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MichaelH 27.09.2005 13:39

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Hier bitte über dieses Um Links zu sehen, bitte registrieren diskutieren!

Heist das, daß die Ö-Binnenscheine für Wasserstraßen und Seen, umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR, wenn auch inoffiziell, anerkannt wird/wurde?

Berny 27.09.2005 13:58

Zitat:

Zitat von MichaelH
umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR

Sowas weiß ich jetzt nicht, es geht auch nicht um Internationale Patente des MSVÖ, sondern in erster Linie den amtlichen IC (diesen gabs vor 2004 nicht vom MSVÖ oder ÖSV, sondern wirklich nur über die Landesregierungen!)
http://www.schlauchboot-online.com/a...achmentid=2504

Bei Österreichern gab es bis zum August 2004 keinen IC mit Costal-Waters (Küstengewässer, weil Österreich keine Küste hat, lediglich die MSVÖ und ÖSV Patente wurden anerkannt, waren aber bis dahin auch nicht amtlich!!!).

Erst im August 2004 wurde dieser amtliche IC dahingehend eingeführt, dass ab diesem Zeitpunkt beim IC auch die gültigen Fahrbereiche angeführt werden (FB2 und aufwärts).
Dies birgt aber die Gefahr, dass ab jetzt im Ausland nur mehr IC mit den angeführten FBs gültig sein könnten. Die alten ICs (ausgestellt vor 2004) bzw ICs, ausgestellt von anderen Stellen (Landesregierung) als vom MSVÖ oder ÖSV (mit FB2 aufwärts) nicht mehr anerkannt werden könnten.

Um diesen Umstand aber vorzubeugen, wäre also eine politische Regelung (Kompromiss: Österreichische Inlandpatente werden mit ausländischen Küstenpatenten FB1 (= Küstennahe Gewässer bis 5 Seemeilen) gleichgestellt) erstrebenswert.
Bis 2004 (und auch jetzt noch) werden zb in HR diese Inlandpatente auch anerkannt, aber eben nicht offiziell. Und genau dies könnte der springende Punkt sein.

Es wird viele Österreicher geben, die sicherheitshalber das HR-Patent nachmachen, um so billig zu einem gültigen Patent für ihr Urlaubsgebiet zu bekommen, dies wäre aber sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, dass diese Patente bei österreichischen Fahrschulen gemacht werden sollten.

Dies betrifft übrigens nicht den FB2 aufwärts, weil hier die Inlandspatente in HR bisher auch nicht anerkannt wurden !!!

goeberl 27.09.2005 14:42

ist dieses problem jetzt nur für kroatien interessant oder auch für alle anderen länder?
aktuelles beispiel: wenn ich zb in hamburg herumfahren will.
lg martin

Berny 27.09.2005 14:45

Zitat:

Zitat von goeberl
ist dieses problem jetzt nur für kroatien interessant oder auch für alle anderen länder?
aktuelles beispiel: wenn ich zb in hamburg herumfahren will.
lg martin

Wenn das ganze Schule macht, so könnte das auch für alle Länder interessant werden, die eine Küste haben.
Mit dieser Regelung könnte es so kommen, dass ein Österreichisches Binnenpatent nicht mehr wie bisher als gültiges Patent für den FB1 gilt (ich persönlich kenne das jetzt aber nur aus HR, wie das zB in I oder D ist, weiß ich auch nicht!)

rotbart 27.09.2005 14:56

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Wenn das ganze Schule macht, so könnte das auch für alle Länder interessant werden, die eine Küste haben.
Mit dieser Regelung könnte es so kommen, dass ein Österreichisches Binnenpatent nicht mehr wie bisher als gültiges Patent für den FB1 gilt (ich persönlich kenne das jetzt aber nur aus HR, wie das zB in I oder D ist, weiß ich auch nicht!)

Ich zietiere mich jetzt selbst aus dem anderen Thread :
------
Aber Vorsicht, das ICC (bei Euch IC) ist KEIN internationaler Ausweis sondern ein Österreichischer der natürlich nicht von allen Staaten (insbesonderer nicht EU-Staaten) anerkannt werden MUSS .
------------
Dies Resolutionen UN / EU sollen die Mitgliedstaaten verpflichten wenigsten ein Papier zu verlangen, welches Sie aber anerkennen ist Sache der Mitgliedsländer.
Die Deutschen Behörden erkennen z.B. das englische ICC an, das ist aber immer noch bi-lateral geregelt.
Es kann auch nicht anders sein, da ja der Unterricht (Stoff) und auch die Prüfung nicht international geregelt ist.

Berny 27.09.2005 15:49

Das stimmt so auch wieder nicht, weil der IC ein Ausweis nach internationalem Standard ist (gem EU Resulution)
Klar ist, dass er nicht anerkannt werden muss, wenn ein Staat nicht bei der EU ist. Aber innerhalb EU ist er Standard.

Die Frage wird aber anders interessant, weil
1) Italien ist in der EU und muss daher den IC anerkennen
2) HR kommt zur EU und muss spätestens dann den IC anerkennen.

dennoch gibt es aber hier eben bei den Österreichern den gewissen Unterschied zwischen IC vor und nach August 2004 !

Und das sollte geklärt werden!

Du solltest auch bedenken, dass es mal Internationale Bestätigungen von den Verbänden MSVÖ und ÖSV gab, die zwar anerkannt wurden, aber keinen IC darstellten (Dies wird oft verwechselt, selbst der MSVÖ mußte voriges Jahr eingestehen, dass immer behauptetet wurde, "amtliche Dokumente" auszustellen, was eigentlich so gar nicht stimmte!).

Der IC ist ein amtliches gem EU-Res. international anerkanntes Dokument.
Es ist halt nur so, dass ich zB einen IC mit Inland-Waters habe, weil es früher gar keinen anderen in Österreich gab (MSVÖ stellten damals keine IC aus, über die Regierungen bekam man keine Costal-Waters)

Demnach gab es vor 2004 keinen von Österreich ausgestellten IC mit Costal-Waters!

Wenn ich jetzt einen Costal-Waters will, muss ich entweder über den MSVÖ einen FB2 machen, oder ich mache ein HR-Patent, wobei ich mich schon aus Kostengründen für ein HR-Patent entscheiden würde.

Abgesehen von vielen Österreichern, die immer noch im guten Glauben mit dem alten IC in HR fahren, weil es bis dato dort so (wenn auch nicht offiziell) anerkannt wurde.

Dies ist doch eine etwas blöde Situation, die man leicht bereinigen könnte, wenn der IC-Inland Waters mit dem FB 1 gleich gesetzt werden würde.
Dies deckt die weitgehenste Fahrlandschaft der Urlaubsgäste ab (Küstengebiete innerhalb 5 Seemeilen).

Wenn jemand weiter nach draußen fahren will, so benötigt er sowieso FB2 und mehr. Diese muss er dann sowieso über den MSVÖ oder ÖSV machen.

rotbart 27.09.2005 16:00

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Die Frage wird aber interessant, weil
1) Italien ist in der EU und muss daher den IC anerkennen
2) HR kommt zur EU und muss spätestens dann den IC anerkennen.

Und das sollte geklärt werden!

Hallo Berny
ad (1) hier stimmt das MUSS nur wenn Italien diese Resolution übernommen hat und in eigenes Recht überführt hat, ich glaube kaum, dass dies geschehen ist, dazu ist das alles viel zu neu

Berny 27.09.2005 16:02

Hmm, da gabs doch mal einen Thread, wo genau das behandelt wurde.
Eine Liste, welche Staaten diese Resolution anerkennen. Muß mal suchen!

Gesucht, gefunden Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ist ne PDF-Datei.
Ich weiß aber nicht, wie alt diese wiederum ist.

Interessant ist aber auch:
Nr 13 - IC
Italien: nicht behandelt oder anerkannt
Kroatien: anerkannt.

Finde ich irgendwo auch interessant, dass eine EU-Resolution von einem Nicht-EU Land anerkannt wird, aber von einem EU-Land nicht.

In diesem Falle hast du sogar recht :chapeau:

rotbart 27.09.2005 16:05

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Hmm, da gabs doch mal einen Thread, wo genau das behandelt wurde.
Eine Liste, welche Staaten diese Resolution anerkennen. Muß mal suchen!

Das war bei mir zitiert noon........com war im Thread über die Funkschule GMDSS, da hatte jemand auch mal den Text der Resolution verlinkt.
hab's gefunden Um Links zu sehen, bitte registrieren

brummboot 27.09.2005 16:37

Hi Berny,

in diesem Zusammenhang sollte man auch erwähnen, dass es doch möglich ist, seit August 2004 ein IC relativ unbürokratisch ausgestellt zu bekommen, wenn man bereits Inhaber eines entsprechenden (FB 2 aufwärts) MSVÖ- (aber auch ÖSV-) "Befähigungsnachweises" ist. Damit ist doch jeder Inhaber des früheren, eben oft fälschlich als amtliches Papier ("meines heißt "Yacht-Master-License") betrachteten Scheins sozusagen up to date und hat damit tatsächlich ein amtliches Dokument. Was ja zumindest besser aussieht - wie weit auch immer dessen Anerkennungs-Prozess in den einzelnen Staaten gediehen ist.


Gruß


Peter

dodl 27.09.2005 16:46

berny, das ist keine EU Resolution glaub ich. ist das nicht eine UN Regelung?

Und was ich immer wieder befürchte - ist in den Staaten die das laut Liste umgesetzt haben, dann nicht ICC Pflicht? Und das waere fuer Österreicher definitiv ein vom MSVÖ umgeschriebener zumindest FBII. Einen Binnenschein schreiben sie ja naturgemaess nicht um.

Die italienische Küstenwache hat mir geschrieben, sie wollen einen Schein sehen, der vom Heimatland fuers Revier (Küste/See) vorgesehen (nicht vorgeschrieben!) ist. Ich hab das als FBII oder ICC (nicht IC) Pflicht interpretiert und Italien als mögliche Destination wieder gestrichen. Italien muesste demnach aber einen ICC anerkennen, denn der basiert ja auf zumindest einem FBII. Also dem vom Heimatland vorgesehenen Schein.

Ich meine deshalb, dass die einzige rechtlich wasserdichte Möglichkeit fuer uns ist, einen FBII bzw ICC zu machen. Das 2. C is wichtig. C fuer coastal.
Wie der Herbert schon oft geschrieben hat, haben wir ja leider keinen FB I der dem FSB in D entsprechen wuerde. Damit waere FBII das mindeste. Kostet halt locker 2k€.

cu
martin

rotbart 27.09.2005 16:52

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
.

Interessant ist aber auch:
Nr 13 - IC
Italien: nicht behandelt oder anerkannt
Kroatien: anerkannt.

Ich glaube Du irrst :
-----------------------------------
13
revised
International Certificate (international card) for Pleasure Craft
(TRANS/SC.3/118, annex 2 and TRANS/SC.3/131)
14
revised
International Certificate (international card) concerning the Competence of
Pleasure-Craft Operators (TRANS/SC.3/96 and TRANS/SC.3/131)
---------------------
13 ist ein BOOTScertifikat und 14 das Skippercertificat, "concerning the Competence of Pleasure-Craft Operators"
:titanic:

rotbart 27.09.2005 17:13

Zitat:

Zitat von dodl
berny, das ist keine EU Resolution glaub ich. ist das nicht eine UN Regelung?

Und was ich immer wieder befürchte - ist in den Staaten die das laut Liste umgesetzt haben, dann nicht ICC Pflicht? Und das waere fuer Österreicher definitiv ein vom MSVÖ umgeschriebener zumindest FBII. Einen Binnenschein schreiben sie ja naturgemaess nicht um.

cu
martin

Also das ist eine von der EU adaptiertes Papier der UN soweit so gut.
Ihr macht IMHO den Fehler zu glauben, dies wäre nun gültiges Recht - mitnichten, es ist ein zaghafter Versuch Minimalregeln einzuführen.
Als Lord Byron das Yachtsgeln erfunden hatte gab es keine Scheine :ka5:

Man sagt wenn jemand im Land A einen Schein erhalten hat, für dies Boot (Grösse/Gewicht)und das Revier (Binnen / Küste etc) dann soll der auch vom Land B akzeptiert werden.

Da es nun keine einheitlichen Ausbildungs und Prüfungsverfahren gibt (noch nicht einmal in der Berufsschiffahrt) kann man sich nur so helfen, das eine amtliche Stelle ein Person für Kompetent im Sinne der Regel UND im Sinne der Versicherungen (das ist das wichtigste!!!) erklärt.
Die Resolution verlangt nun von jedem Land ein solches Papier von einem Skipper zu verlangen, also wenn früher die Engländer (die auch keine Scheine kannten, bis vor wenigen Jahren noch nicht einmal einen Autoführerschein) mit einer Yacht nach xy-Land segeln durften, so soll nun von Ihnen ein ICC verlangt werden. Natürlich eines das in England ausgestellt wurde, und das nur ein Engländer erwerben kann.

Ob das xy Land dieses englische ICC anerkennt oder nicht liegt aber im belieben das besuchten Landes. Deutsche Skipper sind hier bevorzugt, da wir schon lange Scheine kennen und in unserer Organisationswut bi-lateral organisiert haben, dass die dt. Scheine anerkannt wurden, deswegen hatten wir ja auch in den letzten Jahren das Chaos der dauernd geänderten Scheine / und Namen dafür .

Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen.

MichaelH 27.09.2005 17:36

Zitat:

Zitat von rotbart
Wenn ich das jetzt auch von den Kosten her richtig begriffen habe, wäre es für Österreicher doch viel interessanten ein HR Schein zu machen und diesen dann in ein ICC umzuwandeln zu lassen, aber HR darf natürlich kein ICC für einen Ö-Bürger ausstellen.

Ich bezweifel, daß ein HR-Schein in Ö in ein ICC umgeschrieben wird.
Wenn ja, dann mache ich diesen Winter noch den HR-Schein.

Aber es fehlt definitiv der FB1.
Werden die 3sm vom Festland, als Kreis rund um Inseln, oder als Grenze über die vorgelagerten Inseln gezogen interpretiert.

Auf deutsch: Dürfte ich mit FB1 in die Kornaten?

dodl 27.09.2005 17:36

Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern. :chapeau:

cu
martin

Berny 27.09.2005 17:58

Zitat:

Zitat von dodl
Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern. :chapeau:

cu
martin

Ja, genau das ist es, und hier bekommen die Verbände MSVÖ und ÖSV jetzt erst recht eine Monopolstellung, weil es keinen anderen Verband oder Behörde oder ähnliches gibt, der/die diese internationalen Scheine austellen dürfen.

Also wird der Österreicher in HR den Schein machen.
Dies ist aber wieder kontraproduktiv, auch für MSVÖ und ÖSV.
Des weiteren hat der HR-Schein keine Gültigkeit in I, also das selbe Problem von vorne.

Hier würde der MSVÖ als Österreichischer Verband gut daran tun, diesen Umstand irgenwie zu vereiteln, indem er zB billige Umsteigkurse oder sogar eine Umschreibemöglichkeit für Binnenscheine auf den FB1 ermöglicht (Das wäre natürlich die beste Lösung!!!)

Dann wäre vielen Österreichischen Patentbesitzern geholfen!!!

Ich gebe auch zu bedenken, dass der Österreichische Binnenschein mit Sicherheit qualitativ gleich gut oder sogar besser ist, als der HR-Schein.
Demnach "zwingt" diese Regelung einen Großteil der Österreichischen Patentbesitzer zu Kursen nach HR, weil man sich den Aufwand für FB2 nicht antut. (Ein Großteil der Österreicher fährt auch nur im FB1 !!!! Der Fb2 und aufwärts ist nur den größeren Ribs vorbehalten, diese wiederum stellen nicht unbedingt den Großteil der Österreichischen Schlauchbootgemeinde dar!)

Deshalb auch der Aufruf, ich denke, je mehr sich daran beteiligen, desto besser kann man beim MSVÖ oder beim BMVIT argumentieren!

rotbart 27.09.2005 19:28

Zitat:

Zitat von MichaelH
Ich bezweifel, daß ein HR-Schein in Ö in ein ICC umgeschrieben wird. Wenn ja, dann mache ich diesen Winter noch den HR-Schein.

Deswegen das WÄRE in meinem Text :ka5:

Zitat:

Zitat von MichaelH
Aber es fehlt definitiv der FB1.
Werden die 3sm vom Festland, als Kreis rund um Inseln, oder als Grenze über die vorgelagerten Inseln gezogen interpretiert.

Auf deutsch: Dürfte ich mit FB1 in die Kornaten?

Nun weis ich nicht was der FB1 einschliesst, aber die HR Hoheitsgewässer rechnen nicht als Kreis um eine Insel, sondern sind eine gerade Linie in der Adria, wobei die die adriaseite der Inseln sozusagen als "festland-küste" angesehen wird.
Da haben sich I und das alte YU, GR und Albanien mal geeinigt.

Das ist aber auch nicht von interesse, ich nehme an deine 3/5 Meilen sind der Abstand zum nächsten Schutzhafen, so ist es in den meisten Ländern.

Berny 27.09.2005 19:30

5 Seemeilen von Festland entfernt, wobei die vorgelagerten Inseln als Festland zu werten sind.
So ist normalerweise der FB1 definiert, auch in HR
In dieser Zone wurde der Österreichische Binnenschein bis dato anerkannt.
(keine Kreise, keine Linien, einfach vom Festland entfernt!)

rotbart 27.09.2005 19:32

Zitat:

Zitat von dodl
Das ist ja das ewige Problem. Weil der passende Schein im Land A so teuer ist, sucht man überhaupt erst nach Schlupflöchern. :chapeau:

cu
martin

Darf ich mal fragen, was man (im Schnitt) in Ö für die Scheine bezahlen muß ?
(Komplett = Theorie und Praxis + Prüfunggsgeb. und andere mögliche Gebühren Stempel etc. und unter der Voraussetzung alles nur einmal zu machen, also nie durchzufallen)

Berny 27.09.2005 19:37

Ja, das ist teuer, der FB2 kann mit allen Drum und Dran schon 500 bis 700 € kosten.
Dagegen ist der HR-Schein natürlich ein "Klacks"

rotbart 27.09.2005 20:30

Lest doch mal was Euer eigener Minister (bmvit) schreib über NICHT österreicher, die in A Boot fahren wollen , das wichtige habe ich rot angemerkt und das gilt natürlich auch spiegelbildlich, die Preisfrage ist nun (und das kann eigentlich nur der Minister beantworten) welche zwischenstaatlichen Abkommen z.B. mit HR hat die Republik Österreich ??
schreibt doch Eurem Minister mal einen offenen Brief !!!!!

Der text stammt aus der Webseite des bmvit

--------------------------------

Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen

ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt,
die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und [B]dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist[/B];

ausländische Führer von Sportfahrzeugen,
die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
----------------------------------------------------------

dodl 27.09.2005 20:39

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Ja, das ist teuer, der FB2 kann mit allen Drum und Dran schon 500 bis 700 € kosten.
Dagegen ist der HR-Schein natürlich ein "Klacks"

Aehm berny, ist dir klar was alleine die 500 nachzuweisenden seemeilen kosten??

cu
martin

Edwin 27.09.2005 20:43

Zitat:

Zitat von “MichaelH“
Heist das, daß die Ö-Binnenscheine für Wasserstraßen und Seen, umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR, wenn auch inoffiziell, anerkannt wird/wurde?

Falls Du damit meinst, dass Kroatien österr. Scheine umschreibt auf HR-Scheine (oder umgekehrt) muss ich Dich enttäuschen!

Zitat:

Zitat von “bootsboerse.at“
Bei Österreichern gab es bis zum August 2004 keinen IC mit Costal-Waters (Küstengewässer, weil Österreich keine Küste hat, lediglich die MSVÖ und ÖSV Patente wurden anerkannt, waren aber bis dahin auch nicht amtlich!!!).

Erst im August 2004 wurde dieser amtliche IC dahingehend eingeführt, dass ab diesem Zeitpunkt beim IC auch die gültigen Fahrbereiche angeführt werden (FB2 und aufwärts).
Dies birgt aber die Gefahr, dass ab jetzt im Ausland nur mehr IC mit den angeführten FBs gültig sein könnten. Die alten ICs (ausgestellt vor 2004) bzw ICs, ausgestellt von anderen Stellen (Landesregierung) als vom MSVÖ oder ÖSV (mit FB2 aufwärts) nicht mehr anerkannt werden könnten.

Berny,

ihr verzettelt Euch da ein bisschen – die MSVÖ & ÖSV Scheine wurden immer anerkannt und wurden auch früher schon mit Fahrtbereichen ausgewiesen! Diese Scheine wurden auch nie von der Landesregierung (wie bei den Binnenscheinen) ausgestellt!

Zitat:

Zitat von “bootsboerse.at“
Um diesen Umstand aber vorzubeugen, wäre also eine politische Regelung (Kompromiss: Österreichische Inlandpatente werden mit ausländischen Küstenpatenten FB1 (= Küstennahe Gewässer bis 5 Seemeilen) gleichgestellt) erstrebenswert.
Bis 2004 (und auch jetzt noch) werden zb in HR diese Inlandpatente auch anerkannt, aber eben nicht offiziell. Und genau dies könnte der springende Punkt sein.

Die von der Landesregierung ausgestellten Binnenscheine können nicht auf Küstengewässer erweitert werden, da diese „echten amtlichen“ Scheine direkt von der Behörde ausgestellt werden und die österr. Behörde keine Prüfungen im Ausland (also an der Küste) abhalten kann weil Österreich nun mal ein Binnenland ist! Weil nicht exekutierbar, kann die Landesregierung keine Scheine für Küstengewässer ausstellen!

Aus diesen Gründen ist auch der MSVÖ und der ÖSV mit den Küstenscheinen beauftragt, da diese Prüfungen am Meer abhalten können. (ist ein bissl verzwickt die Angelegenheit, das war es aber leider schon immer!)

Zitat:

Zitat von “bootsboerse.at“
Das stimmt so auch wieder nicht, weil der IC ein Ausweis nach internationalem Standard ist (gem EU Resulution)
Klar ist, dass er nicht anerkannt werden muss, wenn ein Staat nicht bei der EU ist. Aber innerhalb EU ist er Standard.

Sorry Berny – die Resolution 40 stammt nicht von der EU sondern von der UNO – die Resolution wurde z.B. auch von Kroatien ratifiziert, obwohl nicht bei der EU! Einen europäischen, einheitlichen Schein gibt es bis heute nicht!

Zitat:

Zitat von “bootsboerse.at“
Es ist halt nur so, dass ich zB einen IC mit Inland-Waters habe, weil es früher gar keinen anderen in Österreich gab (MSVÖ stellten damals keine IC aus, über die Regierungen bekam man keine Costal-Waters)

Wie Du richtig schreibst – Du hast einen IC für Inland-Waters, also für Binnengewässer!
Früher wurden Binnenscheine (z.B. Donaupatent) auch in Kroatien akzeptiert oder besser gesagt toleriert – ist aber heute nicht mehr so! (auch wenn es ev. so mancher Hafenkapo vielleicht nicht so eng sieht)

Zitat:

Zitat von “bootsboerse.at“
Wenn ich jetzt einen Costal-Waters will, muss ich entweder über den MSVÖ einen FB2 machen, oder ich mache ein HR-Patent, wobei ich mich schon aus Kostengründen für ein HR-Patent entscheiden würde.

Wenn Du ohnehin nur in Kroatien fahren möchtest, ist das HR-Patent mit Sicherheit die einfachste und kostengünstigste Variante – Du bekommst damit darüber hinaus auch noch die UKW-Seesprechfunkberechtigung (für HR) sowie die Lizenz für kommerzielle Fahrten im Bereich von 3SM!

Zitat:

Zitat von “brummboot“
in diesem Zusammenhang sollte man auch erwähnen, dass es doch möglich ist, seit August 2004 ein IC relativ unbürokratisch ausgestellt zu bekommen, wenn man bereits Inhaber eines entsprechenden (FB 2 aufwärts) MSVÖ- (aber auch ÖSV-) "Befähigungsnachweises" ist. Damit ist doch jeder Inhaber des früheren, eben oft fälschlich als amtliches Papier ("meines heißt "Yacht-Master-License") betrachteten Scheins sozusagen up to date und hat damit tatsächlich ein amtliches Dokument. Was ja zumindest besser aussieht - wie weit auch immer dessen Anerkennungs-Prozess in den einzelnen Staaten gediehen ist.

Stimmt!!!

Zitat:

Zitat von “bootsboerse.at“
Ja, das ist teuer, der FB2 kann mit allen Drum und Dran schon 500 bis 700 € kosten.

Wird sich nicht ganz ausgehen – Du brauchst für den FB2 min. 500SM nachweisliche Praxis auf einem für den Fahrtbereich zugelassenen Schiff (die Schlauchbootmeilen zählen da leider nicht)! Für die Praxis ist also mit min. 2 Wochen Urlaub und den damit verbundenen Kosten zu kalkulieren!

L.G.

Edwin

HCC 27.09.2005 20:59

Ich hätte als Deutscher jetzt einmal eine Frage. Warum machen die Ö. Behörden einen Unterschied zwischen FB1 und FB2 ? Und was sind die Grundlagen für die verschiedenen Patente ? Schließt FB2 das Patent FB1 ein ?

Ohne mich auszukennen, liest sich das eher wie eine Posse. Man könnte meinen, dass hier unnötig privates Geld verbrannt wird.

brummboot 28.09.2005 13:27

Zitat:

Zitat von HCC
Ich hätte als Deutscher jetzt einmal eine Frage. Warum machen die Ö. Behörden einen Unterschied zwischen FB1 und FB2 ? Und was sind die Grundlagen für die verschiedenen Patente ? Schließt FB2 das Patent FB1 ein ?

Ohne mich auszukennen, liest sich das eher wie eine Posse. Man könnte meinen, dass hier unnötig privates Geld verbrannt wird.

Hi, Christian. Das Patent für (nur) FB 1 ist eben (noch) kein Thema für unsere Bürokratie. Nachdem Ö Behörden mangels eigener Hoheitsgewässer überhaupt keine amtlichen Prüfungen am Salzwasser abnehmen können :naughty: , taten und tun das - aber nur für FB 2 aufwärts - Motorboot- und Segelverband. Für die von denen ausgestellten Befähigungs-Nachweise wurden allerlei abenteuerliche Bezeichnungen gewählt "amtlich anerkannt"... :stupid: was ja grundsätzlich stimmte aber ohne intern. rechtliche Bedeutung war. Diese wurden früher u.a. von Adria-Anliegerstaaten (viel Stempel - gutt Papier :ka5: ) "so akzeptiert". Seit 2004 stellt nun "die Behörde" nach erfolgreicher Prüfung bei den Verbänden eben ein "IC" (International Certificate for Operator of Pleasure Craft) aus. Dies auch für Inhaber älterer wie vor beschriebener Scheine. Das ist nunmehr ein "amtliches Papier" - um dessen Anerkenntnis durch andere Staaten sich eben Klarheiten/Unklarheiten/Wünsche/Behauptungen etc. drehen.

Das löst aber nicht das Problem von uns Küsten-Nucklern, die gerne ein FB 1 "amtlich" hätten, und zwar auch am Weg des "Umschreibens" von wirklich amtlichen Ö-Binnen-Scheinen.
Und - FB 2 schließt selbstverständlich FB 1 ein (die FB sind ja immer "abwärts kompatibel" :schlaumei ).

Gruß :biere:

Peter

MichaelH 28.09.2005 13:35

Früher gab es schon mal ein FB1, jedoch ohne Stempel des Bundesministeriums. Ohne praktischer Prüfung auf See und deutlich billiger. So 300€ inkl. allem.

Der FB2 kostet ja inkl. der 500sm weit jenseits der 1000€ und 1-2 Wochen Urlaub, sowie 3 Monate Kurs. :stupid:

brummboot 28.09.2005 14:01

Hallo Michael, man lernt nie aus :chapeau: - hab ich gar nicht gewußt vom FB 1 Papier. Schon beim ersten Donau-Abschnitt (ja, die hat man früher in Abschnitten geprüft und u.a. jedes Landzeichen und die Kilometrierung abgefragt :stupid: ) haben wir eigentlich immer nur gehört "Ö Donaupatent, da habts eh so viel gelernt, wird in YU und I anerkannt - an der Küste braucht´s sonst nichts". Wie gesagt, immer gut gefahren besonders im Osten: viel Stempel - gutt Papier. :polizist:


Gruß :biere:

Peter

Übrigens: die 1-2 Wochen zum Seemeilen-sammeln sind nicht der schlechteste Urlaub!

MichaelH 28.09.2005 14:22

Zitat:

Zitat von brummboot
Übrigens: die 1-2 Wochen zum Seemeilen-sammeln sind nicht der schlechteste Urlaub!

Ich will nicht 1 Woche mit wildfremden Leute auf einem engen Boot verbringen und Nächte lang Wache schieben. Das wollen nur die Segler. Urlaub ist bei mir was anderes.

HCC 28.09.2005 14:37

Zitat:

Zitat von brummboot
Hi, Christian. Das Patent für (nur) FB 1 ist eben (noch) kein Thema für unsere Bürokratie. Nachdem Ö Behörden mangels eigener Hoheitsgewässer überhaupt keine amtlichen Prüfungen am Salzwasser abnehmen können :naughty: , taten und tun das - aber nur für FB 2 aufwärts - Motorboot- und Segelverband. Für die von denen ausgestellten Befähigungs-Nachweise wurden allerlei abenteuerliche Bezeichnungen gewählt "amtlich anerkannt"... :stupid: was ja grundsätzlich stimmte aber ohne intern. rechtliche Bedeutung war. Diese wurden früher u.a. von Adria-Anliegerstaaten (viel Stempel - gutt Papier :ka5: ) "so akzeptiert". Seit 2004 stellt nun "die Behörde" nach erfolgreicher Prüfung bei den Verbänden eben ein "IC" (International Certificate for Operator of Pleasure Craft) aus. Dies auch für Inhaber älterer wie vor beschriebener Scheine. Das ist nunmehr ein "amtliches Papier" - um dessen Anerkenntnis durch andere Staaten sich eben Klarheiten/Unklarheiten/Wünsche/Behauptungen etc. drehen.

Das löst aber nicht das Problem von uns Küsten-Nucklern, die gerne ein FB 1 "amtlich" hätten, und zwar auch am Weg des "Umschreibens" von wirklich amtlichen Ö-Binnen-Scheinen.
Und - FB 2 schließt selbstverständlich FB 1 ein (die FB sind ja immer "abwärts kompatibel" :schlaumei ).

Gruß :biere:

Peter


:stupid: :stupid: Und ich habe immer gedacht, unsere Ö. Nachbarn sind schon im behördlichen Tun weiter. Knapp daneben ist auch vorbei. :futschlac :futschlac

brummboot 28.09.2005 15:37

Zitat:

Zitat von MichaelH
Ich will nicht 1 Woche mit wildfremden Leute auf einem engen Boot verbringen und Nächte lang Wache schieben. Das wollen nur die Segler. Urlaub ist bei mir was anderes.

Dann hast die falschen Leute und/oder das falsche Boot gewählt

brummboot 28.09.2005 15:54

Zitat:

Zitat von HCC
:stupid: :stupid: Und ich habe immer gedacht, unsere Ö. Nachbarn sind schon im behördlichen Tun weiter. Knapp daneben ist auch vorbei. :futschlac :futschlac

Ja Ja, hau nur auf unsere Behörden hin, :naughty: wir tun es auch. Aber im Ernst: viel was anderes kannst Du als Staat der eben kein Meeresanlieger ist nicht tun, wenn Deine (Seefahrts-) verrückten Bürger partout buten und nicht schön zu Haus binnen schiffen wollen. Du bist auf den goodwill der Küsten-Staaten angewiesen in denen sich Deine beknackten Untertanen :stupid: ins Salzwasser stürzen.

LG

Peter

HCC 28.09.2005 16:07

Fast richtig. ME hat es weniger mit einer nicht vorhandenen Küste zu tun, sondern vielmehr mit der Toleranz der anderen Staaten. Auch die Dänen und die US Bürger fahren überall ohne Schein und es wird akzeptiert. Ob das jetzt gut ist, lassen wir einmal dahin gestellt sein. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Warum es jetzt bei euch eine Sm Begrenzung gibt, ist mir immer noch nicht ganz klar. Die internationalen Seeregeln gelten doch überall, egal ob du nun 3 Sm oder 300 Sm von der Küste entfernt bist. Das einzige Land, wo du dich innerhalb von 300 Sm in staatlichen Hohheitsgewässern befindest, ist Island. :confused- Ich bin ein wenig irritiert.

brummboot 28.09.2005 16:36

Zitat:

Zitat von HCC

Warum es jetzt bei euch eine Sm Begrenzung gibt, ist mir immer noch nicht ganz klar. Die internationalen Seeregeln gelten doch überall, egal ob du nun 3 Sm oder 300 Sm von der Küste entfernt bist. Das einzige Land, wo du dich innerhalb von 300 Sm in staatlichen Hohheitsgewässern befindest, ist Island. :confused- Ich bin ein wenig irritiert.

Aha, daher weht der Wind! Jetzt weiß ich was Dich irritiert. Ist aber nüchtern betrachtet so dumm und unbegründet auch wieder nicht:

Die Ausbildung und die daraus (hoffentlich) resultierenden Fähigkeiten des Schiffsführers sind eben in verschieden umfangreiche Stufen, Pakete, "Fahrtenbereiche" gepackt. Dementsprechend wird der Lehrstoff/Prüfungsumfang, von unten nach oben aufbauend immer umfangreicher.

Es macht wohl einen Unterschied ob Du mitm Schlauch dem Sandstrand 2 sm entfliehst und zum eisschlecken mal zurückstichst oder ob Du nachts nach einem Wochen-Törn St. Lucia ansteuerst - wobei vielleicht Dein GPS streikte und Du Dich der Ausbildung in Astro-Navigation entsinnend, den Sextanten auspackst (und feststellst - kann ich nicht mehr, aber das ist eine andere Geschichte) :stupid: :ka5: .
Aber diese Unterschiede in der Qualifikations-Anforderung sind eben durch die Fahrtenbereiche, ausgedrückt in sm zur Küste definiert.

Und auch Fahrten durch internationale Gewässer beginnen ja notgedrungen immer in irgendeinem Hoheitsgebiet und damit ist der Skipper-Fremdling schon verpflichtet, ein dort genehmes Papier vorzuweisen, das ihm sein Heimatstaat ausstellen muß.

Zur Info:
FB 2 Küstenfahrt (20 sm)
FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm)
FB 4 weltweite Fahrt

Praxisnachweise:
Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich mindestens von drei
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen;

Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich mindestens von fünf
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 100
Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen
an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden

Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich mindestens von zehn
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 200
Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 und zusätzliche 200 Seemeilen außerhalb
des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen
erfahren werden




Gruß :biere:

Peter

OLKA 28.09.2005 16:55

Zitat:

Zitat von brummboot
Zur Info:
FB 2 Küstenfahrt (20 sm)
FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm)
FB 4 weltweite Fahrt

Gerade deise Unterteilung ist m.E. Blödsinn.

Im Geltungsbereich der KVR (also auf "hoher See") ist doch sowieso nirgends ein Führerschein vorgeschrieben (wenn ich mich richtig an meine Prüfung zurückerinnere :confused- ). Wer will es auch kotrollieren, wenn der Ort an dem ich gerade herumfahre nicht zu einer betimmten Nation gehört.

MichaelH 28.09.2005 17:07

Zitat:

Zitat von OLKA
Im Geltungsbereich der KVR (also auf "hoher See") ist doch sowieso nirgends ein Führerschein vorgeschrieben (wenn ich mich richtig an meine Prüfung zurückerinnere :confused- ).

Denke ich auch. Auf hoher See fragt kein Schwein nach einen Schein. Hm, reimt sich. :naughty:

Zur Info:
Zitat:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Eine vermittelnde Stellung nahm 1703 Cornelis van Bynkershoek ein. Er ging davon aus, dass im Grundsatz Eigentum am Meer bestehen kann und zwar soweit, wie die Macht des Staates reicht. Als Grenze sah er die Reichweite der Geschütze an. Die damalige Geschützreichweite entspricht der 3-Meilenzone.

.
.

..Ausdehnung der Hoheitsgewässer von 3 Seemeilen (die Reichweite eine Kanonenkugel), auf 12 Seemeilen ausgeweitet wurde. Teilweise wurden sogar bis zu 200 Seemeilen geltend gemacht; eine Forderung, die allerdings beständig bestritten wird.

.
.

Küstenmeer (bis zu 12 sm)

Das Küstenmeer ist das Gebiet, das sich bis maximal zwölf Seemeilen von der Basislinie (in der Regel die Niedrigwasserlinie, es sind aber auch gerade Basislinien möglich) erstreckt. Dem Staat stehen in seinem Küstenmeer sämtliche Hoheitsbefugnisse zur Verfügung.

Die Zwölf-Seemeilen-Zone wurde in der UNO-Seerechtskonvention von 1982 in Artikel 3 definiert. In den meisten Staaten löst die Zwölf-Seemeilen-Zone die früher übliche Dreimeilenzone ab.


Anschlusszone (bis zu 24 sm)

In dieser an das Küstenmeer angrenzenden Zone, die maximal 24 Seemeilen betragen darf, kann der Staat die erforderliche Kontrolle ausüben, um Verstöße gegen seine Zoll-, Gesundheits-, und Einreisevorschriften zu verhindern, oder Verstöße, die bereits in seinem Hoheitsgebiet oder Küstenmeer begangen wurden, zu ahnden.


Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, bis zu 200 sm)

In der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) kann der Staat bis zu einer Ausdehnung von 200 Seemeilen ausschließlich über die natürlichen Ressourcen, also Meeresbewohner und Bodenschätze, verfügen und wirtschaftliche Nutzungen steuern. Es bestehen darüber hinaus jedoch keine Rechte, die sich aus der Souveränität des Staates ergeben. Hoheitliche Befugnisse können daher nur im geringen Maße ausgeübt werden. Die häufigsten seerechtlichen Streitigkeiten beziehen sich auf die Nutzung der Wirtschaftszone.


Festlandsockel (mindestens 200 sm)

Der rechtliche Festlandsockel ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem geologischen Kontinentalschelf. Er erstreckt sich mindestens bis 200 sm von der Basislinie. Nach einer komplizierten, im Seerechtsübereinkommen festgelegten Formel kann seine Grenze bis zu 350 sm, im Einzelfall noch darüberhinaus (100 sm von der 2500 m Wassertiefenlinie) von der Basislinie entfernt sein. Jenseits des Festlandsockels liegt der internationale Meeresboden. Der Abbau von Ressourcen des Meeresbodens ist allein dem Staat vorbehalten. Der Festlandsockel verändert den Status der über ihm liegenden Gewässer nicht.


Der internationale Meeresboden (das "Gebiet")

Den Meeresboden und den Meeresuntergrund jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse bezeichnet das Seerechtsübereinkommen als "das Gebiet". "Das Gebiet" und seine Ressourcen sind "gemeinsames Erbe der Menschheit" (Common Heritage of Mankind). Sie unterliegen der Verwaltung durch die Internationale Meeresbodenbehörde.

Berny 28.09.2005 19:43

@Edwin:
1) mit EU bzw UNO Resslution hast du recht, habe ich verwechselt
2) mit den amtlichen Patenten des MSVÖ hast du unrecht. Diese waren von dem August 2004 nicht amtlich anerkannt ! Sie wurden zwar von verschiedenen (auch ausländischen) Behörden anerkannt, aber sie waren eben nicht amtlich. Erst mit August 2004 wurde der neue IC eingeführt, und ab diesen Moment hatte der MSVÖ und der ÖSV das Recht, ihre Patente als Amtlich zu bezeichnen.
Dies machte eben den feinen Unterschied, dass es in österreich zwar einen amtlichen IC gab, aber keinen für Costal-Waters.

Das hat sich aber mit August 2004 geändert, wenns blöd hergeht mit einer großen Wirkung auf die meisten Patentbesitzer.

Und noch was: Es gibt beim amtlichen IC keinen Unterschied zwischen Donaupatent und Seen-Binnenpatent ! Da gibts nur I für Inland, und C für Costal Waters !

Ich weiß, dass viele Fahrschulen anbieten, das HR Küstenüpatent zu machen und auch daran zu verdienen. Dies muss ja gar nicht verhindert werden.
Es geht aber vielmehr um alle, die ein Österreichisches Binnenpatent im Guten Glauben gemacht habe, dass sie damit auch in HR im FB1 fahren dürfen. Und dieser Gute Glauben war auch berechtigt, weil dies bis dato von HR so anerkannt wurde.

Unsere Initiative richtet sich an alle Schlauchbootfahrer und Patentbesitzer, die gar nicht in den FB2 fahren, zB schon aufgrund der Bootsgröße gar keine Berechtigung für den FB2 haben.
Diese sollten die Möglichkeit bekommen, zumindest durch kleine Ergänzungskurse oder dergleichen eine Ergänzung des Inland-Waters auf Costal-Waters bis 5 SM zu bekommen.

Sowas sollten wir anstreben, das macht auch Sinn.

Die meisten Österreicher, die über den MSVÖ den FB1 machen, werden vermutlich dann auch in Österreich den FB2 machen.
Hier liegt die Chance des MSVÖ!

Berny 28.09.2005 19:50

@Rotti: Wenn genug Leute diese Initiative unterstützen, werde ich was machen, ev eine Online-Unterschriften Aktion.

Mal sehen!

Rotti 28.09.2005 20:50

...he Cheffe schön langsam wirds Zeit dass du uns mal den Danke Button :bawling: :bawling: wieder installierst :cognemur: :cognemur:
Sei so guat Martin :chapeau:

Gruß Mathias

.und danke Berny :cool:

HCC 28.09.2005 20:52

Vielleicht nur ganz kurz: Unter Deutscher Flagge muss ich immer einen Befähigungsnachweis haben. Egal wo ich mich befinde.

@ Peter: Irgendjemand meint es nicht gut mit euch. Vermutlich resultiert das wirklich aus der fehlenden Küste. Für den nächsten Satz muss ich erst einmal vorsichtshalber um Pardon bitte. Bei euch in Ö. hat irgendjemand den Knall nicht gehört. :stupid: An der Küste kommt es selbst im Bereich der 1 sm Grenze sehr häufig zu Nebelbildung, die so schnell auftaucht, dass man meint, dass man life im Film "the fog" mitwirkt. Was nützt mir da ein FB1. Was soll denn der Blödsinn mit den unendlichen und nicht aufhörenden Nachtfahren. Einmal gut, zweimal auch nicht schlecht. Aber für FB2, FB3, FB4 gibt es irgendwie nur schwerliche Argumente. Alle guten Bestandteile aus 2/3 und 4 in FB 1 verlegen und gut ist. Dann war meine Anfangsvermutung, dass es hierbei nur um Geldschneiderei geht doch nicht so falsch. Oder wie wir sagen, künstlich erhaltende Maßnahmen.

Ich kann nur meinen Hut vor jedem ziehen, der FB3 und FB4 gemacht hat. Respekt.

OLKA 28.09.2005 21:05

Zitat:

Zitat von HCC
Vielleicht nur ganz kurz: Unter Deutscher Flagge muss ich immer einen Befähigungsnachweis haben. Egal wo ich mich befinde.

Hab ich damals was Falsches gelernt??? :confused-
aber andererseits:
Auf hoher See fährst du ja auch nicht "unter deutscher Flagge", die brauchst du da ja nicht zu zeigen. :ka5:


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