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Schebi 30.03.2016 20:02

Binnenzulassung
 
Hallo Leute!

Wusstet ihr, dass eine österreichische Binnenzulassung am Meer nur für den Fahrtenbereich 1, also 3nm von der Küste entfernt, ist!

Was für Zulassungen habt ihr so?

bkj5 30.03.2016 20:15

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 389513)
Hallo Leute!

Wusstet ihr, dass eine österreichische Binnenzulassung am Meer nur für den Fahrtenbereich 1, also 3nm von der Küste entfernt, ist!

Habe ich nicht gewusst. Wie kommt man den darauf? Bei den Papieren die ich von den Kroaten bis dato bekommen habe, war da nie eine Information.

Schebi 30.03.2016 22:00

Tja, ich wusste das auch nicht!
Steht auch in dem Zulassungsdokument nichts drinnen!
Auch keine CE Einstufung!

Aber die Ö-Binnen ist nur für FB1 zugelassen!
Laut Landesregierung!

Hat schon jemals in HR wer die CE-Kategorie gecheckt?

wwoody 30.03.2016 22:17

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 389539)
Tja, ich wusste das auch nicht!
Steht auch in dem Zulassungsdokument nichts drinnen!
Auch keine CE Einstufung!

Aber die Ö-Binnen ist nur für FB1 zugelassen!
Laut Landesregierung!

Hat schon jemals in HR wer die CE-Kategorie gecheckt?

FB1 .. CE-Kategorie .. Zulassungsdokument ?
Was konkret meinst du jetzt?

Schebi 31.03.2016 06:27

Ich hab gestern meine Papiere fertig gemacht für die Landesregierung.
Antrag auf Binnenzulassung!

Die Zuständige Dame dachte erst ich will einen Seebrief, dann kann ich aber in Ö nicht fahren!
Daraufhin fragte sie mich, ob ich eine Kombi aus beiden haben will.
Das gibt's nämlich auch!
Dann hab ich nachgefragt für was ich das bräuchte, da ich mit Binnenzulassung ja auch am Meer fahren darf.
Die Begründung dafür war, dass man mit Binnenzulassung nur im Fahrtenbereich 1 (FB1) fahren darf.
Sprich 3 Seemeilen von der Küste!
Für FB2 (20nm) brauchts einen Seebrief! :confused-

Jetzt wollt ich mal fragen wer von euch was hat, und ob das in HR schon jemals überprüft wurde.

Wenn ich so wunderbare Törns nach Jabuka und Co. durchlese, dann frag ich mich ob die, die dort hin fahren auch einen Seebrief haben.
Denn eigentlich bist da schon im FB3 (20-200nm)!

gotti 31.03.2016 08:23

Hallo Schebi!
Mach dir darüber keine Gedanken, ein Seebrief ist eigentlich nur für größere Boote gedacht und kostet natürlich wieder extra ca. 300.- Euronen. Kontrolliert wird in der Regel nur ob du das Boot ordnungsgemäß angemeldet hast und die gültige Versicherung mitführst. Natürlich auch den Bootsführerschein und eventuell die Sicherheitsausrüstung.
Ansonsten brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Ansonsten müßte jedes Rettungsboot die Kategorie Fahrbereich 3 haben um nützen zu können.

Schebi 31.03.2016 09:32

Ok, Danke!

Dann passt alles. Hab nämlich nur den Binnenantrag gestellt.
Dachte mir auch, wenn ich mal wirklich drüber komme, dann wird's wohl auch niemanden interessieren! :ka5:

Berny 31.03.2016 09:41

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 389543)
Ich hab gestern meine Papiere fertig gemacht für die Landesregierung.
Antrag auf Binnenzulassung!

Die Zuständige Dame dachte erst ich will einen Seebrief, dann kann ich aber in Ö nicht fahren!
Daraufhin fragte sie mich, ob ich eine Kombi aus beiden haben will.
Das gibt's nämlich auch!
Dann hab ich nachgefragt für was ich das bräuchte, da ich mit Binnenzulassung ja auch am Meer fahren darf.
Die Begründung dafür war, dass man mit Binnenzulassung nur im Fahrtenbereich 1 (FB1) fahren darf.
Sprich 3 Seemeilen von der Küste!
Für FB2 (20nm) brauchts einen Seebrief! :confused-

Jetzt wollt ich mal fragen wer von euch was hat, und ob das in HR schon jemals überprüft wurde.

Wenn ich so wunderbare Törns nach Jabuka und Co. durchlese, dann frag ich mich ob die, die dort hin fahren auch einen Seebrief haben.
Denn eigentlich bist da schon im FB3 (20-200nm)!

"3sm von der Küste" verzerrt das Bild.
Zur Küste gehören auch die vorgelagerten Inseln.
Wenn du also keine Überfahrt von Hr nach It machst, spielt das keine Rolle.
Jabuka befahrst du so gesehen eigentlich im fb1...:gruebel:
Von dem abgesehen, dass es in hr, glaube ich, keinen fb1 gibt, sondern nur die 12 sm Zone, bin mir aber nicht sicher....

NoWayOut 31.03.2016 14:46

Also ich hab mein Boot als Steirer auch bei der steirischen Landesregierung angemeldet & habe beides Seebrief & Binnenzulassung!!!
Möchte mich im Urlaub nicht auf Spielchen mit den Kroaten einlassen....

Alles was länger ist als 5m & am Meer fährt benötigt ohnehin den Seebrief...ab 3 NM von der Küste!
Ob die Ausnahmeregelungen die Kroaten auch wissen ?!

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el greco 31.03.2016 15:11

"SONDERREGELUNG
BINNENZULASSUNG + SEEBRIEF
Diese Variante kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
· Länge der Yacht über Alles beträgt mindestens 5 m und nicht mehr als 10m
(einschließlich der Angabe zusätzlicher Abmessungen der Yacht - dient zur
Berechnung der Brutto- bzw. Nettoraumzahl
· Die Yacht wird nur im Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt) eingesetzt
Hierzu stellen Sie bei Ihrer zuständigen Landesregierung oder Ihrem zuständigen Magistrat ein formloses
schriftliches Ansuchen für Binnenzulassung und zugleich auch ein Ansuchen auf Ausstellung
eines Seebriefes."

Das heißt doch, dass ein der Eigner sich entscheiden muss, ob er mit einem Boot zwischen5 und 10 m außerhalb der 3 Nm fahren möchte (und auf keinen Fall Binnen) oder ob er Binnen fahren möchte , dann auf dem Meer nur innerhalb der 3 Nm, oder?
Die österreichischen Regeln sind mir immer mehr ein Rätsel...

goeberl 31.03.2016 18:24

bei der letzten anmeldung hat mich die nette dame auch gefragt, ob ich die binnenzulassung oder den seebrief will. wir haben dann ein bissl geplaudert und ich hab sie einfach gefragt, obs für schlauchboote überhaupt seebriefe gibt, weil ich mir eingebildet hab mal wo gelesen zu haben, dass es eben für schlauchboote generell keinen seebrief gibt. sie hat sich dann die papiere angeschaut und gemeint, da steht ja festrumpfschlauchboot. das könne man ja als festrumpf oder als schlauchboot interpretieren:stupid:.

im endeffekt ist das sowas von schei**egal. du brauchst den fetzen papier, damit du irgendein registriertes kennzeichen hast, wenn dir die netten winkenden herren einen liebesbrief schicken wollen und damit die kroaten das boot bei der anmeldung nicht kontrollieren müssen, weil sie sich einfach mal drauf verlassen, dass das in dem land, das die zulassung ausstellt, gemacht wurde.

lg martin

WalterGraz 31.03.2016 20:28

dieses thema wird mich auch bald betreffen... egal wie, ich werde schauen ob ich in der stmk mit der anmeldung bleibe... die sind recht unkompliziert...

Flipperskipper 31.03.2016 21:39

was haben denn die deutschen Kollegen für einen "Seebrief" ?

Keine Ahnung 31.03.2016 21:47

Ich habe einmal den SBF Binnen und den SBF See.

goeberl 31.03.2016 21:48

Zitat:

Zitat von Keine Ahnung (Beitrag 389656)
Ich habe einmal den SBF Binnen und den SBF See.

das sind führerscheine. hier gehts um die zulassung.

lg martin

Keine Ahnung 31.03.2016 21:50

Gibt denn nicht das Boot es vor.
Mit der Kategorie A, B ,C usw.

Schebi 01.04.2016 06:20

Das Boot gibt vor, für welche Bereiche es gebaut wurde.
Für was du eine Zulassung beantragst ist wieder was anderes!

@Berny:
Das die 3nm auch von Inseln weg zählen ist mir klar!
Aber 3nm sind knapp 6km. Also kannst wenn eine Insel 15km weit draussen liegt, theoretisch nicht mehr hin fahren!

@el greco:
Mit der Binnenzulassung kannst alle Binnengewässer und Meer Fahrtenbereich 1 befahren!
Wenn du am Meer über den Fahrtenbereich 1 hinaus willst, dann brauchst einen Seebrief. Bei der Zulassung zum Seebrief, wird dann angegeben für welchen Fahrtenbereich das Boot tauglich ist!

CE-Kategorien sind ja nicht nach Entfernungen eingestuft, sondern nach Windstärke und Wellenhöhe!

Die meisten Schlauchis haben CE-Kategorie C (Küstennahe Gewässer).
Windstärke 6 Beaufort und 2m Welle!
Was ist Küstennahe :confused-
Lässt wieder viel Interpretationsspielraum!
CE-A = Hochsee -> ist jedem klar
CE-B = Alle Hoheitsgewässer -> ist auch klar

Mein Boot hat noch kein CE, daher wird's schon wieder interessant!
In den Papieren der RINA steht 6 Meilen von der Küste!
Was ist das? CE-B halbe oder Fahrtenbereich 1,5 ?!?:lachen78:

Keine Ahnung 01.04.2016 06:48

Mir ist nicht bekannt das ich mich irgendwo anmelden müsste oder das ich eine zulassung brächte.

Dafür habe ich die Führerscheine gemacht.:cool:

Vielleicht ist das für euch Interessant, die Seite 4: Um Links zu sehen, bitte registrieren

el greco 01.04.2016 07:51

Zitat:

Zitat von Flipperskipper (Beitrag 389653)
was haben denn die deutschen Kollegen für einen "Seebrief" ?

Binnen
Wer mit einem Kleinfahrzeug (kleiner als 20m und mehr als 2,21 kW Nutzleistung) auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren will, benötigt ein Kennzeichen.
Das kann ein amtliches Kennzeichen sein (i.d.R dass Kennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtsam). Oder es kann die Registrierungsnummer vom Binnenschiffsregister sein (macht man mit Sportbooten üblicherweise nicht). Oder die IMO Nummer, wenn es im Seeschiffsregister eingetragen ist.
Oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (vom ADAC, vom deutschen Motoryachtverband oder vom deutschen Segler-Verband vergeben.
Bei der Zuteilung des Kennzeichen muss lediglich das Eigentum nachgewiesen werden (Kaufvertrag) und dass eine CE-Klassifizierung vorliegt (erstmaliges in Verkehr bringen ab 15. Juni 1998).
In der Praxis finden sich (fast ausschließlich) die Kennzeichen vom WSA, vom ADAC oder vom Motoryachtverband (in der Reihenfolge der Häufigkeit).

See
Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen Sportboote (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) kein Kennzeichen. Lediglich Wassermotorräder müssen ein amtlichen Kennzeichen haben.
Freiwillig kann man ein Flaggenzertifikat beantragen und/oder sich ins Seeschiffsregister eintragen lassen. Die Bestimmungen hierfür kenne ich nicht (für mich nicht relevant)

Binnen und See
Eine Vorführung, Überprüfung oder ein sonstiger Nachweis über die Ausrüstung ist nicht erforderlich.

Keine Ahnung 01.04.2016 07:59

OK, jetzt habe ich verstanden was gefragt war.

Man war ich durcheinander. :stupid:

NoWayOut 01.04.2016 10:31

Zitat:

Zitat von WalterGraz (Beitrag 389641)
dieses thema wird mich auch bald betreffen... egal wie, ich werde schauen ob ich in der stmk mit der anmeldung bleibe... die sind recht unkompliziert...

...werte das als 1. Aprilscherz!!!:ka5::ka5::ka5::lachen78::lachen78:: lachen78:

Flipperskipper 01.04.2016 11:13

Zitat:

Zitat von el greco (Beitrag 389700)
Binnen
Wer mit einem Kleinfahrzeug (kleiner als 20m und mehr als 2,21 kW Nutzleistung) auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren will, benötigt ein Kennzeichen.
Das kann ein amtliches Kennzeichen sein (i.d.R dass Kennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtsam). Oder es kann die Registrierungsnummer vom Binnenschiffsregister sein (macht man mit Sportbooten üblicherweise nicht). Oder die IMO Nummer, wenn es im Seeschiffsregister eingetragen ist.
Oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (vom ADAC, vom deutschen Motoryachtverband oder vom deutschen Segler-Verband vergeben.
Bei der Zuteilung des Kennzeichen muss lediglich das Eigentum nachgewiesen werden (Kaufvertrag) und dass eine CE-Klassifizierung vorliegt (erstmaliges in Verkehr bringen ab 15. Juni 1998).
In der Praxis finden sich (fast ausschließlich) die Kennzeichen vom WSA, vom ADAC oder vom Motoryachtverband (in der Reihenfolge der Häufigkeit).






See
Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen Sportboote (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) kein Kennzeichen. Lediglich Wassermotorräder müssen ein amtlichen Kennzeichen haben.
Freiwillig kann man ein Flaggenzertifikat beantragen und/oder sich ins Seeschiffsregister eintragen lassen. Die Bestimmungen hierfür kenne ich nicht (für mich nicht relevant)

Binnen und See
Eine Vorführung, Überprüfung oder ein sonstiger Nachweis über die Ausrüstung ist nicht erforderlich.




Danke!
Wenn man das so liest stellt sich schon die Frage, warum uns Österreichern derartige Steine in den Weg gelegt wurden, um zu einem Kennzeichen und einer Urkunde zu kommen, die als Eigentumsnachweis anerkannt wird.

Bei uns müssen alle Boote über 5m , soferne man damit am Meer fahren will, einen "Seebrief" (6 große Seiten) haben. Dazu ist ein Meßbrief eines von sechs zugelassenen Zivilingenieuren für ganz Österreich notwendig, damit die zuständige Landesregierung den Seebrief ausstellen darf.

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Abgesehen von den Kosten ist es nicht zu verstehen, warum gerade österreichische Boote einer derart übertriebenen Zulassungsprozedur unterliegen, während andere Staaten mit keiner oder einfacher Verbandsregistrierung das Auslangen finden.:cognemur:

Gruß Werner

Schebi 01.04.2016 12:39

Hallo Flipperskipper!

Eben nicht!
Das hab ich jetzt schon mehrmals gesagt!
Mit Binnenschein kann man im Fahrtenbereich 1 am Meer fahren. Man braucht keinen Seebrief!
Hab ich bis jetzt immer so gehabt.

Und das mit den max. 5m für Binnen stimmt auch nicht.
Sonst könnte keiner über 5m auf der Donau fahren!

Flipperskipper 01.04.2016 12:55

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 389744)
Hallo Flipperskipper!

Eben nicht!
Das hab ich jetzt schon mehrmals gesagt!
Mit Binnenschein kann man im Fahrtenbereich 1 am Meer fahren. Man braucht keinen Seebrief!
Hab ich bis jetzt immer so gehabt.

Und das mit den max. 5m für Binnen stimmt auch nicht.
Sonst könnte keiner über 5m auf der Donau fahren!


Schebi!

Bin ja auch mit 7m Kabine -zig Jahre mit Binnenschein in Kroatien gefahren. Nur manche Kapitäne akzeptieren nur den Seebrief, weil dieser denen vor einigen Jahren als Eigentumsnachweis eingeredet wurde.
Hier geht es mir lediglich um diese eklatante Ungleichheit hinsichtlich der erforderlichen Bootspapiere.

Gruß Werner

Schebi 01.04.2016 15:16

Tja, da denkt man EU, ist doch alles geregelt, oder so!:stupid:

HR ist halt noch anders.
Aber Italien ist noch willkürlicher!

el greco 01.04.2016 15:30

Ergänzung:
Überall, wo ich bisher gefahren bin (D, NL, B, GR und HR) hat mein Kennzeichen vom WSA ausgereicht. Länderspezifische Vorschriften, die über eine Kennzeichnung hinausgehen (Ausrüstung, Versicherung) wurden natürlich beachtet.

WalterGraz 01.04.2016 18:16

Zitat:

Zitat von Speeddriver (Beitrag 389724)
...werte das als 1. Aprilscherz!!!:ka5::ka5::ka5::lachen78::lachen78:: lachen78:

möglicherweise... ich weiss aber nicht was lustig ist? dass die unkompliziert sind? oder dass mich dieser thema eigentlich auch jetzt betreffen wird... ich nehme an das erste...

meine erfahrung mit der "abteilung 13" war bisher immer positiv...

fujiku 01.04.2016 18:53

Zum Thema Seebrief:
Ich habe auch schon gehört von ab 5 Meter aber nein erst ab 6 Meter - ist alles Blödsinn. Die Auskunft der Landesregierung wo jeder in Österreich sein Boot anmelden muss lautet:
Der Seebrief bezieht sich auf das Boot, bzw .die Ausrüstung für Fahrten ausserhalb der
3 NM Zone.
Er schreibt vor dass z.b. ein Funkgerät vorhanden sein muss und ein Tisch auf dem man mit der Seekarte navigieren kann usw.also all die Sachen die funktionieren müssen wenn man vom Festland etwas abgschnitten ist.
Natürlich braucht man um den Bereich befahren zu dürfen auch den richtigen Führerschein in Kroatien ist es der B Schein der auch eine Fünkprüfung beinhaltet.

LG Wolfgang

Berny 03.04.2016 17:00

Also das mit dem Verlauf....

Es heisst ja "incl den vorgelagerten inseln"
Ergo müssen diese auch drinnen sein.

1) ich würde trotzdem nicht hinfahren
2) ev wissen die kroatienschein Lehrer mehr darüber

nuernberger-1 03.04.2016 19:39

Die Bootszulassung in A ist mir wirklich ein Rätsel. Als ich mich im Januar auf der Boot mit einem hier uns bekannten Österreicher dies bezüglich unterhalten habe, meinte er Scherzhaft, in A muß die Bürokratie so sein, es müssen schließlich einige Beamte, Ministrialräte, Ingenieure usw. beschäftigt werden. Wäre die Zulassung so einfach wie in D, hätten manche ihre Daseinsberechtigung verloren und das geht nun wirklich nicht! Vielleicht kann sich der Kollege aus A noch dran erinnern wenn er das liest. Er hat zwar gescherzt, aber insgeheim denke ich er hat es ernst gemeint.

fujiku 04.04.2016 17:21

Also ich habe keinen Seebrief und bin mir sicher dass ich alles anfahren darf was nicht mehr als 6 Nm entfernt ist. Egal ob Insel oder Festland.
Also kann ich auch Inselhüpfen.
Wobei ich natürlich nicht vergesse dass ich auf Handymasten angewiesen bin.

hilgoli 04.04.2016 18:26

so haben wir alle unsere Bürokratiemonster.

In A ist es die aufwendige Zulassung für den Seebrief.

in D der große Unsinn mit der BSH zugelassenen Beleuchtung, mit dem auch kleine Boote gezwungen wurden riesige Leuchten zu montieren und das auch noch im vorgegebenen Abstand. Erst mit der Zulassung von LED Lampen sind zumindestens die Abmessungen kleiner geworden..

alpha 04.04.2016 22:36

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren
...etc...

Ob die "recht haben" weiß nur der Stammtisch..."Recht schaffen" tun sie allemal...

Aia 04.04.2016 22:49

wer ist eigentlich ausserhalb der 3nm zuständig?

el greco 05.04.2016 07:07

Zitat:

Zitat von alpha (Beitrag 390258)
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren
...etc...

Ob die "recht haben" weiß nur der Stammtisch..."Recht schaffen" tun sie allemal...

Immerhin ist es die Seite des zuständigen Ministeriums...
Damit wird einiges klar:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet. Folgende Staaten haben der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn. (Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Und Außerhalb der Hoheitsgebiete gelten die KVR...

Schebi 05.04.2016 17:52

Hallo!

Heut hat mich die zuständige Dame der Landesregierung angerufen, um nochmals alles abzuklären.
Laut ihrer Auskunft ist es unüblich reine Binnenzulassungen bei Booten über 6m auszustellen. Ich solle die Kombination Binnenzulassung/Seebrief nehmen.
In der Kombi ersetzt die Binnenzulassung den Messbrief, der dadurch für den Seebrief entfällt. Daher auch keine Kosten für irgend einen Ziviltechniker!

Bin gespannt ob das wirklich ohne Zusatzkosten abläuft!

preirei 05.04.2016 18:53

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 390351)
....In der Kombi ersetzt die Binnenzulassung den Messbrief, der dadurch für den Seebrief entfällt. Daher auch keine Kosten für irgend einen Ziviltechniker!

Bin gespannt ob das wirklich ohne Zusatzkosten abläuft!

Im Seebrief ist auch die Bruttoraumzahl BRZ und die NRZ angeführt, ich glaube nicht, dass du das aus deinen Bootsunterlagen rauslesen kannst. Da wird dir der Weg zum ZT nicht erspart bleiben - aber die Dame vom Amt hat sicher einen zugelassenen Kollegen an der Hand der dir das ausrechnen kann. :ka5:

Berny 05.04.2016 19:03

Ruf mal bei einer anderen Landesregierung an, das kommt mir irgendwie komisch vor.....

alpha 05.04.2016 19:07

Um Links zu sehen, bitte registrieren

preirei 05.04.2016 20:24

Ich zitiere mich mal selber:

Zitat:

Zitat von preirei (Beitrag 390362)
Im Seebrief ist auch die Bruttoraumzahl BRZ und die NRZ angeführt, ich glaube nicht, dass du das aus deinen Bootsunterlagen rauslesen kannst. Da wird dir der Weg zum ZT nicht erspart bleiben - aber die Dame vom Amt hat sicher einen zugelassenen Kollegen an der Hand der dir das ausrechnen kann. :ka5:

Es stimmt schon dass die Binnenzulassung den Messbrief ersetzen kann, trotzdem brauchst du für den Seebrief die 2 Schiffsgrößen BRZ und NRZ, die stehen normalerweise im Messbrief. Für unsere Schlauchboote steht das nirgends - aber man kann sich das ausrechnen lassen, durch einen ZT.
Kostet zwar, aber nicht wirklich viel.


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