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Huey Clearwater 28.08.2015 23:43

Flaggenführung
 
Liebe Schlauchis,

Ich habe bei meinem in Spanien liegenden Rib folgendes vor:
Am Heckspiegel auf Steuerbord fahre ich die deutsche Flagge.
Am Steuerstand habe ich einen Flaggenmast angeschraubt.

Jetz die Frage: wenn ich fahre, setze ich die spanische Flagge als Gastlandflagge am Steuerstand. Am Heck fahre ich immer die deutsche Flagge.
Wenn ich das Boot zum Tauchen ankere, ersetze ich die spanische Flagge durch die Taucherflagge.

Die Gastlandflagge ist damit wenn ich fahre immer über der Nationalen, was so üblich ist, oder?
Ist das so aus Eurer Sicht ok oder muss die Gastlandflagge an gleicher Stelle, also am gleichen Flaggenmast gesetzt werden?

Liebe Grüße

Huey

Comander 29.08.2015 09:54

H Hiuiy
Im Sportbootbereich wird die Flaggenführung kaum kontrolliert, es gilt aber als unseemännisch keine Flaggen zu setzen. Wie man setzt kann man sich streiten aber es gibt schon Vorgaben ,die gelten eigentlich mehr in der Berufsschifffahrt. Wichtig ist und das hast du richtig erkannt : die Taucherflagge zu setzen -die ist wichtiger als die anderen beiden.
Das wie und warum findest du bei Google zB. Um Links zu sehen, bitte registrieren

ich persönlich führe die Gastland , die eigene Nationale und unser Forumswappen :biere: ja die ist sehr wichtig :futschlac:biere::smileys5_ . Mach keine Wissenschaft draus, du machst es schon richtig weil du dir immerhin Gedanken darum machst :chapeau: oft geht's aber schon baulich nicht sich streng an die Vorgaben zu halten-aber das ist ja auch nicht soooo wichtig ob links,unten über rechts ...............du verstehst!

Hansi 29.08.2015 13:32

Hallo Huey


ich handhabe es immer so

Wenn ich in der Früh das Boot von der Plane befreie kommen die Flaggen an den Geräteträger

Steuerbord die Gastlandflagge oberhalb von meiner Österreichischen
Backbord die Forumsflagge :cool: und was mir sehr Wichtig ist am Abend kommen die Flaggen wieder runter :banane:

Was ich am schönsten finde ist wenn die Boote am Trailer sind und auch noch die Flaggen drauf haben :cognemur::cognemur::cognemur:

Beflaggung ist normalerweise von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang so haben wir es gelernt :seaman:

Comander 29.08.2015 18:34

ne, hab ich nicht gelernt aber es ist ok
Zitat:

Beflaggung ist normalerweise von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang so haben wir es gelernt
wenn ich im Hafen bin oder sonst wo auf See übernachte hol ich die Banner nicht runter,..........aber am Trailer das ist schon ok -mach ich auch so :biere::smileys5_

DieterM 29.08.2015 19:18

Beflaggung am Boot gehört bei oder nach Sonnenaufgang gesetzt - je nachdem wann man wieder an Bord ist oder aufgestanden ist, und bei Sonnenuntergang eingeholt. Auf See offshore auf internationalen Gewässern muß die Beflaggung nicht gesetzt bleiben, kann aber. Das ist seemännischer Gebrauch.:smileys5_

Bei unseren kleinen Urlaubs-Booten kann man die Beflaggung dran lassen, sollte aber alles einholen wenn das Boot aus dem Wasser kommt.

Ich amüsiere mich immer, wenn diese an Booten unterwegs auf der Autobahn noch feste wedelt! :lachen78:

Astra-Kawa 29.08.2015 22:15

Der kollege aus Danlhcstued had das ganz gut hin bekommen. Gastland flage über die eigene.:futschlac:futschlac:futschlac
http://up.picr.de/22960028yt.jpg

DieterM 30.08.2015 00:26

Die eigene Landesflagge gehört am Heck entweder in die Mitte oder auf die Steuerbordseite. Vorsicht, das diese nicht seitliche Navilichter oder Toplichter abdecken.

Eine Gastlandflagge kann man entweder dadrüber, oder am Heck auf der Backbordseite, oder eben auch bei kleineren Schlauchis am Bug führen.

Die Flaggen sollten auf unseren Booten nicht zu groß geführt werden.

Comander 30.08.2015 08:22

Somit wäre die eigentliche Frage beantwortet @Huey Clearwater :biere: Die Taucherflagge ist ja obligatorisch:chapeau:

PeterSbg 30.08.2015 08:46

Zitat:

Zitat von Comander (Beitrag 367683)
Somit wäre die eigentliche Frage beantwortet @Huey Clearwater :biere: Die Taucherflagge ist ja obligatorisch:chapeau:

Ja Harry - jetzt wissen wir wie das mit den Flaggen aussieht. Wie sieht`s da dann mit der Fahne aus.... :biere: :futschlac :lachen78:

Comander 30.08.2015 08:51

:ka5: meinst du jetzt die von Lettland?

alpha 30.08.2015 09:46

Hallo,

Die Flaggenführung ist oft von nationalen Gesetzen geregelt. Wer einen österreichischen Seebrief hat, ist z.b. verpflichtet die österreichische Seeflagge zu führen - Um Links zu sehen, bitte registrieren

Paragraf 3, Absatz 3 im verlinkten Gesetz bedeutet, dass z.B über der österreichischen Seeflagge keine andere Flagge gesetzt werden darf.

pewit 30.08.2015 18:13

Hallo Dieter,
die Gastlandflagge sollte immer an Steuerbord, nicht an Backbord, und höher als die eigene Landesflagge gefahren werden.
An Backbord kann man Vereinsflaggen u. ä. setzen.
Gruß Peter

bensez 30.08.2015 18:46

Zitat:

Zitat von PeterSbg (Beitrag 367684)
.......... Wie sieht`s da dann mit der Fahne aus.... :biere: :futschlac :lachen78:

Der Engländer würde sagen: "not before sundown"...............:biere::futschlac

woso 31.08.2015 12:59

Es gibt für alles ein Vorschrift
...
Zitat:

Die Nationale
Sie ist der Nachweis für die nationale Zugehörigkeit des
Bootseigners. Die deutsche Bundesflagge ist laut Artikel 12 des Grundgesetzes schwarz-rot-gold. Es ist nicht erlaubt, die Nationale durch eine andere zu ersetzen. Sie dürfen sie auch nicht durch die Europa-Flagge
austauschen, selbst wenn diese im Eck die Nationale abbildet. Die schwarz-rot-goldeneFlagge mit Bundesadler ist die sog. Bundesdienstflagge und allein Behördenfahrzeugenvorbehalten (FlRG § 8 (2) ). Sie müssen die Nationale nicht ständig, jedoch »beim Einlaufenin einen Hafen und beim Auslaufen« zeigen (FlRG § 8 (3) ). Auf hoher See, außerhalb des Hoheitsgebietes eines Landes, brauchen Sie sie nicht zu setzen, es sei denn, es nähert sich
ein Marine- oder Behördenschiff.

Der richtige Platz:
Die Nationale wird am Flaggenstock gesetzt, wenn möglich achtern
mittschiffs. Sollte dort kein Platz sein (z.B. wegen einer Badeleiter), dürfen Sie nachsteuerbord ausweichen, nicht jedoch nach backbord. Damit die Flagge auch bei Flaute klarfällt und erkennbar ist, sollte der Flaggenstock ca. 40° nach hinten geneigt sein. Am Flaggenstock darf übrigens keine andere Flagge hängen! Achten Sie darauf, dass die Flagge das Hecklicht nicht verdeckt. Und setzen Sie die Nationale nicht am Achterstag, dies gilt als
unseemännisch.

Die Gastlandflagge
In fremden Hoheitsgebieten und beim Einlaufen in einen ausländischen Gasthafen wird zusätzlich zur Nationalen die Gastlandflagge gesetzt. Damit geben Sie zu erkennen, dass Sie die Rechtsordnung des betreffenden Landes anerkennen. Darüber hinaus ist es eine Frage der Höflichkeit und des Respekts gegenüber dem Land. Die Flaggen zuvor besuchter Länder sollten Sie nicht zeigen (Ausnahme: siehe unten).
Der richtige Platz:
Der beste Platz ist unterhalb der Saling steuerbords. Wenn Sie ein Boot ohne Mast besitzen, können Sie sie auch steuerbordseitig am Geräteträger befestigen.
Setzen Sie die Gastlandflagge jedoch nicht backbords und niemals unter die Nationale. Unter der Steuerbordsaling hängt immer nur die Gastlandflagge. Ausnahmen: 1. Am letzten Tag einer Auslandsfahrt (= am Tag der Heimkehr), am darauf folgenden Wochenende und bei Saisonabschluss (= beim jährlichen Absegeln) dürfen die Flaggen aller besuchten Länder unter der Steuerbordsaling wehen. Sie werden in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und in gleicher Größe untereinander gefahren.
2. Beim Befahren eines Grenzflusses zwischen zwei Staaten dürfen zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt werden.

Der Stander/Clubstander
Der Stander ist die dreieckige Vereinsflagge, zum Beispiel der ADAC-Stander. Wenn Sie Mitglied mehrerer Vereine sind, wählen Sie in Fahrt den Stander des Vereins, dem Sie sich enger verbunden fühlen. Im Hafen eines Vereins wird natürlich der heimische Stander gesetzt. In fremden Häfen weht der Stander des ältesten ortsansässigen Clubs, dem Sie angehören. Es wird jedoch immer nur ein Stander gesetzt. Er weht bei Tag und Nacht. Der richtige Platz:
Der Stander gehört in den Großtopp. Sofern dies nicht möglich ist, dürfen
Sie ihn auch als Gösch oder an oberster Stelle unter der Backbordsaling setzen. Um Verwechslungen mit Flaggensignalen zu vermeiden, müssen Sie den Stander hier ausnahmsweise während der Fahrt niederholen.
Verbandsflaggen
Sofern Sie Mitglied eines verbandszugehörigen Vereins (z.B. DSV...) sind, dürfen Sie die Flagge Ihres Verbandes führen.
Der richtige Platz:
Im Inland: 1. Am Bug an der Gösch; 2. Bei Motorbooten mit Mast und Segelbooten an der Steuerbordseite unter der Saling; 3. Am Geräteträger an steuerbord.
Im Ausland: 1. Bei Motorbooten mit Mast und bei Segelbooten an der Backbordseite unter der Saling; 2. Am Geräteträger an backbord.
....
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chumZar43 07.03.2017 08:15

Hallo zusammen,

Setzt ihr die Nationlae Flagge einfach so? Oder habt ihr Hierführ (Fall DE) ein Flaggenzertifikat beantragt?
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Da ich in der Schweiz wohne (habe dem BSH extra geschrieben) bekomme ich keines. Dürfte sie demnach also eigentlich auch nicht setzen (unter 15 Meter aber eigentlich auch keine Pflicht).

Die Schweizer Flagge (trotz Zulassung in Schweiz) darf ich auch nicht führen.
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Mur Schweizer oder Vereine. Es heisst sogar, dass Zuwiderhandlungen (einfach eine hissen) strafbar ist.

Nun dürfte ich gesetzlich, Strenggenommen, keine "nationale Flagge" setzen. Sondern nur die Gastlandflagge? Das sähe ja total komisch aus.

Oder soll ich die deutsche einfach setzen und es wird ohnehin nie jemand etwas sagen?

Ps: setzt Ihr die DE Flagge auch auf DE Seen?

Liebe Geüsse,
Martin

schwarzwaelder50 07.03.2017 09:11

Hallo Martin,
also ich sehe das so, aber das muss ja nicht stimmen. Und zwar meine ich, in dem Land, wo Du das Boot anmeldest ist, kommt auch diese Heimatlandflagge drauf.:gruebel:

Der Anker ist cool, aber muss es ein 5 Kg Anker sein, bei einem 43er RIB?:gruebel:

Wie gesagt, ist "nur" meine Meinung und die muss auch nicht stimmen.:ka5:

Comander 07.03.2017 10:19

Zitat:

Ps: setzt Ihr die DE Flagge auch auf DE Seen?
als Patriot schon :ka5: und auf dem Bodensee kommt noch der Bayernbanner dazu http://www.nationalflaggen.de/images...agge-20x29.gif :chapeau: und wenn mans genau nimmt setze ich auch die Rubberdogs Fahne :biere:

Zitat:

Da ich in der Schweiz wohne (habe dem BSH extra geschrieben) bekomme ich keines. Dürfte sie demnach also eigentlich auch nicht setzen (unter 15 Meter aber eigentlich auch keine Pflicht)
das sehe ich als Schmarrn an denn man will ja wissen wem man gegenüber hat .Flagge zu zeigen gilt als Seemännisch und als solchen wollen wir ja respektiert werden :ka5: :biere:

Seesternchen 07.03.2017 10:31

Wir finden das auch blödsinnig,aber momentan sieht es so aus als würde niemand uns offiziell eine Flagge geben :(

armstor 07.03.2017 12:32

Zitat:

Zitat von Comander (Beitrag 423777)

das sehe ich als Schmarrn an denn man will ja wissen wem man gegenüber hat .Flagge zu zeigen gilt als Seemännisch und als solchen wollen wir ja respektiert werden :ka5: :biere:

Da hat der Erdogan gestern aber ganz was anderes gesagt. :motz_4::lachen78:

lg Franz :seaman:

tom68 07.03.2017 14:00

Das wurde glaub ich eh schon diskutiert.
Soviel ich mich erinnern kann ist rausgekommen, dass man am Sportboot nur die eigene Flagge setzen muss, Gastland ist freiwillig und verzichtbar.

Seesternchen 07.03.2017 14:59

Was wurde diskutiert? Es haben hier kaum welche den speziellen Fall wie wir, nämlich Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz Schweiz, Boot in der Schweiz zugelassen.
Es kursiert hier viel halbwissen. Wir dürfen wie Martin es mit Links belegt hat eigentlich gar keine Flagge führen.

Die Frage ist: wie oft wird das tatsächlich kontrolliert? Und gibt es andere Möglichkeiten, außer einen Verein zu gründen, um offiziell überhaupt eine Flagge zu bekommen?

Seesternchen 07.03.2017 15:00

Tom man muss unter 12 m gar keine setzen.
Links durchlesen hilft manchmal.

Seesternchen 07.03.2017 15:18

Übrigens gilt das in der Schweiz als STRAFTAT wenn du einfach so die Flagge setzt.
Man darf auch als deutscher Staatsbürger nicht einfach so ohne ZERTIFIKAT die deutsche Flagge hissen!! Das ZERTIFIKAT bekommt man aber nicht mit Wohnsitz und Zulassung des Bootes im Ausland!

Da wir aber Flaggen hissen wollen, daher unsere Frage: welche Wege gibt es und wie oft wurdet ihr kontrolliert?
Zahlt ihr alle für das Flaggenzertifikat, oder hängt ihr die einfach so hin?

Offensichtlich ist hier die Rechtsgrundlage nicht allen bekannt.

Seesternchen 07.03.2017 15:50

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DieterM 07.03.2017 16:14

Hallo Nicole & Martin,

ein Flaggenzertifikat wird in D und CH nur für Landes Staatsbürger ausgestellt. So ist das beim BSH in D als auch der Schweizer Eidgenossenschaft.

Da Ihr aber eingebürgerte schweizer Bürger seit mit deutscher Nationalität, und zusätzlich ein in der Schweiz zugelassenes Boot betreiben wollt, solltet Ihr die schweizer Nationalflagge am Heck führen (mittig oder steuerbordseitig), das ist internationaler Brauch und auf internationalen Gewässern Plicht im Küstenbereich (auch am Bodensee). Gastlandflaggen werden dann etwas höher oder darüber gesetzt. Grundsätzlich gilt Flaggenführung vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, auf See werden diese nicht gesetzt.

Ob Ihr mit Wohnsitz ein in der CH zugelassenes Boot mit deutschem Bootsführerschein fahren dürft über längere Zeit (also nicht nur im Urlaub) sollte Euch die schweizer Zulassungsbehörde sagen können.

:smileys5_

thball 07.03.2017 17:47

Hallo,

Harry hat ja schon den passenden Link gesetzt. Binnen ist eine Nationale nicht notwendig und am Bodensee auch nicht verpflichtend. Wurde früher mal kontrolliert, aber mittlerweile nicht mehr. :biere:

Schweizer Flaggen sieht man relativ viele auf dem See, meistens auch etwas größer als üblich (keine Ahnung ob da alle Boote einen Flaggenschein haben, Bodenseezulassung jedoch sicherlich). Auch die Schweizer Kursschiffahrt hat relativ große Flaggrn am Heck, wir hatten uns immer wieder mal gefragt ob man dafür einen Segelschein benötigt? :lachen78::biere:

chumZar43 07.03.2017 18:05

Zitat:

Sehr geehrter Herr Bundschuh

Hochseejachten und maritime Küstenboote können nur Schweizer Bürger oder schweizerische Vereine eintragen lassen (Art. 6 Jachtverordnung; SR 747.321.7). Gemäss Abs. 2 der genannten Bestimmung muss der Verein im Handelsregister eingetragen werden. Gemäss Abs. 4 darf kein ausländischer Einfluss verdeckt oder verheimlicht werden.


Mit freundlichen Grüssen

Dr. Reto Dürler


Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Chef des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes SSA
Folgende Info eben von höchster Stelle erhalten.
Dieter die Staatsbürgerschaft und Nationalität sind das gleiche. Wir haben nur die deutsche. Für die Schweiz haben wir lediglich eine Bewilligung, um hier 5 Jahre (statt Standard 3 Monate als EU Bürger) zu wohnen. Wir haben weder einen Pass noch dürfen wir wählen. Hierfür muss man nach min. 10jahren dies beantragen, welches dann von der Gemeinde per Volksentscheid bewilligt oder abgelehnt wird.

Eine Eintragung eines Vereins würde uns 400CHF kosten. Da eine Führung von nationaler Flagge < 15 Meter nicht Pflicht ist, werden wir uns eine eigene Vereinsflagge machen und an Backboard hängen. Diese wird auch schöner aussehen :). Gastland dann an Steuerboard. Mitte lassen wir dann eben frei.
Für Frankreich reicht eine gültige Zulassung in der Schweiz, Flagge ist nur nice to have.

In Deutschland (laut BSH) ist es ebenso. Es zählt die Staatsbürgerschaft PLUS Schiffsstandort.

Unsere Frage war eigentlich nur (und wurde bisher nur einmal beantwortet), ob ihr je auf ein gültiges Flaggenzertifikat überprüft wurden oder ob ihr die Fahne einfach setzt.
Die Versicherungen kommen hier auch gerne mal durcheinander :).

P.s.: Mit dem Führerschein hat dies nichts zu tun. Dieser muss lediglich von dem Land, auf wessen Gewässer du fährst, anerkannt werden. Dies tut Frankreich mit dem deutschen SEE Schein. Für den Bodensee brauchst man eben dieses Patent oder Gastpatent (ein Monat gültig mit SBFSee nach Beantragung) Oder eben einen schweizerischen Binnen Schein.
In der Schweiz kann man den Hochseeschein (entspricht in etwa dem SKS) machen, sofern man den Schweizer Binnen plus nachweislich 600Betriebsstunden auf Binnengewässern nachweisen kann.

Die Schweiz ist eben gerne mal etwas kompliziert :)

Liebe Grüsse
Martin

thball 07.03.2017 18:28

Zitat:

Zitat von chumZar43 (Beitrag 423826)
Eine Eintragung eines Vereins würde uns 400CHF kosten. Da eine Führung von nationaler Flagge < 15 Meter nicht Pflicht ist, werden wir uns eine eigene Vereinsflagge machen und an Backboard hängen. Diese wird auch schöner aussehen :). Gastland dann an Steuerboard. Mitte lassen wir dann eben frei.
Für Frankreich reicht eine gültige Zulassung in der Schweiz, Flagge ist nur nice to have.

In Deutschland (laut BSH) ist es ebenso. Es zählt die Staatsbürgerschaft PLUS Schiffsstandort.

Unsere Frage war eigentlich nur (und wurde bisher nur einmal beantwortet), ob ihr je auf ein gültiges Flaggenzertifikat überprüft wurden oder ob ihr die Fahne einfach setzt.

Hallo Martin,

laut BSH wird ein Flaggenzertifikat nur erteilt, wenn keine andere Eintragung/Registrierung vorliegt. Durch die Registrierung am Bodensee (oder WSA oder IBS des ADAC) hat man m.E. automatisch die Berechtigung zur Führung der Nationalen. Binnen wie geschrieben freiwillig, aber am Meer verpflichtend. Das gilt mit Sicherheit nicht nur in D, denke auch andere Länder wie Frankreich haben das verpflichtend. Bei Italien meine ich, dass ich es auch kürzlich auf der Seite der Guardia Costiera gesehen habe.

Frag doch mal bei Deiner Zulassung nach, ob Du dann die Schweizer Nationale auf dem Bodensee führen darfst. Würde mich wundern wenn nicht.

Schwieriger wird es dann am Meer, denn da brauchst Du i.d.R. eine. Aber da gibt es auch keine schweizer Wapo, die das kontrolliert.

Seesternchen 07.03.2017 20:13

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 423829)
Hallo Martin,

laut BSH wird ein Flaggenzertifikat nur erteilt, wenn keine andere Eintragung/Registrierung vorliegt. Durch die Registrierung am Bodensee (oder WSA oder IBS des ADAC) hat man m.E. automatisch die Berechtigung zur Führung der Nationalen. Binnen wie geschrieben freiwillig, aber am Meer verpflichtend. Das gilt mit Sicherheit nicht nur in D, denke auch andere Länder wie Frankreich haben das verpflichtend. Bei Italien meine ich, dass ich es auch kürzlich auf der Seite der Guardia Costiera gesehen habe.

Frag doch mal bei Deiner Zulassung nach, ob Du dann die Schweizer Nationale auf dem Bodensee führen darfst. Würde mich wundern wenn nicht.

Schwieriger wird es dann am Meer, denn da brauchst Du i.d.R. eine. Aber da gibt es auch keine schweizer Wapo, die das kontrolliert.

Da unser Boot im Kanton Thurgau zugelassen ist, was nicht anders geht und das in CH ist, hat der BSH schon mal gar keine Möglichkeit uns zu erlauben die deutsche Flagge zu hissen. Ich zitiere noch eine andere Mail von heute morgen:



]]Sehr geehrter Herr Bundschuh



Besten Dank für Ihre heutige Anfrage im Zusammenhang mit Ihrem Antrag für die Ausstellung einer Flaggenbestätigung für Kleinboote.



Auf dem von Ihnen erwähnten Merkblatt ist folgendes zu lesen:



2. Nationalität

Die Eigentümer des Bootes müssen Schweizerbürger sein oder ein schweizerischer Verein, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschifffahrt bezweckt. Ein/e Doppelbürger/in kann die Flaggenbestätigung nicht erwerben, sofern er/sie im Staat seines/ihres andern Bürgerrechts Wohnsitz hat.



Somit dürfen Sie weder Doppelbürger, d.h. 1 oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften neben derjenigen der Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen wenn Sie in einem dieser Staaten wohnen. Wenn Sie nicht Schweizer sind, müssen Sie einen Schweizer Verein besitzen, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschiffahrt bezweckt.



Verbindliche Auskunft über die Möglichkeiten eine schweizerische Flagge an das Boot zu hängen gibt Ihnen:



Schweizerisches Seeschifffahrtsamt
Elisabethenstrasse 33
Postfach
4010 Basel
Tel. +41 58 467 11 20
Fax +41 58 467 11 29
dv-ssa@eda.admin.ch





Wir hoffen, diese Informationen sind Ihnen dienlich.





Logo_Helpline_EDA

Sahra Guggenheim Lovis

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Helpline EDA

CH- 3003 Bern

Tel. aus der Schweiz 0 800 24 7 36
5"

DieterM 07.03.2017 20:17

Ich hatte für meine früheren Boote und dem letzten MARLIN 16' immer das Flaggenzertifikat zu der WSA Zulassung, da F für Seegebiete dies verlangte und so auch auf Korsika nötig war.

Als ich mal Aukunft im Hafenamt in Propriano einholte für bestimmte Verhältnisse in Bonifaccio, legte ich dort meinen Pass mit sämtlichen Bootsdokumente einschl. dem Flaggenzertifikat vor zur Indentifizierung. Da war auch das Flaggenzertifikar dabei. Ansosnten habe ich auf Korsika die übliche internationale Beflaggung am Boot gehabt, daher Nationale und die Flagge Korsikas.

Inzw. heißt es, das F das Flaggenzertifikat an seinen Küstengebieten nicht mehr vorschreibt für Sportboote, damit sollte die örtliche nationale Zulassung ausreichend sein als Eigentumsnachweis.

Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich. Ich vermute, das es hier nur um das Flaggenzertfikat geht das auch in der Schweiz extra beantragt werden kann, und da gilt es grundsätzlich nur für einheimische Bürger genauso wie in D, aber auch diese mit zusätzlichen Rechten austattet. Vielleicht ergibt sich doch diesbezüglich auf der scxhweizer Boots Zulassungsstelle eine klärende Antwort darauf, die dann auch den Bodensee abdeckt.

Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen?

thball 07.03.2017 20:26

Habe auch nicht behauptet, dass bei Dir BSH zuständig ist. Nur für mich halt auch nicht, sondern mein Landratsamt. :zwinkern:

Was ich in Bezug auf Martin meinte, frag doch in Thurgau nach ob Du auf dem Bodensee mit einer schweizer Zulassung die Flagge der Schweiz führen darfst. Denke schon, aber darum lieber die Behörde fragen. Schweizer Zulassung - schweizer Flagge, andere Möglichkeit habt ihr eh nicht.

Von Flaggenverstösse hört man nichts, außer man nimmt die falsche Flagge (z.B. Nationale mit Bundesadler, das wird nicht toleriert). Aber das ein in der Schweiz zugelassenes Boot für das Führen einer schweizer Flagge geahndet worden ist, wäre mir neu.

Seesternchen 07.03.2017 20:29

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 423852)
Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich.

Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen?

Doch Dieter das ist tatsächlich so! Siehe meinen letzten Beitrag der Mail.


Wenn wir das Boot in Deutschland zulassen würden, dürften wir damit überhaupt nicht auf dem Bodensee fahren! Es wird nicht unterschieden zwischen den einzelnen Ländern! Daher gibt es das gemeinsame Bodenseeabkommen "Übereinkommen vom 1.Juni 1973 über die Schifffahrt auf dem Bodensee "! Und das besagt eben, dass das die Bodenseezulassung (3 Jahre gültig und hat nichts mit der anderen Zulassung zu tun) nur in dem Land erteilt werden kann, in dem der Schiffshalter seinen Wohnsitz hat!

So wie wir das Bodenseeschifferpatent nicht in Deutschland als Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz machen durften und deswegen den schweizer Binnenschein machen müssen!

Seesternchen 07.03.2017 21:00

Hier noch ein Link:

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ART. 6 und 7 steht es auch nochmal.

thball 07.03.2017 21:05

... da steht doch eindeutig (Art. 6), dass man das Boot auch in D zulassen kann, wenn es in D seinen gewöhnlichen Standort hat (Liegplatz beispielsweise). Kenne einige, die es so machen...

Seesternchen 07.03.2017 21:07

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 423861)
... da steht doch eindeutig (Art. 6), dass man das Boot auch in D zulassen kann, wenn es in D seinen gewöhnlichen Standort hat (Liegplatz beispielsweise). Kenne einige, die es so machen...

Japp den haben wir ja nicht, wir wollen das Boot in der Garage halten, da wir mit dem schweizer Binnenschein auch mal auf anderen nahen Seen fahren werden.

MFO 07.03.2017 22:14

Also ich bin in Kroatien unterwegs, Boot 4.3m, keine Flagge notwendig;-)

schwarzwaelder50 07.03.2017 22:22

Ich bin da auch der Meinung wie Tom, wenn ihr das Boot in der Schweiz zulässt, bekommt das Boot auch die Schweizer Flagge als Heimatland.
Es zählt doch das Boot in nicht Ihr beide?!

DieterM 07.03.2017 23:08

Es geht ja nicht um die Zulassung in D und für den Bodensee auf deutscher Seite.

Es geht hier einzig alleine um die Zulassung des Bootes in der Schweiz, wo ja auch Nicoles & Martin (beide Deutsche) Wohnsitz ist, und die Führung der schweizer Nationale am Boot bei ihren Auslandsfahrten und am Bodensee (ev. auch an schweizer Seen).

Da lt. verschd. schweizer Vorschriften nicht Schweizer dann aber anscheinend keine Schweizer Nationale führen dürfen lt. den verschd. schweizer Vorschriften, ich dies aber für einen Interpretationsfehler halte, warum auch immer, möchte ich die beiden nochmal bitten direkt die eidgenössische Bootszulassung anzusprechen und das überprüfen zu lassen. Denn international wird ein Boot immer die Nationale Flagge des Landes führen indem deren Boots Zulassung erfolgte! So ist das auch bei den großen Schiffen geregelt.:schlaumei

Abgesehen davon, auf deutscher Seite muß für den Bodensee eine spezielle Zulassung mit techn. Abnahme erfolgen. Da diese auch für den Motor erfolgt, hatte ich bei Manuele den Motor reservieren lassen und die Verfügbarkeit der CE Homologation bei HONDA eingeholt. Das werdet Ihr beide auch für den Suzuki Motor für die Zulassung in der Schweiz und für die Zulassung am Bodensee benötigen.

chumZar43 08.03.2017 09:41

Hi,

Ja wir werden einfach mal fragen. Und in Frankreich zur Not einfach eine Schweizer setzen. Denke kaum, dass sie Franz. See Polizei was beanstanden wird. Die deutsche würde wohl zu sehr Verwirrung bringen.

Danke euch allen!

Dieter. Es gibt keine Unterscheidung bzgl. Deutscher oder Schweizer Seeseite. Deshalb gibt es ja diese Abkommen. Die 3jahres Prüfung gilt auch für Schweizer Schiffe. Z.b. Zürich Schiffe müssen diese extra bei z. B. Thurgau machen. Schiff aus Zürich dürfen allerdings nur 3monate je Jahr, anstatt komplett durchgehen wie eines aus Thurgau, auf dem Bodensee fahren.

schwarzwaelder50 08.03.2017 09:49

tztztz,
die Schweizer machen es noch komplizierter.:cognemur: Naja, Schifffahrt und Schweiz passt doch nicht so zusammen.


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