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gerald11 19.04.2009 09:41

Anhänger Breite
 
Hallo,

weiss jemand wie breit ein Anhänger sein darf ohne dass man eine gesonderte Genehmigung braucht ( sind 3 Meter noch ok?)

reini0077 19.04.2009 10:06

Hallo Gerald,
 
soviel ich weiß sind dies 2,55m die erlaubt sind.
Alles ander fällt unter Sondertransporte und bedarf besonderer Genehmigungen und dergleichen.

lg Reini

tirador 19.04.2009 11:02

Zitat:

Zitat von reini0077 (Beitrag 196358)
soviel ich weiß sind dies 2,55m die erlaubt sind.
Alles ander fällt unter Sondertransporte und bedarf besonderer Genehmigungen und dergleichen.

lg Reini

Da kann ich Reini nur zustimmen. Alles über 2,55 Meter ist ohne Sondergenehmigung
tabu.

Deshalb heisst es bei uns Luft raus bevor es auf die Straße geht

Kleinandi 19.04.2009 12:45

Hi
Die 2.55 gelten übrigens für ganz Europa..............................

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rotbart 19.04.2009 14:20

Zitat:

Zitat von Kleinandi (Beitrag 196375)
Hi
Die 2.55 gelten übrigens für ganz Europa..............................

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Hi
wie immer gibts es in EUropa natürlich einige Ausnahmen (auch bei der Geschwindigkeit)
eine Detailliste (Europa) gibt bei ADAC downzuloaden.

Anzumerken ist auch noch das der Aufbau / Auflage / Boot rechts und links nur 30 cm überstehen darf (gemessen ab den hinteren Lichtern) und 1/10 der Hängerlänge nach hinten überstehen darf (ebenfalls ADAC und STVO)

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DieterM 19.04.2009 16:26

Zitat:

Zitat von gerald11 (Beitrag 196353)
Hallo,

weiss jemand wie breit ein Anhänger sein darf ohne dass man eine gesonderte Genehmigung braucht ( sind 3 Meter noch ok?)


Wie hier schon gesagt, ist die Außenbreite max. bis 2,55 m zugelassen. Was darüber hinausgeht, benötigt man überall in Europa Sondergenehmigungen, die kostenplichtig mit verbindlichen Routenführung kombiniert sind. Abgesehen kommt man mit Überbreite nicht überall an den AB-Mautstellen durch und muß dort Spezialgassen benutzen, soweit vorhanden.

Für größere RIBs, die Überbreite haben, z.Bsp. alle MARLIN RIBs ab 20' aufwärts, werden deswegen für den Straßentransport serienmäßig elektr. Pump-und Saugvorrichtungen im Boot mitgeliefert um die Schläuche ab- und aufzupumpen. Ferner gehört auch eine Extra-Transportplane dazu mit der die leeren und eingeschlagenen Hypalon-Schläuche (ORCA Hypalon Neopren 1500 gr/m²) abgedeckt und festgebunden werden. Das hat nicht nur Sichtvorteile nach hinten, auch der Luftwiderstand verringert sich. Das Proceder dauert max. etwa 10 Minuten insgesamt pro Pumpvorgang.:biere:

Udo 19.04.2009 16:48

Hi,
davon mal abgesehen , mein WoWa war alles über alles ca. knapp 700 cm lang und 250 cm breit , mit einem 300 cm Anhänger wollte ich nicht fahren müssen:cognemur:
Gruß vom Leukermeer,
Udo

Icing 21.04.2009 23:30

Ja, ja, das mit den 2,55 ist schon richtig.
Aber wenn man durch die Schweiz will sollte man auch noch aufpassen das der Hänger nicht breiter wie das Zugfahrzeug ist.
Bei wurde das dort mal genau vermessen und nur weil ich mit der Außenkante meiner Spiegel bis auf 2cm da ran gekommen bin, wurden beide Augen zugedrückt und ich durfte reinfahren. Der Chefe gab mir aber noch mit auf den Weg, das er dieses Gespann beim nächsten mal nicht mehr durchlassen wird.
Ist schon ein paar Jahre her, aber ich wüßte nicht das sich das geändert hat.
Gruss Gernot

DieterM 22.04.2009 00:00

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 196681)
Ja, ja, das mit den 2,55 ist schon richtig.
Aber wenn man durch die Schweiz will sollte man auch noch aufpassen das der Hänger nicht breiter wie das Zugfahrzeug ist.
Bei wurde das dort mal genau vermessen und nur weil ich mit der Außenkante meiner Spiegel bis auf 2cm da ran gekommen bin, wurden beide Augen zugedrückt und ich durfte reinfahren. Der Chefe gab mir aber noch mit auf den Weg, das er dieses Gespann beim nächsten mal nicht mehr durchlassen wird.
Ist schon ein paar Jahre her, aber ich wüßte nicht das sich das geändert hat.
Gruss Gernot


Jaja, die Schweiz! Da gibt es aber auch Straßen, wo Du nur mit maximal "Schweizer Breite" (2,32 oder 2,33 m???) fahren darfst. Dafür werden bei MAN in München extra schmälere Fern-Trucks einschl. der Schlafkabine gebaut. Auf den große Durchgangsstraßen in der Schweiz sind aber auch 2,55 m Fahrzeugbreite frei gegeben. Für Überbreiten sind die Sondergenehmigungen sehr schwer zu bekommen.

Berny 22.04.2009 08:46

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 196681)
Ja, ja, das mit den 2,55 ist schon richtig.
Aber wenn man durch die Schweiz will sollte man auch noch aufpassen das der Hänger nicht breiter wie das Zugfahrzeug ist.
Bei wurde das dort mal genau vermessen und nur weil ich mit der Außenkante meiner Spiegel bis auf 2cm da ran gekommen bin, wurden beide Augen zugedrückt und ich durfte reinfahren. Der Chefe gab mir aber noch mit auf den Weg, das er dieses Gespann beim nächsten mal nicht mehr durchlassen wird.
Ist schon ein paar Jahre her, aber ich wüßte nicht das sich das geändert hat.
Gruss Gernot

Da gings aber eher um die Rückspiegel, oder ?
Weil das ist auch in Österreich (und ich denke auch anderswo) so, dass die Sicht nach hinten mit 2 Spiegeln gewährleistet sein muss.
Deshalb gibts auch, insbesondere für Wohnwagenfahrer, Zusatzspiegel, die man montieren muss.

rotbart 22.04.2009 12:15

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 196686)
Jaja, die Schweiz! Da gibt es aber auch Straßen, wo Du nur mit maximal "Schweizer Breite" (2,32 oder 2,33 m???) fahren darfst. Dafür werden bei MAN in München extra schmälere Fern-Trucks einschl. der Schlafkabine gebaut. Auf den große Durchgangsstraßen in der Schweiz sind aber auch 2,55 m Fahrzeugbreite frei gegeben. Für Überbreiten sind die Sondergenehmigungen sehr schwer zu bekommen.


Hi Dieter

ich glaube das ist Vergangenheit, in Spanien gab es ja auch diese "schmalen" Laster, aber im Zuge der EU ist es einheitlich 2,55, sogar das Gewicht hat die Schweiz wieder von 28t auf 40t erhöht (gem Ihrem EU-Assoziationsabkommen) - aber sie haben noch genügend andere Steckenpferde:ka5::ka5::ka5:

DieterM 22.04.2009 16:19

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 196708)
Da gings aber eher um die Rückspiegel, oder ?
Weil das ist auch in Österreich (und ich denke auch anderswo) so, dass die Sicht nach hinten mit 2 Spiegeln gewährleistet sein muss.
Deshalb gibts auch, insbesondere für Wohnwagenfahrer, Zusatzspiegel, die man montieren muss.

Das mit den Rückspiegeln gilt überall. Wer hier nicht ausreichenden Rückblick hat, muß Zusatzaußenspiegel anbringen an seinem Zugfahrzeug. :smileys5_

DieterM 22.04.2009 16:38

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 196733)
Hi Dieter

ich glaube das ist Vergangenheit, in Spanien gab es ja auch diese "schmalen" Laster, aber im Zuge der EU ist es einheitlich 2,55, sogar das Gewicht hat die Schweiz wieder von 28t auf 40t erhöht (gem Ihrem EU-Assoziationsabkommen) - aber sie haben noch genügend andere Steckenpferde:ka5::ka5::ka5:

Die Schweiz ist nicht die EU und hat auch noch so ein paar andere strenge Vorschriften für Fahrzeuge wegen ihrer schmalen und teilweise sehr bergigen Straßen. Dazu gehören unter anderem die Schweizer Bremse bei Fahrzeugen, der Betrieb ohne Anhänger, Durchfahrtsverbote noch und noch. Aber auf den großen Durchgangsstraßen sind auch die breiteren Fahrzeuge mit den höheren Gewichten zugelassen.

Spanien ist bereits EU-Mitglied.

Ich bin mal mit Boot hinten dran am LandRover - also 3 t Zug 11 m lang 2,30 m breit - von dem östlichen Lago di Como nach Chiavenna und dann über den Splügen-Paß nach Splügen in der Schweiz gefahren. Das war ein echtes Abenteuer, aber ich habe mich gerade innerhalb des Zulässigen bewegt und kein Verbot überfahren weder in Italien noch in der Schweiz, trozdem es in den Kehren und auch in den Tunnelfahrten einspurig recht haarig eng war. :smileys5_ Es war fahrtechnisch Schwerstarbeit hat mir aber als versierter Profifahrer auch am Berg viel Spaß bereitet.:smileys5_

Icing 22.04.2009 22:06

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 196708)
Da gings aber eher um die Rückspiegel, oder ?
Weil das ist auch in Österreich (und ich denke auch anderswo) so, dass die Sicht nach hinten mit 2 Spiegeln gewährleistet sein muss.
Deshalb gibts auch, insbesondere für Wohnwagenfahrer, Zusatzspiegel, die man montieren muss.

Nein, es ging nicht um die Rückspiegel. Der Hänger durfte nicht breiter als das Zugfahrzeug sein. Ohne Spiegel...
Aber wie gesagt, ich weiß nicht ob das noch aktuell ist...
Gruss Gernot

rotbart 22.04.2009 23:36

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 196752)
Die Schweiz ist nicht die EU und hat auch noch so ein paar andere strenge Vorschriften für Fahrzeuge wegen ihrer schmalen und teilweise sehr bergigen Straßen. Dazu gehören unter anderem die Schweizer Bremse bei Fahrzeugen, der Betrieb ohne Anhänger, Durchfahrtsverbote noch und noch. Aber auf den großen Durchgangsstraßen sind auch die breiteren Fahrzeuge mit den höheren Gewichten zugelassen.

Hi Dieter
Natürlich ist die Schweiz Ausland !!!!!!! Völlig richtig !!!!!
ABER
sie hat schon lange ein Associationsabkommen unterschrieben und dass ist z.B. auch verantwortlich für die LKW Maße :ka5::ka5:

Roland


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