Geschwindigkeitsüberschreitung
N'abend zusammen,
Kennt ihr zulässige Messverfahren für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Wasser? |
WaPo macht mit dem Laser Geschwindigkeit Kontrollen
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Ah, ok.
Schätzungen sind gewiss nicht Beweis genug......!? |
Außer du gleitest bei 6kn limit
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kommt drauf an, wo!
In Kroatien zählt zB das Gleiten, egal wie schnell du bist. |
Auf der Lahn.......12km/h erlaubt....
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Lahn:
Radarpistolen vom Ufer aus.... Schon selber gesehen bei Nassau.... |
Ok.
Ne war nur ne Schötzung, das ich zu schnell sei.... |
Bin selber lange genug Boot gefahren (bis 90 PS) auf der Lahn sind viele kleinboote zu schnell unterwegs ... bin dort oft mit dem sup unterwegs. Mir macht das nichts aber es gehört nicht viel dazu dies ohne Radar oder Laser zu erkennen. Anders als auf der Straße, wird das auf dem Wasser schnell etwas teurer.
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Ja, das zu erkennen das jemand zu schnell ist, ist easy.
Aber, ist es auch rechtlich ausreichend ohne jegliche Messung? |
Auf dem Wasser darf die Polizei auch schätzen. Die können anhand Deines Wellenbildes schätzen wie schnell Du warst. Es geht ja meistens auch nur ums gleiten. Damit bist Du ja mindestens mit 20 unterwegs. Auf vielen Gewässern bist Du ja dann schon zu schnell.
In Berlin hat man auch schon Hubschrauber eingesetzt um Videos von gleitenden Booten zu machen.Die Bilder wurden dann anhand des Wellenbildes ausgewertet. Der Hubschraubern stand mit der Polizei in Funkkontakt und die Landpolizei fuhr dann an den Steg wo der Flitzer festgemacht hat. Bumms, erwischt. Seit dem schaue ich auch immer nach oben. Mir sind sie mal hinterher gefahren (Zivil) und meinten sie haben einen geeichten Drehzahlmesser, damit wissen sie wie schnell ich war.:schlaumei |
das gabs in berlin auch mit drohnen: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Na, dann wart ich mal ab ob was kommt.....:cognemur:
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Na ja, wenn Du in Gleitfahrt warst ists klar, nur Rumpfgeschwindigkeit ohne viel Welle nein, Bug in die Höhe und Riesenheckwelle eher über 12, mußt Du am besten wissen.
Aber schon interessant das Schätzungen rechtsverbindlich sind, wußte ich auch nicht. Grüße Peter |
Ich wünsche dir, du kommst mit dem Schrecken davon...
Anders als auf der Straße, sind die Bußgelder in D relativ hoch https://up.picr.de/39574804su.png |
Konkret waren es so um die 30....
Aber gemault haben Angler, die behaupteten sie hätten mich mit Stoppuhr zwischen 2 Abschnitten gemessen und würden es anzeigen. Glaube nicht das deren Aussage was gilt.... Dann könnte sich ja auch jeder auf die Art an die Strasse stellen und den Verkehr messen.... |
Hallo,
DAS kannst Du aber nicht schätzen, wer will denn sagen ob ich 2 km/h zu schnell unterwegs war oder 3 km/h? Macht ja laut der Tabelle im schlechtesten Fall 150 Euro aus, der Unterschied. Genauso 6 oder 8 km/h, kann auch keiner schätzen, steht zwar jetzt nicht dabei, aber dafür wird es ja dann auch eine bestimmte Summe geben Apropo bestimmte Summe, wie erklären sich denn z.B. bei 3-6 km/h die Unterschiede zw. 55 und 150 Euro, bzw. wovon ist das abhängig ob 55 oder 150 Euro?:gruebel: Gruß Peter :chapeau: Nachtrag: Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Hans, vor dem letzten von Appollo. |
Also in meiner Jugend hab ich mal die Cops in unserer Stadt mit 130 überholt:-)
Blaulicht, angehalten, zu schnell.. Auf meine Frage wie schnell konkret gabs keine Antwort, wie auch. Warndreieck und Verbandskasten kontrolliert und bemängelt, das wars dann..... Aber wie gesagt , bei der Rechtslage auf dem Wasser kennt ich mich nicht aus... |
Zitat:
Daher hält sich mein Mitleid auch in Grenzen! Bevor sie bei uns die Altarme der Ems für die Motorboote sperren, müssen die Leute die sich nicht daran halten halt zahlen :chapeau: |
Zitat:
Aber wieviel zu schnell beweist das gewiß nicht, und ob das zulässig ist(Persönlichkeitsrecht,), wagen ich zu bezweifeln... |
Zitat:
Reicht aber schon wenn du in einer 9 Zone mit gleitfahrt durchfährst. Da bis du dann ganz schnell 150 Euro los. Natürlich werden das sicherlich der Großteil der Raser versuchen das anzufechten, ich würde mich da auch nicht ausschließen. |
Und es war angeblich mit Stoppuhr gemessen.
Da kann ja jeder kommen...... |
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Zitat:
Wie weit "Privatleute" das ansatzweise für ein Gerichtsverfahren beweissicher durchführen wollen? :confused- :gruebel: Glaube ich nicht. Zum Rest sage ich mal nichts. |
Danke für eure Meinungen, decken sich mit meiner Vermutung.
Und zum moralischen Aspekt : ich MUSSTE schnell fahren um eine Klebung zu testen :-) Ausserdem hat das vielleicht ein paar Fischen das Leben gerettet;-) |
In Italien diskusionsfrei geschätzt, Ok der Kollege war offensichtlich gut zu schnell.
Nervige dabei - Kohle muss bei einer Postfilliale einbezahlt und die Quittung bei der Policia vorgelegt werden - solange liegt der Frachter. Am Freitag Nachmittag etwas schlecht, da sparst bis Dienstag viel Sprit.... |
Zum Thema Schätzung: Grundsätzlich gilt natürlich, dass man Dir den Verstoß nachweisen muss. Es gilt ja die Unschuldsvermutung. Zum Thema Schätzung gibt es reichlich Rechtsprechung, zumeist aus dem Straßenverkehr. Tenor: Eine Schätzung kann als Beweis taugen, wenn die Umstände passen. Und das ist auch im Straßenverkehr im niedrigen Geschwindigkeitsbereich einfacher als bei höheren Geschwindigkeiten.
Den Unterschied zwischen Schrittgeschwindigkeit und Tempo 20 könnte wohl jeder von uns erkennen. Den Unterschied zwischen 50 und 60 wohl kaum noch jemand zuverlässig. Und so ist es dann auch auf dem Wasser, wo man ja zusätzlich noch den Wellenschlag als Anhaltspunkt hat und manchmal auch Bezugspunkte an Land. |
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Aber wohl eher nicht durch Privatpersonen (Angler). Wie gesagt, da könnte ja jeder kommen und was behaupten.... |
Ich verstehe dein Problem nicht :confused-
Du bist bei erlaubten 12 km/h mit etwa 30 km/h gefahren. Was dich dann erwarten könnte, steht in Beitrag 15. :ka5: Du hast dabei andere zumindest mal durch deinen Wellenschlag belästigt. (Inwieweit eine Gefährdung vorlag, kann ich nich beurteilen.) Der/die von dir Belästigten drohen mit einer Anzeige. :schlaumei Vielleicht stellen sie ja auch einen Strafantrag? Dann wird darüber ggf. ein Richter entscheiden. Wie auch immer das ausgeht: Du warst (absichtlich) zu schnell. Dann akzeptiere eine eventuelle Strafe. Falls keine Strafe verhängt wird, hast du jetzt zumindest mal laange darüber nachgedacht und fährst demnächst vielleicht langsamer. :chapeau: |
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Naja, meine Frage bezog sich halt auf zulässige Messverfahren(womit, durch wen) , und nicht auf moralische Bewertungen.... Es bleibt dir/euch natürlich überlassen trotzdem eine abzugeben;-) |
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