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rotweinsegler 07.06.2009 08:17

flaggenführung kroatien
 
liebe freunde der christlichen seefahrt!

da ich bisher mit segelschiffen unterwegs war, stellte die flaggenführung kein problem dar (hängen ja genügend befestigungsmöglichkeiten wie wanten und stagen herum). am schlauchi habe ich aber dzt. noch keinen flaggstock und auch keinen geräteträger - kann aber noch kommen! da man die unterschiedlichsten möglichkeiten sieht, ersuche ich euch um eure erfahrungswerte:smilie_fl!

vielen dank im voraus für eure bemühungen

euer rotweinsegler hermann :biere:

desmo 07.06.2009 10:09

Zitat:

Zitat von rotweinsegler (Beitrag 200640)
da ich bisher mit segelschiffen unterwegs war, stellte die flaggenführung kein problem dar (hängen ja genügend befestigungsmöglichkeiten wie wanten und stagen herum). am schlauchi habe ich aber dzt. noch keinen flaggstock und auch keinen geräteträger - kann aber noch kommen! da man die unterschiedlichsten möglichkeiten sieht, ersuche ich euch um eure erfahrungswerte:smilie_fl!

Moin,

Fakt ist: in D zulassungsfreie Boote benötigen gar keinen gehissten Stofflappen, auch nicht im Ausland. Dem kann aber die ausländische Obrigkeit widersprechen und das nichtführen der Heimatflagge unter Strafe stellen.

Ich habe in 40 Jahren HR noch nie ein kleines Schlauchboot oder Dhingi gesehen, welches eine BundesFlagge führt. Davon abgesehen, kannst Du dir so einen Flaggenstock für den Spiegel besorgen und da einen Adenauer zeigen.

Die Gastlandflagge ist ausschließlich eine Höflichkeitsfloskel und muss garnicht geführt werden.

Ein absolutes NEIN ist das Führen der Gastlandflagge oberhalb oder unterhalb der Heimatflagge am gleichen Flaggenstock; das ist ein Zeichen dass das Schiff aufgebracht wurde. :ka5: Diese Führung wurde fälschlicher Weise vor einigen Jahren vom Boote-Magazin propagiert ist und bleibt aber falsch (auch wenn es viele Wassersportler gibt, die es genau so tun).

rotbart 07.06.2009 12:49

Du kannst auch die Suchfunktion bemühen, hier finden sich dutzende von Postings die sich mit dieser Frage abgeben:ka5::ka5::ka5::ka5:

Ein (relativ neuer) Tipp wäre noch S-R-G als Abziehbild auf den AB zu kleben und die dummer Herstellerwerbung damit abzudecken.:lachen78::lachen78:

Jörg K. 08.06.2009 14:29

"Ein absolutes NEIN ist das Führen der Gastlandflagge oberhalb oder unterhalb der Heimatflagge am gleichen Flaggenstock; das ist ein Zeichen dass das Schiff aufgebracht wurde. :ka5: Diese Führung wurde fälschlicher Weise vor einigen Jahren vom Boote-Magazin propagiert ist und bleibt aber falsch (auch wenn es viele Wassersportler gibt, die es genau so tun)."

Hallo Peter,

geanu so habe ich es bis jetzt gemacht und wollte es auch in CR praktizieren.
Wo ist es denn begründet, dass man es so nicht macht.
Habe hinten links von Werk aus einen Lichtmast und sonst keinerlei Möglichkeiten.
(z.T. in Holland: oben die Niederländische dann S-R-G und dann die Orange)
Wo soll ich denn sonst die Flaggen unterbringen??
Ist es nicht besser alle als garkeine, oder eine zuwenig.
Man weiß ja garnicht mehr was richtig und was falsch ist.
Habe auch bevor ich die Flaggen dran gemacht habe über all gelesen. Jeder meint was anderes:ka5:.
Mal schauen was hier raus kommt:confused-

Gruß Jörg

hobbycaptain 08.06.2009 14:43

Zitat:

Zitat von Jörg K. (Beitrag 200747)
Mal schauen was hier raus kommt:confused-

Jörg, hier wird gar nix rauskommen, weil das schon seit Jahren Thema ist und nix rauskommt dabei :lachen78: .
Wie's richtig ginge findest Du in eingien Flaggenthreads hier im Forum, die alle schon etwas älter sein dürften. Wie mans großteils falsch macht, kannst Dir in HR selber anschauen :lachen78: .

desmo 08.06.2009 15:44

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von Jörg K. (Beitrag 200747)
Wo ist es denn begründet, dass man es so nicht macht.
Habe hinten links von Werk aus einen Lichtmast und sonst keinerlei Möglichkeiten.
(z.T. in Holland: oben die Niederländische dann S-R-G und dann die Orange)
Wo soll ich denn sonst die Flaggen unterbringen??
Ist es nicht besser alle als garkeine, oder eine zuwenig.
Man weiß ja garnicht mehr was richtig und was falsch ist.
Habe auch bevor ich die Flaggen dran gemacht habe über all gelesen. Jeder meint was anderes:ka5:.
Mal schauen was hier raus kommt:confused-

Gruß Jörg

Ganz Einfach: im Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe. Unter §6 u. §8 Abs. 2 besteht das Verbot andere Nationalflaggen zu führen. Dies wird nur im Kriegsfall für aufgebrachte Schiffe verwendet.

ABER: ich habe auch noch nie einen Fall gehört, dass es unter Strafe gestellt wurde, geschweige denn, dass es die Obrigkeit des jeweiligen Landes überhaupt weiss, wie Flaggen korrekt geführt werden. Der Wassersportler ist halt höflich und möchte seine Gastlandflagge gerne führen und tut es dann halt übereinander.

Da die Gastlandflagge NUR eine Höflichkeit ist, kannst Du sie getrost weglassen wenn Du kein Platz dafür hast. Ich z.B. führe sie auch und da sieht es auch fast aus wie übereinander, nur dass ich die Befestigungen getrennt von einander habe. :ka5:

Anhang 11322

P.S. an Backbord werden offiziell nur Verbandsstander und Clubwimpel geführt, Gastlandflaggen an Steuerbord

Jörg K. 08.06.2009 16:09

Hallo Ferdi Hallo Peter,

da ich nur hinten Backbord einen Lichtmast habe, kann ich dann wohl nur die "orange" anhängen oder überhaupt keine Flagge oder wie jetzt:gruebel::stupid:
Man man man ist das ein durcheinander:lachen78:
Und dafür habe ich mir extra eine kroatische Flagge gekauft....... wollte so ein netter Touri sein:futschlac

Gruß Jörg

hobbycaptain 08.06.2009 16:30

Zitat:

Zitat von Jörg K. (Beitrag 200752)
Hallo Ferdi Hallo Peter,

da ich nur hinten Backbord einen Lichtmast habe, kann ich dann wohl nur die "orange" anhängen oder überhaupt keine Flagge oder wie jetzt:gruebel::stupid:
Man man man ist das ein durcheinander:lachen78:
Und dafür habe ich mir extra eine kroatische Flagge gekauft....... wollte so ein netter Touri sein:futschlac

Gruß Jörg

montier sie alle auf dem einen Mast (unten Forumsflagge, darüber die BRD und ganz oben die HR-Flagge), kümmert keine S.. und Du bist glücklich damit http://www.hobbycaptain.at/smileys/ferdiseiner.gif :futschlac

rotbart 08.06.2009 17:02

Zitat:

Zitat von desmo (Beitrag 200751)
Ganz Einfach: im Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe. Unter §6 u. §8 Abs. 2 besteht das Verbot andere Nationalflaggen zu führen. Dies wird nur im Kriegsfall für aufgebrachte Schiffe verwendet.

ABER: ich habe auch noch nie einen Fall gehört, dass es unter Strafe gestellt wurde, geschweige denn, dass es die Obrigkeit des jeweiligen Landes überhaupt weiss, wie Flaggen korrekt geführt werden. Der Wassersportler ist halt höflich und möchte seine Gastlandflagge gerne führen und tut es dann halt übereinander.

ES STEHT unter Strafe, siehe die einschlägigen Gesetzte in D (in A mag dies anders sein, die haben ja auch keine Marine:ka5: - oh pardon ausser der reitenden Gebirgsmarine:biere:)

Aber das ist bei "Mini-Boot"- Fahrern nicht zu vermitteln :cognemur::cognemur:
die einschlägigen Postings hier sind Legion :cognemur::cognemur:

Also nochmals AN DER STELLE (MAST etc) AN DER DIE NATIONALE DES HEIMATLANDES GEFÜHRT WIRD DARF KEINE ZWEITE NATIONALE HÄNGEN - das ist geltendes Flaggenrecht !!!! Zuwiderhandlungen kosten bis zu € 5.000,--

Aber ich habe es aufgegeben - es blamiere sich jeder so gut er kann !!

Am Besten hängst Du auch noch den Bikini Deiner Frau/Freundin hin, ABER VORSICHT keinen Roten, sonst ist es nach Meinung einiger hier ein INTERNATIONALES SOS ZEICHEN :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac

(Wobei man fragen könnte eines von Dir oder von der Besitzerin.......:futschlac:futschlac:futschlac )

hobbycaptain 08.06.2009 17:10

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 200760)
ES STEHT unter Strafe, siehe die einschlägigen Gesetzte in D (in A mag dies anders sein, die haben ja auch keine Marine:ka5: - oh pardon ausser der reitenden Gebirgsmarine:biere:)

Aber das ist bei "Mini-Boot"- Fahrern nicht zu vermitteln :cognemur::cognemur:
die einschlägigen Postings hier sind Legion :cognemur::cognemur:

Also nochmals AN DER STELLE (MAST etc) AN DER DIE NATIONALE DES HEIMATLANDES GEFÜHRT WIRD DARF KEINE ZWEITE NATIONALE HÄNGEN - das ist geltendes Flaggenrecht !!!! Zuwiderhandlungen kosten bis zu € 5.000,--

Aber ich habe es aufgegeben - es blamiere sich jeder so gut er kann !!

Am Besten hängst Du auch noch den Bikini Deiner Frau/Freundin hin, ABER VORSICHT keinen Roten, sonst ist es nach Meinung einiger hier ein INTERNATIONALES SOS ZEICHEN :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac

(Wobei man fragen könnte eines von Dir oder von der Besitzerin.......:futschlac:futschlac:futschlac )


warum hat das Posting eigentlich soooooo lange gedauert :gruebel: :lachen78::lachen78::futschlac:futschlac:futschlac

desmo 08.06.2009 17:40

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 200760)
Am Besten hängst Du auch noch den Bikini Deiner Frau/Freundin hin, ABER VORSICHT keinen Roten, sonst ist es nach Meinung einiger hier ein INTERNATIONALES SOS ZEICHEN :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac

(Wobei man fragen könnte eines von Dir oder von der Besitzerin.......:futschlac:futschlac:futschlac )

:futschlac:lachen78::futschlac:lachen78::futschlac :lachen78:

KlausB 08.06.2009 17:57

nicht schon wieder das Thema...

Klaus

Jörg K. 09.06.2009 12:02

Da bleibt einem nur noch ein recht herzliches Dankeschön an alle Beteiligten auszusprechen für die qualifizierten und sachlichen Antworten.
Es gibt ja wohl doch nicht den Spruch zu Unrecht:" Es gibt keine blöden Fragen, sondern nur ....":schlaumei:stupid:

Ich log mich erstmal aus sonst...:6852:

Michel 10.06.2009 00:42

Also Ihr Helden, wat is nu?:ka5:

Variante Geräteträger: Steuerbord BRD, Backbord HR (über dem Forumswimpel)

zieht man somit den Zorn der Götter auf sich, oder nicht?:gruebel:

thball 10.06.2009 06:45

Hallo Michel,

Du möchtest die absolut korrekte Ausführung wissen?

D auf Steuerbord
Forumsflagge auf Backbord
Forums-T-Shirt beim Crewmitglied
Forums-Hemd beim Skipper
Forums-Handtuch auf der Liege am Bug
und in jedem kroatischen Hafen einen freundschaftlichen Slivovic mit den Einheimischen trinken, damit ist der Höflichkeit genüge getan!

:lachen78: :lachen78: :lachen78:

dori 10.06.2009 20:34

[QUOTE=rotbart;200760]ES STEHT unter Strafe, siehe die einschlägigen Gesetzte in D (in A mag dies anders sein, die haben ja auch keine Marine:ka5: - oh pardon ausser der reitenden Gebirgsmarine:biere:)

Hallo mein Bester,

Österreich hatte schon eine Marine und war Seemacht da gab es im Deutschen Wohngebiet nur einzelne Stadtstaaten oder gar nischt.:schlaumei

rotbart 10.06.2009 21:21

Zitat:

Zitat von dori
Hallo mein Bester,

Österreich hatte schon eine Marine und war Seemacht da gab es im Deutschen Wohngebiet nur einzelne Stadtstaaten oder gar nischt.:schlaumei

:biere::biere::biere: JA JA HATTE :biere::biere::biere:

Und Sissi kam aus Bayern :chapeau::chapeau::chapeau:

UND NU ?????:confused-:confused-:confused-

Zitat:

Zitat von wikipedia
Die Österreichische Marine war die Gesamtheit aller militärischen Einheiten Österreichs zu Wasser. Die Gesamtheit der zivilen und Handelsschifffahrt wird als Österreichische Handelsmarine bezeichnet. Die militärische Schifffahrt hatte ihren Ursprung in der seit dem 16. Jahrhundert existierenden Donauflottille und der seit Ende des 18. Jahrhunderts bestehenden Mittelmeerflotte. Bis 1867, vor dem Ausgleich zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Ungarn, wurde sie als Österreichische Kriegsmarine bezeichnet

Dagegen

Zitat:

Zitat von wikipedia
Frühe Seestreitkräfte (1618-1657) [Bearbeiten]
Brandenburg-Preußen verfügte bereits ab 1618 über eigene Seestreitkräfte in der Ostsee. Brandenburg hatte zu Beginn des 17. Jahrhunderts keinen Zugang zum Meer, allerdings übten die Hohenzollern seit 1605 die Regentschaft über das Herzogtum Preußen aus, das nach dem Tode des letzten kinderlos gebliebenen preußischen Herzogs und ab 1618 auch formal Besitztum der Hohenzollern wurde. Die Kurfürsten von Brandenburg wurden damit auch Lehnsmänner des polnischen Königs und mussten diesem in mehreren Kriegen Schiffe zur Verfügung stellen.

Nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges 1648 hatte Brandenburg-Preußen durch den Westfälischen Frieden die Anwartschaft auf das Bistum Magdeburg (Anfall 1680) und damit unmittelbaren Zugang zum schiffbaren Teil der Elbe bekommen. Da Schweden die Odermündung bei Stettin und Cammin unter seiner Kontrolle hatte, öffnete der Zugang zur Elbe neue potenzielle Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs


dori 10.06.2009 21:35

und unter Friedrich III, der um 1400 regiert hat und von dem der Spruch stammen soll:"Alles Erdreich ist Oesterreich untertan" sind die alle Österreicher mit mit der Donauflotte oder mit der Strassenbahn hingefahren?:lachen78:

rotbart 10.06.2009 23:15

Zitat:

Zitat von dori (Beitrag 201026)
und unter Friedrich III, der um 1400 regiert hat und von dem der Spruch stammen soll:"Alles Erdreich ist Oesterreich untertan" sind die alle Österreicher mit mit der Donauflotte oder mit der Strassenbahn hingefahren?:lachen78:

Also das meinst Du jetzt nicht wirklich ernst oder ????
Das war "Friedrich der Schöne" und der hatte in seiner Haft auf der Burg Trausnitz (Oberpfalz) wahrlich andere Sorgen.
Den hat ja 1313 Ludwig der Bayer schon fürchterlich eins draufgehauen:chapeau:

Das war jetzt ein schlechter Witz:cognemur:

Rotbart

thball 10.06.2009 23:18

ihr irritiert mich - was hat das jetzt noch mit der Flaggenführung zu tun? :zwinkern:

rotbart 10.06.2009 23:24

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 201036)
ihr irritiert mich - was hat das jetzt noch mit der Flaggenführung zu tun? :zwinkern:

Irritiert mich auch, aber DORI wollte wohl die lange Tradition der österreichischen Kriegsmarine verteidigen ( Um Links zu sehen, bitte registrieren )

Nur leider mit wenig zielführenden Hinweisen:lachen78: und nun musste eben noch Friedrich der Schöne herhalten:ka5::ka5::ka5:

Sorry aber ich wollte nur für die Geschichte wieder zurechtrücken:gruebel:

goeberl 14.06.2009 12:21

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 201023)
Und Sissi kam aus Bayern :chapeau::chapeau::chapeau:


jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising:ka5:.

lg martin

rotbart 14.06.2009 23:05

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 201293)
jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising:ka5:.

lg martin


:biere::biere::biere:
Also ich habe ja Tom (@thball) versprochen keine geschichtlichen Abhandlungen mehr zu schreiben, aber wenn Du den 12. Bischof DRACOLFUS meinst, dann wäre einiges dazu zu sagen, denn so simple ist die Geschichte nicht :lachen78:

goeberl 15.06.2009 14:53

genau den meinte ich:chapeau:. seine lebensgeschichte kenn ich nicht wirklich, aber er ist auf alle fälle im struden ums leben gekommen. naja, sissi hat ja schon die entschäfte version dieses flußabschnitts bereist.

lg martin

Berny 15.06.2009 15:24

Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:

Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland.

Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen???

Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt!

rotbart 15.06.2009 15:55

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 201433)
Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:

Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland.

Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen???

Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt!

Recht einfach, es gibt einen Vertrag das Seerechtsübereinkommen dem Österreich beigetreten ist und das HR anerkannt hat, ebenso so ist Österreich als "Staat ohne Meeresküste" dem Flaggenrechtsabkommen beigetreten und Hr hat wiederum hinterlegt das es sich daran halten werde (bis zur formellen Unterzeichnung) Nachzulesen im Seerecht oder aus bei RIS (gv.at) in dem das Flaggenrecht aufgelistet ist, an dem Du Dich als Österreicher zu halten hast !!!

desmo 15.06.2009 16:10

Ich finde leider nicht den passenden Artikel beim Um Links zu sehen, bitte registrieren, aber da diese Regelung der Heimatflaggenführung doch sehr einheitlich international umgesetzt wird, gehe ich davon aus, dass die Staaten im Rahmen der IMO (Um Links zu sehen, bitte registrieren) darüber ein Abkommen geschaffen haben.

rotbart 15.06.2009 17:13

Und nochmals Berny für Dich als Österreicher gilt in erster Linie das Österreichische Flaggenrecht nachzulesen wie gesagt bei RIS und zusätzlich die übereinkunft über das Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste.

Berny 15.06.2009 19:49

Naja, im Ris finde ich nur die Anerkennung durch Österreich, und dass es ein Flaggenrecht gibt, es von Österreich anerkannt wird, und von bestimmten Ländern ebenfalls.

Nur das Flaggenrecht selber, wo eben genau diese Dinge drinstehen sollten, finde ich einfach nicht. Es soll wo ein Dokument geben welches bgb1921_0176_00557 heißt, aber auch das finde ich nicht.

Deshalb eben meine Frage, wo das alles beschrieben ist.

Es mach ja irgendwie keinen Sinn, wenn da immer herumspekuliert wird, wenns eindeutige Gesetzestexte gibt.

rotbart 15.06.2009 20:52

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 201468)
Naja, im Ris finde ich nur die Anerkennung durch Österreich, und dass es ein Flaggenrecht gibt, es von Österreich anerkannt wird, und von bestimmten Ländern ebenfalls.

Nur das Flaggenrecht selber, wo eben genau diese Dinge drinstehen sollten, finde ich einfach nicht. Es soll wo ein Dokument geben welches bgb1921_0176_00557 heißt, aber auch das finde ich nicht.

Deshalb eben meine Frage, wo das alles beschrieben ist.

Es mach ja irgendwie keinen Sinn, wenn da immer herumspekuliert wird, wenns eindeutige Gesetzestexte gibt.

Die hast Du ja gelesen, Österreich akzeptiert das internationale Recht, da must Du da weiterforschen, denn

Zitat:

Zulassung und Verfügungsberechtigung sind in Österreich einheitlich und abschließend durch das
Schifffahrtsverwaltungsrecht geregelt (ein "Flaggenrecht" wie in der Seeschifffahrt existiert in der
Binnenschifffahrt nicht). Arbeits- und Aufenthaltsrecht - welche mit dem Betrieb des Schiffes bzw.
dessen Sicherheit in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen - ressortieren aus rechts-
systematischen Gründen ("Ressortprinzip") in Österreich traditionell nicht beim Verkehrsministeri-
um.
Quelle :
Zitat:

BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3529/J-NR/2002 betreffend alarmierende Zustände im
Donauschifffahrtsverkehr, die die Abgeordneten Eder, Parnigoni und GenossInnen am 27. Februar
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Ergänzung

Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber :

Zitat:

Flaggenführung und Reedereizeichen



§ 3. (1) Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.

(2) Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (zB durch rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig.

(3) Die Seeflagge ist in der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, an der die Seeflagge gesetzt ist oder regelmäßig geführt wird, dürfen andere Flaggen nicht gesetzt werden.

(4) Die Führung von Reedereiflaggen und -zeichen auf österreichischen Seeschiffen bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das Bild der Flaggen bzw. Zeichen dem Ansehen der Republik Österreich nicht abträglich ist und nicht zu Verwechslungen mit der österreichischen Staatsflagge, der Seeflagge, den Flaggen anderer Staaten oder mit Signalflaggen Anlaß gibt.
Quelle :
Seeschiffahrtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 174/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2005

Inkrafttretensdatum
10.06.2005

Abkürzung
SeeSchFG

rotweinsegler 15.06.2009 21:42

liebe freunde! :biere:

es war nicht beabsichtigt, einen seekrieg zwischen bayern, preussen und österreichern zu schüren! ich danke für die vielen konstruktiven anregungen! außerdem habe ich per mail (aufgrund der nicht ganz einheitlichen aussagen) beim kroatischen tourismusverband angefragt; diese haben mir zugesichert, mir in den nächsten tagen per post unterlagen zukommen zu lassen. sobald ich im besitz der informationen bin, werde ich sie an euch weiterleiten!

nochmals danke und viele grüße

hermann
:biere::banane::biere:

rotbart 15.06.2009 22:13

Zitat:

Zitat von rotweinsegler (Beitrag 201512)
liebe freunde! :biere:

es war nicht beabsichtigt, einen seekrieg zwischen bayern, preussen und österreichern zu schüren! ich danke für die vielen konstruktiven anregungen! außerdem habe ich per mail (aufgrund der nicht ganz einheitlichen aussagen) beim kroatischen tourismusverband angefragt; diese haben mir zugesichert, mir in den nächsten tagen per post unterlagen zukommen zu lassen. sobald ich im besitz der informationen bin, werde ich sie an euch weiterleiten!

nochmals danke und viele grüße

hermann
:biere::banane::biere:

:futschlac:futschlac:futschlacsee(n)krieg :futschlac:futschlac
Irgendwo in München steht noch die Knödelkanone 'rum mit welcher man in Riem die Flieger "beschossen" hat, die reicht doch leicht !!!! Und Ludwig hat auch noch ein Prunkschiff (glaube ich) hinterlassen und damit ist die siegreiche Marine doch wohl klar :biere::biere::biere::biere::biere:

Berny 16.06.2009 07:06

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 201484)
Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber :

Nanana...

Es ist halt eher so, dass sich ein alter Seefahrer, der öfters vorm PC sitzt vielleicht im RIS leichter sucht als ein Polizist, der seine Gesetze zur meisten Zeit in Büchern sucht und sehr wenig mit Seerecht zu tun hat :ka5:

Ich finde das RIS leider sehr unübersichtlich, weshalb ich mir dort mit der Suche auch sehr schwer tue, manches finde ich leicht, aber zum Flaggenrecht habe ich eben nur die Verordnungen gefunden, nicht die eigentlichen Bestimmungen.
Aber auch Asche über mein Haupt, wenn man nach "Flaggenrecht" sucht, kann kein Artikel über Flaggenführung auftauchen :cognemur:

Aber jetzt weiß ich auch, wen ich fragen muss :lachen78:

Zum Thema selber:
Es steht:
Zitat:

Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.
Gleichtzeitig:
Zitat:

§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1.
"Österreichisches Seeschiff":
ein Seeschiff, das nach diesem Bundesgesetz zur Seeschiffahrt zugelassen ist;
(Anmerkung: Boote mit Seebrief) und
Zitat:

5.
"Jacht": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
Demnach gilt aber der §3 gar nicht für Jachten, nach der oben genannten Bestimmung dürfte ich als Schlauchifahrer überhaupt keine Flagge führen, so wie ich das erkenne :gruebel:

Jetzt wirds aber schwierig.....

aber vielleicht liegts einfach daran, dass kleine Boot einfach nur so tun wollen, als wären sie große :lachen78:

StefanH 16.06.2009 08:41

Hallo,

hier ein Link auf ein Formular des DMYV zum Thema Flaggenführung: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Viele Grüße
Stefan

Berny 16.06.2009 09:50

Wobei ich noch etwas einwerfen möchte:

Die meisten Bestimmungen zielen ja immer auf Boote ab, die diese Möglichkeit haben (Motorboote, Segeljachten usw), aber gerade bei Schlauchbooten fehlt oft die Möglichkeit, die Flagen woanders als am Heck zu montieren, was soll der Fahrer da bloß machen?

Ich denke, das gerade deshalb diese Bestimmungen einfach oft nicht wirklich bei Schlauchbooten durchführbar sind.

Bei meinem Boot (mal abgesehen davon, ob ich es überhaupt darf oder überhaupt an diese Vorschriften gebunden bin) gehts eben nur am Geräteträger am Heck, und hier habe ich eben nur zwei Seiten.

Wohin also mit Nationalflagge, Gastlandflagge und Rubberdogflagge ?

rotbart 16.06.2009 12:32

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 201562)
Wobei ich noch etwas einwerfen möchte:

Die meisten Bestimmungen zielen ja immer auf Boote ab, die diese Möglichkeit haben (Motorboote, Segeljachten usw), aber gerade bei Schlauchbooten fehlt oft die Möglichkeit, die Flagen woanders als am Heck zu montieren, was soll der Fahrer da bloß machen?

Ich denke, das gerade deshalb diese Bestimmungen einfach oft nicht wirklich bei Schlauchbooten durchführbar sind.

Bei meinem Boot (mal abgesehen davon, ob ich es überhaupt darf oder überhaupt an diese Vorschriften gebunden bin) gehts eben nur am Geräteträger am Heck, und hier habe ich eben nur zwei Seiten.

Wohin also mit Nationalflagge, Gastlandflagge und Rubberdogflagge ?

Nun wird's kleinkariert:biere::biere::biere::biere:
Also ein Schlauchi muß keinen Flaggenschein haben, an fremden Küsten sollte aber jeder (in Sicht von Land oder eines Kriegsschiffes oder der Polizeiboote) seine Herkunft klarstellen und damit die Landesflagge führen !

In diesem Fall aber gilt wieder der obige Paragraph - man will nämlich verhindern daß mit der Landesflagge oder einem Wappe (siehe Wappenrecht in A) Unsinn getrieben wird.

Fazit Du must nicht - aber wenn - dann richtig

Anders in D habe ich ein Flaggenzertifikat / Flaggenschein dann MUSS ich und dann natürlich gem. den Regeln:schlaumei

Nachtrag

Ö-Flagge Steuerbord achtern / HR Backbaod achtern / Rubberdog am Bug !!!! oder

Ö Flagge mittig OBEN AUF den Geräteträger

rotweinsegler 19.06.2009 21:56

liebe freunde!

wie bereits angekündigt, habe ich die informationen des tourismusverbandes erhalten. es ist viel nützliches infomaterial dabei - aber nichts über flaggenführung!

tut mir leid, aber ich wollte euch diese antwort nicht schuldig bleiben!

viele grüße

hermann:biere:

hermann2441 20.06.2009 16:34

Zitat:

Zitat von desmo (Beitrag 200751)
Da die Gastlandflagge NUR eine Höflichkeit ist, kannst Du sie getrost weglassen wenn Du kein Platz dafür hast. Ich z.B. führe sie auch und da sieht es auch fast aus wie übereinander, nur dass ich die Befestigungen getrennt von einander habe. :ka5:

Hallo, ich bin ganz Deiner Meinung! Steuerbord oben die Gastlandflagge, drunter die Nationale, Backbord die Rubberdog.

Wir sind doch kein Kriegsschiff, wo man mit der Flaggenführung die unterworfenen Länder gedemütigt hat. :stupid:

Schlauchis, nehmt Euch nicht so ernst (frei nach dem Zitat von Johannes XXIII.)! Solange wir brav die Vignette bezahlen, ist den kroatischen Gastgebern unsere Flaggenführung doch so etwas von egal ... :biere:
Die Paragraphenreiter hier können ja auch gerne ihre tägliche Flaggenprade (von mir aus auch mit Trompetenbegleitung) abhalten, wenn sie möchten.:lachen78:
Sorgen habt Ihr ...

rotbart 20.06.2009 18:04

Zitat:

Zitat von hermann2441 (Beitrag 202030)
... :biere:
Die Paragraphenreiter hier können ja auch gerne ihre tägliche Flaggenprade (von mir aus auch mit Trompetenbegleitung) abhalten, wenn sie möchten.:lachen78:
Sorgen habt Ihr ...

Und so etwas von einem Österreicher - gerade in der k & k Monarchie hat man um so etwas Kriege geführt - wie degeneriert ist doch die heutige Jugend :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac:futschlac :futschlac

OLKA 20.06.2009 19:37

Aus Ermangelung von Saling und son komsichen Zeugs habe ich immer die Gastlandflagge über der Nationalen an Steuerbord am Geräteträger.

Was soll ich sagen?

...wir sind noch nie versenkt worden und mussten auch bis jetzt noch nix wegen dieser "Straftat" bezahlen.

Noch nicht mal gemeckert hat jemand...


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