Anhängerkupplung
Ich hab eines neues Fahrzeug ( Audi) mit werkseitig eingebauter abnehmbarer Anhängekupplung. Ich hab ihn gestern zum ersten mal angebracht.:gruebel: Eine starre Kupplung ist angenehmer:gruebel:
Also so einfach war das nicht: man muß das Teil vorspannen und eindrücken bis es laut klackt.Ein Handrad etwas drehen,schauen wo die feste Markierung steht (Pfeil im grünen Feld) den Schlüssel nach rechts drehen und abziehen. Meine Frau ist sehr ängstlich und zeigt wenig Vertrauen, ich aber meine ,wenn man den Schlüssel abziehen kann und die der Haken kein Spiel aufweist ist alles ok. Liege ich richtig?:gruebel: |
Anhängekupplung
Deine Frau braucht sich keine Sorgen machen. Hatte früher das selbe Teil auf meinem Firmenwagen. Nach ein paar mal anstecken und abnehmen läuft es fast automatisch und hält auch bombenfest. Als keine Sorgen deswegen.
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Hi Harry
Habe diese auch an meinem Fahrzeug. Bisher keine Probleme. Rastet voll ein. Habe gemerkt, ist aber weitaus kein Problem da es normal ist, wenn der Schlüssel abgezogen ist, kann man am Rädchen noch 1/4 Tour drehen. Wenn du dies machst, hat der Hacken sofort Spiel. Lässt du es wieser los, sitzt die wieder bombenfest. |
Den Schlüssel kannst Du nur in der eingerasteten Position rausziehen.
Mach Dir keine Gedanken - vertrau dem Teil einfach. :chapeau: Denk einfach an den Preis was das Teil beim Original-Einbau kostet, da muss es doch was Gutes sein!!!:futschlac |
:futschlac:futschlac:futschlac
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Danke für die Antworten :chapeau: |
Die Frage ist: Vertraut die Regierung der Anhängerkupplung nicht, oder dem der den Haken montiert?:futschlac:futschlac:Bolt:
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Nun, du kennst ja die http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z024.gif , da is so a loses Teil.....und DER soll nun fest sein ?:gruebel::futschlac:biere::biere::biere:
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Hallo in die Runde,
an meinen letzten 3 Auto´s hatte ich auch jeweils abnehmbare Anhängerkupplungen und jedes mal einmal den Haken dran gemacht und immer dran gelassen. Alleine aus dem Grund, wenn der Haken am Heck ist, gewöhnst du dich da dran, ist nur wegen dem streifen mit der Hose, oder halt Frau.:ka5: Dann kommt noch dazu, wenn du mal schnell einen Anhänger dran hängen willst, womöglich noch im Winter oder es ist alles vereist und zugefroren.:gruebel: Bei meinem jetztigen Auto habe ich nachträglich eine Anhängerkupplung angebracht und gleich eine Starre genommen, mich stört der Anblick nicht, der Nutzen überwiegt. Aber ich finde das kann jeder halten wie er will :zwinkern: |
Zitat:
abnehmbare Abhängerkupplungen müssen abgenommen werden, wenn kein Anhänger dranhängt. :ka5: |
Hallo Harry,
mein dritter Audi und nie ein Problem mit der Ahk. Wenn der Schlüssel raus geht, dann passt es schon. :biere: |
Zitat:
Ich kenne nur (vorgespannt) reinstecken & wohlfühlen :lachen78: Auch bei der AHK :ka5: Habe ne Westfalia Nachrüstkupplung ... |
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sorry, stimmt das ?:confused- Ich habe das noch nie gehört ?:confused- Wurde bei mir noch nie bemängelt, hatte ich da nur Glück ?:banane: shit, jetzt wird der Thread zerquasselt |
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Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich habe auch mal mit der Rennleitung drüber gesprochen und die haben mir bestätigt, dass es keine Vorschrift gibt die das verlangt. Bei meinem Toyo wurde der Haken im Rahmen einer Rückrufaktion gewechselt. Das Ding hat jetzt ein Schloss. Es war wie oben beschrieben ein Murks das Ding an und ab zu bauen. In der Werkstatt haben sie mir dann die nötige "Ölung" gegeben. Dann ist das Teil geflutscht :chapeau: Also Harry, einfach mal einschmieren das Teil. Ich mache das wie Markus und lasse den Haken dennoch montiert. Das verschafft Respekt vor den "bis auf die Stoßstange Auffahrer" :stupid: Und wie in den o.a. Quellen beschrieben, fährt mir damit auch keiner an den Karren wenn es mal knallt. |
sodele, bin selber fündig geworden, ist zwar vom ADAC, welcher nun ja eh in den Schlagzeilen oft auftaucht.:schlaumei:schlaumei:schlaumei
Also der Grund, welches ein Verbot rechtfertigen würde, wäre wegen Kennzeichenverdecken. Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden. Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden. Bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf Hängerkupplungen ist nach der StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich erforderlich. Andernfalls droht bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. In der Regel haben hochwertige Trägersysteme jedoch ein EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis). Dann ist keine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich. Sofern durch ein Hecktragesystem für Fahrräder das amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss ein sog. Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Dieses muss hinsichtlich Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht wie das Originalkennzeichen sein. Nicht erforderlich ist allerdings, dass auf dem Wiederholungskennzeichen eine Prüfplakette angebracht wird, sofern diese im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen auf dem Originalkennzeichen lesbar ist. ADAC, Juristische Zentrale |
Zitat:
Danke für die Info |
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