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thypoon 10.08.2013 09:08

Trailer versichern oder nicht?
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt länger nach dem Thema "Muss ich meinen Bootstrailer versichern" gesucht, und teilweise widersprüchliche Aussagen gefunden.

Daher meine Frage:
Muss ich einen Bootstrailer der als Trailer für Sportgeräte gilt, versichern?

Manche sagen, er ist "solange an der Zugmaschiene angekuppelt" über die KFZ-Haftpflicht versichert, andere sagen man benötigt auf jeden Fall eine...

Wie habt ihr es gemacht?

DschungisKahn 10.08.2013 09:53

Servus,

prinzipiell nein,

aber:
ich fahr jährlich über den Landweg nach Griechenland, an den Grenzen nach Serbien und nach Mazedonien wird für den Anhänger immer eine separate grüne Versicherungskarte verlangt. Also ich hab für den Trailer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, genauso für den Bootsmotor, diese wird immer von der hellenic coast gurad kontrolliert.

Ich bin gegen den Versicherungskrempel-abzock-unnötigen-Mist - nur was machst an der Grenze, wenn *der Serb* sich querstellt???

Zur Bootshaftpflicht haben sich meine Einstellungen geändert, als ich einen Unfall bei Thassos gelesen hatte - ein Schwimmer wurde tödlich von einem Sportboot überfahren, der Bootsführer ist geflüchtet, wollte hastig übertrieben schnell die Unterkunft räumen und verlassen, sein Vermieter hat die Polizei informiert, die hat am Bootsrumpf die Spuren des Zusammenstoßes festgestellt, der Bootsführer gab an keine Versicherung zu haben und deshalb sei er getürmt.

Medline Andi 10.08.2013 09:54

Hallo,

du mußt deinen Trailer auf jeden Fall versichern.
Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, kannst du eine grüne Nummer haben,
mit der du keine Fahrzeugsteuer zahlst.
Es ist richtig, das wenn der Trailer angekuppelt ist, er über das Zugfahrzeug versichert ist,
trotzdem muß der Trailer versichert werden.
Ohne Versicherung bekommst du ihn auch gar nicht zugelassen und somit auch keine Nummerntafel.

Gruß Andi:chapeau:

Monoposti 10.08.2013 09:54

Mit grüner Nummer ist der Trailer zulassungspflichtig, aber nicht versicherungspflichtig.
Wenn Du einen Schaden z.B. beim Rückwärtsfahren in angekuppelten Zustand verursacht, zahlt die Haftpflicht Deines Zugfahrzeugs. Abgekuppelt zahlt Dein Geldbeutel.:lachen78:

Bei mir ist die Trailerhaft in der Bootsversicherung includiert. War bisher der Nachteil, dass es keine grüne Versicherungskarte für HR gab.Hatte daher bis jetzt noch ejne zusätzliche Anhängerversicherung um die grüne Karte zu erhalten. Jetzt mit EU Beitritt von HR offiziell nicht mehr wichtig, wie die ehemaligen Grenzer da denken, wird sich herausstellen:ka5:.

Bei schwarzer Nummer, Zulassungs und Versicherungspflicht .

Monoposti 10.08.2013 09:55

Zitat:

Zitat von Medline Andi (Beitrag 306776)
Hallo,

du mußt deinen Trailer auf jeden Fall versichern.
Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, kannst du eine grüne Nummer haben,
mit der du keine Fahrzeugsteuer zahlst.
Es ist richtig, das wenn der Trailer angekuppelt ist, er über das Zugfahrzeug versichert ist,
trotzdem muß der Trailer versichert werden.
Ohne Versicherung bekommst du ihn auch gar nicht zugelassen und somit auch keine Nummerntafel.

Gruß Andi:chapeau:

Falsch :schlaumei

Medline Andi 10.08.2013 09:57

Zitat:

Zitat von Monoposti (Beitrag 306778)
Falsch :schlaumei

Beweise, sonst glaub ichs nicht...

Gruß Andi

thball 10.08.2013 10:06

Hallo Andi,

habe bei meinem Trailer auch eine grüne Nummer und musste keine Versicherungsbestätigung abgeben. Vielleicht hat das sich aber auch geändert? Oder wird unterschiedlich gehandhabt. Zufällig gefunden - hier ist es wohl Pflicht:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Der Trailer ist jedoch über die Bootshaftpflicht bei mir mitversichert. Wollte ich haben, denn falls sich mal der Trailer selbständig macht und andere Fahrzeuge beschädigt wäre das ein teurer Spaß.

Monoposti 10.08.2013 10:08

Du Ungläubiger !!! DAnn fahre ich jetzt mal extra meinen Rechner hoch.Mit dem Tablet läßt sich schlecht einfügen..............
War bei uns in Bayern schon immer so. Kann mir auch nicht vorstellen, daß es hier landerspezifische Zulassungsabweichungen gibt.

Ich hatte sogar mal von der Versicherungsgesellschaft 8 Jahre meinen Beitrag zurückbekommen, weil unser Renntransporter versichert war, obwohl daß
Riskio nicht gegeben war.......wurde ein kleiner Urlaub :cool:.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen,

2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für Feuerlöschzwecke,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.


Selbst für unsere einachsigen Betonpumpen 1,5 to. schwer, brauch ich keine Anhängerhaftpflicht.
Da habe ich aber schon mal selber bezahlt, nachdem sich die Pumpe abgekuppelt hat und einen Zaun beschädigte.


Daher mein Fazit: Haftpflicht bei grünem Kennzeichen empfehlenswert, es könnte ja auch mal ein Personenschaden entstehen, der richtig Geld kostet !!!

thypoon 10.08.2013 10:35

Oha, da hab ich ja was losgetreten....

Danke erstmal an alle Beteiltigten. Ich habe es nun so gemacht:

Nachdem ich bei der HUK24 online die Info bekommen habe, dass u.a. Bootstrailer und Viehtransporter nicht versicherbar sind, habe ich bei der HUK (ohne 24) angerufen.

Der Herr am anderen Ende sagte: ich kann, muss aber nicht. Letztendlich habe ich jetzt per Telefon eine EVB-Nummer für die Zulassung erhalten und der Rest kommt per Post. Die reine Haftpflicht für den Trailer <1to kostet im Jahr 15,xx €.

Ich bin auf keinen Fall überversichert, aber in diesem Fall ist es OK denke ich, gerade auch wegen Grenzüberschreitung, man weiß ja nie.

torfini 10.08.2013 11:18

Moin zusammen,


laut aussage unserer Versicherung:

Trailer ist nicht versicherungspflichtig!!!

Wie schon geschrieben: im angekuppelten Zustand versichert über Zugfahrzeug :chapeau:

wenn er abgekuppelt ist ist und es wird ein Schaden beim zB schieben verursacht ist die Privathaftpflicht des mit Hand schiebenden zuständig!!!!

Steht er irgendwo und es passiert was, zB falsch abgestellt,er rollt weg oder so.....
ist wiederum die Privathaftpflicht des ihn zu letzt bewegten zuständig...

Medline Andi 10.08.2013 19:47

Zitat:

Zitat von Monoposti (Beitrag 306781)
Du Ungläubiger !!! DAnn fahre ich jetzt mal extra meinen Rechner hoch.Mit dem Tablet läßt sich schlecht einfügen..............
War bei uns in Bayern schon immer so. Kann mir auch nicht vorstellen, daß es hier landerspezifische Zulassungsabweichungen gibt.

Ich hatte sogar mal von der Versicherungsgesellschaft 8 Jahre meinen Beitrag zurückbekommen, weil unser Renntransporter versichert war, obwohl daß
Riskio nicht gegeben war.......wurde ein kleiner Urlaub :cool:.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen,

2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für Feuerlöschzwecke,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.


Selbst für unsere einachsigen Betonpumpen 1,5 to. schwer, brauch ich keine Anhängerhaftpflicht.
Da habe ich aber schon mal selber bezahlt, nachdem sich die Pumpe abgekuppelt hat und einen Zaun beschädigte.


Daher mein Fazit: Haftpflicht bei grünem Kennzeichen empfehlenswert, es könnte ja auch mal ein Personenschaden entstehen, der richtig Geld kostet !!!

Hallo Ralf,

jetzt hast du mich aber erschlagen mit Infos.
Konnte ich mir bis jetzt nicht vorstellen, bin nun aber eines besseren belehrt.

Ich würd den Trailer allerdings trotzdem versichern, wie du ja auch sagst.:chapeau:

Viele Grüße, Andi...

Docrobby 11.08.2013 09:41

Trailerversicherung
 
Zitat:

Zitat von Medline Andi (Beitrag 306776)
Hallo,

du mußt deinen Trailer auf jeden Fall versichern.
Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, kannst du eine grüne Nummer haben,
mit der du keine Fahrzeugsteuer zahlst.
Es ist richtig, das wenn der Trailer angekuppelt ist, er über das Zugfahrzeug versichert ist,
trotzdem muß der Trailer versichert werden.
Ohne Versicherung bekommst du ihn auch gar nicht zugelassen und somit auch keine Nummerntafel.

Gruß Andi:chapeau:

....das gilt nur für eine schwarze Nr. Bei ner grünen ist mit dem Auto alles abgegolten !:schlaumei
Trotzdem habe ich eine Kasko separat abgeschlossen (ca 50,-Euronen)den im abgekoppelten Zustand, also falls er sich selbstständig macht, greift die Kfz-vers. nicht. Desweiteren ist der Diebstahl auch abgedeckt
Gruß
Robert

Monoposti 11.08.2013 09:53

Zitat:

Zitat von Docrobby (Beitrag 306843)
....das gilt nur für eine schwarze Nr. Bei ner grünen ist mit dem Auto alles abgegolten !:schlaumei
Trotzdem habe ich eine Kasko separat abgeschlossen (ca 50,-Euronen)den im abgekoppelten Zustand, also falls er sich selbstständig macht, greift die Kfz-vers. nicht. Desweiteren ist der Diebstahl auch abgedeckt
Gruß
Robert

Du meinst " Haftpflicht " ?

Teil / Voll Kasko wäre Diebstahl etc :gruebel:

Hubert_69 12.08.2013 18:40

Bei mir ist der Trailer gegen Diebstahl in der Bootsvollkasko mit eingeschlossen gegen Diebstahl:smileys5_
Haftplicht ist auf jeden fall ratsam, da zum Beispiel wenn sich der Trailer auf der Autobahn vom Auto abreist, er eigenständig ist und einen enormen Schaden verursachen könnte :ka5::gruebel::cognemur:und die Haftplicht hierfür ist echt nicht teuer, bei mir glaube ich 18€/Jahr

Hubert_69 12.08.2013 18:44

Zitat:

Zitat von torfini (Beitrag 306788)

Steht er irgendwo und es passiert was, zB falsch abgestellt,er rollt weg oder so.....
ist wiederum die Privathaftpflicht des ihn zu letzt bewegten zuständig...

Bist du da sicher:gruebel:

super-groby 12.08.2013 18:57

Letztendlich ist es doch piepegal ob man versichern muss oder nicht. Probleme gibt es erst dann, wenn der Versicherungsfall Eintritt. Wer dann anfängt zu jammern, weil er ein paar Euro sparen wollte, ist dann selber schuld.

Deshalb gibt es vom Gesetzgeber eine Vorschrift zur Haftpflicht bei KFZ, damit die Frage gar nicht erst aufkommt....

torfini 13.08.2013 14:18

Zitat:

Zitat von Hubert_69 (Beitrag 306985)
Bist du da sicher:gruebel:



HAllo Hubert,

laut unseren Versicherungsvertreter JA

attila07 13.08.2013 22:05

...nicht zu glauben.......
 
leute, stellt euch doch nicht so an.......

ihr fahrt boote für 1000ende von euro und die lächerlichen paar kröten
für ne versicherung........ da wird argumentiert noch und noch, um vor sich selbst eine ich sag mal moralische rechtfertigung zu haben, um die paar € zu sparen.

wenn aber der schadenfall eintritt, ist das gezeter groß.........

man sollte auch nicht vergessen: wenn über das zugfzg. versichert, ein haftpflichtschaden eintritt...... dann steigt auch der vers.-beittrag für zug-fzg. iom nächsten jahr an,
andernfalls "nur" die des trailers

quastenfloesser 13.08.2013 22:32

Wolfgang,
bist Du dir sicher, das wenn ich einen Schaden mit dem Trailer in angekuppelten Zustand verursache,
die Versicherung des Trailers dafür aufkommt?
Ich habe mal gehört die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges wäre da zuständig.

Aber egal wie, da ist am falschen Fleck gespart.
Lasst doch mal den Trailer abgehängt rückwärts in eine Autotür einschlagen!
Das wir teurer als 10 Jahre Versicherungsprämie zu zahlen.....

attila07 14.08.2013 00:39

hallo joe,

ich bin mir sicher.......
schließlich bin ich seit 11 jahren als vertrauensmann einer versicherung
im nebenjob tätig......

bzw. es steigt garnix, da es bei anhängern/trailern keine einstufung in schadensfreiheitsklassen gibt und demzufolge auch nicht rückgestuft werden....

wenn sich, aus welchen gründen auch immer, der trailer vom zug-fzg. löst oder sich sonstwie selbständig macht und einen schaden veursacht......
und ist "nur" über das zug-fzg. versichert.........Mahlzeit !!!

ps: mir selbst isses passiert, dass sich der trailer vom zug-fzg. in einer kurvenreichen steigung gelöst hatte und hinter mir ein reisebus kam.....
is gottseidank nix weiter passiert ! der trailer is die angrenzende böschung gerauscht......

den schaden am trailer durfte ich selbst bezahlen, und den kupplungskopf habsch ganz flott ausgetauscht....... und 3-5 graue haare mehr hatte ich auch.....

ein gesetzliches MUSS zum versichern besteht im übrigen nicht, es kommt jedoch vor, dass die eine oder andere zulassungssstelle das zuteilen eines grünen
kennzeichens ohne nachweis einer haftpflichtversicherung schlichtweg ablehnt, bei schwarzem kennzeichen hingegen ist haftpflicht ein MUSS

Bartman 14.08.2013 10:15

Zitat:

Zitat von attila07 (Beitrag 307092)
.......ihr fahrt boote für 1000ende von euro und die lächerlichen paar kröten für ne versicherung........

Der Kandidat hat 1000 Punkte! :chapeau:
Für meine Vollkasko zahle ich ein bisschen mehr wie für 2 Tankfüllungen an meinem RIBchen. Ich wäre bescheuert, da sparen zu wollen. Und anderes Beispiel, ich kenne Fälle da haben sich die Leute von Ihrem sauer erspartem bzw. noch schlimmer mit Kredit finanziert neue Autos gekauft und ein paar Tage später zu Klump gefahren. Kohle für die Volkasko hat man sich gespart. Unfälle bauen ja nur die anderen. :stupid: Ich kann nur sagen k.M. :cognemur:

Kleinandi 14.08.2013 10:41

Zitat:

Zitat von attila07 (Beitrag 307092)
leute, stellt euch doch nicht so an.......

ihr fahrt boote für 1000ende von euro und die lächerlichen paar kröten
für ne versicherung........ da wird argumentiert noch und noch, um vor sich selbst eine ich sag mal moralische rechtfertigung zu haben, um die paar € zu sparen.

wenn aber der schadenfall eintritt, ist das gezeter groß.........

man sollte auch nicht vergessen: wenn über das zugfzg. versichert, ein haftpflichtschaden eintritt...... dann steigt auch der vers.-beittrag für zug-fzg. iom nächsten jahr an,
andernfalls "nur" die des trailers

Übertreibt doch nicht immer :ka5:

Wenn im angehängten Zustand meine PKW Versicherung eintritt und im abgehängten meine Haftpflicht dann hat das nichts mit Geiz zu tun.Dazu noch eine Vollkasko furs Boot und gut is es.

Bartman 14.08.2013 19:39

Zitat:

Zitat von Kleinandi (Beitrag 307121)
... und im abgehängten meine Haftpflicht...

Andi, Beweise, Quelle, woraus folgerst Du das :gruebel:

Bei meiner HUK gibt es da keinen Hinweis. :gruebel:

attila07 14.08.2013 19:44

ich erspar mit weitere kommentare.......

nur noch eins: leute, lest euch mal die euch ausgehändigten allgemeinen geschäfts- u. versicherungsbedingungen für eure privat-haftpflicht durch....
und das bitte ganz genau.

Kleinandi 14.08.2013 22:24

Zitat:

Zitat von Bartman (Beitrag 307151)
Andi, Beweise, Quelle, woraus folgerst Du das :gruebel:

Bei meiner HUK gibt es da keinen Hinweis. :gruebel:

Aussage meines Versicherungsvertreters .......
Der sollte das wissen oder?
Frag am besten mal bei Deiner Versicherung nach.

Kleinandi 14.08.2013 22:41

Zitat:

Zitat von attila07 (Beitrag 307152)
ich erspar mit weitere kommentare.......

nur noch eins: leute, lest euch mal die euch ausgehändigten allgemeinen geschäfts- u. versicherungsbedingungen für eure privat-haftpflicht durch....
und das bitte ganz genau.

Hi
Steht bei Dir was drin was aussagt das Du nicht versichert wärst? Bei mir nicht :confused-

Monoposti 14.08.2013 23:16

Ich habe inzwischen mit Fachleuten beim HDI-Gerling gesprochen und stelle hier mal ein paar Bulletpoints rund um das Thema zusammen:Sportbootanhänger sind nach wie vor nicht versicherungspflichtig (Grünes Kennzeichen)dann gilt bei Schäden, die man im Zugbetrieb Dritten zufügt, nach wie vor die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs als leistungspflichtigAuch im "entkoppelten Zustand" kann die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeug unter Umständen zuständig sein, nämlich dann, wenn z.B. Schäden mit dem Anhänger im Zusammenhang mit dem An- und Abhängen an das Zugfahrzeug verursacht werdenGleichwohl kann man "freiwillig" eine Anhänger-Haftpflichtversicherung abschließen, z.B. damit Schäden auch außerhalb des Zugbetriebs und außerhalb des An-/Abhängevorgangs versichert sindViele Versicherungsgesellschaften verlangen außerdem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Basisvertrag, wenn man eine Kaskoversicherung für den Trailer haben möchte.die hälftige Haftungsverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zielt vor allem auf den gewerblichen Nutzungsbereich, in dem häufiger Zugfahrzeug und Anhänger bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert sind. Im Speditionsgewerbe scheinen z.B. häufig Anhänger unter den diversen Zugmaschinen getauscht zu werden.Das BGH-Urteil wird die Haftpflichtversicherungsprämien für Anhänger deutlich verteuern. Bisher gab es im Anhängerbereich kaum Schäden (weil über das Zugfahrzeug abgedeckt), nun werden alle versicherten Anhänger stets an den Haftpflichtschäden im Gespannbetrieb beteiligt.Private Haftpflichtversicherungen dürften sich ohne entsprechende ausdrückliche Klausel in der Regel nicht mit Schäden im Zusammenhang mit der Anhängerbedienung im abgekoppelten Zustand befassen. Das wäre schon sehr ungewöhnlich/großzügig, denn die "kleine Benzinklausel" in PHV-Verträgen deckt bestenfalls Schäden, die nicht als "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des Kfz/Anhängers definiert werden können. Alle Schäden die ich mir, durch den Anhänger verursacht, vorstellen kann, würde ich als "bestimmungsgemäßen Gebrauch" bezeichnen (vor allem Rangieren von Hand) ... Und damit bliebe die PHV außen vor. Im Zweifel müßte so etwas aber von Fall zu Fall entschieden werden.Gut, dass wir drüber gesprochen haben .

Auszug aus dem Yachtforum.

Mit dieser Argumentation habe ich meinen o.g. Schaden auch selbst bezahlt.

Kleinandi 15.08.2013 07:29

Hallo Ralf

Das wundert mich jetzt.Bei meiner Versicherung hiess es das bei Anhängern die Versicherungspflichtig sind wie z.b meinem Wohnwagen die PHV immer aussen vor ist und bei nichtversicherungspflichtigen eben diese in Anspruch genommen werden kann.:confused-
Aber da sieht man mal wieder wie unterschiedlich das von Versicherung zu Versicherung kommuniziert wird.

Monoposti 15.08.2013 08:35

Zitat:

Zitat von Kleinandi (Beitrag 307187)
Hallo Ralf

Das wundert mich jetzt.Bei meiner Versicherung hiess es das bei Anhängern die Versicherungspflichtig sind wie z.b meinem Wohnwagen die PHV immer aussen vor ist und bei nichtversicherungspflichtigen eben diese in Anspruch genommen werden kann.:confused-
Aber da sieht man mal wieder wie unterschiedlich das von Versicherung zu Versicherung kommuniziert wird.

Ich arbeite ja viel mit den Versicherungsgesellschaften zusammen, da wir in der Wasserschadensanierung tätig sind. Wir hatten schon sechsstellig Schäden und die Freigabe des Schadenregulierers (mündlich) zur Trocknung und Sanierung und sofortiger Schadensbegrenzung.

Eine Woche später Widerruf. Dem Schadensabwicklungsbüro wurde seitens der VG gekündigt und plötzlich hatte mein Kunde keine rechtliche Handhabe mehr.

Fazit: Ich glaub nur noch was auf dem Papier steht und dass nur von meinem Vertragspartner. Was interessiert meinen Versicherungsvertreter sein Geschwätz vor 8 Tagen.................

Bei einem kaputten Zaun schaut sich die VG erst mal Deine Renta an.Wenn Du
viele Beiträge zahlst, wird dies schon mal aus Kulanzgründen geregelt.
Bei einem Personenschaden wird die Angelegenheit erstmal zerpflückt und auf den AGB´s herumgeritten.

Was ich jetzt wieder nach den Unwettern und Hochwassern erlebt habe.......vielleicht sollte ich auch mal ein Buch schreiben.......

Weißt Du, viele Wortwendungen und AGB´s verstehen wir einfach nicht...s.o.
Im Prinzip ist Deine Versicherung nur so gut, wie Dein Vertreter und dessen Aufrichtigkeit bei Vertragsabschluss:ka5:.

Kleinandi 15.08.2013 08:42

Hallo Ralf

Ja leider.........
Wobei ich sagen muss das ich mit meinem Versicherungsvetreter sehr zufrieden bin und mir das auch bei einigen Versicherungen ein paar Euro mehr Wert ist.

Bartman 15.08.2013 11:02

Ja nee is klar! :ka5: Danke Ralf. :chapeau:
Mir hat mein freier Versicherungsprofi für Boote schon vor Jahren dazu geraten. Haftpflicht plus Vollkasko fürs Boot und der Trailer ist mit versichert. Genau aus dem Grund, weil es sonst dazu kommen kann, dass man beim Trailercrash selber zahlt wenn der nicht versichert ist. So isch´s. :biere:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:03 Uhr.

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