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bkj5 23.03.2018 10:45

Österreich führerscheinfrei bis 6 PS?
 
Ich habe einem Bekannten die Information gegeben, dass man in Österreich bis 6 PS ohne Führerschein fahren darf. Diese Info dachte ich gelernt zu haben, findet sich auf Homepages von Fahrschulen und auch auf einem Folder des ÖAMTC von Juli 2016. Jetzt suche ich mir schon tagelang einen Wolf und kann die entsprechende gesetzliche Bestimmung nirgends finden!!! Stimmt das, was ich (und die anderen) da von mir gegeben habe? Wenn ja, kann mir einer sagen, wo das im Gesetz oder einer Verordnung steht? Ich finde es einfach nicht. Nicht im Schiffahrtsgesetz, nicht in der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung und nicht in der Wasserstraßen-Verkehrsordnung?!

preirei 23.03.2018 11:55

Zitat:

Zitat von bkj5 (Beitrag 451512)
Ich habe einem Bekannten die Information gegeben, dass man in Österreich bis 6 PS ohne Führerschein fahren darf. Diese Info dachte ich gelernt zu haben, findet sich auf Homepages von Fahrschulen und auch auf einem Folder des ÖAMTC von Juli 2016. Jetzt suche ich mir schon tagelang einen Wolf und kann die entsprechende gesetzliche Bestimmung nirgends finden!!! Stimmt das, was ich (und die anderen) da von mir gegeben habe? Wenn ja, kann mir einer sagen, wo das im Gesetz oder einer Verordnung steht? Ich finde es einfach nicht. Nicht im Schiffahrtsgesetz, nicht in der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung und nicht in der Wasserstraßen-Verkehrsordnung?!

Rechtsvorschrift für Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 23.03.2018

§ 117. Zur selbstständigen Führung eines Fahrzeugs oder Schwimmkörpers und zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 119 Abs. 3 sind Befähigungsausweise erforderlich.

§ 118. (1) Einen Befähigungsausweis gemäß § 117 benötigen unter den in den Abs. 2 bis 6 genannten Voraussetzungen nicht:

1.ausländische Führerinnen und Führer von Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren;
2.ausländische Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen;
3.Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbstständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen, befahren;
4.Führerinnen und Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuerfrauen und -männer, sowie Führerinnen und Führer von Beibooten von Fahrzeugen;
5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;...

bkj5 23.03.2018 17:10

k.A. wie oft ich das jetzt gelesen habe. Glaubst Du ich hätte es gefunden ... Danke!

Visus1.0 23.03.2018 19:47

Bernhard weißt du schon was wegen der Anmeldung wegen 6 PS?

bkj5 23.03.2018 20:21

Ist ein anderer Thread, aber am 28.3. bin ich am Slip in Wien zulassen. Bin schon gespannt und werde berichten.

Berny 24.03.2018 09:55

Vorsicht!
die Aussage "Führerscheinfrei bis 6 PS" ist falsch.

ab 5,98 PS(4,4 Kw) braucht man einen Führerschein, deshalb darf man mit 6 ps NICHT Führerscheinfrei fahren.

bkj5 24.03.2018 10:14

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 451564)
Vorsicht!
die Aussage "Führerscheinfrei bis 6 PS" ist falsch.

ab 5,98 PS(4,4 Kw) braucht man einen Führerschein, deshalb darf man mit 6 ps NICHT Führerscheinfrei fahren.

Rechnerisch hast Du recht. Bei meinem Motor steht allerdings in der CE und in der Betriebsanleitung: 4,4 kW/ 6 PS! Das gibt jetzt bei der Zulassung Anlass zur Diskussion.

Ich habe ja einen Führerschein und spare mir daher die eventuelle Diskussion bei einer Konzrolle, aber im Gesetz steht sowieso WENIGER als 4,4 kw und damit sind auch 5,98 PS schon zu viel.Wenn sich jemand also auf die von mir eingangs erwähnten Infos verlässt, dann ist er illegal unterwegs. Egal ob 4,4 kW jetzt wie von Herstellern und Behörden behauptet 6 PS sind oder nicht.

nuernberger-1 24.03.2018 16:50

Gibts in A nicht auch so eine Liste wo alle Motoren drin stehen die Führerschein frei sind? In D gabs die als es noch die 5 PS Regelung gab.

Berny 24.03.2018 18:44

Bernhard, es steht " weniger als" Ergo sind 4,4 kw auch zu viel.
Peter: Nein, warum auch, ist ja klar geregelt.

nuernberger-1 24.03.2018 18:55

Berny, was ich meine, ist eine Liste für die Polizei bei einer Kontrolle. Da war jeder Motor mit Motornummer drin der Führerscheinfrei war, gerade wenn es so Grenzwertig war von die PS her. Da haben die nur die Motornummer eingegeben und wußten FS frei oder eben nicht. Weis nicht ob es die heute noch gibt?

bkj5 24.03.2018 19:29

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 451590)
Bernhard, es steht " weniger als" Ergo sind 4,4 kw auch zu viel..

Genau so isses und nichts anderes wollte ich ausdrücken. Und weil es überall irgendwie anders und ungenau steht UND mich die Behörde bei der Anmeldung meines 6 PS-Motors gefragt hat (O-Ton): "Ah- wollen Sie führerscheinfrei fahren?" war ich verunsichert und wollte wissen was im Gesetz genau steht. Dort steht es eindeutig (siehe oben): 4,4 kW / 6 PS sind zuviel!!!

Danke an alle

Berny 25.03.2018 14:04

Peter, diese Liste brauche ich nicht, zumal die KW ja in der Zulassung angeführt werden.
Und den Nachweis muss der Bootsbesitzer bringen, nicht die Polizei oder sonst wer.
Sprich, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Motor weniger als 4,4 KW hat, hast ein Problem.

hobbycaptain 25.03.2018 19:11

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 451651)
Peter, diese Liste brauche ich nicht, zumal die KW ja in der Zulassung angeführt werden.
Und den Nachweis muss der Bootsbesitzer bringen, nicht die Polizei oder sonst wer.
Sprich, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Motor weniger als 4,4 KW hat, hast ein Problem.

die Liste gibts oder gabs eh nur in D, in A hats sowas noch nie gegeben, weil bei uns eh jeder Schifffahtsbehörde anders entscheidet :lachen78:

hermann2441 26.03.2018 07:19

Zitat:

Zitat von preirei (Beitrag 451513)
Rechtsvorschrift für Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 23.03.2018

5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;...

Vorsicht auf der Donau: nur in den Staubereichen sind weniger als 4,4kW erlaubt!

bkj5 26.03.2018 10:48

Ist ein anderer Thread aber auch da: wo bitte steht das. Die Behörde in Wien behauptet das auch. Am Mittwoch habe ich Zulassung und werde das dort diskutieren. In der Wasserstraßen-Verkehrsordnung steh nur, dass Segelfahrzeuge mit nicht mehr als 4,4 kw die Schleusenbereiche nicht befahren dürfen. Zu Motorfahrzeugen oder Staubereichen finde ich nix.

Berny 26.03.2018 16:06

also in ÖÖ gelten diese Bestimmungen:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

bkj5 26.03.2018 16:50

So sehe ich das auch! Sogar für Wien! :chapeau::cool:

Berny 27.03.2018 08:09

es ist halt so, für die Durchführung ist das Land zuständig, daher kann es durchaus andere Regeln in Wien geben.
Wenn also die Landesregierung sagt, "nicht erlaubt", dann ist es so.
Natürlich könnte man um einen Hinweis auf die entsprechende Verordnung fragen, Antwort aber nicht verpflichtend...

bkj5 27.03.2018 08:48

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 451754)
es ist halt so, für die Durchführung ist das Land zuständig, daher kann es durchaus andere Regeln in Wien geben.
Wenn also die Landesregierung sagt, "nicht erlaubt", dann ist es so.
Natürlich könnte man um einen Hinweis auf die entsprechende Verordnung fragen, Antwort aber nicht verpflichtend...

Ganz so ist es nicht. Wie Du schreibst, ist die Landesbehörde für die DURCHFÜHRUNG zuständig. REGELN macht sie KEINE. Eventuell vorhandene Ermessensspielräume können von der Behörde oder ihren Amtssachverständigen (bin ja selber einer) interpretiert und auch zur allgemeinen Information verschriftlicht werden. Die Behörde äußert sich durch Bescheid und ist dabei an Gesetze und Verordnungen gebunden. Sollte also im Bescheid etwas drinnen stehen, was durch Gesetz oder Verordnung nicht gedeckt ist, dann hält der Bescheid bei Einspruch keine zwei Minuten.

Sollte die Bestimmung, nicht mehr als 4,4 kW nur im Staubereich also kein Wiener Unikum sein (Landesgesetz oder Verordnung) - und da kenne ich nichts - dann darf es in Wien eben KEINE ANDEREN REGELN geben als in Öberösterreich, da die Wasserstarßen-Verkehrsordnung für alle Bundesländer gleich gilt und gleich zu vollziehen ist.

Die vielzitierte "Behördenwillkür" findet sicherlich statt, ist aber nicht rechtens und daher einfach bekämpfbar (wenngleich dann ein Verwaltungsverfahren lange dauern kann. Blöd wenn man auf eine schnelle Erledigung angewiesen wäre).

Ich werde morgen (im anderen Thread damit es beieinander bleibt) berichten, was der Sachverstänige zu dem Thema gemeint hat.

Visus1.0 27.03.2018 15:06

Ideal wäre für mich eine Donauzulassung Boot Motor mit 4,39 KW ausserhalb der Staubereiche.



Somit könnten meine Frauen auch damit auf der Donau und den Seen in Österreich fahren.

Befürchte aber das die erst ab 4,40KW für die Donau zulassen werden.


Ideal wäre das Boot mit 5Ps zugelassen zu bekommen für Donaustrom und Staubereich, dann kann man überall in Österreich damit ohne Schein fahren, wo Motorboote mit verbrenner erlaubt sind.

Berny 27.03.2018 17:55

Bernhard, das schrieb ich ja, Verordnungen oder Ähnliches.
Nur muss man die selber suchen, das Land ist einem Normalbürger nicht verpflichtet, diese auf Anfrage bekannt zu geben, wenn diese schon veröffentlicht wurde.

die Frage ist relativ einfach: gibt es eine Verordnung oder nicht.

bkj5 28.03.2018 13:08

Das mit dem Führerschein dürfte hier ja geklärt sein. Infos zur Donau-Zulassung mit 6 PS gibt es hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren


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