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Comander 08.02.2014 09:09

Anhängerkupplung
 
Ich hab eines neues Fahrzeug ( Audi) mit werkseitig eingebauter abnehmbarer Anhängekupplung. Ich hab ihn gestern zum ersten mal angebracht.:gruebel: Eine starre Kupplung ist angenehmer:gruebel:
Also so einfach war das nicht: man muß das Teil vorspannen und eindrücken bis es laut klackt.Ein Handrad etwas drehen,schauen wo die feste Markierung steht (Pfeil im grünen Feld) den Schlüssel nach rechts drehen und abziehen.
Meine Frau ist sehr ängstlich und zeigt wenig Vertrauen, ich aber meine ,wenn man den Schlüssel abziehen kann und die der Haken kein Spiel aufweist ist alles ok. Liege ich richtig?:gruebel:

gotti 08.02.2014 09:18

Anhängekupplung
 
Deine Frau braucht sich keine Sorgen machen. Hatte früher das selbe Teil auf meinem Firmenwagen. Nach ein paar mal anstecken und abnehmen läuft es fast automatisch und hält auch bombenfest. Als keine Sorgen deswegen.

turbobox1 08.02.2014 10:09

Hi Harry

Habe diese auch an meinem Fahrzeug. Bisher keine Probleme.
Rastet voll ein.
Habe gemerkt, ist aber weitaus kein Problem da es normal ist, wenn der Schlüssel abgezogen ist, kann man am Rädchen noch 1/4 Tour drehen. Wenn du dies machst, hat der Hacken sofort Spiel. Lässt du es wieser los, sitzt die wieder bombenfest.

PeterSbg 08.02.2014 10:20

Den Schlüssel kannst Du nur in der eingerasteten Position rausziehen.
Mach Dir keine Gedanken - vertrau dem Teil einfach. :chapeau:
Denk einfach an den Preis was das Teil beim Original-Einbau kostet, da muss es doch was Gutes sein!!!:futschlac

Comander 08.02.2014 10:27

:futschlac:futschlac:futschlac

Zitat:

Mach Dir keine Gedanken - vertrau dem Teil einfach.
das ist gut, meine Regierung wird sich freuen :chapeau:

Danke für die Antworten :chapeau:

PeterSbg 08.02.2014 10:40

Die Frage ist: Vertraut die Regierung der Anhängerkupplung nicht, oder dem der den Haken montiert?:futschlac:futschlac:Bolt:

Comander 08.02.2014 10:44

Nun, du kennst ja die http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z024.gif , da is so a loses Teil.....und DER soll nun fest sein ?:gruebel::futschlac:biere::biere::biere:

schwarzwaelder50 08.02.2014 13:40

Hallo in die Runde,
an meinen letzten 3 Auto´s hatte ich auch jeweils abnehmbare Anhängerkupplungen und jedes mal einmal den Haken dran gemacht und immer dran gelassen. Alleine aus dem Grund, wenn der Haken am Heck ist, gewöhnst du dich da dran, ist nur wegen dem streifen mit der Hose, oder halt Frau.:ka5: Dann kommt noch dazu, wenn du mal schnell einen Anhänger dran hängen willst, womöglich noch im Winter oder es ist alles vereist und zugefroren.:gruebel:
Bei meinem jetztigen Auto habe ich nachträglich eine Anhängerkupplung angebracht und gleich eine Starre genommen, mich stört der Anblick nicht, der Nutzen überwiegt. Aber ich finde das kann jeder halten wie er will :zwinkern:

OLKA 08.02.2014 16:08

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 318541)
Hallo in die Runde,
an meinen letzten 3 Auto´s hatte ich auch jeweils abnehmbare Anhängerkupplungen und jedes mal einmal den Haken dran gemacht und immer dran gelassen.

... und immer schön Kleingeld bei den Papieren aufbewahren... :lachen78:

abnehmbare Abhängerkupplungen müssen abgenommen werden, wenn kein Anhänger dranhängt. :ka5:

thball 08.02.2014 16:10

Hallo Harry,

mein dritter Audi und nie ein Problem mit der Ahk. Wenn der Schlüssel raus geht, dann passt es schon. :biere:

ba0150 08.02.2014 16:20

Zitat:

Zitat von Comander (Beitrag 318500)
... Also so einfach war das nicht: man muß das Teil vorspannen und eindrücken bis es laut klackt.Ein Handrad etwas drehen,schauen wo die feste Markierung steht (Pfeil im grünen Feld) den Schlüssel nach rechts drehen und abziehen.....

Das verstehe ich grad nicht ??

Ich kenne nur (vorgespannt) reinstecken & wohlfühlen :lachen78: Auch bei der AHK :ka5:

Habe ne Westfalia Nachrüstkupplung ...

schwarzwaelder50 08.02.2014 16:39

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 318549)

abnehmbare Abhängerkupplungen müssen abgenommen werden, wenn kein Anhänger dranhängt. :ka5:

Ups,
sorry, stimmt das ?:confused- Ich habe das noch nie gehört ?:confused- Wurde bei mir noch nie bemängelt, hatte ich da nur Glück ?:banane:


shit, jetzt wird der Thread zerquasselt

Bartman 08.02.2014 16:42

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 318549)
... und immer schön Kleingeld bei den Papieren aufbewahren... :lachen78:
abnehmbare Abhängerkupplungen müssen abgenommen werden, wenn kein Anhänger dranhängt. :ka5:

Olaf, da gibt es aber ganz andere Meinungen.:gruebel:

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Ich habe auch mal mit der Rennleitung drüber gesprochen und die haben mir bestätigt, dass es keine Vorschrift gibt die das verlangt.
Bei meinem Toyo wurde der Haken im Rahmen einer Rückrufaktion gewechselt. Das Ding hat jetzt ein Schloss. Es war wie oben beschrieben ein Murks das Ding an und ab zu bauen. In der Werkstatt haben sie mir dann die nötige "Ölung" gegeben. Dann ist das Teil geflutscht :chapeau: Also Harry, einfach mal einschmieren das Teil.

Ich mache das wie Markus und lasse den Haken dennoch montiert. Das verschafft Respekt vor den "bis auf die Stoßstange Auffahrer" :stupid:
Und wie in den o.a. Quellen beschrieben, fährt mir damit auch keiner an den Karren wenn es mal knallt.

schwarzwaelder50 08.02.2014 16:47

sodele, bin selber fündig geworden, ist zwar vom ADAC, welcher nun ja eh in den Schlagzeilen oft auftaucht.:schlaumei:schlaumei:schlaumei
Also der Grund, welches ein Verbot rechtfertigen würde, wäre wegen Kennzeichenverdecken.


Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.

Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.

Bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf Hängerkupplungen ist nach der StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich erforderlich. Andernfalls droht bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

In der Regel haben hochwertige Trägersysteme jedoch ein EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis). Dann ist keine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich.

Sofern durch ein Hecktragesystem für Fahrräder das amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss ein sog. Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Dieses muss hinsichtlich Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht wie das Originalkennzeichen sein.

Nicht erforderlich ist allerdings, dass auf dem Wiederholungskennzeichen eine Prüfplakette angebracht wird, sofern diese im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen auf dem Originalkennzeichen lesbar ist.



ADAC, Juristische Zentrale

OLKA 08.02.2014 17:08

Zitat:

wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
So war es bei meinem 3er BMW. Deshalb hatte ich das eingebrannt, dass der Haken ohne Anhänger runter muss.

Danke für die Info


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