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-   -   abgelaufene Zulassung ein Problem in Kroatien (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=31399)

Adriamax 20.04.2015 20:05

abgelaufene Zulassung ein Problem in Kroatien
 
Hallo,

die Zulassung für mein Schlauchboot ist am 30.03.2015 abgelaufen und muss erneuert werden. So gut so schön. Nun zu meiner Frage:

Das Boot habe ich in Kroatien eingelagert, da wir heuer wieder im Juli dort Urlaub machen. Nun müßte ich das Boot ja extra holen und für eine Verlängerung der Zulassung vorführen. Genau das möchte ich aber erst nach dem Urlaub machen, da ich dann das Boot nach Ö mitnehmen würde.

Für die jährliche "Vignette" vom Hafen Kapitän habe ich die ganzen Papiere immer vorgelegt und die Jahresgebühr bezahlt. Wisst ihr, ob ich die "Vignette" auch mit abgelaufener Zulassung bekomme?

Wenn nicht, dann muss ich das Boot sowieso noch vor dem Urlaub holen und vorführen. Wenn das halb so wild ist, dann spare ich mir für die 14 Tage Urlaub viel Zeitaufwand und Kilometer.

Danke für Eure Infos

Adriamax

dori 21.04.2015 15:59

wenn der Luka Capitan net' deutsch lesen kann...und du glück hast...oder ist das Ablaufdatum irgendwo hinten auf den Papierensteht....ja

Berny 21.04.2015 21:04

Die Gültigkeit steht drinnen.....und du könntest auch ein Versicherungsproblem haben.

Adriamax 21.04.2015 21:31

Ihr habt ja recht........., wenns am ersten Urlaubstag deswegen Probleme gibt dann ist der Urlaub beim Teufel.

Visus1.0 21.04.2015 21:52

Man konnte auch in Kroatien eine Zulassung machen, direkt beim Hafenkapitän, ob das noch immer geht, weis ich nicht. Ich würde beim Hafenkapitän fragen, dann bekommt man auch die Vignette!

rückenwind 22.04.2015 15:09

das geht, wenn man mit den abmeldepapieren aus dem heimatland kommt. kosten sind ungefähr so hoch wie bei der urlaubsanmeldung ( info vom hafenkapitän hvar, 2014 )

gruss stefan

roehrig 25.04.2015 15:06

...und man seinen Hauptwohnsitz in Kroatien hat !!!

Man bekommt als Ausländer und ohne festen (kroatischen) Wohnsitz KEINE kroatische Zulassung ! - Zumindest keine, die einer Registrierung gleich zu setzen ist.

roehrig 11.05.2015 18:21

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 353665)
...und man seinen Hauptwohnsitz in Kroatien hat !!!

Man bekommt als Ausländer und ohne festen (kroatischen) Wohnsitz KEINE kroatische Zulassung ! - Zumindest keine, die einer Registrierung gleich zu setzen ist.

Ich muß mich berichtigen: mit der Reform vom letzten Jahr und dem EU Beitritt ist auch das geändert worden: Jeder EU Bürger könnte jetzt auch eine kroatische Registrierung erlangen. Man braucht: Identitätsnachweis, Versicherung, Abmeldebescheinigung der vorherigen Registrierung. Quelle: Lučko Kapetania Biograd n/m , heute morgen.
Nur was es kostet, habe ich nicht gefragt.

rückenwind 11.05.2015 18:37

die kosten sind annähernd so wie die der urlaubszulassung. irgendwas habe ich vom luka kapitano bzw von meinem freund noch im ohr, dass die boote ab einer gewissen länge ( 5m? ) alle 2 jahre neu registriert werden müssen. meines mit 4,20 wäre dauerzugelassen gewesen ( gefährliches halbwissen ! )

DieterM 11.05.2015 22:07

Zitat:

Zitat von Adriamax (Beitrag 353334)
Hallo,

die Zulassung für mein Schlauchboot ist am 30.03.2015 abgelaufen und muss erneuert werden. So gut so schön. Nun zu meiner Frage:

Das Boot habe ich in Kroatien eingelagert, ...
...
Danke für Eure Infos

Adriamax

Hallo guter Schlauchifreund,

ohne oder mit einer abgelaufenen Zulassung darfst Du überhaupt nirgendswo mehr mit dem Boot fahren. Alle anderen Vorschläge bewegen sich auf spekulativem Grund, und sind nicht zu empfehlen. Eine Versicherung deckt auch nur zugelassenen Boote. Empfehle Dir dringend die österr. Bootszulassung zu erneuern, sonst wird das nichts mit Bootsurlaub im JULI.:smileys5_

Übrigens möchte ich Dich bitten Dein Bootsprofil auszufüllen!:smileys5_

rückenwind 12.05.2015 05:42

zwei identische aussagen zweier verschiederner LK sind mit mit sicherheit alles andere als "spekulativ", zumal von roehrig die nötigen unterlagen genannt wurden. auch wenns schwer fällt, manchmal muss man(n) sich neuem stellen.

DieterM 12.05.2015 10:33

Zitat:

Zitat von professor fate (Beitrag 355059)
zwei identische aussagen zweier verschiederner LK sind mit mit sicherheit alles andere als "spekulativ", zumal von roehrig die nötigen unterlagen genannt wurden. auch wenns schwer fällt, manchmal muss man(n) sich neuem stellen.

Adriamax ist Österreicher und fährt nur zum Urlaub nach HR, wo er das in A angemeldete Boot einlagert.

Um eine amtliche Bootszulassung in HR zu bekommen, muß das Boot in A abgemeldet werden mit Trailer, und eine Zulassung bekommt er in HR nur wenn er dort auch einen Haupt- oder Zweitwohnsitz hat. :schlaumei

rückenwind 12.05.2015 12:38

Jeder EU Bürger könnte jetzt auch eine kroatische Registrierung erlangen. Man braucht: Identitätsnachweis, Versicherung, Abmeldebescheinigung der vorherigen Registrierung.

da steht nichts von adresse in HR. und das hat mir auch der hafenkapitän hvar gesagt. dieter, wo bitte sind deine infos her und wie alt sind die ??

DieterM 12.05.2015 13:35

Nein Stefan,

es mag ja sein, das die EU Regeln einiges an Eneuerungen bringen.aber Kroatien als EU-Mitglied fremdelt immer noch.

Beim ADRIAMAX geht es ja nicht um die Umflaggung seines Bootes, sondern seine österreichische Zulassung ist im März 2015 abgelaufen, was er ja sicher in seinem Kalender stehen hat. Das Boot hätte er besser im Herbst nach dem Urlaub mit nach Hause genommen um die in A vorschriftsmäßige ZTzulassung zu erneuern.

Sicher, eine Umflaggung wäre auch eine Alternative, aber wenn ich so daran denke was er für die Zulassung in HR an Papieren aus Österreich benötigen würde, unter Anderem nicht nur die Abmeldung, sondern auch den Nachweis das er Eigentümer ist (KV, Rechnung, Bezahlungsnachweis das die MWST bezahlt ist, das Boot amtlich abgemeldet wurde) und ev. liegt es schon länger in HR, dann kommt noch die Einverzollung dazu mit Zollsteuernachzahlung etc.. Nur schade, das wir nicht feststellen können ob es ein kleiners oder größeres Boot ist. Zum Schluß muß er sich noch eine kroatische Versicherung suchen und sämtliche Kosten tragen. Der Trailer und der Motor gehört ja auch noch zu dem Boot, und auch der Trailer müßte umgemeldet werden, ev. steht im in HR noch eine techn. Abnahme vom Trailer mit auf den todo Aufgaben.

Da halte ich es für wesentlich einfacher, das die österr. Zulassung erneuert wird. Ev. geht das in A auch ohne Vorführung des Bootes, aber A hat seine eigenen Vorschriften diesbezüglich.:smileys5_

Berny 13.05.2015 09:03

Der Trailer ist unabhängig vom Boot.
Wenn die Zulassung des Bootes abgelaufen ist, braucht er vermutlich keine abmeldebestatigung.

Besser wäre es das ganze der Landesregierung zu schildern, ev könne die die Zulassung um ein paar Monate verlängern.


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