alles gut geht dann wird zum ersten mal so eine Annäherung SFB See und FB1 stattfinden wenn die 8m Hürde des FB1 fällt.
Wird den meisten eh wurscht sein weil sie mit den 8m sehr gut leben können. Mir selbst könnte es auch egal sein wegen der HR Patente.
Aber es ist für viele andere User nicht egal und es ist auch ungerecht in der EU.

Wenn erst einmal diese Gleichheit hergestellt wurde kann man den nächsten Schritt gehen. Der Bedarf des Umschreiben SBF See auf FB1 oder umgekehrt wäre für Wohnsitz Österreicher nicht so dringlich weil wir eh keinen Schein brauchen. Für Österreicher sie ihren Wohnsitz nach D verlegen aber schon.
Da sind nun die Verbände gefragt, die können sich nun nicht mehr herausreden.

Nächste Stufe wäre dann ein EU - SCHEIN.
Das wird aber sicher nicht mehr in meiner aktiven Bootfahrer Zeit geschehen.
Die Frage ist ja auch ob man diesen überhaupt braucht.
Beispiel Deutschland:
Den es macht ja nicht wirklich Sinn das sie die ÖSterreicher ohne Schein fahren lassen müssen aber einen Sudanesen mit HR Schein nicht.
Den Kroaten mit HR Schein können sie das fahren ja eh net verbieten.:cognemur:

Aber was soll es, wichtig ist das die 8 m fallen.

Also Berny, der EU Schein war nur ein Gedanken Spiel von mir, ja selbst das umschreiben liegt so fern. Die Weichen wären aber richtig gestellt


Nicht zu vergessen, den HR Schein wird es weiterhin geben :ka5:

r6austria 27.01.2012 20:27

So hab alles eingeschickt und ...... innerhalb einer woche alles bekommen die nette Dame vom MSVÖ war sehr hilfsbereit:chapeau:

Juhu ich hab meinen Schein doch noch bekommen :biere:

Berny 08.03.2012 09:23

Gibt es neue Infos?
Der Entwurf ist mal aus der Homepage verschwunden, ergo ist der nächste Schritt eingeläutet.

Noch ein ganz interessantes Statement vom MSVÖ auf deren Homepage:
Zitat:

Zitat von msvoe.at
Nach der Aufhebung von Teilen des Seeschifffahrtsgesetzes (SeeSchFG) sowie der Seeschifffahrtsverordnung (SeeSchFVO) durch den VfGH erlaubt sich der MSVÖ folgendes mitzuteilen:

Prüfungen werden genauso wie vor dem 1. 1. 2012 von uns durchgeführt.
Absolvierte Theorieprüfungen nach dem 1. 1. 2012 gelten auch nach Novellierung und Inkrafttreten des SeeSchFG sowie der SeeSchFVO.
Die dazugehörige Praxisprüfung muss, so wie bisher, innerhalb der 24-Monatsfrist positiv absolviert werden.
Die Absolventen erhalten nach der vollständigen Prüfung, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
Personen, die die theoretische Prüfung bereits vor dem 1. 1. 2012 abgelegt haben, erhalten nach positiv absolvierter Praxisprüfung innerhalb der 24-Monatfrist, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
Nach Inkrafttreten von SeeSchFG und SeeSchFVO kann auf Wunsch der Absolventen ein IC so wie bisher vom MSVÖ beantragt werden, jeder Kandidat kann aber auch ein IC direkt bei der VIA DONAU beantragen.
Geändert hat sich lediglich die Tatsache, dass das IC nicht mehr direkt beim MSVÖ, sondern bei der VIA DONAU beantragt wird.
Die Ausstellung erfolgt so wie bisher durch die österreichische Staatsdruckerei.
Befähigungsausweise, die vom MSVÖ ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit;

Noch ein weiteres Statement des VKSÖ:
Zitat:

Zitat von vksoe.at
Der VKSÖ besteht seit 1996 und hat als Ziel die Förderungdes Segel- und Motorbootsports.
Der Verband verfolgt gemeinnützige Zwecke und wird ohnej edes Gewinnstreben geführt.
Er hält Prüfungen für das Küstenpatent Segeln und Motor in allen Fahrtbereichen ab und stellt diese auch aus.
In gewissen Internet-Foren versuchen manche Personen, die sich in den gesetzlichen Bestimmungen nicht auskennen, den VKSÖ schlecht zu reden. Die Ausbildung des VKSÖ ist in der Theorie auf das wesentliche konzentriert. Die Praxis ist ähnlich wie beim ÖSV und MSVÖ.
Der VKSÖ äußert sich nicht schlecht über diese Verbände und erwartet sich dasselbe auch von den Benützern der Internet-Foren, insbesondere die der Yacht-Revue und des Schlauchboot-Forums.

Interessant hier auch der Hinweis auf das Schlauchboot-forum :ka5:

Ich kann nur appelieren, eine Lösung zu finden, die allen Verbänden und damit auch deren Zielpersonen, die Motorbootfahrer, zu Gute kommt :chapeau:
Quereleien zwischen den Verbänden sind, wie man ja gesehen hat, kontraproduktiv und bringen keinem was.

Statement des Segelverbandes (vom 26 01 2012):
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht den Aspekt der Versicherung vergessen, die im Schadensfalle sich sehr wohl auf rechtliche Gegebenheiten und der nachgewiesenen Ausbildungen berufen können.

Und man sollte noch etwas bedenken:
Gerade bei den Österreichern geht es in erster Linie um die Anerkennung in Kroatien. Das ist die Urlaubsdestination für österreichische Bootsfahrer schlecht hin.
Bei der ganzen Diskussion wird oft auf andere Länder "vergessen", hier kann es schon zu unterschiedlichen Aspekten kommen, zB dass man unter Umständen überhaupt kein Patent braucht, aber eine ordentliche Ausbildung aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich selber bin Inselhüpfer in Kroatien, befahre die heimischen Binnengewässer und die Donau, hie und da ev Wasserstraßen in Deutschland, das wars aber auch schon. Dazu brauche ich aber auch nicht mehr als ich derzeit habe.
Wann ich fremde Destinationen besuche, erkundige ich mich im Vorfeld, was ich dort zu beachten habe, hier ist auch das Forum eine sehr gute Informationsquelle. :biere:

hobbycaptain 08.03.2012 10:01

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 274186)
Gibt es neue Infos?
Der Entwurf ist mal aus der Homepage verschwunden, ergo ist der nächste Schritt eingeläutet.

Noch ein ganz interessantes Statement vom MSVÖ auf deren Homepage:


Noch ein weiteres Statement des VKSÖ:

Interessant hier auch der Hinweis auf das Schlauchboot-forum :ka5:

Ich kann nur appelieren, eine Lösung zu finden, die allen Verbänden und damit auch deren Zielpersonen, die Motorbootfahrer, zu Gute kommt :chapeau:
Quereleien zwischen den Verbänden sind, wie man ja gesehen hat, kontraproduktiv und bringen keinem was.

Statement des Segelverbandes (vom 26 01 2012):
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht den Aspekt der Versicherung vergessen, die im Schadensfalle sich sehr wohl auf rechtliche Gegebenheiten und der nachgewiesenen Ausbildungen berufen können.

Und man sollte noch etwas bedenken:
Gerade bei den Österreichern geht es in erster Linie um die Anerkennung in Kroatien. Das ist die Urlaubsdestination für österreichische Bootsfahrer schlecht hin.
Bei der ganzen Diskussion wird oft auf andere Länder "vergessen", hier kann es schon zu unterschiedlichen Aspekten kommen, zB dass man unter Umständen überhaupt kein Patent braucht, aber eine ordentliche Ausbildung aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich selber bin Inselhüpfer in Kroatien, befahre die heimischen Binnengewässer und die Donau, hie und da ev Wasserstraßen in Deutschland, das wars aber auch schon. Dazu brauche ich aber auch nicht mehr als ich derzeit habe.
Wann ich fremde Destinationen besuche, erkundige ich mich im Vorfeld, was ich dort zu beachten habe, hier ist auch das Forum eine sehr gute Informationsquelle
. :biere:

Berny,
ok, das gilt für Dich. Andere wollen aber ev. auch in Italien, Frankreich, Griechenland oder wo auch immer fahren. Und für die ist das schon auch wichtig.

Und, seien wir uns doch ehrlich, der VKSÖ ist doch nur gegründet worden, um auch Scheine, die den Anschein eines offiziellen Scheins haben, auszustellen. Schließlich besteht der VKSÖ nur aus der Fahrschule Koller und sonst niemandem. Imho also eine Farce, da mag der Herr Koller schreiben was er will. (das spiegelt meine persönliche Meinung und nicht die des Forums wieder :ka5:). Soll er doch dem MSVÖ beitreten, dann hat sich das Problem auch schon gelöst :ka5:.
Aber dann könnt er nicht gegen bares Geld kroatische Scheine in VKSÖ-Scheine umschreiben, so schauts doch aus.
Hat er mir in Tulln selber vor ein par Jahren gesagt - kostet € 200,-- und ist dann gleichwertig dem MSVÖ-FB2 und damit österr. FB2-Patent :lachen78: .
Ohne seine Praktiken wärs gar nicht so weit gekommen und eskaliert :ka5:.

Berny 08.03.2012 14:21

Zitat:

Zitat von VKSOE.at
Im VKSÖ sind derzeit 9 Yachtschulen
3 in Tirol
3 in OÖ
2 in NÖ
1 in Kärnten

Sind also mehr also nur der Koller...
Das mit den Praktiken usw sei mal dahingestellt, dazu kann ich nichts sagen.
Trotzdem ist es so, dass jedem das Recht zugestanden werden muss, dass er, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, Prüfungen abhalten kann, die dann auch gültig sind.
Es darf aber nicht sein, dass zu diesen Voraussetzungen gehört, dass man einem privatem Verband angehört.
Diesbezüglich muss man einfach akkzeptieren, dass es mehr als nur den MSVÖ gibt.

Dass Koller dem MSVÖ beitritt?
Warum sollte er.

Die Chance?
Es gibt Vorschriften, die eingehalten werden müssen, dann kann jeder eine Fahrschule aufmachen (so wie bei den Autofahrern...)

Das wäre letztens ein Ziel, welches auf jedenfall im Interesse der Bootsfahrer wäre, denke ich mal...

Bezüglich Frankreich usw:
Gerade hier ist es ja so, dass die Patente des VKSÖ versicherungstechnisch gültig sind.

Es wäre aus meiner Sicht ideal, wenn es eine Stelle gibt, wo die Scheine ausgestellt werden, und Schulen und Prüfer, die nach bestimmten Voraussetzungen Prüfungen abhalten dürfen.
Die geplante Version mit der ViaDonau ist für mich schon mal ein erster Schritt in diese Richtung.

Und mal ehrlich, wenn Koller die Voraussetzungen für einen Prüfer erfüllt, warum sollte er nicht prüfen dürfen, nur weil er dem MSVÖ nicht angehört.
Das ergibt für mich keinen Sinn.

dori 08.03.2012 16:41

D a gebe ich dem berny recht, und Konkurrenz belebt das Geschäft und hebt den service. Ich mag keine monopolisten.

hobbycaptain 08.03.2012 17:23

tolle Website, der KSVÖ Um Links zu sehen, bitte registrieren :cognemur: .
Mich würd z.B. interessieren, welche Fahrschulen da Mitglied sind, ausser Koller und Ebner, wo sich die beiden Familien ja den Vorstand teilen :lachen78:.

Ich bin wirklich kein MSVÖ-Fan, aber da schaut deren Website und Auftreten schon ein wenig professioneller aus :ka5:
Um Links zu sehen, bitte registrieren .

Da kann ich mir schon gut vorstellen, bei so einem Auftreten, dass die Republik Österreich dem VKSÖ nicht so gerne die Rechte für die Prüfungen gibt :futschlac.

thball 08.03.2012 18:29

Hallo,

kurz zusammengefasst für mich als Ahnungslosen aus dem Nachbarland:

Da gibt es zwei große Dachverbände in A, die bislang die Patente abgenommen haben. Dann kam ein dritter (sehr) kleiner Verband hinzu und klagte auch auf Anerkennung eigener Prüfungsstandards und somit waren alle Patente erst einmal hinfällig?

hobbycaptain 08.03.2012 19:13

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 274221)
Hallo,

kurz zusammengefasst für mich als Ahnungslosen aus dem Nachbarland:

Da gibt es zwei große Dachverbände in A, die bislang die Patente abgenommen haben. Dann kam ein dritter (sehr) kleiner Verband hinzu und klagte auch auf Anerkennung eigener Prüfungsstandards und somit waren alle Patente erst einmal hinfällig?

so ähnlich - wobei der kleine Verband der VKSÖ ist, der sich auf seiner Website so toll präsentiert.
Ursprünglich bestand der VKSÖ nur aus der FS Koller, deshalb würd mich brennend interessieren, wer die anderen Schulen sind, die da jetzt auch dabei sind. Ebner anscheinend noch (Vorstandmitglied).

Berny 08.03.2012 19:14

Jain
Es ging nicht um die Prüfungsstandards ansich, sondern generell um Anerkennung dieser Patente.
Ich gehe sogar davon aus, dass die Prüfungsstandars relativ gleich sind...

Prinzipiell ging es um das Monopol durch MSVÖ und ÖSV, welches der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig festgestellt hat.
Nachzulesen unter Um Links zu sehen, bitte registrieren

Es war letztlich vom Gesetzgeber vorgesehen, dass lediglich die beiden oa Verbände Patente ausstellen düfen, und das ist Verfassungswidrig, weil dies andere Verbände ausschließt (Gleichheitsgrundsatz usw...)
Der VKSÖ ist ein offiziell anerkannter Verband, auch wenn er klein ist, der Internetauftritt ev nicht wirklich professionell ist, aber rechtlich gesehen ist kein Unterschied zum MSVÖ oder ÖSV. (Abgesehen von Dingen wie gemeinnützig usw, aber Verband ist Verband.)

goeberl 08.03.2012 20:13

berny, mir hat er das umschreiben des kroatischen patents in ein österreichisches auch vor ein paar jahren auf der messe in tulln angeboten. dann würd ich ein "offizielles" österreichisches bekommen. zwar nicht das anerkannte, aber eins, das genauso gut ist. zur damaligen zeit hats das besagte urteil zur ungeleichbehandlung noch nicht gegeben. da kann der koller jetzt hundert mal übers schlechtreden und seine gute ausbildung schreiben. fakt ist, auch ohne ausbildung hat man bei ihm lange zeit "seine" patente bekommen. und genau vor dem hintergrund hat es schon seine richtigkeit, dass er keine offiziellen patente ausstellen darf.

lg martin

dori 08.03.2012 20:38

darf ich bitte eine frage stellen:" was ist am umschreiben eines HR Scheines in eine "österreichischen" schlecht? oder warum wird dies als schlecht verkauft?
man machte doch auch in Jugoslawien oder HR die Prüfung und hat nun schon Fahrpraxis. Ist doch das gleiche wenn ich einen deutschen Autoführerschein von der Fahrschule XVZ in einen österreichischen umschreiben lasse.
Wobei ich bitte die prüfungsmodalitäten des alten Jugo- bzw. Hr- Scheins aussen vor stellen möchte.

goeberl 08.03.2012 21:33

dori, in kroatien wurde in den letzten jahren einiges gemacht, dass die prüfungen eine ernste sache sind. aber auch alte scheine hat er umgeschrieben. auch aus der zeit, wo man den schein wirklich kaufen konnte. ausserdem gibts in kroatien keine praxisprüfung. über sinn und qualität will ich jetzt nicht diskutieren. fakt ist, man bekommt durch das umschreiben ohne praxisprüfung einen schein, der einem bescheinigt, eine praxisprüfung zu haben.

autoführerscheine kann man umschreiben lassen. aber wahrscheinlich auch nicht alle, oder?
und im normalfall geht das auch nur, wenn man in dem land, wo man ihn gemacht hat, auch einen wohnsitz gehabt hat. also einfach mal so im urlaub einen zb. ägyptischen führerschein machen und damit in deutschland aufs amt gehen und umschreiben lassen, wird auch nicht gehen.

lg martin

Berny 08.03.2012 21:34

@Dori: genau das frage ich mich nämlich auch.
@Martin: Die kroatischen Scheine waren offiziell, egal wie man dazu gekommen war, sie bescheinigten, dass man die Berechtigung hatte, und das von einer offiziellen kroatischen Behörde.

Darum will ich mich jetzt auf diese Diskussion gar nicht einlassen, letztlich ist das Vergangenheit und hat mit der Zukunft nix zu tun.

Wenn Koller den Vorschriften zur Abnahmen von Prüfungen entspricht, warum soll er dies dann nicht machen dürfen.
Solange er sich im legalen Bereich bewegt (und das damalige Umschreiben war ja nicht verboten, oder?), sollte man das auch nicht verhindern (dürfen).

Alles andere sind letztlich persönliche Empfindungen, die haben bei so einer Diskussion eben nix verloren, weil genau wegen solchen Diskussionen kommt letztlich nix raus.

Hat man ja erlebt.


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