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lifeofmyown 30.05.2011 18:28

Frage zu Honda BF8
 
Hallo Zusammen! Ich bin ja momentan auf der Suche nach einem Motor. Ich habe jetzt einen Honda BF8, der gedrosselt ist, im Auge. Der Motor ist mittels einer verplombten Ansaugreduzierung gedrosselt. Der Eigentümer (ohne Führerschein) hat mir jetzt gesagt, dass der Motor in seinem Bootsschein mit 4,4 KW eingetragen ist und er damit noch keine Probleme hatte.
4,4 KW sind ja jetzt 6 PS...wie verhält sich das Ganze denn jetzt? Papiere von der Drosselung sind keine vorhanden. Allerdings würde es aber keinen Sinn machen, einen Motor auf 6 PS zu drosseln, wenn man ihn ohne Führerschein nicht fahren dürfte? Schon mal danke für alle Antworten! :chapeau:

DieterM 30.05.2011 18:44

Hier bitte nachsehen ob er dabei ist

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ba0150 30.05.2011 18:44

Schau mal da: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Angaben über zB PS/kW im "Bootsschein" füllt der Antragssteller selbst aus ... :ka5:

lifeofmyown 30.05.2011 18:45

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 256962)
Hier bitte nachsehen ob er dabei ist

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Danke, der Motor ist dabei, allerdings eben mit 3,68KW.

Der Motor ist vorher auf dem Bodensee bewegt worden...hab jetzt gelesen, dass es dafür eine Drosselung auf 4,4 KW gibt...nützt mir also leider nichts! Denkt ihr, es würde sich lohnen, den Motor jetzt weiter "runter Drossel" zu lassen, also auf 3,68KW?

lifeofmyown 30.05.2011 18:47

Zitat:

Zitat von ba0150 (Beitrag 256963)
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Angaben über zB PS/kW im "Bootsschein" füllt der Antragssteller selbst aus ... :ka5:

Danke für den Hinweis! :chapeau:

Muss man dann keine Papiere über die Drosselung mit sich führen? Sonst könnte ich mir ja theoretisch auch einen 30 PS Motor ans Boot hängen und bei der Anmeldung die Motornummer und 3,68KW angeben!?

ba0150 30.05.2011 18:50

Zitat:

Zitat von lifeofmyown (Beitrag 256966)
Danke für den Hinweis! :chapeau:

Muss man dann keine Papiere über die Drosselung mit sich führen? Sonst könnte ich mir ja theoretisch auch einen 30 PS Motor ans Boot hängen und bei der Anmeldung die Motornummer und 3,68KW angeben!?

Wenn die Angaben nicht durch evtl. Rechnungen belegbar sind, sind Deine Angaben an Eides statt ! ... Einen Eid gegenüber Behörden zu brechen, kann ganz-schön ins Auge gehen :schlaumei

lifeofmyown 30.05.2011 18:54

Zitat:

Zitat von ba0150 (Beitrag 256967)
Wenn die Angaben nicht durch evtl. Rechnungen belegbar sind, sind Deine Angaben an Eides statt ! ... Einen Eid gegenüber Behörden zu brechen, kann ganz-schön ins Auge gehen :schlaumei

Ja, das stimmt! Dachte halt, dass man noch zusätzlich eine Bestätigung oder ähnliches braucht, da im Falle einer Kontrolle durch die Wasserschutz ja nicht nachgeprüft werden kann, ob man bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat.

DieterM 30.05.2011 18:59

Eine Umrüstung der Leistung muß immer von HONDA bescheinigt werden, also ist diese nur im Fachbetrieb möglich.

Das kann auch an einem 6PS Bodensee-Motor gemacht werden.:smileys5_

lifeofmyown 30.05.2011 19:05

Ok, danke schon mal. Ich werd mich morgen mal mit Honda in Verbindung setzen und dann weiter sehen. Mich interessiert der Motor halt sehr, da ich ihn nachdem ich nächstes Jahr den Sportbootführerschein gemacht habe, weiter verwenden kann.

490 Euro soll er kosten. Ich denke, das ist für einen 4 Takter ok, wenn alles in Ordnung ist.


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