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dievoggis 21.11.2012 18:05

Neue Führerscheinregelung ab 18.01.2013
 
Servus Zusammen :chapeau:,

wenn das, was da drin steht richtig interpretiere:
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dann dürfte ich, da mein Führerschein vor dem 01.01.1980 ausgestellt wurde, nach Ablegen einer praktischen Prüfung, auf meine alten Tage :chapeau:, ein Motorrad bis 37KW fahren und 2 Jahre später unbeschränkt.:chapeau::chapeau:

Jetzt muss ich mir nur noch die Erlaubnis von meiner Frau holen. Das gibt ::motz_4::motz_4::motz_4:

Gruß Peter

skymann1 21.11.2012 18:29

Hallo Peter,
wenn ich jetzt wüßte was für einen Schein/Klasse Du hast könnte ich Dir zustimmen oder auch nicht......:biere:

Ich blick da auch nicht mehr ganz durch, hab mich letzens noch gefragt was ich mit meinem alten Klasse 3er eigentlich heute noch für einen Anhänger ziehen darf, gibt es eigentlich eine Umschlüsselungstabelle von "alt" auf "neu" (Führerscheinklassen?)

Aber ist O.T., wie geschrieben, was hast Du für einen Schein/Klasse?

Die eigene Frau zu überzeugen sollte ja wohl möglich sein..:smileys5_

Gruß Peter :chapeau:

dievoggis 21.11.2012 18:35

Servus Peter :chapeau::chapeau:,

den alten Dreier (vor. 01.01.1980) hab ich , beim Einser bin ich damals durchgeflogen (hatte keinen Bock mehr ihn zu wiederholen--war auch wohl besser so :biere::biere::biere::biere:)

Gruß Peter

Comander 21.11.2012 18:45

ich weiß der Witz ist alt Peter aber dass du 125er fahren durftest das wußtest du?

Berny 21.11.2012 19:24

wo steht das mit der praktischen Prüfung?

Das mit den Scheinen ist so eine Sache: man erwirbt eine Lenkerberechtigung, die hat man dann, das ist ein persönliches Recht.
Im Führerschein ist lediglich beschrieben, zu was du berechtigst bist.
Der Führerschein ist also nicht die Lenkerberechtigung (wenn auch oft so gedacht)

Offensichtlich haben Personen in DE, die vor 1980 den Führerschein gemacht haben, auch die Berechtigung, 125er zu fahren.
Und dieses Recht hast du immer noch, auch wenn es ev im Schein nicht drinnen steht.

Damit das bereinigt wird, gibts meistens eine Zusatzzahl, bei uns in Österreich heißt die zB 111, oder im Sprachgebrauch B+, damit darf man 125er fahren.

Der Witz, als Österreicher nicht in DE, und als Deutscher nicht in Österreich....
Willkommen EU

dievoggis 21.11.2012 19:25

Servus Harry :chapeau:,

ich hab seit 13 jahren einen 125er Roller :chapeau::chapeau:.

Gruß Peter

dievoggis 21.11.2012 20:12

Servus Berny :chapeau:,

Zitat unter A2

Zitat:

"Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)."
Gruß Peter

MaxB 21.11.2012 22:15

Hallo Peter (Skymann1),

mit Deinem alten 3er (wir beide sind ja gleich alt) hast Du, wenn Du Dir einen neuen EU Führerschein ausstellen lässt den B, BE und C1E.
Das heißt: PKW, PKW mit Hänger wobei das zul. Gesamtgewicht (heute heißt das Gesamtmasse) 3,5 t überschreiten darf und Du darfst LKW bis 12 t und LKW mit einachsigem Anhänger (Tandem bis 1 m Achsenabstand gilt als eine Achse) fahren, wobei das zul. Gesamtgewicht des Gespanns die 12 t nicht überschreiten darf.
Außerdem schließt der alte 3er den A1 ein. Das sind Krafträder bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 15 PS - aber gedrosselt auf 80 km/h.
Ab 19.01.2013 fällt die Drosselungspflicht weg und das Leistungsgewicht darf 0,1 KW/kg Gewicht nicht überschreiten. Also ca. 0,13 PS pro kg Motorrad. Bei 15 PS muss das Motorrad also mindestens 112 kg wiegen. Enduro mit 15 PS und 80 kg geht also dann nicht mehr.

Da fällt mir noch etwas ein: Mit dem alten 3er darfst Du auch noch einen Bus mit höchtens 7,49 t fahren - ohne Fahrgäste, wenn Du keine Personenbeförderung hast (Klasse D mit Beschränkung 171. Die 171 ist die Kennung für "unter 7,5 t").

Grüße

Max

thball 22.11.2012 02:00

Hallo,

war da noch irgendetwas, dass man für die Cxx ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen muss?

Comander 22.11.2012 08:58

Peter (dV)
Zitat:

ich hab seit 13 jahren einen 125er Roller
http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z047.gifsorry :ka5: http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...ault/a0015.gif

OLKA 22.11.2012 09:55

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 289791)
Hallo,

war da noch irgendetwas, dass man für die Cxx ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen muss?

Jepp, und die musst du regelmäßig machen und seber zahlen. Das übernimmt keine Krankenkasse.

Ich habe im Februar meinen Klasse 2 Schein "auf Eis" gelegt.

Nach Aussage vom Straßenverkehrsamt kann ich jeder Zeit den Gesundheitscheck machen lassen und darf dann wier Brummis fahren.

Das Fatale daran ist: Wenn der Arzt sagt, sass du nicht fahrtüchtig bist, dann ist der PKW-Lappen auch weg.

Erich der Wikinger 22.11.2012 12:36

Neue Führerscheinregelung
 
Hallo Olaf,

da habe ich andere Informationen bekommen. Da ich ja auch über
50 bin und ich kurz vor meinem 50zigsten letztes Jahr den grauen
Lappen gegen den neuen Fuhrerschein getauscht hatte wurde
mir gesagt, dass man in einem bestimmten Zeitraum nach dem
50zigsten (ich glaube es waren 2 Jahre) die Gesundheitsprüfung
nachholen muss, um wieder den alten 2er also C, E fahren zu
dürfen. Empfehle also unbedingt, noch mal bei Deinem Landratsamt
nachzufragen. Würde mich nicht wundern, wenn das von Amt zu
Amt und insbesondere von Land zu Land anders gehandhabt wird.

Wenn Du leichte Probleme gesundheitlicher Art hast, welche für den
Berufskraftfahrer als "Durchfallgrund" zählen, heißt das noch nicht,
dass Du dann auch nicht mehr Klasse 3 also neu B fahren darfst.

Allerdings könnte es Probleme geben, wenn der Arzt plötzlich feststellt,
dass z. B. eine eklatante Sehschwäche vorliegt.

Gruß Erich

Von mir aus können auch Blinde fahren. Mir begegnen eh jeden Tag
auf meinen Touren jede Menge von Denen. Zumindest fahren die so,
als ob se blind wären.

thball 22.11.2012 12:38

Hallo,

bekommt das Amt eine negative Bewertung überhaupt mit?

skymann1 22.11.2012 17:39

Hallo,
Max, DANKE für die ausführliche Erklärung, ich hatte noch nichts dazu gefunden (aber auch nicht wirklich ernsthaft gesucht:ka5:).

Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.

Obwohl, so ganz verstehe ich nicht wieso einen LKW bis 12 t und einen Bus (ohne Fahrgäste) nur bis 7,49 t ??

Aber ist egal, ich muß ja nicht alles verstehen was der Gesetzgeber sich ausdenkt.

Personenbeförderungsschein habe ich nicht erneuert damals, war ja zeitlich auch begrenzt bzw. immer wieder irgendeine Prüfung nach ... Jahren.

Meinen 2er habe ich auch "verfallen" lassen weil es sich nicht lohnte immer wieder die Gesundheitsprüfung zu bezahlen, mir hatte man aber vor 6 Jahren auch gesagt ich müßte mich spätestens bis vorm 52 Geburtstag entscheiden, danach wär´s unwiderruflich bzw. wenn dann nur komplett neu machen, aber nicht wieder "aktivieren" mit Gesundheitsprüfung.

Egal, hab ja noch (alte Klasse) 1 und 3, mehr brauche ich auch nicht, es hat mich nur interessiert was ich damit eigentlich noch darf heute, es ändert sich ja dauernd was...:motz_4:

Peter: Dann versuchs halt mit dem Motorradschein, wenn Du schon lange 125er Roller fährst sollte das doch klappen, obwohl, heute muß die Prüfung auch auf einem größeren Teil gemacht werden, oder?

Früher reichte eine 100er bei der Prüfung und danach konnte man sich kaufen was man wollte, war auch nicht soo gut, viele haben sich von der Matte getan mit ´nem großen Bock, vielleicht vorher mal ein paar Stunden nehmen auf großer Maschine?:confused-

Gruß Peter :chapeau:

DieterM 22.11.2012 18:49

Vor vielen Jahre, da fuhr man noch Auto in Belgien und Holland ohne Führereschein, da hatten wir in Brasilien - man überlege im Busch (!) - schon den Jugendführerschein ab 16 und ab 18 Jahren den Regulären für PKWs, allerdings mit einer alle 3 Jahre zu erneuernden Sehüberprüfung.

Hab so immer noch meinen BR Führerschein ohne gültige Sehprüfung. Aber in 2005 hatte ich den deutschen internationalen Führerschein dabei, eben wegen dieser fehlenden aktuellen Sehprüfung.

Aber interessanterweise konnte ich Mitte der 50er Jahre meinen Heinkel Roller mit 175 ccm Motor noch mit dem PKW Führerschein fahren. Das wurde irgendwann später aufgehoben und auf 125 ccm Motoren reduziert. Das hatte ich auch bei der Umschreibung meines grauen Lappens - der mir nie "Abhanden" gekommen ist - auf den EU Führerschein erfahren. Da stehen auch meine anderen Befähigungsnachweise mit drin, und auch meine C Befähigung, die ist inzw. natürlich verfallen weil ja auch nicht mehr benötigt.

Richtig ist, das was Olaf sagt. Wenn bei der ärztlichen Überprüfung zur Revalidierung von der C Befähingung aus Alterswegen etwas Negatives zur Fahrtüchtigkeit festgestellt werden sollte, da können die anderen Befähigungen gesperrt werden. Aber ich denke, das merkt man dann schon selber und läßt dann fahren! Auch die Revalidierung ist befristet nach Verfall, weiß aber nicht wie genau. Ist für mich eeeh egal, aber im Notfall hindert mich das nicht ein schweres Fahrzeug zu fahren, denn das habe ich bei VOLVO, VOLVO BM und MAN gelernt.

Für den Busschein mit Passagieren benötigt man eine Ergänzungsprüfung zum LKW Schein, denn ohne Passagiere darf man auch einen leeren Bus fahren mit der C Befähigung.:smileys5_

Octopus 23.11.2012 16:04

Hallo,

soweit ich weiss, verfällt die c1e also bis 12 Tonnen ab dem 50 zigsten ohne
Verlangerung.

Ich bin auch gerade dabei zu verlängern.

DieterM 23.11.2012 18:33

Hallo Frank,

nicht ganz richtig!

Mein grauer Lappen war von 3.12.57. Der C mit den Unterklassen C1, C1E, CE, und T kamen am 20.5.76 dazu. Davon sind 19.12.04 der C und der CE ausgelaufen wegen der fälligen nicht gemachten Gesundheitsprüfung, die anderen Unterklassen sind weiter gültig. :smileys5_

Honky 23.11.2012 19:33

Da möchte ich noch meinen senf dazugeben:
richtig ist das man mit dem umgeschriebenen alten dreier bis 12 tonnen gesamtmasse ziehen darf.
falsch ist das es auf eine achse beschränkt ist.Drehschemel ist genau so erlaubt:cool:
falsch ist auch das man mit dem alten dreier nur 7,49 tonnen durfte-man durfte auch noch das gleiche mit einem einachser anhänger ziehen.
also knapp 15 tonnen.:schlaumei

MaxB 23.11.2012 23:28

Hallo Honky,

Du hast Recht, was den Drehschemelanhänger mit C1E betrifft.

Dieter,
Du hast Recht: Wer den alten grauen Lappen hat, muss für den C1 und C1E keine Gesundheitsprüfung machen. Die bleiben unbeschränkt stehen.

Aber: ganz wichtig!

Zitat von Fahrlehrerverband:

Eine Umtauschpflicht gibt es nicht, die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den alten Führerscheinen zählen: Der graue Führerschein (sog. "grauer Lappen"), der rosarote Führerschein, DDR-Führerscheine. Wer allerdings ab dem 50. Lebensjahr die Klassen C1/ C1E oder auch die eingeschränkte Kl. C/ CE 79 weiter behalten möchte, muss den alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen.

Ich hatte das schon vor 4 Jahren gemacht und habe natürlich bei C1 und C1E keine Einschränkungen. Mein alter 1er gilt natürlich von 50 ccm mit 2 PS bis Hayabusa mit knapp 200 PS (V-max 412 km/h - nur Fliegen ist schöner - nein, stimmt nicht, denn die Startgeschwindigkeit der modernen Kampfflugzeuge liegt bei maximal 300 km/h).

Grüße

Max

DschungisKahn 27.11.2012 14:34

Zitat:

Zitat von dievoggis (Beitrag 289757)
............................
nach Ablegen einer praktischen Prüfung
............................

Servus Peter,

also wirst in die Fahrschule müssen, auch wennst meinst, dass Du fahren kannst - ohne Vorbereitung kannst das heute vergessen, im Übrigen auch damals war es nicht ohne.

Ich meine, dass meine vorgeführte Vollbremsung damals daneben ging, mir wurde eine 2. chance in Aussicht gestellt, sollte ich die Prüfungsfahrt *überstehen*. Es begann zu regnen, in Nürnberg laufen Schienen der Straßenbahn z. T. mit in der Fahrbahn. So ein Honk macht vor mir Spurwechsel auf meiner Höhe - ich wechsle unfreiwillig/geistesgegenwärtig eine Spur weiter, der Fahrlehrer hat geschimpft, ich hätt mich runterschubbsen lassen sollen, dem Prüfer hat die Reaktion gefallen - Vollbremsung musste nicht wiederholt werden.

Hatte nie eine Maschine, den *1*er hätt ich nicht gebraucht, ebenso hab ich den *2*er nie gebraucht.

Das Bild in meinem Führerschein passt nicht und jetzt fängt es zum Bröseln an.

Also Neues Scheckkartenformat beantragt, ich fahr bis 3,5to mit Anhänger, mehr brauch nicht, also nur den 3er umschreiben.

Da mein 50igster nicht mehr weit ist, wurde mir erklärt, wenn ich alles behalten hätte wollen, hätte ich Sehtest und ärztliche Bescheinigungen 3 Monate vorher herbeischaffen müssen, wegen der Bearbeitungszeit - boa, hab ich da aber *Schwein* gehabt :lachen78:

DschungisKahn 18.12.2012 18:20

update wegen der Bearbeitungszeit: knapp über 3 Wochen später hab ich die Karte in der Tasche - A/C1E/MSLT steht vorne drauf

Schlork 19.08.2013 08:42

Obacht:
Auf ANTRAG wird beim Umschreiben eines alten Lappens (alte Klasse 3 in rosa oder grau) auf Scheckkarte auch die Klasse CE (79) erteilt, hat durchaus so seine Vorteile und sollte man unbedingt drauf achten beim Umschreiben. Mein Straßenverkehrsamt hat das automatisch gemacht.

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dirki 19.08.2013 19:45

Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern.
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben"
Grüße Dirki

Stormanimal 09.09.2013 21:04

Moin zusammen, zwei Beiträgen habe ich entnommen das Inhaber des alten Klasse 3 nach Umschreibung bis 12To Fahrzeuggewicht fahren dürfen.
Mein aktueller Wissensstand ist das mit entsprechender Umschreibung Gespanne bis 12 To ohne Achsbegrenzung bewegt werden dürfen. Das Zugfahrzeug darf allerdings nur 7,49To haben.
Gespanne über 12 To Gewicht haben dann wieder eine Begrenzung auf 3 Achsen. Das Zugfahrzeug bzw. der Motorwagen darf aber in keinem Falle die 7,5 To knacken.
Wenn ich hier falsch liege, klärt mich bitte rechtssicher auf.

Schlork 09.09.2013 23:04

Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)

schwarzwaelder50 10.09.2013 06:02

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 307507)
Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern.
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben"
Grüße Dirki

Hallo Dirki,
da muss ich Dir leider wieder sprechen, denn es stimmt so nicht ganz. Und zwar "fällst" Du nicht auf 3,5T zurück, das bleibt bei 7,5t, lediglich die Regelung mit längerem Fahrzeug, mit 12t im Zug, wie "Schlork" beschrieben hat fällt weg.
Bei mir war das ja auch und wollte das ändern, habe mich aber auf der Zulassungsstelle informiert.

Stormanimal 11.09.2013 07:38

Zitat:

Zitat von Schlork (Beitrag 309032)
Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)

So in etwa kenne ich das auch.

Somit ist die Aussage von
Zitat:

Zitat von skymann1 (Beitrag 289843)
Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.

und von
Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 307507)
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt.

anscheinend nicht ganz korrekt.
Grundsätzlich gilt für umgeschriebene alte Klasse 3 Führerscheine.
Die LKW dürfen weiterhin lediglich max. 7,5to haben.
12to nur mit Anhänger allerdings ohne Achsbegrenzung.
Über 12to mit Begrenzung auf 3 Achsen.
Die ganzen Niedlichkeiten, wie Altersbegrenzung, nicht eingetragene Führerscheinklassen, usw., mal nicht beachtet.


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