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-   -   Der Kapitän: Kleines Schlauchi oder Queen Mary - vor dem Gesetzt sind sie alle gleich (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=16410)

Berny 09.06.2008 11:22

Der Kapitän: Kleines Schlauchi oder Queen Mary - vor dem Gesetzt sind sie alle gleich
 
Warum dieser Thread:
Im Zuge von Gesprächen mit der Yachtpool hat mir Hr Schöchl auf einige Problematiken aufmerksam gemacht, die Erfahrungsgemäß fast keiner beachtet.

ZB
300 Meter Küstenzone in Kroatien:
Ein Boot darf innerhalb dieser Zone nicht fahren, außer bei Häfen.
Dies insbesondere deshalb, weil diese Zonen, abgesehen von Badegästen usw, als unrein gelten, also damit zu rechen ist, dass es Felsen im Wasser und ähnliches gibt.
Die Erfahrung zeigt aber, dass gerad Schlauchis die Ufernähe suchen, also bei Inseln usw usw.
Das Gesetz nimmt aber darauf keine Rücksicht, wenn jemand auf Grund läuft oder andere Dinge passieren, ist mit Verwaltungsstrafen zu rechen. Wer sich außerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewegt, den trifft unter Umständen eine Grobe Fahrlässigkeit. Das geht soweit, dass Skipper inhaftiert werden, solange die weiteren Vorgansweisen zur Bergung und Versorgung von aufgelaufenen Boote geklärt ist.

Patente:
Prinzipiell wird bei Unfällen die Kenntniss von Skippern überprüft. Somit kann ein Gerichtssachverständiger prüfen, ob jemand Ahnung hat oder nicht.
Allfällige Patente spielen da keine Rolle, diese beweisen nur, dass man einmal einen Kurs gemacht hat, über die wirkliche Ahnung oder die Verantwortung sagt das nichts aus.

GPS Plotter - Seekarten:
GPS Plotter sind Hilfsmittel (Siehe auch Text beim Einschalten !!!) und sind daher nicht aussagekräftig, gelten auch nicht als richtige Navigation.
Als Besipiel wurde ein Unfall genannt, bei dem ein Bootfahrer anhand eines GPS eine Tour geplant hat, und auf eine Untiefe aufgelaufen ist. Was ist passiert? Das GPS war zuwenig gezoomt, der Name einer Insel über den Untiefenpunkt geschrieben, weshalb diese auch nicht als solche erkannt wurde.
Einzig und alleine offizielle Seekarten werden anerkannt. Ein Schiff ist verpflichtet, diese mitzuführen. (Seekarten kosten übrigens nicht mehr soviel, und man kann sie auch kopieren und Laminieren und mitnehmen)

GROSSES SCHIFF - kleines schiff
Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob man der Kapitän der Queen Marry ist, oder der Kaptiän eines 3m Schlauchis. Wenns zu Unfällen kommt, gelten für beide die gleichen Rechte und Pflichten.

Wie plane ich einen Urlaub:
Wenn ich in den Urlaub fahre, fahre ich ja auch nicht einfach weg, schau mir die Gegend an, weiß nicht, wohin ich fahre usw usw usw.
Genau diese Punkte aber macht man, wenn man früh morgens mit dem Boot ausfährt. Hier planen auch die wenigsten was vor, was aber eigentlich sein sollte.



Ich muss ehrlich sagen, dass diese ganzen Punkte irgendwie auch mich betreffen, ich habe das eigentlich auch nie von diesen Gesichtspunkten aus gesehen, oft weniger Ernst genommen, so mancher (zB Rotbart) wurde belächelt, wenn er diese Punkte aufwarf. Im Unfallsfalle wären diese Dinge aber von enormer Bedeutung, auch Versicherungstechnisch.

Ich will mit diesem Thread einfach mal ein paar Denkanstöße liefern, damit sich die Leute halt mehr Gedanken übers Bootfahren ansich machen.

Aber eines erkenne ich auch, die von Yachtpool sind schon auf Zack :chapeau:

Alf2T 09.06.2008 11:52

Vor dem Gestz "Alle gleich..."
 
In anderen Worten:

Wenn ich mit meinem 3m Schlauchi auf Kollissionskurs mit der Queen Mary bin und diese lt. KVR. ausweichpflichtig ist, mache ich ihr dies durch Gebrauch meiner "Hupe" deutlich und bleibe STUR auf meinem Kurs!! (???) (bin ja dann der "Kurshaltepflichtige"):cool: :cool:

:futschlac :futschlac :futschlac

Berny 09.06.2008 11:58

Naja, diese Dinge meinte ich eigentlich nicht, es geht ja um den Kapitän, nicht ums Schiff ansich, aber grundsätzlich ist es ja so:
Bei einem Kapitän eines großen Schiffes setzt man diverse Dinge voraus, bei einem Kleinschlauchkapitän meint man, dies sei alles wurscht.

Und genau diesen Unterschied gibts vor dem Gesetz eben nicht!

rotbart 09.06.2008 12:04

Zitat:

Zitat von Alf2T
In anderen Worten:

Wenn ich mit meinem 3m Schlauchi auf Kollissionskurs mit der Queen Mary bin und diese lt. KVR. ausweichpflichtig ist, mache ich ihr dies durch Gebrauch meiner "Hupe" deutlich und bleibe STUR auf meinem Kurs!! (???) (bin ja dann der "Kurshaltepflichtige"):cool: :cool:

:futschlac :futschlac :futschlac

Natürlich Hupe laut und deutlich, aber der Rest ist falsch, Du bist verpflichtet alles zu tun um einen Unfall zu verhindern. In diesem Fall würdest Du also ein "Manöver des letzten Augenblicks" machen müssen.

Bei der Kostallation könnte aus dem "letzten Augenblick" aber gut ein "endgültiger letzter Augenblick" (für Dich)werden :ka5: :ka5: :ka5: :ka5:

Also vielleicht besser auf Sturheit verzichten ????

woso 09.06.2008 12:42

Zitat:

Zitat von Alf2T
In anderen Worten:

... (bin ja dann der "Kurshaltepflichtige"):cool: :cool:

:futschlac :futschlac :futschlac

Es gibt eine Kurshaltepflicht ! :seaman:

geri 09.06.2008 12:54

ha ha ?
 
Zitat:

Zitat von Alf2T
In anderen Worten:

Wenn ich mit meinem 3m Schlauchi auf Kollissionskurs mit der Queen Mary bin und diese lt. KVR. ausweichpflichtig ist, mache ich ihr dies durch Gebrauch meiner "Hupe" deutlich und bleibe STUR auf meinem Kurs!! (???) (bin ja dann der "Kurshaltepflichtige"):cool: :cool:

:futschlac :futschlac :futschlac

natürlich hast Vorrang,
-hat mir auch der kroatische Kapitän bei der Prüfung gesagt- und darauf hingewiesen dass nachgeben klüger ist.

Ich hab auf eine Jadrolinia nicht achtgegeben, aber der Kapitän hat schon heftig gehupt bis ich den Kurs geändert habe. Und mit Handzeichen geflucht :ka5:

lg

Geri

geri 09.06.2008 13:00

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
.....

Patente:
Prinzipiell wird bei Unfällen die Kenntniss von Skippern überprüft. Somit kann ein Gerichtssachverständiger prüfen, ob jemand Ahnung hat oder nicht.
Allfällige Patente spielen da keine Rolle, diese beweisen nur, dass man einmal einen Kurs gemacht hat, über die wirkliche Ahnung oder die Verantwortung sagt das nichts aus.
.........

Hallo Berny

In diesem Zusammenhang ist es aber immens wichtig, daß du ein für dieses Gewässer gültiges Patent hast. Ansonsten zahlt deine Versicherung nicht.

Am Abend stell ich dir noch meinen Schriftverkehr mit Yachtpool diesbezüglich in diesen Ththread.

Darin steht sinngemäß, daß die Versicherung bei nicht Besitzen eines gültigen Patentes leistungsfrei ist.
Soviel zur Patentdiskussion.

lg Geri

Chester 09.06.2008 14:27

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
.......
Aber eines erkenne ich auch, die von Yachtpool sind schon auf Zack :chapeau:

Na das spricht eigentlich gegen die Yachtpool. :lachen78: Wenn die schon anfangen, im Schadensfall die 300 Meter zu berechnen und per Gutachter prüfen, ob ich noch alles aus der Führerscheinprüfung weiss. Auweia! :cognemur:

Aber an die Versicherung und ihre verhaltene Zahlungsbereitschaft sollte man schon denken, wenn man die Schadenserklärung macht.

Reinhard

Berny 09.06.2008 16:06

@Geri: Das mit der Leistungsfreiheit ohne gültigem Patent stimmt so auch nicht, es müßte unfallskausal sein. Nur wenn es unfallskausal ist, dann ist man ohne Patent natürlich schlechter drann als mit.

@Reinhard: Ich sagte ja nicht, dass Yachtpool den Gutachter stellt, sondern vielmehr das Gericht oder der Anwalt des Gegners, vielleicht kam das schlecht rüber.
Es ist nur so, die wollen ja wissen, ob du Ahnung hast oder nicht, wenn nicht, dann bist halt schlechter dran.
Andererseits machen die dich darauf aufmerksam, andere erst, wenns soweit ist. (Was ist dir lieber ?)

Schlechter drann: Wenn man ein Patent hat, hat man vielleicht fahrlässig gehandelt, wenn man kein Patent hat, dann grob fahrlässig, und dann wirds brenzlig.

Und, ach ja, fragt nicht unbedingt mich, ich gebe das ganze jetzt auch nur wieder (hoffentlich richtig!)
Ich bin kein Versicherungsexperte.

geri 09.06.2008 18:56

auzu haftung kroatien
 
hallo
wie versprochen hier die Frage

Gesendet: Montag, 19. Mai 2008 22:17
An: Info@yacht-pool.at
Betreff: haftung kroatien.

Hallo

Ich habe eine Grundsatzfrage.

Wenn ich nicht im Besitz eines Österreichischen FB2 oder höher, bzw eines Kroatischen Patentes bin bezahlt Yachtpool im Schadensfall bzw. gibt es dann Regressansprüche ?

Die Frage stellt sich, da viele Bootfahrer mit dem Binnenpatent am Meer unterwegs sind.

mfg



Und dazu die Antwort

Sehr geehrter Herr..

Gemäß den Bedingungen heißt es:

Ist für das Führen eines Wassersport – Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.


Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben. Der Führerschein wird nicht mehr überprüft beim Anmelden, sehr wohl aber bei einen Unfall!

Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

YACHT-POOL Versicherungs-Service





lg
geri

rotbart 09.06.2008 20:40

Zitat:

Zitat von geri
hallo
wie versprochen hier die Frage

Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben.

Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

YACHT-POOL Versicherungs-Service [/B]


lg
geri


Das es keine vorgeschriebenen Scheine für Österreicher in ausländischen Küstengewässer (und andere gibt es ja wohl nicht) gibt, bleibt also der HR Schein oder ein Schein, den HR anerkennt (FB2-FB4)

DAS WAR's aber das wussten wir ja schon lange:ka5: :ka5: :ka5: :ka5:

Berny 09.06.2008 20:46

Zitat:

Zitat von rotbart
oder ein Schein, den HR anerkennt (FB2-FB4)

Und woher nimmst diese Weisheit ???

rotbart 09.06.2008 23:37

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Und woher nimmst diese Weisheit ???

Aus den Posting von geri und Deinen Postings:cool: :cool: :cool:

rotbart 09.06.2008 23:41

Zitat:

Zitat von woso
Es gibt eine Kurshaltepflicht ! :seaman:

(A) Du bist verpflichtet alles zu unternehmen eine Kollision zu vermeiden steht auch in der KVR

(B) Dann steht auf Deinem Grabstein "Er hielt seinen Kurs .... bis zum Ende"

ganz persönlich für mich nicht erstrebenswert:lachen78:

rotbart 09.06.2008 23:47

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
@Geri: Das mit der Leistungsfreiheit ohne gültigem Patent stimmt so auch nicht, es müßte unfallskausal sein. Nur wenn es unfallskausal ist, dann ist man ohne Patent natürlich schlechter drann als mit.

Hi
Der Nichtbesitz des Patentes ist immer "unfallkausal", da man grobfahrlässig ein Fahrzeug führt ohne dafür ausgebildet worden zu sein.

Ein MoBo stellt ein Gefahrenrisiko dar, genau deswegen benötigt man eine Ausbildung zur Führung des Fahrzeugen.

Aber das hast Du doch selbst seitenweise geschrieben, mit Deinem QM2 Vergleich, sonst könntest Du doch QM2 übernehmen und wenn Du sie ohne Unfall in NY anlegst ist alles OK :stupid:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:45 Uhr.

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