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oskj 06.06.2018 17:33

:nuts:oha stimmt ja - dachte immer die wollen,ist wohl weil meine Annahme wegen den Kuna .....aber schon spannend das dann die Gesetze doch in jedem EU-Land anders sind.
Egal-sorry mein fehlendes Wissen.( ist mir jetzt gerade was peinlich :nuts:)
Gruss Oliver

Visus1.0 06.06.2018 17:44

. ....Schengen sind sie nicht, deshalb nervt das an der Grenze. ...:biere:

oskj 06.06.2018 18:15

Das wäre übrigens das Valiant 520 welches ich angeschaut habe Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ich will einfach nicht 20000. ausgeben für 2x im Jahr 2 Wochen nutzen.
Anders wäre es wenn ich die Fairline verkaufe aber die will ich schon noch was geniessen....:chapeau:

Berny 06.06.2018 19:11

was da wieder für Schlaumeier rechtlichen Schwachsinn verzapfen......

Else650 06.06.2018 20:51

kann ja nicht jeder amtlich ernannter oberschlaumeister sein...

Visus1.0 07.06.2018 00:38

Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen

hobbycaptain 07.06.2018 07:49

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 456421)
Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen


ersteres - kommt drauf an, ob Du einen B, BE, EzuB oder welchen Schein auch immer hast, da gibts leider unterschiedliche Regelungen, wer wann wieviel ziehen darf.

zweiteres - im ausland darf das pickerl nicht überzogen sein, in keinem ausland. das widerspricht überhaupt keinem anderen recht.

war das deutlich genug ?

Kleinandi 07.06.2018 08:31

Zitat:

Zitat von oskj (Beitrag 456387)
Noch eine Frage: In Italien bekomme ich ja um die 8000-10000.- schon gute Ribs.

Bekomme ich im Ebay einen Motor von Italien wieder los? Da unsere Ämter in der Schweiz ziemlich doof sind kann ich keinen Motor aus dem EU-Raum zulassen. Das Boot sollte gehen aber ich brauch einen Schweizer Motor. Die Generalimporteure der Motoren weigen sich für EU Motoren ein Abgaswartungsdokument auszustellen und so kann ich das Boot/ Motor nicht zulassen und somit auch nicht versichern.
Gruss Oliver

Den Motor bekommt man eigentlich gut los.

LG Andi

Berny 07.06.2018 09:16

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 456421)
Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen

Da du ja offensichtlich alles weisst, warum sollte ich dich dann aufklären müssen?

Für die anderen: bevor ihr blind den Ausführungen von User Visus 1.0 glaubt, erkundigt euch lieber selber bei der Behörde, da seid ihr auf der sicheren Seite.

Sorry, aber das musste mal gesagt werden.

nuernberger-1 07.06.2018 11:11

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 456434)
Da du ja offensichtlich alles weisst, warum sollte ich dich dann aufklären müssen?

Weil er dich freundlich gefragt hat!

Berny 07.06.2018 13:22

zum Thema Völkerrecht usw:
viele verwechseln da was: wenn es zu Hause Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestehenden Gesetzen gibt, heisst das nicht automatisch, dass das im Ausland auch so anerkannt wird.

und bilaterale Übereinkommen haben nichts mit der EU oder Schengen zu tun.

Und Visus würde das Verfahren beim EuGH verlieren.
Und es könnte sein, dass er sein Gespann auch in Österreich abstellen muss, es kommt tatsächlich auf die Kombination und Details an, nur so einfach wie geschildert ist es dann doch nicht.

Visus1.0 07.06.2018 15:47

Die Öamtc Rechtsabteilung meint das ich in Österreich mit FS B z.B. wenn mein Auto 1000 ziehen kann, einen Trailer ziehen darf, der wirkliche 1000 kg mit Boot hat, obwohl der Trailer auf 1300 zugelassen ist. Wie siehst du das als Polizist?

Gibt es jetzt diesbezüglich kraftfahrrechtliche Vereinbarungen, den bei den Strafen gibt es diese ja schon, wie falschparken usw, wo man eine Strafe nach Hause geschickt bekommt, ist komisch das es aber bei den anderen Gesetzen nicht so ist, nur meine Meinung.

hobbycaptain 07.06.2018 16:00

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 456456)
Die Öamtc Rechtsabteilung meint das ich in Österreich mit FS B z.B. wenn mein Auto 1000 ziehen kann, einen Trailer ziehen darf, der wirkliche 1000 kg mit Boot hat, obwohl der Trailer auf 1300 zugelassen ist. Wie siehst du das als Polizist?

Gibt es jetzt diesbezüglich kraftfahrrechtliche Vereinbarungen, den bei den Strafen gibt es diese ja schon, wie falschparken usw, wo man eine Strafe nach Hause geschickt bekommt, ist komisch das es aber bei den anderen Gesetzen nicht so ist, nur meine Meinung.


Um Links zu sehen, bitte registrieren

Visus1.0 07.06.2018 17:49

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 456458)


D A N K E Ferdi:852a:


Laut dem Link darf der Fabia von Barbara mein Boot ziehen in A wenn alles nicht mehr als 1000 Kg hat.
:biere:

Berny 08.06.2018 08:32

auch hier steht einiges:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

wenn du genau liest (da steh übrigens auch nicht alles drinnen), erkennst du, dass deine Aussage nur in bestimmten Fällen zutrifft, aber nicht 1zu1 auf alle möglichen Fälle übertragen werden kann.
und genau da liegt das Problem so vieler "Empfehlungen" in Foren, es wird einfach nicht alles geschildert und erzeugt dadurch falsche Informationen.

darum meine Empfehlung, bei der zuständigen Behörde nachfragen ( übrigens ist das NICHT die Rechtsabteilung des ÖAMTC, auch wenn die sehr gut informiert sind ;-) )
ansonsten im RIS - KFG nachgucken


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