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wwoody 03.06.2015 15:51

Motorbootfahren in Österreich
 
Habe gerade versucht ein paar Infos über die Nutzung von Motorbooten mit Verbrennungsmotoren auf Österreichs Gewässern zu finden. So ganz schlau werde ich aus den gefundenen Infos nicht. Ist in Österreich generell verboten mit Motorboten mit Verbrennungsmotoren zu fahren? Natürlich meine ich damit im engen Sinne auch meinen 2-Takter.
Wo in Österreich darf ich damit fahren?? :confused-

hobbycaptain 03.06.2015 16:01

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 357714)
Habe gerade versucht ein paar Infos über die Nutzung von Motorbooten mit Verbrennungsmotoren auf Österreichs Gewässern zu finden. So ganz schlau werde ich aus den gefundenen Infos nicht. Ist in Österreich generell verboten mit Motorboten mit Verbrennungsmotoren zu fahren? Natürlich meine ich damit im engen Sinne auch meinen 2-Takter.
Wo in Österreich darf ich damit fahren?? :confused-

das ist einfach

Donau - ganzjährig
Attersee und Traunsee - ganzjährig ausser Juli und August


und nicht vergessen - über 5 PS brauchen ALLE, auch Ausländer und befreundete deutsche Staatsbürger einen gültigen FS :ka5: :lachen78:

wwoody 03.06.2015 18:13

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 357717)
das ist einfach

Donau - ganzjährig
Attersee und Traunsee - ganzjährig ausser Juli und August


und nicht vergessen - über 5 PS brauchen ALLE, auch Ausländer und befreundete deutsche Staatsbürger einen gültigen FS :ka5: :lachen78:

Gilt kroatisches Küstenpatent (Boat Skipper B) auch?

dori 03.06.2015 18:24

na! des warat a gschicht!:ka5: vielleicht in 20 Jahren wenn uns HR annektiert und die Chinesen überrollt haben.

DieterM 03.06.2015 18:42

Zitat:

Zitat von dori (Beitrag 357732)
na! des warat a gschicht!:ka5: vielleicht in 20 Jahren wenn uns HR annektiert und die Chinesen überrollt haben.

Hallo Ranko,

ein Kroatisches Küstenpatent gültig in HR, wo soll das denn in A anerkannt werden??? :cognemur:

Da Dein Wohnsoitz in A ist, dürftest Du um eine österreichisches Binnen Patent nicht herum kommen. Empfehle Dir Dich gleich beim Martin Fichtenbauer anzumelden: Um Links zu sehen, bitte registrieren

wwoody 03.06.2015 18:55

Kroatisches Küstenpatent ist auch in anderen Ländern (Mittelmeer) anerkannt .. dachte, vielleicht auch in Österreich. War ja nur eine Frage. Nicht gleich aufregen. :biere:

DieterM 03.06.2015 19:05

Hallo Ranko,

Du bist unpräzise. Wo soll denn ein Küsten Patent in A gültig sein, wo A doch keine Küstengewässer hat? In Binnengewässern ist es nirgends akzeptabel.

Übrigens wird ein kroatisches Küsten Patent in Küstengewässern anderer Länder nur in sehr wenigen Ländern anerkannt.

Also doch eine Anmeldung beim Martin fällig? :smileys5_

Berny 03.06.2015 19:25

Da ich weiß, dass du gerade im 15PS-Herberth Thread fest mitgelesen und geschrieben hast, würde ich meinen, du willst provozieren....

Ansonsten steht alles hier drinnen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Da die Landesregierungen zuständig sind, emfpiehlt es sich auch bei den entsprechenden Stellen nachzufragen, wo die Gewässer liegen.

Ja, man darf am Wolfgangsee fahren....unter bestimmten Bedingungen....die zu erreichen fast unmöglich. (Zuständig Salzburg)
Das gleiche an den Kärntnerseen... (zuständig Kärnten)

Du siehst also, je nach Gewässer unterschiedliche Bedingungen.

@Dieter: Fischbacher ist eine berühmte Schifahrerin, hieß Andrea und war weiblich, den du meinst heißt Fichtenbauer ;-)
Und ja, ich würde ihn auch empfehlen um Scheine zu machen !

hobbycaptain 03.06.2015 19:34

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 357735)
Kroatisches Küstenpatent ist auch in anderen Ländern (Mittelmeer) anerkannt .. dachte, vielleicht auch in Österreich. War ja nur eine Frage. Nicht gleich aufregen. :biere:

ja, für einen Kroaten :ka5:

bist Du Kroate ? Da kommt's aber auf die Staatsbürgerschaft an, nicht auf die Abstammung.

wwoody 03.06.2015 19:38

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 357744)
ja, für einen Kroaten :ka5:

bist Du Kroate ? Da kommt's aber auf die Staatsbürgerschaft an, nicht auf die Abstammung.

Ja klar bin ich Kroate, sowohl von der Abstammung wie auch Staatsangehörigkeit. Ich wohne "nur" in Österreich.

wwoody 03.06.2015 19:47

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 357742)
Da ich weiß, dass du gerade im 15PS-Herberth Thread fest mitgelesen und geschrieben hast, würde ich meinen, du willst provozieren....

Warum sollte ich das tun? Leute, seid ihr immer so empfindlich?
Da ich gerade am überlegen bin mein Schlauchboot inkl. dem gesamten Inventar heuer in Kroatien zu belassen um es nicht länger hin und her schleppen zu müssen, stellte sich schlichtweg die Frage ob ich es in Österreich überhaupt brauchen kann. Daher auch die Recherche nach Möglichkeiten in Österreich.
Im 15er Thread geht es doch um DE und gar kein FS. Oder?

Berny 03.06.2015 19:51

Naja, weil eben genau in diesem Thread die entsprechende Bestimmung zitiert wurde, woraus alles abzuleiten ist.

Bernhard 03.06.2015 20:19

kroate
 
wenn du Kroate bist, dann ist das natürlich was ganz anderes, dann darfst du natürlich mit deinem küstenpatent die gesamte österreichische Mittelmeerküste befahren.

wwoody 03.06.2015 20:21

Zitat:

Zitat von Bernhard (Beitrag 357752)
wenn du Kroate bist, dann ist das natürlich was ganz anderes, dann darfst du natürlich mit deinem küstenpatent die gesamte österreichische Mittelmeerküste befahren.

Der war gut. Muss ich mir merken. :chapeau: :futschlac

hobbycaptain 03.06.2015 21:48

Gilt das kroatische Küstenpatent nicht in HR auch Binnen ?
Dann würde es nämlich, für Kroaten, auch in Österreich Binnen gelten.
Oder gibt es in HR ein eigenes Binnenpatent ? Dann würde ein Kroate in A wohl dieses brauchen.

wwoody 03.06.2015 22:08

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 357763)
Gilt das kroatische Küstenpatent nicht in HR auch Binnen ?
Dann würde es nämlich, für Kroaten, auch in Österreich Binnen gelten.
Oder gibt es in HR ein eigenes Binnenpatent ? Dann würde ein Kroate in A wohl dieses brauchen.

Ferdi, ich weiss es nicht, deshalb auch meine Frage.
Das "kroatische Küstenpatent" hat in Wirklichkeit nichts mit der "Küste" zu tun, bis auf den erlaubten Fahrbereich von 12 NM von Festland oder Inseln entfernt.
Im Original heisst es Bootsführerschein Kat. B bzw. "Befähigungsnachweis für den Führer des Bootes Kat. B für eigene Zwecke" für Boote und Yachten bis 30Brt ... soweit meine Kenntnis.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

goeberl 03.06.2015 23:29

gehts bei den führerscheinfragen nicht nach dem wohnsitz? demnach würde ein kroate, der in österreich lebt, in österreich einen österreichischen schein brauchen.

lg martin

Berny 04.06.2015 07:52

Das gilt also von Triest bis Abbazia

Berny 04.06.2015 08:06

Es geht um das wohnsitzland, und ich würde mal,fragen, ob es ein internationales patent (IC) gibt.
Dort sollte nach den neuen Bestimmungen die Fahrgebiete eingetragen sein, in diesem Fall I "Inland waters" oder C costal waters oder beides.....

Damit hast dann kein Problem.

Ohne IC wird sowieso schwer..... International Certificate for Operators of Pleasure Craft, kurz: IC

hobbycaptain 04.06.2015 08:19

auf meinem "boat leaders licence of competency", ausgestellt von der kroat. Behörde 1998 in Pula/Porec, steht auf der Rückseite in den letzten Zeilen folgendes:

"The holder of this licence is authorized to operate radiotelephone station on boat while sailing Croatian teritorial sea and internal waters".
Wobei sich das sailing aus dem Kontext von vorher auf Segel- und Motorboote bezieht.

Also ist das auch ein Binnenschein, so wie ich vermutet hab, zumindest in HR (sonst dürfte man ja auch nicht zu den Krka Fällen oder die Zrmanje fahren). Und da Österreich das entsprechende Patent seines Heimatlandes einfordert, gilt das in A für einen Kroaten mit kroatischen Wohnsitz.

Für eine Kroaten mit österr. Wohnsitz gibts da wohl wieder ein riesengroßes Fragezeichen :gruebel:.

dori 04.06.2015 09:27

Für Kroaten gilt der HR schein auch für binnen, ein kroatischer Freund hat den vor Jahren gemacht,....demzufolge auch bei uns in D oder in A binnen fahren.....wenn er keinen Dauerwohnsitz in D hätte.

wwoody 04.06.2015 09:53

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 357787)
Also ist das auch ein Binnenschein, so wie ich vermutet hab, zumindest in HR (sonst dürfte man ja auch nicht zu den Krka Fällen oder die Zrmanje fahren). Und da Österreich das entsprechende Patent seines Heimatlandes einfordert, gilt das in A für einen Kroaten mit kroatischen Wohnsitz.

Für eine Kroaten mit österr. Wohnsitz gibts da wohl wieder ein riesengroßes Fragezeichen :gruebel:.

Ich bin auch in Kroatien ordentlich gemeldet, da ich ja dort ein Haus habe. Daher habe ich auch dort ein Wohnsitz .. aber ja, Du hast Recht, es ist eine interessante Situation.

goeberl 04.06.2015 10:19

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
ferdi, die von dir zitierte textzeile ist der zusatz für den funkschein.
aber auch beim rest seh ich nix von coastal waters. und ich bild mir ein, dass davor mal gesagt hat, dass er damit genauso gut auf der donau fahren kann, aber nur auf der kroatischen.
das mit der krka und der zrmanja könnte auch eine sonderregelung sein, dass die als seewasserstraßen gelten, wobeis für kroatien egal wäre, wenn es für beides nur einen schein gibt.

die frage mit dem wohnsitz ist gut. gemeldet und hauptgemeldet... ranko, deinen hauptwohnsitz hast du aber in österreich. da kenn ich mich aber zu wenig aus, um was verbindlich sagen zu können.

lg martin

wwoody 04.06.2015 10:40

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 357793)
ferdi, die von dir zitierte textzeile ist der zusatz für den funkschein.
aber auch beim rest seh ich nix von coastal waters. und ich bild mir ein, dass davor mal gesagt hat, dass er damit genauso gut auf der donau fahren kann, aber nur auf der kroatischen.
das mit der krka und der zrmanja könnte auch eine sonderregelung sein, dass die als seewasserstraßen gelten, wobeis für kroatien egal wäre, wenn es für beides nur einen schein gibt.

die frage mit dem wohnsitz ist gut. gemeldet und hauptgemeldet... ranko, deinen hauptwohnsitz hast du aber in österreich. da kenn ich mich aber zu wenig aus, um was verbindlich sagen zu können.

lg martin

Vor allem ist der Teil interessant: "... authorized to lead a boat regardless its intention and region of sailing with exception for glissers and commercial motor boats ... over18 years there is no such limitation ..."

goeberl 04.06.2015 10:51

ja, das gilt aber nur für leute, für die der führerschein volle gültigkeit hat.

ich weiß, der vergleich mit dem autoführerschein hinkt, aber ich bild mir mal ein gelesen zu haben, dass viele deutsche, denen der schein abgenommen wurde, in polen einen neuen, recht einfach gemacht haben. um ihn dort machen zu können, mussten sie dort kurzfristig gemeldet sein. das ist ja das geringste problem. allerdings war der dann in deutschland für die nicht gültig, weils ein polnischer schein war, der zwar international gültig ist, aber halt nur für wohnsitzpolen bzw gibts da glaub ich regelungen, wenn du übersiedelst, dass er umgeschrieben wird, aber nur wenn du eine gewisse zeit in dem land gelebt hast, und das gilt auch nur für den autpführerschein.

im endeffekt ist der kroatische schein in österreich für binnen leider wertlos, es sei denn es fndet sich ein juristisches schlupfloch.

lg martin

wwoody 04.06.2015 10:55

Jetzt habe ich es genau gefunden. Fahrbereich bezieht sich (nur) auf die kroatische Adria und von ihr zugängliche oder verbundene Flüsse oder Seen:

IV. PODRUČJA PLOVIDBE BRODICA I JAHTI

Članak 17.
(1) Brodica ili jahta ovisno o svojoj veličini, konstrukciji i drugim tehničkim karakteristikama može ploviti u sljedećim području plovidbe:
1. Područje plovidbe I – obuhvaća medunarodnu plovidbu svim morima i vodama koje su pristupačne s mora
U području plovidbe I može postojati sljedeće ograničenje:
Ia – do 20 Nm od obale kopna ili otoka
2. Područje plovidbe II – obuhvaća medunarodnu plovidbu Jadranskim morem
U području plovidbe II može postojati sljedeće ograničenje:
IIa – do 12 Nm od obale kopna ili otoka
3. Područje plovidbe III – obuhvaća plovidbu unutarnjim morskim vodama, vodama koje su pristupačne s mora i teritorijalnim morem RH, a za ribarske brodice duljine veće od 7 metara i zaštićenim ekološko-ribolovnim pojasom Republike Hrvatske (ZERP).
U području plovidbe III mogu postojati sljedeća ograničenja:
IIIa – do 6 Nm od obale kopna ili otoka;
IIIb – do 3 Nm od obale kopna ili otoka;
IIIc – do 1 Nm od obale kopna ili otoka
4. Područje plovidbe IV – obuhvaća plovidbu lukama, zaljevima, rijekama hrvatskoga Jadranskog slijeva u granicama do koje su one plovne s morske strane, te Prokljanskim jezerom.
(2) U području plovidbe iz stavka 1. ovoga članka lučka kapetanija priznata organizacija može ograničiti plovidbu brodice ili jahte u određenim vremenskim uvjetima odnosno za određeno vremensko razdoblje.
(3) Ograničenje iz stavka 2. ovoga članka mora biti naznačeno u Dozvoli za plovidbu brodice ili Svjedodžbi o sposobnosti jahte za plovidbu.

Hier noch eine sehr schlechte Übersetzung:

IV. Bereichen Navigation Booten und Yachten

Artikel 17.
(1) Boot oder die Yacht je nach ihrer Größe, Struktur und andere technische Merkmale sind im folgenden Bereich der Navigation zu navigieren:
1. Bereich I - umfasst internationale Fahrt in den Meeren und Gewässern vom Meer aus zugänglich
Im Bereich der Navigation und möglicherweise die folgende Einschränkung enthalten:
Ia - bis zu 20 Nm vom Festland oder Insel
2. Bereich II - umfasst Auslandfahrt in der Adria
Im Bereich der Navigation II können folgende Einschränkung sein:
IIa - bis zu 12 Nm vom Festland oder Insel
3. Bereich III - umfasst die inneren Gewässer (die inneren Meeresgewässer), Wasser vom Meer und das Küstenmeer Kroatiens zugänglich und für Fischerboote von mehr als 7 Metern und der Umweltschutz- und Fischereischutzzone der Republik Croatian (ZERP).
Im Bereich der Navigation III können die folgenden Einschränkungen bestehen:
IIIa - 6 Nm vom Festland oder Inseln;
IIIb - bis zu 3 Meilen vom Festland oder Inseln;
IIIc - bis zu 1 nm vom Festland und Inselküste
4. Bereich IV - beinhaltet Bootshäfen, Buchten, Flüsse der kroatischen Adria-Becken, in den Grenzen, an die sie schiffbar vom Meer und See Prokljansko sind.
(2) Im Bereich der Navigation in Absatz 1 dieses Artikels Hafenbehörde anerkannten Organisation bezeichnet werden beschränken Bootfahren Boot oder die Yacht in bestimmten Wetterbedingungen und für einen bestimmten Zeitraum.
(3) Die Einschränkung gemäß Absatz 2 dieses Artikels ergänzen die in der Genehmigung für Segelboote oder Befähigungsnachweis für Segelyachten festgelegt werden.

Das rot gedruckte ist definitiv falsch übersetzt (Google)!

Soll heissen, der Schein gilt nur bedingt für kroatische Binnengewässer.

DieterM 04.06.2015 10:59

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 357792)
Ich bin auch in Kroatien ordentlich gemeldet, da ich ja dort ein Haus habe. Daher habe ich auch dort ein Wohnsitz .. aber ja, Du hast Recht, es ist eine interessante Situation.

Hallo Ranko,

ich würde Dir empfehlen mit Deinen beiden der österr. und der kroatischen Wohnsitzanmeldung, und Deinem kroatischen Boots-Patent mitsamt Deinen Bootspapieren auf einer österr. Wasserschutz-Polizeistelle zu melden, z.Bsp. an der Donau, und dort einfach nachfragen ob Du mit Deinem kroatischen Patent ein motorisiertes Boot auf österr. Gewässern fahren darfst.

Die Wasserschutzpolizei auf der österr. Donau ist sicher erfahren genug Dir die fachgerechte Auskunft zu geben ob Du Dein motorisiertes Schlaucherl und hoffentlich auch angemeldetes Schlaucherl, egal ob HR oder A, nun auf der Donau (oder Attersee, oder Traunsee) fahren darfst. :smileys5_

wwoody 04.06.2015 11:06

Dieter, genau das werde ich machen. Danke!

Hobbyk 04.06.2015 12:23

????????????????????????????
Ich dachte hier sind lauter Leute, die sich mit dem Motorbootfahren in und um A auskennen und jeden Törn exakt vorbereitet hatten.
Nun lese ich erstaunt mit, wie wenig Ahnung man zu haben scheint.
Hoffentlich lässt sich so etwas überhaupt klären?
Offenbar ist es doch ratsamer, sich außerhalb der 12-SM-Zone zu bewegen.
Mit Wind!

lg Helmuth (Outlaw und Freibeuter)

Berny 04.06.2015 19:11

Es gibt keine österreichische Wasserschutzpolizei... Höchstens soko Donau (soko Wien)

Frag auf der Landesregierung - Schifffahrtswesen nach, das ist die richtige Stelle.

@Helmuth: wer sagt dass man keine Ahnung hat? Die Bestimmungen sind klar, Sonderfälle gibt es überall, auch bei deinen Freunden in Tirol oder China.

wwoody 04.06.2015 19:32

Berny, ich rufe einfach in Tulln an. Die sollten es wissen.

goeberl 04.06.2015 21:12

berny, eine richtige wasserschutzpolizei gibts zwar nicht, aber den stromdienst.
die beamten dort sind aber auch ganz normal an land unterwegs.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

lg martin

wwoody 04.06.2015 22:18

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 357838)
berny, eine richtige wasserschutzpolizei gibts zwar nicht, aber den stromdienst.
die beamten dort sind aber auch ganz normal an land unterwegs.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

lg martin

Fast ganz unten, Wasserrecht und Schifffahrt: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Dort meldet man auch die Boote an, usw. in NÖ.

Hobbyk 05.06.2015 07:15

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 357830)
Es gibt keine österreichische Wasserschutzpolizei... Höchstens soko Donau (soko Wien)

Frag auf der Landesregierung - Schifffahrtswesen nach, das ist die richtige Stelle.

@Helmuth: wer sagt dass man keine Ahnung hat? Die Bestimmungen sind klar, Sonderfälle gibt es überall, auch bei deinen Freunden in Tirol oder China.

Berny,

bitte höre endlich auf damit die Augen zu verschließen und fang an die nackte Realität zu erkennen.
Ich gebe zu, dass das schwierig sein mag für einen Polizisten, der zugeben muss, schon lange keine Ahnung zu haben was wirklich los ist im "vereinten" Europa.
Alleine diese simple FS-Frage löst urplötzlich einen Diskussion darüber aus, wer, wo, wofür zuständig sein sollte oder zuständig ist, wohin sich der jeweilige Skipper (Bürger) doch wenden sollte. Sogar ein für deutschsprachige Schiffer unverständliches Amtspamphlet mit dubioser Übersetzung wurde hier serviert, das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal der Herausgeber kapiert.

Vor ein paar Tagen lief eine TV-Sendereihe über maritimes Leben. Ein Beitrag zeigte den Alltag der Wasserschutzpolizei an der Ostseeküste. Die fahren jeweils für 6 Tage mit ihren Schiff hinaus, sind mit Hubschrauber- und Rettungseinheiten koordiniert. Eine Art von Küstenwache also. Deren Aufgabe ist u.a. die Überwachung des küstennahen Schiffsverkehrs, Personalkontrollen (Face-Controll) an Bord einreisender/abreisender Schiffe, die den EU-nationalen Seeraum benützen, sie helfen auch den Zollbehörden, Nothilfe, ....... Eben Alles, was man als Coastguard so zu tun hat. Sehr korrekt, bestimmt, aber freundlich. Man ist anerkannt bei Besatzungen fremder Schiffe. Sogar bei Chinesen!
Ganz nebenbei vertritt an auch noch die Finanzbehörden vor Ort, denn es gibt Regeln, die gar keine Sau zu kennen scheint, sondern nur besonders "geschulte" Küstenwachtler.
Spezialisten, ähnlich wie bekannte Mautler in Ösiland. Dort wo man völlig ahnungslos schon mal ein paar Hunis los ist, wie hier heiß diskutiert war.
Im Film wurden einige Vorkommnisse sehr genau gezeigt, die mit Geldstrafen über 2.500 EURO strafbewährt sind. Was taten die freundliche Helfer auf See? Abzocken? NEIN! Sie erklärten dem jeweiligen Captain, er würde nun mündlich verwarnt und solle sich BITTE das nächste Mal um die Vorschriften kümmern. Diese wurde höflich erklärt!
Die Kontrollcrew "enterte" u.a. einen kleinen Hochseeschlepper mit einem Schwimmbagger am Haken. Der Käpitän, ein bärtiger Norweger, wurde wegen irgend eines Verstosses verwarnt, mündlich natürlich und grinste.
"So etwas ist hier im EU und außer EU-Raum völliger Alltag und lachte herzlich dabei". Das gehört zum Job!
Die Wasserpolizisten bestätigten, dass NIEMAND außer ein paar Finanzbeamten die Finanzgesetze in solchen Fällen überhaupt kennen würden. Sie nur deshalb, weil man sie extra geschult hatte.
Ich verfolge nun diesen Thread mit ganz besonderer Aufmerksamheit, um zu erfahren wer von Euch noch kein FS-Betrüger war, ist und aus Versehen in fremde EU-Gebiete eingedrungen ist.
Illegal mit einen ungültigen Fetzen FS oder ganz ohne FS.
Hier sind doch Experten die jederzeit wissen, welcher FS wo, bis wann oder nicht gültig war.
Offenbar ist immer der passende Behördenvertreter an Bord, der seinerzeit immer mal zwischendurch eine übergeordnete Stelle fragen muss.
Bis die Antwort kommt, ist das Boot konfisziert, der Skipper in U-Haft und wird rechtskräftig verurteilt.
Dann tritt die Botschaft auf den Plan, EU-Fachanwälte, der EUGH in Erscheinung und hebt nach 10 Jahren das Fehlurteil auf....
Wegen Verstosses gegen die Menschrechte, weil arme Schweine aus Kriegswirren in Afrika per Schlauchboot eingeschleust und der Skipper keinen passenden FS hatte, aber einen zu starken Außenbordmotor...........
Ja was dann?
Wo findet man dabei die zuständigen Stellen?
Hilft dabei niemand?

Hurra!
Was ist aus uns nur geworden?
Gnadenlose EU-Bürokraten............... :gruebel:
Zum Kotzen!
Ich werde seekrank.....

hobbycaptain 05.06.2015 09:13

sag mal Helmuth,
gehts Dir wirklich gut ? :gruebel:

DieterM 05.06.2015 09:31

Danke Ferdi! :biere:

Zu Helmuth: dies ist ein Schlaucherl FORUM und kein politisches FORUM!:smileys5_

schwarzwaelder50 05.06.2015 12:11

:stupid::stupid::stupid::stupid::stupid::stupid:

Hobbyk 05.06.2015 12:22

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 357868)
sag mal Helmuth,
gehts Dir wirklich gut ? :gruebel:

Fredi, es geht mir wirklich gut, möchte aber wissen, wo man rechtsverbindliche Auskünfte über all den Wust an FS her bekommt.
Offenbar besteht selbst unter Euch Experten keine Einigkeit darüber.
Ich das so schwer zu kapieren?

wwoody 05.06.2015 13:11

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 357843)
Fast ganz unten, Wasserrecht und Schifffahrt: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Dort meldet man auch die Boote an, usw. in NÖ.

Helmut, entschuldige bitte, aber abgesehen davon das Du mein Thread gekapert hast, kannst Du lesen??

Meine Fragestellung hier war gar nicht ob es durch irgend eine Zauberregelung der EU möglich ist mit dem kroatischen Bootsschein in A zu fahren oder nicht, sondern ob es von den Behörden in A womöglich anerkannt/akzeptiert wird. Das war alles.

Hobbyk 05.06.2015 13:53

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 357892)
Helmut, entschuldige bitte, aber abgesehen davon das Du mein Thread gekapert hast, kannst Du lesen??

Meine Fragestellung hier war gar nicht ob es durch irgend eine Zauberregelung der EU möglich ist mit dem kroatischen Bootsschein in A zu fahren oder nicht, sondern ob es von den Behörden in A womöglich anerkannt/akzeptiert wird. Das war alles.

Ich hab schon kapiert, worum es geht.
Es geht in der Sache genau um die Geschichte wie an der Donau mit den 15PS-Motoren die in D ohne FS gefahren werden dürfen. Die Kernfrage bleibt letztlich offen, dass man verbindliche Auskünfte eher erraten, denn erhalten kann.
Du kannst von Pontius zu Pilatus rennen und bist nie ganz sicher, was passiert.
EXAKT das war sogar DAS Problem des beschriebenen Proficaptains aus der Ostsee, ja sogar der Polizei. Man muss beinahe Hellseher sein, um ahnen zu können, wer, was, wann und wie beschlossen hat(te).
Bis jetzt ist jedenfalls keine der Fragen schlüssig geklärt worden. Es gibt zwar Meinungen und Ratschläge, aber ob diese gelten steht in den ***.

Sorry, in solche Dinge mische ich mich zukünftig nicht mehr ein. Sollte ich in die Verlegenheit kommen, die diversen Gebiete befahren zu wollen, werde ich mich selbst an die richtigen Stellen wenden und mir schriftliche Auskünfte einholen.
Alles Andere ist für einen verantwortlichen Skipper inakzeptabel.
Es geht ja nicht nur um ein Stück Papier, sondern bei Unfällen um die Haftung.

VG Helmuth


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